Archiv: Infektionsschutzgesetz


21.04.2024 - 09:20 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

(24. August 2020)

Da der Staat, sein auf die Bevölkerung losgelassener geheimdienstlicher Komplex und dessen eingebettete Contralinke auf der Suche nach Ketzern alias “Verschwörungstheoretiker”, nur noch daran interessiert erscheinen alle einzukassieren und zu kriminalisieren, die sich diesen Staatsstreich nicht gefallen lassen, hier für die bereits Geblitzdingsten in der Republik eine Gegenmaßnahme – zur Erinnerung an die fundamentalsten Dinge, die sie gerade versuchen zu verdrängen.

1. Ist der vor fünf Monaten vom Staat unter Anglizismen-Blödelei (“Lockdown”, “Social Distancing”) ausgerufene Ausnahmezustand verfassungsgemäß?

Nein.

(…)

2. Ist die Gewaltenteilung, wie vom Grundgesetz dem Staat diktiert, in Deutschland derzeit in Kraft?

Nein.

Abgesehen von der bereits erwähnten Kollaboration des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ausnahmezustand durch Verschleppung der Verfassungsklagen – redet noch irgendjemand außer Radio Utopie vom Parlament? Wo ist dieser Sauhaufen überhaupt, in der “Krise”, die die gesamte Gesellschaft lähmt und ihrer Verfassungsrechte beraubt?

Er ist im Urlaub!

(…)

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.

Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.

Das “Robert Koch Institut” ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.

Hat der Bundestag oder dessen “Ausschuss für Gesundheit”, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde “Robert Koch Institut” kontrolliert?

Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?

Nein.

21.04.2024 - 09:10 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen

(21. März 2020)

Man darf nun spekulieren, dass morgen explizit Kretschmann alles daran setzen wird, der vom üblichen Verdächtigen Schäuble (Rückblick: “Einmal einkaufen, schon ´ne Grundgesetzänderung“) betriebenen Verfassungsänderung zuzuarbeiten. Wenn das, zumindest vorläufig, wieder nicht gelingt, wie beim Versuch Schäubles im Bundestag, wird versucht werden das Infektionsschutzgesetz so zu verändern, dass es zumindest die bisherigen staatlichen Maßnahmen im Nachhinein legalisiert und, aus staatlicher Sicht, “bestenfalls” der Bundesregierung erlaubt, demnächst nach eigenem Ermessen zu bestimmen wann sie Bevölkerung und Parlament gnädig gestattet sich zu versammeln, zu arbeiten, oder aus dem Haus zu gehen.

Und das nennt man dann einen Putsch.

22.08.2023 - 17:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Staatsstreich, Vierte Welle

(5.Dezember 2021)

Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.

(…)

Wenn Ihr, liebe Leserinnen und Leser, nicht lest, oder wenn Ihr zwar lest, aber Euch nicht in der Lage seht es ausreichend weiter zu erzählen bzw. einen einzigen Abgeordneten / eine einzige Abgeordnete in Bundestag und sechzehn Landtagen zu finden, der / die lesen und die Zahlen der Regierung überprüfen will, kann ich Euch nicht helfen. Meine Arbeit ist getan.

Was Ihr natürlich auch noch machen könnt: die wenigen mehr oder weniger unabhängigen Journalistinnen und Journalisten ansprechen, die sich eventuell in der Lage sehen könnten, sich diesem alles entscheidenden Detail zu widmen, so dass sich wiederum ein einziger Parlamentarier irgendwann zur Gewaltenteilung genötigt sehen könnte (von irgendwelchen Parteien oder Gerichten will ich gar nicht mehr reden):

22.08.2023 - 17:14 [ Niko Härting / Twitter ]

3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …

(30.November 2021)

4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.

5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.

6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.

22.08.2023 - 17:03 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

19.09.2022 - 16:15 [ Boris Reitschuster ]

Verfassungsgerichtschef: „Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann legitim sein“

(15.09.2022)

Politiker wie Scholz und Richter wie Harbarth sind Brandstifter. Sie schaffen mit ihren Aussagen die Atmosphäre, in der Menschen mit anderer Meinung quasi „vogelfrei“ sind. In der sie diffamiert werden und entmenschlicht. In denen Banken ihnen Konten kündigen, die Polizei sie schikaniert und Attacken auf sie demonstrativ nicht verfolgt. Eine Atmosphäre, in der genau das wieder beginnt, was eigentlich nie wieder geschehen sollte.

Leider erkennen diesen schleichenden Prozess viele, die immer nur Freiheit und Demokratie erlebt haben und sich ausschließlich aus den großen Medien informieren, immer noch nicht.

19.09.2022 - 16:10 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

(26.05.2022)

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

17.09.2022 - 19:14 [ Norbert Häring ]

Tagesschau ist umstrittene Zustimmung des Bundesrats zum Infektionsschutzgesetz keine Meldung wert

Wichtiger waren unter anderem der Besuch des Bundeskanzlers einer Truppentagung, Hochwasser in Italien und ein minutenlanger Beitrag zum Tod des Fernsehjournalisten Fritz Pleitgen. Ihre Demokratieabgabe bei der Arbeit.

08.09.2022 - 19:36 [ Achse des Guten ]

„Pandemie“: Deutschland geht in die Verlängerung

FDP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, und nun auch im Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken muss ein negativer Test vorgelegt werden; Landesparlamente können (und werden, darauf können wir Gift nehmen) darüber hinaus Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants verhängen, an Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Auch Maskenpflichten in Schulen sind wieder möglich, ebenso wie bei Outdoor-Veranstaltungen, dazu „Hygienekonzepte“ für Betriebe und andere Einrichtungen sowie Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen. Sollte der Bundestag noch einmal eine „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen, gern auch wieder eine gefühlte, sind laut § 28a und § 28b IfSG auch wieder – entgegen Buschmanns Beteuerungen – Schulschließungen und Lockdowns möglich.

