Archiv: Artikel 13 Grundgesetz (Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung / seit Verfassungsänderungen 1998 für „Lauschangriff“ des Staates aufhebbar durch „Verdacht“ / „Abwehr“ / etc)


01.10.2024 - 15:26 [ Tagesschau.de ]

BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

(August 14, 2024)

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, umfasst „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach gegenüber den RND-Zeitungen von „ernsten Zeiten“. Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel“.

28.08.2024 - 19:33 [ Netzpolitik.org ]

BKA-Gesetz: Wenn Polizisten zu Einbrechern mutieren

Obwohl die Polizei eine ganze Reihe an Trojaner-Produkten besitzt, kann sie nicht alle Geräte erfolgreich aus der Ferne infizieren.

Deshalb will die Bundesinnenministerin jetzt nachschärfen. Damit die Smartphones und Tablets von Verdächtigen mit der staatlichen Spähsoftware infiziert werden können, sollen Polizisten künftig in die Wohnungen der Verdächtigen einbrechen dürfen. Das zumindest sieht die Änderung des BKA-Gesetzes vor, die netzpolitik.org Mitte August veröffentlicht hat. Die Klempner lassen grüßen.

Mit Verve schoss Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dagegen. Mit dieser Maßnahme werde es das BKA-Gesetz nicht bis ins Bundeskabinett schaffen, kündigte er an.

Der Liberale hatte seine Rechnung ohne den Messerangriff von Solingen und ohne den Bundespräsidenten gemacht. Denn Frank-Walter Steinmeier mischte sich unmittelbar nach der grausamen Bluttat ins politische Tagesgeschäft ein und brachte die Änderung des BKA-Gesetzes erneut ins Spiel.

12.01.2023 - 03:39 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Meine Interpretation dieser Republik: Ein Haufen Schwachsinniger, Lügner und Feiglinge

(20.04.2014)

Die Geheimdienste bespitzeln alles und jeden, wie sie nur können und sie setzen dabei alles an technischen Mitteln ein was ihnen zur Verfügung steht. Das Grundgesetz wird dabei von ihnen vollständig ignoriert, bzw nach eigenem Ermessen “interpretiert”. Der Apparat – letztlich ein Haufen Diener der herrschenden Nomenklatura, wie in der D.D.R. – hat seit der faktischen Aufhebung von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und der diesbezüglichen Gewaltenteilung durch die in 1968 auf Anweisung der damaligen Besatzungsmächte Westdeutschlands von S.P.D., C.D.U. und C.S.U. beschlossenen “Notstandsgesetze” ein nur mehr durch Vorgesetzte im militärischen Sinne kontrolliertes Eigenleben geführt. Dass das Phänomen des Terrorismus in Westdeutschland exakt nach dieser fundamentalen Umwälzung im Rechtsgefüge auftrat und so seltsam parallel zu den Repressionsmaßnahmen des Staates eskalierte, in einer Ära der S.P.D.-Regierungsführung, ist in Deutschland nie thematisiert worden. Dazu kommen die Maßnahmen, die jede substantiell immer noch schlimmere Regierung seit den Attentaten des 11. Septembers in Deutschland beschlossen und verfügt hat. (Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des “kollektiven Verteidigungsfalls”)

Kein einziger Abgeordneter des Bundestages, kein einziger Richter, kein einziger etablierter Journalist ist dem wirklich entgegen getreten. Keiner.

Dazu nochmal der Hinweis: jede etablierte Partei hat das Grundgesetz bereits in Frage gestellt. Keine einzige etablierte oder populäre Organisation verteidigt es mehr. Keine.

21.09.2022 - 12:45 [ Radio Utopie ]

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

(19. Februar 2017)

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. (Quelle 1, Quelle 2)

Mit 5 zu 3 Stimmen beurteilte der zweite Senat die „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß. Aufgehoben wurde lediglich ein kleiner Abschnitt im ausführenden Artikel 10-Gesetz.

Für die „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ stimmten die Richter Seuffert, Dr. Leibholz, Dr. Geiger, Dr. Kutscher und Dr. Rinck.

Dagegen stimmten die Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp. Hier Auszüge ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 15. Dezember 1970 (der Link zu den „Großer Lauschangriff“ genannten Verfassungsänderungen der „großen Koalition“ dreißig Jahre später in 1998, wiederum Grundlage für das B.K.A.-Gesetz der „großen Koalition“ in 2008, wurde hinzugefügt):

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15.06.2022 - 08:39 [ Florian Fade / Tagesschau.de ]

Koalitionspläne: Mehr Kontrolle über die Geheimdienste

Zumindest bei der sogenannten „Hackerbehörde“ aber könnte es nun schnell gehen. Die Zentrale Stelle für die Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) soll technische Werkzeuge wie „Staatstrojaner“ für Polizeien und Geheimdienste entwickeln. Bislang aber agiert die Einrichtung mit Sitz in München, von der nicht einmal Bundestagsabgeordnete und Fachpolitiker so genau wissen, was dort eigentlich gemacht wird, ohne eigenes Gesetz. Das soll sich nun ändern.

22.03.2022 - 17:23 [ Nachdenkseiten.de ]

Die Welt könnte eine bessere sein … hätte man in den letzten 27 Jahren auf Oskar Lafontaine gehört

In genau diesem Zusammenhang warnt Lafontaine nämlich schon hier 1995 in Mannheim vor einer falsch konstruierten europäischen Währungsunion. Er bekennt sich klar zur europäischen Einigung und bezeichnet es als „Fehler, die Währungsunion nicht stärker als bisher mit der politischen Union Europas zu verbinden.“ Lafontaine insistiert darauf, dass die Währungsunion nicht funktionieren kann, „wenn die Wirtschaftspolitiken der teilnehmenden Staaten nicht aufeinander abgestimmt sind“ und sagt voraus: „Dann dient die Währungsunion nicht der europäischen Einigung, sondern dann ist sie eher ein Rohrkrepierer für die europäische Einigung, und das dürfen wir nicht wollen.

31.10.2020 - 08:19 [ Tagesschau.de ]

Umsetzung von Corona-Maßnahmen: „Wir gehen nicht in Privatwohnungen“

Weiter sagte er, im öffentlichen Raum werde die Polizei natürlich kontrollieren, ob etwa die Maskenpflicht eingehalten werde. „Natürlich in der Wohnung nicht.“ Da sei auch keine Änderung geplant. „Ich darf ausdrücklich sagen, es gibt auch keinen Aufruf, da Hinweise zu geben“, sagte der CSU-Chef in seiner Regierungserklärung zur Corona-Krise im bayerischen Landtag.

30.10.2020 - 06:56 [ Tagesschau.de ]

November-Lockdown: Ist das verhältnismäßig?

Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Aber auch hier gilt wieder: Das Grundgesetz selbst gestattet Einschränkungen. So erlaubt Artikel 13 Absatz 7 Eingriffe und Beschränkungen „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“.

Nach Einschätzung des Juraprofessors Alexander Thiele von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität sind Kontrollen in Privatwohnungen daher denkbar.

25.06.2020 - 19:55 [ ZDF ]

Gefangen im Hotspot: Grundrechte außer Kraft?

Laut Infektionsschutzgesetz (§32) dürfen Landesregierungen Grundrechte einschränken, um die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen: Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses.