Archiv: staatliche Selbstermächtigungen / Rechtsinterpretationen („präventiv“ / „potentiell“ / „drohende Gefahr“ / „Gefährder“ / „Abwehr“ / blabla)


18.11.2025 - 19:48 [ General Secretariat of the Council of the European Union / Netzpolitik.org ]

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse

I. BACKGROUND/INTRODUCTION

1. On 11 May 2022, the Commission submitted to the Council and the European Parliament a proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse 1 , which aims to oblige online service providers, such as providers of hosting services and interpersonal communications services, to prevent the dissemination of, to detect, report and remove child sexual abuse material (‘CSAM’), to prevent, detect and report the solicitation of children (‘grooming’), and to set up a new decentralised EU agency (the ‘EU Centre’) to support the implementation of the proposed Regulation, together with a network of national Coordinating Authorities and other competent authorities.

(…)

II. MAIN ELEMENTS OF THE PRESIDENCY COMPROMISE TEXT
(…)
f) EU Centre to prevent and combat child sexual abuse (Articles 40-82, Recitals 58-74a):

The EU Centre keeps its core functions by assessing, processing and forwarding reports from the providers, advising and otherwise supporting national authorities, facilitating the cooperation with stakeholders and establishing the databases of indicators to support the voluntary activities of providers using the derogation under Regulation (EU) 2021/1232 and the issuance of blocking and delisting orders.

The tasks of the EU Centre are expanded to assist more strongly in the risk assessment and mitigation process, and to develop or facilitate the development of technologies;

– The strengthening of aspects of prevention is introduced, including the preparation of dedicated national strategies by the Member States and a comprehensive communication and outreach strategy by the EU Centre;

– Clarifications about the cooperation between the EU Centre and Europol are
included;

– The possibility for the cooperation of the EU Centre with other EU agencies and bodies, third countries and international organisations is introduced;

– The Executive Board should not be established. Its tasks are conferred on the Management Board of the EU Centre;

(i) ) Entry into force and application (Article 89, Recital 78a)

– The Presidency text foresees that this Regulation will apply 24 months after its entry into force, some provisions related to reporting, the EU Centre, data collection and transparency reporting after 48 months and the amendment to Regulation (EU) 2021/1232 immediately.

18.11.2025 - 18:29 [ Netzpolitik.org ]

EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle

Die Mehrheit der Staaten „unterstützten den Kompromissvorschlag“. Mindestens 15 sprachen sich dafür aus, darunter Deutschland und Frankreich.

Deutschland „begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen“.

06.07.2025 - 05:36 [ Commissioner of Human Rights / Council of Europe ]

The Commissioner asks the German authorities to uphold freedom of expression and peaceful assembly in the context of the conflict in Gaza

(June 19, 2025)

In a letter addressed to the Federal Minister of the Interior of Germany published today, Commissioner O’Flaherty raises concerns about restrictions to freedom of expression and freedom of peaceful assembly of persons protesting in the context of the conflict in Gaza, as well as about reports of excessive use of force by police against protesters, including children.

Commissioner O’Flaherty also observes restrictions on events, symbols, or other forms of expression in this context. He recalls that member states have little scope to impose restrictions on political speech or on debate on matters of public interest, in line with the case-law of the European Court of Human Rights and the Council of Europe standards on freedom of expression, hate speech and hate crime. He urges the German authorities to be vigilant that the working definition of antisemitism of the International Holocaust Remembrance Alliance is not distorted, instrumentalised or misapplied to stifle freedom of expression and legitimate criticism, including of the state of Israel.

Recalling that member states have legal obligations to refrain from undue interference with human rights and to ensure the effective enjoyment of the rights to freedom of expression and peaceful assembly for all, the Commissioner asks the German authorities to avoid taking measures that discriminate against persons based on their political or other opinions, religion or belief, ethnic origin, nationality or migration status.

30.06.2025 - 22:36 [ Commissioner of Human Rights / Council of Europe ]

Mr. Alexander DOBRINDT Federal Minister of the Interior: Dear Minister ….

(June 6, 2025)

It is my understanding that since February 2025, the Berlin authorities have imposed restrictions on the use of the Arabic language and cultural symbols in the context of the protests. In some cases, such as an assembly in Berlin on 15 May 2025, marches have been restricted to stationary gatherings. Furthermore, protestors were allegedly subject to intrusive surveillance, online or in person, and arbitrary police checks. I am also concerned by reports of excessive use of force by police against protesters, including minors, sometimes leading to injuries.

(…)

I understand that restrictions have been justified on the basis that events, symbols, or other forms of expression “disrupt public order” or “disturb public peace”. The case-law of the European Court of Human Rights’ (the Court) establishes that freedom of expression “applies not only to ‘information’ and ‘ideas’ that are favourably received, regarded as inoffensive, or which leave one indifferent […] – it implies pluralism, tolerance and openness, without which there is no ‘democratic society’”. In assessing the necessity of the interference, member states have little scope to impose restrictions on political speech or on debate on matters of public interest, unless the views expressed comprise incitements to violence, and must always carry out such an assessment case by case.

I observe that other justifications invoked for the restrictions on rights include the prevention of antisemitism. I note with concern reports indicating that the working definition of antisemitism of the International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) has been interpreted by some German authorities in ways which lead to the blanket classification of criticism of Israel as antisemitic. In that regard, I urge you to be vigilant that the IHRA working definition is not distorted, instrumentalised or misapplied to stifle freedom of expression and legitimate criticism, including of the state of Israel

30.06.2025 - 22:05 [ Commissioner of Human Rights / Council of Europe ]

The Commissioner asks the German authorities to uphold freedom of expression and peaceful assembly in the context of the conflict in Gaza

(June 19, 2025)

In a letter addressed to the Federal Minister of the Interior of Germany published today, Commissioner O’Flaherty raises concerns about restrictions to freedom of expression and freedom of peaceful assembly of persons protesting in the context of the conflict in Gaza, as well as about reports of excessive use of force by police against protesters, including children.

Commissioner O’Flaherty also observes restrictions on events, symbols, or other forms of expression in this context. He recalls that member states have little scope to impose restrictions on political speech or on debate on matters of public interest, in line with the case-law of the European Court of Human Rights and the Council of Europe standards on freedom of expression, hate speech and hate crime. He urges the German authorities to be vigilant that the working definition of antisemitism of the International Holocaust Remembrance Alliance is not distorted, instrumentalised or misapplied to stifle freedom of expression and legitimate criticism, including of the state of Israel.

Recalling that member states have legal obligations to refrain from undue interference with human rights and to ensure the effective enjoyment of the rights to freedom of expression and peaceful assembly for all, the Commissioner asks the German authorities to avoid taking measures that discriminate against persons based on their political or other opinions, religion or belief, ethnic origin, nationality or migration status.

30.06.2025 - 22:00 [ Nachdenkseiten ]

Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Bundesregierung wegen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, hat in einem am 19. Juni veröffentlichten Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt seine Besorgnis über Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland zum Ausdruck gebracht. Explizit verweist er in dem Schreiben auf die behördliche Repression von Protesten gegen Israels Vorgehen in Gaza sowie eine Instrumentalisierung des Antisemitismusvorwurfs, „um legitime Kritik, auch am Staat Israel, zu unterdrücken.“

06.06.2025 - 21:33 [ servat.unibe.ch ]

BVerfGE 30, 1 – Abhörurteil

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970

— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —
Wir können dem Urteil vom 15. Dezember 1970 nicht zustimmen. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fassung des Siebzehnten Ergänzungsgesetzes ist mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht vereinbar und daher nichtig.

(…)

Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG dient dem individuellen Rechtsschutz. Sie gewährleistet, daß jeder durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten Verletzte ein Gericht anrufen kann. Das Wesentliche an dieser verfassungsrechtlichen Regelung liegt darin, daß der Rechtsschutz durch ein sachlich und persönlich unabhängiges, von Exekutive und Legislative getrenntes, also neutrales Organ gewährt wird, das bestimmten Kautelen (z.B. ordnungsmäßige Besetzung) unterliegt und selbstverständlich nur nach Anhörung des Betroffenen entscheiden kann. Wenn nun auf Grund der verfassungsändernden Bestimmung „an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane“ tritt, so wird das eigentliche Rechtsschutzsystem ersetzt. Wenn die Bestimmung überhaupt einen Sinn haben soll, so muß sich dieses Ersatz-System von dem normalen „Rechtsweg“ unterscheiden. Dies kann nur bedeuten, daß es nicht die Garantien der Unabhängigkeit und Neutralität zu haben und nicht unter dem Zwang eines bestimmten Verfahrens zu stehen braucht. Dieser Unterschied wird BVerfGE 30, 1 (34)BVerfGE 30, 1 (35)noch dadurch ins rechte Licht gerückt, daß Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG auch die Geheimhaltung der Überwachungsmaßnahme ermöglicht.

Im übrigen ist der verfassungsändernden Vorschrift auch keine greifbare Einschränkung des Kreises derjenigen, die überwacht werden dürfen, zu entnehmen.

(…)

Nun muß man sich bei der Beantwortung der Frage, was „Menschenwürde“ bedeute, hüten, das pathetische Wort ausschließlich in seinem höchsten Sinn zu verstehen, etwa indem man davon ausgeht, daß die Menschenwürde nur dann verletzt ist, wenn „die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand, die das Gesetz vollzieht“, „Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine ‚verächtliche Behandlung'“ ist. Tut man dies dennoch, so reduziert man Art. 79 Abs. 3 GG auf ein Verbot der Wiedereinführung z.B. der Folter, des Schandpfahls und der Methoden des Dritten Reichs. Eine solche Einschränkung wird indessen der Konzeption und dem Geist des Grundgesetzes nicht gerecht.

(…)

Es sollte nicht mehr besonders betont werden müssen, daß ein Geheimverfahren, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zugelassen ist, also ein Verfahren, in dem der Betroffene nicht BVerfGE 30, 1 (43)BVerfGE 30, 1 (44)gehört wird und sich nicht verteidigen kann, keinen Rechtsschutz bietet.

06.06.2025 - 21:24 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

(February 19, 2017)

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. (Quelle 1, Quelle 2)

Mit 5 zu 3 Stimmen beurteilte der zweite Senat die „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß. Aufgehoben wurde lediglich ein kleiner Abschnitt im ausführenden Artikel 10-Gesetz.

Für die „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ stimmten die Richter Seuffert, Dr. Leibholz, Dr. Geiger, Dr. Kutscher und Dr. Rinck.

Dagegen stimmten die Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp. Hier Auszüge ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 15. Dezember 1970 (der Link zu den „Großer Lauschangriff“ genannten Verfassungsänderungen der „großen Koalition“ dreißig Jahre später in 1998, wiederum Grundlage für das B.K.A.-Gesetz der „großen Koalition“ in 2008, wurde hinzugefügt):

06.06.2025 - 21:08 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Die Gefährder des Polizeistaates

(December 28, 2017)

Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des „Gefährders“. Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und – auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex – selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose „Kontaktpersonen“ jedwede „sonst nicht beschaffbare Information“ (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen.

Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren.

(…)

– das Geheimgericht

Es ist der Traum jedes Funktionärs, jedes Spitzels, jedes Spanners, jedes Voyeurs und Soziopathen: in einem Sessel zu sitzen, sich jede Email, jedes Bild, jede Ton- oder Bildaufnahme die er kriegen kann auf seinen Schirm schicken zu lassen und sich dann mit den lieben KollegInnen darüber das Schandmaul zu zerreißen. Machen wir doch mal eine Prognose……

06.06.2025 - 20:43 [ Netzpolitik.org ]

Änderung des BKA-Gesetzes: Wenig Zeit, wenig Verbesserung

Ende Juli läuft die Frist ab, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Oktober für eine Neuregelung von Teilen des BKA-Gesetzes gesetzt hat. Dabei geht es um die Frage, wie Daten in der polizeilichen Datenbank INPOL gespeichert werden dürfen, und Befugnisse zur Überwachung von Kontaktpersonen potenzieller Terrorist:innen.
(…)
Es darf demnach nur überwacht werden, wenn eine Person „in nicht nur flüchtigem oder zufälligem Kontakt“ zu jemandem steht, der ebenfalls heimlich überwacht werden dürfte. Das ist laut dem Vorschlag der Fall, wenn die vermeintliche Kontaktperson beispielsweise von der Vorbereitung weiß oder Vorteile aus der Tat ziehen könnte.

Was komplett in dem neuen Entwurf für Kontaktpersonen fehlt, sind Begrenzungen der heimlichen Überwachung für den Kernbereich der Privatsphäre, also diejenigen privaten Bereiche des Lebens, die nicht überwacht werden dürfen. Ebenso gibt es im schwarz-roten Änderungsvorschlag keine Ausführungen, wie etwa die Überwachung von Kontaktpersonen dokumentiert werden muss.

20.04.2025 - 19:42 [ Police-IT.net ]

Palantir Gotham: Systembeschreibung und Funktionsweise

(29. November 2018)

Was die Apps von Gotham für die Nutzer attraktiv machen dürfte, ist die Mischung aus Komfort, Einfachheit in der Bedienung, Schick und vermutlich auch ein Anteil von „Spaß und Spiel“. Denn solche modernen ‚Apps‘ machen dem Nutzer natürlich mehr Spaß als die altbackene, dröge Benutzeroberfläche der bisher genutzten polizeilichen Informationssysteme, die vor fünfzehn bis zwanzig Jahren entwickelt wurden. Mit den Apps von Gotham/Hessendata kann man auf einer grafischen Oberfläche mit Daten „herumspielen“, mal eine Idee ausprobieren und sich – „zeig mal, wohin diese Beziehung im grafischen Netzwerk führt“ – zeigen lassen, wohin die führt. Für einen Auswerter ist ein solches Werkzeug eine willkommene – und sinnvolle! – Unterstützung zur Aktivierung der eigenen Kreativität und Unterstützung der Hypothesenbildung. Gefährlich wird es, wenn solche „Gedankengänge“ von der Analyseplattform Horizon zurückgespeichert werden in den permanenten Speicher der Revisioning DB. Ich sehe darin die Gefahr, dass solche Gedankenspiele, also Hypothesen des Analytikers von echten, bewiesenen Fakten nicht mehr deutlich genug unterschieden werden können. Und polizeiliche bzw. strafrechtliche Entscheidungen zunehmend mehr auf Annahmen als auf Fakten basieren.

01.10.2024 - 15:40 [ Netzpolitik.org ]

Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz erneut in Teilen verfassungswidrig

(heute)

Das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes stammt noch von der schwarz-schwarz-roten Vorgängerregierung. Der vorher existierende Informationsverbund aller Polizeibehörden änderte sich dadurch von Grund auf: Die gesamte Informationsordnung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde neu strukturiert, mit sehr weitreichenden neuen Speicherungen in der Verbunddatenbank INPOL, auf die neben der Bundespolizei und der Zollverwaltung alle Polizeibehörden für alle erdenklichen Auswertungszwecke zugreifen können. Eine massive und anwachsende Bevorratung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Terrorismusabwehr war die Folge.

01.10.2024 - 15:26 [ Tagesschau.de ]

BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

(August 14, 2024)

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, umfasst „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach gegenüber den RND-Zeitungen von „ernsten Zeiten“. Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel“.

28.08.2024 - 19:33 [ Netzpolitik.org ]

BKA-Gesetz: Wenn Polizisten zu Einbrechern mutieren

Obwohl die Polizei eine ganze Reihe an Trojaner-Produkten besitzt, kann sie nicht alle Geräte erfolgreich aus der Ferne infizieren.

Deshalb will die Bundesinnenministerin jetzt nachschärfen. Damit die Smartphones und Tablets von Verdächtigen mit der staatlichen Spähsoftware infiziert werden können, sollen Polizisten künftig in die Wohnungen der Verdächtigen einbrechen dürfen. Das zumindest sieht die Änderung des BKA-Gesetzes vor, die netzpolitik.org Mitte August veröffentlicht hat. Die Klempner lassen grüßen.

Mit Verve schoss Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dagegen. Mit dieser Maßnahme werde es das BKA-Gesetz nicht bis ins Bundeskabinett schaffen, kündigte er an.

Der Liberale hatte seine Rechnung ohne den Messerangriff von Solingen und ohne den Bundespräsidenten gemacht. Denn Frank-Walter Steinmeier mischte sich unmittelbar nach der grausamen Bluttat ins politische Tagesgeschäft ein und brachte die Änderung des BKA-Gesetzes erneut ins Spiel.

21.02.2024 - 17:20 [ Netzpolitik.org ]

Neue Meldestelle beim BKA: Darf’s auch etwas mehr sein?

Gegenüber netzpolitik.org sagt ein Sprecher des BKA, dass die Behörde „im Prüfungs- und Weiterleitungsprozess Zugriff auf die durch den Hostingdiensteanbieter übermittelten Daten“ habe, also auch auf identifizierende Daten. Derartige Daten seien laut dem BKA erforderlich, um die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde ermitteln zu können oder um Gefahren abwehren zu können.

01.11.2023 - 16:04 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt. (…)

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.07.2023 - 10:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

20.03.2023 - 13:21 [ Netzpolitik.org ]

Strafen für rechtsextreme Polizei-Chats: Eine Frage der Öffentlichkeit

Inzwischen vergeht kaum ein Monat, indem nicht rechtsextreme Umtriebe von Polizist:innen Schlagzeilen machen. Das hat oft auch eine digitale Komponente: Beamte geben Daten an Nazis heraus, schreiben selbst Drohbriefe an Linke oder schicken sich in Chatgruppen Hakenkreuze und rassistische oder antisemitische Sprüche.

