Archiv: BND-Gesetz


15.11.2025 - 06:52 [ Daniell Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(Juni 15, 2017)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Die durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und das nachfolgende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968 geschaffene G 10-Kommission, als einziges parlamentarisches Gremium bevollmächtigt Inlandsspionage der Behörden zu verbieten, hatte dies siebenundvierzig Jahre effektiv nicht getan und lediglich als Feigenblatt der Regierungsmacht gedient.

Als die G 10-Kommission schließlich Mitte 2015 zum ersten Mal in ihrer Geschichte gegen die Regierung revoltierte und Einblick in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ verlangte – eine Liste mit Spionagezielen, die der Bundesnachrichtendienst abgelehnt hatte, nicht etwa einer Liste mit tatsächlich anvisierten Zielen – verweigerte die Regierung selbst diesem Gremium die Einsichtnahme. Als die G 10-Kommission dann im Dezember 2015 endlich Verfassungsklage einreichte, stellte sie keinen Eilantrag.

Am 14. Oktober 2016 weigerte sich dann das Bundesverfassungsgericht im (wie erwähnt bereits am 20. September 2016 getroffenen) Beschluss 2 BvE 5/15, die Verfassungsklage der G 10-Kommission auch nur anzunehmen.

Begründung der Karlsruher Richter: Ihrer Interpretation des Grundgesetzes nach, sei die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählte G 10-Kommission kein „Hilfsorgan“ (Wortlaut Artikel 10 Grundgesetz) des Bundestages, weil sie in dessen Geschäftsordnung (!) nicht „mit eigenen Rechten ausgestattet“ sei.

Abseits dieser bizarr anmutenden Begründung hatte das Urteil einen verheerenden, tatsächlichen Kern: eben den Bezug auf die Legitimierung der „Notstandsgesetze“ Westdeutschlands durch das „Abhörurteil“ BVerfGE 30, 1, von 1970. In einem in der Tat historischen Schritt bestätigten die Verfassungsrichter nicht nur die seitdem als verfassungsgemäß geltende selektive Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, sondern vollzogen in deren letzter Konsequenz selbst die Erniedrigung der parlamentarischen G 10-Kommission und entblößten diese als Placebo, als jahrzehntelanges, lediglich im Falle von Folgsamkeit geduldetes Feigenblatt exekutiver Willkürmacht.

15.11.2025 - 05:55 [ Florian Fade / Tagesschau.de ]

Bundesnachrichtendienst: Bald ein echter Geheimdienst?

(November 13, 2025)

Nun scheint klar: Das neue BND-Gesetz wird einen gewaltigen Umfang haben. Seit dieser Woche gibt es nach WDR-Informationen einen Referentenentwurf, der 139 Paragraphen enthalten soll.
(…)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen Jahre, die bei der Überarbeitung des neuen Gesetzes berücksichtigt werden, haben die Arbeit des BND nicht einfacher gemacht. Die Vorschriften zur Datenübermittlung etwa sind bereits jetzt sehr streng.
(…)
Der BND hackte sich vor einigen Jahren in die Chatkommunikation der russischen Wagner-Söldner und las dort mit. Aber das Programm aktiv stören oder abschalten, das ist bislang ebenso wenig erlaubt wie IT-Strukturen anzugreifen und unschädlich zu machen, von denen gegnerische Hackerangriffe ausgehen.

26.10.2025 - 15:05 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

(July 2, 2016)

Die Vorgänge repräsentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von „politischen Individuen“.

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert.

Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen „Sommerpause“ des Bundestages vertagt.

Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt.

Unter dem Netzpolitik.org zugesandten Geschwafel irgendwelcher Simulanten ist lediglich das Statement vom Beirat der DE-CIX Management GmbH relevant. Klaus Landefeld gegenüber Netzpolitik.org:

„Alles, was NSA und GCHQ vorgeworfen wurde, soll dem BND jetzt auch erlaubt sein – die Bundesregierung legalisiert die Praxis sozusagen im Nachhinein.“

Das ist falsch.

Erlaubt war dem B.N.D. das vollständige Kopieren an den Netzknoten, auch am Frankfurter DE-CIX, spätetens durch die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV). Darunter fielen auch „inländische Fernmeldenetzknoten, die jeweils mit einem ausländischen Netzknoten zusammengeschaltet sind“ und „vom und in das Ausland“ geführter Telekommunikationsverkehr (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009).

Der Bundestag, natürlich auch „Linke“ und „Grüne“, wusste davon spätestens seit 2012.

Welche Luftnummer auch die DE-CIX Management GmbH und ihr Beirat Klaus Landefeld repräsentieren, mag man der Tatsache entnehmen, dass Landefeld nun hinsichtlich des Raubkopierens des deutschen Staates am größten Telekommunikations-Knoten auf dem Planeten von einer „Legalisierung im Nachhinein“ redet, aber im April 2015 genau gegen diese bislang angeblich illegale Praxis des B.N.D. vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen wollte. Bereits damals hieß es unter der Presseerklärung:

„Eine Klage wurde aber noch nicht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. „

Sie wurde auch nie eingereicht.

Der Beirat der DE-CIX Management GmbH Klaus Landefeld nun am Donnerstag weiter gegenüber Netzpolitik.org zum aktuellen B.N.D.-Gesetz:

„Wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, wird erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt.

Auch die Kommunikation deutscher Staatbürger wird dem Dienst dabei zugeleitet, der einzige Schutz unserer Grundrechte besteht in einem obskuren, geheimen Filter welcher – wie bereits in der Gesetzesbegründung ausgeführt – schlicht nicht in einem ausreichenden Masse funktional ist.“

Wie bereits hinreichend dargelegt, verbirgt sich hinter der Formulierung „gezielt erlaubt“ die Legasthenie einer weiteren Generation von Deutschen in ihrer Gesamtheit.

Mit dem „obskuren, geheimen Filter“ meint Klaus Landefeld offensichtlich die in der TKÜV durch den Staat offen und für jeden einsehbar verfügte

„Aufstellung und..Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes.. die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen“.

25.08.2023 - 18:35 [ Google News Deutschland ]

BND-Gesetz, Kanzleramt

(Suchergebnisse)

24.08.2023 - 19:30 [ Verdi ]

ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes – Eine irrwitzige Frist

(22.08.2023)

„Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen.

Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie. Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist. Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert das Bundeskanzleramt auf, die Verbände angemessen zu beteiligen und die Frist zur Stellungnahme anzupassen.“

23.08.2023 - 19:16 [ Netzpolitik.org ]

BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist

ROG und GFF hatten schon im Jahr 2017 eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die sich gegen die nach den Snowden-Enthüllungen eingeführten Rechtsgrundlagen für die strategische Auslandsüberwachung des Geheimdienstes richtete. Im Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz für verfassungswidrig, weil es gegen die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1) verstieß. Daraufhin reformierte die Große Koalition das BND-Gesetz.

Trotz unzähliger Hinweise von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren kam nach Ansicht der Nichtregierungsorganisationen ein Gesetz heraus, das etliche Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts verletze und jenseits dieser Maßgaben weitere verfassungswidrige Befugnisse eingeführt habe. Ende 2022 erhoben ROG und GFF daher erneut Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle BND-Gesetz.

11.09.2021 - 12:40 [ Golem.de ]

Bundestag: Geheimdienstbefugnisse gelten unbefristet

(06.11.2020)

Nun stimmte der Bundestag für die Entfristung der Geheimdienstbefugnisse. Die Regelungen wären sonst zum 10. Januar 2021 ausgelaufen. (…)

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005 müssten die verschiedenen Grundrechtseingriffe in ihrer gemeinsamen Wirkung analysiert werden.

11.09.2021 - 12:30 [ Radio Utopie ]

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

(16.November 2015)

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Nötig für diese multiple Regeneration des geheimdienstlichen Komplexes, in seiner ganzen interaktiven Rückwirkung, Interaktion und wechselwirkenden Gesetzgebung, explizit mit der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV) (wir berichteten), war die Verlängerung eines einzigen Gesetzes: des Ende 2006 beschlossenen „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“, Nachfolger des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“, welches das Parlament als Pendant zum „Patriot Act“ nach den gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 in New York und Washington auf Vorschlag von S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen durchgewunkenen hatte.

Effektiv war dieser deutsche „Patriot Act“ aus 2001 bereits zweimal verlängert worden: Ende 2006 für fünf Jahre Jahre und Ende 2011 für 4 Jahre. Auch dieses Prinzip von Installation und Verlängerungen über mehrere Jahre folgte systemisch den Vorgaben aus dem geheimdienstlichen Komplex der Vereinigten Staaten von Amerika und seinem „Patriot Act“.

17.06.2021 - 11:24 [ Heise.de ]

Gesetze gegen Hass und zur Passwortherausgabe treten in Kraft

(01.04.2021)

Wegen enthaltener Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft hing auch das neue Zollfahndungsdienstgesetz bei Steinmeier fest. Dieses trägt mit den Korrekturen von Bund und Ländern nun ebenfalls die Unterschrift des Bundespräsidenten. Es tritt so am Freitag in Kraft. Die Kompetenzen des Zollkriminalamts und der Zollfahndungsämter etwa bei der – auch präventiven – Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs hat der Gesetzgeber hier deutlich ausgeweitet. Verbunden ist damit erstmals auch die Befugnis, Staatstrojaner für die Quellen-TKÜ nutzen zu dürfen.

07.06.2021 - 08:53 [ Radio Utopie ]

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

(2. Juli 2016)

Erlaubt war dem B.N.D. das vollständige Kopieren an den Netzknoten, auch am Frankfurter DE-CIX, spätetens durch die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV). Darunter fielen auch „inländische Fernmeldenetzknoten, die jeweils mit einem ausländischen Netzknoten zusammengeschaltet sind“ und „vom und in das Ausland“ geführter Telekommunikationsverkehr (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009).

Der Bundestag, natürlich auch „Linke“ und „Grüne“, wusste davon spätestens seit 2012.

Welche Luftnummer auch die DE-CIX Management GmbH und ihr Beirat Klaus Landefeld repräsentieren, mag man der Tatsache entnehmen, dass Landefeld nun hinsichtlich des Raubkopierens des deutschen Staates am größten Telekommunikations-Knoten auf dem Planeten von einer „Legalisierung im Nachhinein“ redet, aber im April 2015 genau gegen diese bislang angeblich illegale Praxis des B.N.D. vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen wollte. Bereits damals hieß es unter der Presseerklärung:

„Eine Klage wurde aber noch nicht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. “

Sie wurde auch nie eingereicht.

(…)

Dies dürfte – rein theoretisch, natürlich – auch der Hintergrund von dieser oder jener Spionage-Affäre sein. Einzelne Funktionäre oder Referate / Abteilungen im Apparat haben die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen bzw die Telekommunikation offenbar nicht nur ins Ausland an alle möglichen „Partnerdienste“, sondern natürlich auch im Inland gestreut – mutmaßlich auch an rechtsextreme Gruppen oder andere assozierte Kräfte. Oder sie haben die raubkopierten Daten einfach meistbietend auf eigene Rechnung verkauft.

Klaus Landefeld, Betreibergesellschaft des Frankfurter Internetknotens DE-CIX, am 26. März 2015 im „Untersuchungsausschuss“, Protokoll Netzpolitik.org:

„Einzelabgriff geht immer. BND hat Rechtsauffassung, dass Transitverkehre weitergegeben werden können. Da wird erst Hinterher ein Bild daraus. E-Mail-Adresse von Verdächtigen -> Kommunikationspartner -> seine IP-Adresse -> welche Accounts -> wieder Einzelabfrage. Brauchen als Geheimdienst beides, Rohdaten und Suchbegriffe, um ein Geflecht aufzubauen und Korrelationen herzustellen. NSA: je mehr sie haben, desto besser. Google der Geheimdienste. Geschäft wie jedes andere auch. Handel mit Daten.“

Auf der untersten Ebene der Hierarchie des Apparates weltweit vernetzter „Sicherheitsbehörden“ mag dieses Auftauchen von Daten im Besitz der Polizei bei Rechtsextremen in Berlin ein Beispiel sein. Heraus kam es nur, weil die Rechtsextremen dies selbst öffentlich machten.

Die Anfang des Jahres aufgeflogene „World Check“-Datenbank von Thompson Reuters, die nach eigenen Angaben von 300 Regierungsbehörden und Geheimdiensten, 49 von 50 der weltweit größten Banken, 9 von 10 der weltweit größten „Rechtsfirmen“ wie Anwaltskanzleien und „Berufsvorbereitungs“-Firmen zur Durchleuchtung von Arbeitsplatzsuchenden benutzt wird, effektiv als „Schwarze Liste“ wirkt und als Kategorien neben „Konzern“, „Militär“, „Verbrechen – Drogen“ auch die Kategorie „politisches Individium“ enthält, ist ein Beispiel aus der oberen Etage der Hierarchie.

26.05.2021 - 06:39 [ Heise.de ]

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Bestandsdatenauskunft ab

(19.05.2021)

Die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein dürfen seit einer 2013 erfolgten Novelle ausdrücklich auch auf Bestandsdaten wie E-Mail-Adressen und Anschriften sowie Passwörter von Nutzern sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube zugreifen. Die Sicherheitsbehörden benötigen dafür eine richterliche Genehmigung.

26.05.2021 - 06:36 [ @ziromr / Twitter ]

Die neuen Vorgaben zur Bestandsdatenauskunft inklusive Regeln zur Passwortherausgabe sind ebenfalls in dem Gesetz gelandet.

l(21.05.2021)

26.05.2021 - 06:18 [ Heise.de ]

E-Privacy: Große Koalition erleichtert Einsatz von Cookie-Managern

(19.05.2021)

Zudem baut die Koalition neue Vorgaben zur Bestandsdatenauskunft mit Regeln etwa zur Passwortherausgabe ein.

26.05.2021 - 06:11 [ Netzpolitik.org ]

Bestandsdatenauskunft 2020: Behörden fragen alle zwei Sekunden, wem eine Telefonnummer gehört

(19.05.2020)

Seit 2013 können neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächer als Bestandsdaten abgefragt werden. Damit erfahren Behörden, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.

Zu diesen Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern anfragen. Die Bundesnetzagentur könnte diese Statistiken ebenfalls sammeln, doch dazu fehlt der politische Wille.

26.05.2021 - 05:06 [ Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(15.06.2017)

Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).

Diese beiden Beschlüsse, ergangen nur Monate vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, gaben die Republik einem – vom Bundesverfassungsgerichts selbst dokumentierten – Jahrzehnte lang unkontrollierten und in Willkür handelnden internationalen geheimdienstlichen Komplex zum Abschuss frei und sicherten diesem, zumindest auf Bundesebene und bis zur nächsten Parlamentswahl im September 2017, gegen jeden Untersuchungsausschuss und damit parlamentarische Kontrolle durch die noch verbliebene Opposition ab.

Des Weiteren wirkten diese Beschlüsse effektiv als Öffnen der Schleusen eines elektronischen Polizeistaates, welcher, bei gleicher Mentalität und in Kontinuität zu vorhergehenden historischen Modellen, in seinen Ausformungen nur noch gebremst wird durch digitale Selbstverteidigung der Bürgerinnen und Bürger (etwa durch Verschlüsselung ihrer Telekommunikation) und das Weiterbestehen der durch den Staat bereits weitgehend ignorierten oder uminterpretierten Verfassung.

26.03.2021 - 19:25 [ Netzpolitik.org ]

Bundesnachrichtendienst erhält so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie

Der Bundesnachrichtendienst darf jetzt Internet-Anbieter hacken und fast unbegrenzt abhören. Bundestag und Bundesrat haben das neue BND-Gesetz beschlossen. Vor ein paar Jahren waren solche Geheimdienst-Befugnisse ein Skandal.

26.03.2021 - 10:24 [ Heise.de ]

Bundestag legalisiert BND-Massenüberwachung erneut

Der Bundesnachrichtendienst (BND) erhält breite Befugnis zum Hacken ausländischer Vermittlungsanlagen, Telekommunikationsinfrastruktur und der IT-Systeme von Internet-Providern. Dies hat der Bundestag am Donnerstag im Rahmen der Reform des BND-Gesetzes beschlossen.

