Geklagt hatte die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Sie hĂ€lt die Rechte am Musikalbum âThe Bitter Truthâ von Evanescence, das auf einer Website illegal zum Download angeboten wird. Diese Seite verlinkt auf einen Filehoster, wo die eigentlichen Daten liegen. Dort lieĂen sie sich nicht entfernen. Die KlĂ€gerin habe âalle denkbaren Anstrengungen unternommen, das rechtsverletzende Angebot unter Einschaltung von primĂ€r Haftpflichtigen zu beseitigenâ, heiĂt es im Urteil, das der Redaktion vorliegt. Die Löschaufforderungen an den Hosting-Dienst seien jedoch erfolglos geblieben, weshalb Sony nun den DNS-Betreiber Quad9 ins Visier nahm.
Das ursprĂŒnglich von einem US-Industriekonsortium gegrĂŒndete Quad9 sitzt inzwischen in der Schweiz und wird von einer gemeinnĂŒtzigen Stiftung betrieben. Der Anbieter positioniert sich als datenschutzfreundliche Alternative zu vergleichbaren Diensten wie dem DNS-Resolver von Google. UnterstĂŒtzung in der juristischen Auseinandersetzung erhĂ€lt Quad9 von der Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF), die die Netzsperren als einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit beschreibt.