Währen Innenminister:innen versprechen, mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde in den Reihen der Polizei vorgehen zu wollen, bleibt die juristische Aufarbeitung bislang oft hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit zurück.

09.03.2023 - 19:21 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

19.09.2022 - 16:15 [ Boris Reitschuster ]

Verfassungsgerichtschef: „Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann legitim sein“

(15.09.2022)

Politiker wie Scholz und Richter wie Harbarth sind Brandstifter. Sie schaffen mit ihren Aussagen die Atmosphäre, in der Menschen mit anderer Meinung quasi „vogelfrei“ sind. In der sie diffamiert werden und entmenschlicht. In denen Banken ihnen Konten kündigen, die Polizei sie schikaniert und Attacken auf sie demonstrativ nicht verfolgt. Eine Atmosphäre, in der genau das wieder beginnt, was eigentlich nie wieder geschehen sollte.

Leider erkennen diesen schleichenden Prozess viele, die immer nur Freiheit und Demokratie erlebt haben und sich ausschließlich aus den großen Medien informieren, immer noch nicht.

19.09.2022 - 16:10 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

(26.05.2022)

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

19.08.2022 - 08:50 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.06.2022 - 15:28 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

21.05.2022 - 11:27 [ Rubikon ]

Die zukünftige Weltregierung

Zudem sollen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) der WHO, die in Deutschland im Rang einfacher Gesetze stehen, nachgeschärft werden, sodass die öffentliche Gewalt an sie gebunden ist. Gewählte Regierungen sollen keinerlei Mitspracherecht mehr bei der Verhängung von Zwangsmaßnahmen haben. Stattdessen sollen diese in einem Automatismus den Bevölkerungen aufgezwungen werden.

Es ist zu befürchten, dass dieser Vertrag uns aufgrund der beschriebenen Mechanismen in einen dauerhaften Ausnahmezustand versetzen wird.

21.05.2022 - 06:16 [ Achse des Guten ]

Die diskrete Ermächtigung der WHO

Was hier in deutsches Recht implementiert worden ist, ist eine umfassende Überarbeitung der ursprünglichen Sanitäts- und Quarantänevorschriften. Infolge der Anthrax-Anschläge 2001 sowie von SARS 2002 bis 2004 fand eine umfassende Überarbeitung der IHR und damit ein Systemwechsel statt.

19.05.2022 - 21:23 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

19.05.2022 - 13:56 [ Trending Deutschland / Nitter.net ]

urteilderschande ist nr.8 trending hashtag in DE in letzten 4 Stunden. #urteilderschande

19.05.2022 - 13:09 [ Tichys Einblick ]

Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht

„Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck.“

19.05.2022 - 13:01 [ Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte since 1996 / Nitter.net ]

3. Erstens: Keine roten Linien. Der Entscheidung ist an keiner Stelle zu entnehmen, wie weit der Gesetzgeber bei Impfpflichten gehen darf.

Damit lässt Karlsruhe letztlich auch die Politik im Stich.

4. Zweitens: Erneut werden die Entscheidung und die Begründung von allen 8 Richterinnen und Richtern einstimmig mitgetragen.

5. Da nicht vorstellbar ist, dass 8 gestandene Richterinnen und Richter in Sachen #Corona stets einer Meinung ist, fragt man sich, weshalb es keine Sondervoten gibt.

19.05.2022 - 11:55 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden.

29.04.2022 - 09:33 [ Tichys Einblick ]

„Grundrechtsblindheit“ in Karlsruhe: Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren

(27.04.2022)

Nicht erst im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht genutzt wird, um politisch unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen. Von Ulrich Vosgerau

29.04.2022 - 09:17 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

15.04.2022 - 15:08 [ Reitschuster.de ]

“Verfassungsgericht betreibt Rechtsverweigerung”: Verfassungsrechtler erwägt Klage gegen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung

Zwar ist das Gericht befugt, Klagen ohne Begründung nach Gerichtsordnung abweisen (§ 93d BVerfGG: “Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung”), jedoch gibt es im vorliegenden Fall eine Begründung, die offensichtlich unwahr ist. Denn das Gericht behauptet, die Beschwerde werde in der Sache nicht begründet, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden. Dagegen verwehrt sich Vosgerau und bezeichnet diese Aussage als objektiv und frappierend unwahr, was er auch beweisen könne, da seine Begründung der Beschwerde außergewöhnlich umfangreich sei und die verletzten Grundrechte deutlich herausgearbeitet wurden.