Archiv: Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland / Convention on the Presence of Foreign Forces in the Federal Republic of Germany (1954)


30.03.2026 - 06:49 [ Sevim Dagdelen / Nachdenkseiten ]

US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

(March 12, 2026)

In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Austrittsfrage heißt es im letzten Satz verräterisch offen:

„Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden. Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesrepublik Deutschland den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen. Obwohl die Möglichkeit einer Kündigung rechtlich besteht, dürfte sie politisch nicht gangbar sein.“

Spanien hat gezeigt, dass man den USA die Nutzung ihrer Basen für völkerrechtswidrige Kriege verwehren kann. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland eine Bewegung zur Schließung dieser Kriegsenklaven der USA und zum Austritt aus einem Militärpakt, der allein helfen soll, die US-Hegemonie auf unsere Kosten abzusichern, verstärken.

29.03.2026 - 19:56 [ Wikipedia ]

Aufenthaltsvertrag: Geheimdienstliche Tätigkeit

Die amerikanischen Geheimdienste sind als militärische Einheiten organisiert. Daher vertritt Helmut Schäfer, ehemaliger Staatsminister im Auswärtigen Amt die Auffassung, dass die geheimdienstlichen Aktivitäten der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland auf dem Aufenthaltsvertrag und den Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut basieren.

29.03.2026 - 19:53 [ Bundesgesetzblatt ]

Gesetz betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

(…)

Artikel 3

Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, daß die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt.

16.09.2020 - 03:53 [ Martin Kirsch / Informationsstelle Militarisierung (IMI) ]

Logistikdrehscheibe Deutschland – Host Nation Support und die Streitkräftebasis der Bundeswehr

Durchquert ein*e Soldat*in eines anderen Staates die Bundesrepublik, hält sich dort für Manöver, Übungen, Ausbildung, Konferenzen oder aus anderen dienstlichen Gründen auf, muss der entsendende Staat diesen Aufenthalt offiziell anmelden und genehmigen lassen. Aus diversen Verträgen im Rahmen von NATO, EU und weiteren Kooperationen entstehen mit der Genehmigung des Aufenthalts allerdings auch Unterstützungsverpflichtungen (Support) für die Gastgebernation (Host Nation). All diese Leistungen werden als Host Nation Support bezeichnet. Aber was heißt das konkret?

13.11.2018 - 11:56 [ Stopp Air Base Ramstein ]

Aufruf der Kampagne Stopp Air Base Ramstein zu den Protestaktionen 2019 gegen Krieg und Drohnentod

Wir engagieren uns – mit langem Atem für den Frieden:

– Für die Schließung der Air Base Ramstein gemeinsam mit einem umfassenden Konversionsprogramm, das zivile Arbeitsplätze schafft und sichert. Die Überwindung der tödlichen Aktivitäten der Air Base ermöglicht sinnvolle Arbeitsplätze und mehr Lebensqualität für die Menschen in der Region.
– Der beste Weg, ein Ende der Air Base Ramstein zu erreichen, ist die Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (vielfach auch Truppen­stationierungsvertrag genannt). Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag: Kündigt den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der vertraglich vereinbarten Frist von 24 Monaten, damit alle militärischen Einrichtungen von USA und NATO auf dem Boden der Bundesrepublik innerhalb von zwei Jahren aufgelöst werden – darunter die Kriegsdrehscheibe Ramstein mit ihrer Drohnen-Relaisstation, EUCOM, AFRICOM, die NATO-Kommando-Zentrale in Kalkar wie auch die Lagerstätten der US-Atomwaffen. Beendet so die grundgesetz- und völkerrechtswidrige Kriegspolitik der USA von deutschem Boden aus.

13.11.2018 - 11:36 [ Luftpost ]

Warum muss die Kündigung des 1954 geschlossenen Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland zur zentralen Forderung der deutschen Friedensbewegung werden?

Alle genannten aktiven Friedensinitiativen und Friedensbündnisse beschäftigen sich hauptsächlich mit Problemen, die von Einrichtungen der USA und der NATO auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland und von hier stationierten ausländischen Truppen ausgehen. All diese Probleme wären innerhalb von zwei Jahren nach der vom Bundestag zu beschließenden und von der Bundesregierung zu vollziehenden Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland gelöst. Deshalb müssen sich diese aktiven Friedensbündnisse möglichst schnell auf das gemeinsam zu verfolgende übergreifende Ziel „Kündigung des Truppenstationierungsvertrages“ verständigen.