26.03.2021 - 10:17 [ Heise.de ]

Bestandsdaten: Weg frei für neue Regeln zur Passwortherausgabe

Insgesamt sind mit der Reform auch nach den Nachbesserungen umfangreiche Zugriffsberechtigungen vor allem auf die „klassischen“ Bestandsdaten für zahlreiche Ämter verknüpft. Unter anderem für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) wird etwa unter bestimmten Voraussetzungen der Zugriff auf Sicherheitscodes wie PINs und PUKs bei Telekommunikationsfirmen ermöglicht.

01.03.2021 - 09:15 [ Nürnberger Blatt / Twitter ]

Vermittlungsausschuss soll Streit über Bestandsdatenauskunft lösen

(24.02.2021)

01.03.2021 - 09:06 [ Golem.de ]

Lambrecht pocht weiter auf Passwortherausgabe

(16.02.2021)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat darauf gedrungen, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz endlich zu verabschieden. Das sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag.

24.02.2021 - 21:23 [ Golem.de ]

Bundestagsanhörung: Eco warnt vor Komplettzugriff des BND auf das Internet

(22.02.2021)

Ebenfalls wurde bemängelt, dass der Kontrollrat über kein Verfahrensrecht verfüge. Daher könne das Gremium externe Personen nicht zu einer Zeugenaussage oder zur Abgabe eines eidesstattlichen Gutachtens verpflichten. Die Zeugen müssten daher auch nicht die Wahrheit sagen, weil, anders als beispielsweise bei einem Untersuchungsausschuss des Bundestags, eine uneidliche Falschaussage nicht strafbar sei. Damit falle die Kontrollintensität hinter die eines normalen Gerichts zurück.

24.02.2021 - 21:22 [ Eco / Bundestag ]

Hauptkritik zum Gesetzesentwurf zur Reform des BND-G (BT-Drs. 19/26103

(18.02.2021)

eco bewertet die Befugnis zum staatlichen Hacking aus §19 Abs. 6 grundsätzlich sehr kritisch. Gegenstand der Regelung ist der Zugriff des BND auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten ohne Wissen des jeweiligen Betreibers. Die Regelung ist auch auf Plattformbetreiber wie Google, Facebook, Amazon und Apple anwendbar. Grundsätzlich wären alle Dienstanbieter von Telekommunikation, Clouddiensten und sonstigen Telemediendiensten im Ausland potentielle Ziele eines staatlichen Eindringens.

24.02.2021 - 21:14 [ Netzpolitik.org ]

BND-Gesetz: Sachverständige kritisieren Hacken und Ausspähen unter Freunden

(23.02.2021)

Die Geheimdienst-Gesetzgebung in Deutschland folgt einem rechtstaatlich recht fraglichen Muster. Regierungen schlagen neue Befugnisse vor, Parlamente beschließen sie, Juristen klagen dagegen, Gerichte stufen die Gesetze als verfassungswidrig ein und kippen sie. Dann beginnt der Kreislauf von vorn.

Vor bald einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz von 2016 als verfassungswidrig eingestuft…

19.02.2021 - 07:41 [ Golem.de ]

Lambrecht pocht weiter auf Passwortherausgabe

(16.02.2021)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat darauf gedrungen, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz endlich zu verabschieden. Das sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag.

19.02.2021 - 07:37 [ Netzpolitik.org ]

Bundesrat lehnt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ab

(12.02.2021)

Allen Beteiligten dürfte eine Einigung sehr wichtig sein, denn an der Bestandsdatenauskunft hängt ein weiteres Gesetzesvorhaben. Das sogenannte Hatespeech-Gesetz soll zu einer besseren Verfolgung von Hasskriminalität im Netz führen, das Bundeskriminalamt soll dafür Bestandsdaten für gemeldete IP-Adressen erhalten. Beschlossen ist das Gesetz längst, doch der Bundespräsident unterschrieb es nicht. Denn ohne Bestandsdaten läuft das ins Leere und die Zeit, bis die Legislaturperiode zu Ende ist, wird langsam knapp.

19.02.2021 - 07:35 [ Sebastian Golla / Twitter ]

Showdown: Das „Reparaturgesetz“ für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität steht auf der Tagesordnung der 1000. Sitzung des Bundesrats. Steinmeier ist vor Ort! #NetzDG #Bestandsdatenauskunft

(08.02.2021)