08.09.2022 - 19:25 [ Reitschuster.de ]

Wider besseres Wissen: Bundestag pfeift auf die Realität…

Es ist eine dunkle Stunde für die Demokratie in Deutschland. Und eine dunkle Stunde für das Parlament. Der deutsche Bundestag hat heute deutlich gemacht, was die Mehrheit seiner Abgeordneten von der Realität hält: Nichts. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der Opposition ein neues Infektionsschutzgesetz durchdrückten, also für die Möglichkeit neuer Gängelungen und Grundrechtsverletzungen der Bürger, obwohl eine neue Untersuchung belegt, dass diese nicht zu begründen sind.

08.09.2022 - 11:53 [ Nachdenkseiten ]

FFP2-Maskenzwang: „…dann sollen sie doch das Flugzeug nehmen“

Der Minister lässt den Fluggästen also die Wahl, nach ihrer eigenen Vernunft zu handeln. Bürger in Fernzügen dagegen trifft der FFP2-Maskenzwang, der keine wissenschaftliche Grundlage hat.

08.09.2022 - 11:43 [ Achse des Guten ]

Feige Demokratische Partei?

Gut, Ihr wollt nicht national sein, sondern europäisch – mindestens. Nicht hausbacken kleinbürgerlich, sondern weltläufig. Sagen wir jetzt einfach mal: geschenkt. Aber zumindest müsstet Ihr doch dem Individuum die Stange halten, gegen den Kollektivismus. Ihr müsstet doch für den Einzelnen kämpfen, nicht für das Volksganze. Auf Eurer Fahne muss doch „Selberdenken“ stehen, nicht „Mitmarschieren“.

08.09.2022 - 10:42 [ Achse des Guten ]

Bericht zur Coronalage: Achse-Enthüllung nimmt Fahrt auf

Sie haben vielleicht letzte Woche auf Achgut.com Bericht zur Coronalage – die unbekannte Studie gelesen. Seit gestern nimmt die Geschichte Fahrt auf. Ob es die Twitternachrichten meines geschätzten Kollegen Christian Haffner oder der Achgut-Artikel waren oder was auch immer, die Bild-Zeitung hat sich gestern der Sache angenommen und titelte (hinter der Bezahlschranke): Erst wenn Maßnahmen beschlossen sind – Regierung will brisante Corona-Daten nicht rausgeben! Ein offen zugänglicher Kommentar legt nach: „Alle Corona-Daten auf den Tisch!“

08.09.2022 - 10:05 [ Stefan Homburg / Nitter ]

#Gruene Abgeordnete fordern Schulschließungen und Online-Unterricht wie im Ukrainekrieg. Das Buschmann-Lauterbach-Gesetz, das heute im BT zur Abstimmung steht, macht den Weg dafür frei. Ich bitte alle Abgeordneten, gegen diesen Wahnsinn zu stimmen!

Deutsche Grüne gehören neben Lauterbach zu den Letzten, die an eine gefährliche „Pandemie“ glauben. Im Ausland lacht man darüber. Außerdem nähren sie das widerlegte Gerücht, die Schule seit ganz besonders gefährlich.

08.09.2022 - 09:43 [ Reitschuster.de ]

Abstimmung über Infektionsschutzgesetz: Regierung wirft Nebelgranaten…

Die „Bild“ schreibt: „Obwohl die Regierung neue Corona-Daten von hoher politischer Relevanz hat, will sie Bürger und Abgeordnete vorerst nicht darüber in Kenntnis setzen.“ Leider ist der kritische Beitrag der Boulevardzeitung hinter einer Bezahlschranke versteckt. Wie so oft bei kritischen Themen. Einerseits kann man so sagen, man habe ja berichtet. Andererseits hält man so die Zahl der Leser streng begrenzt und richtet nicht allzu viel Schaden für die Regierung an.

04.09.2022 - 10:25 [ Achse des Guten ]

Der deutsche Corona-Maßnahmenterror

Jeder Abgeordnete, der am 8. September für die Verlängerung der Corona-Maßnahmen stimmt, ist persönlich verantwortlich für das menschliche Leid, das dadurch verursacht wird. Die Tatsachen dafür liegen längst auf dem Tisch.

04.09.2022 - 10:19 [ Reitschuster.de ]

Neue Zahlen zu Impfnebenwirkungen: Ketzerei im Bundestag

„Warum wollen Sie dem Bundestag die Daten nicht liefern, wenn es sich doch, wie Sie behaupten, um kleine Dinge handelt, könnten Sie doch einen wichtigen Beitrag zur Beruhigung der Bevölkerung haben“, hakte Sichert nach. Hofmeister antwortete nun, die Daten lägen vor, und sie würden auch dem Bundestag vorgelegt. Auf Nachfrage, wann er die Daten dem Bundestag zur Verfügung stellen könnte, antwortete der Ärztefunktionär, er könne keinen genauen Zeitpunkt nennen.

04.09.2022 - 10:09 [ @mopsstimme / Nitter ]

Am 8.9.2022 stimmt der Bundestag über die Corona – Schutzmaßnahmen für den Herbst ab.

(…)

30.08.2022 - 19:05 [ Prof. Dr. Thomas Rießinger / Reitschuster.de ]

Gesundheitsminister warnt vor „gravierendem Variantenwechsel“: Wirre Begründungen für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Sehen wir einmal davon ab, dass sich in der Regel im Zuge mutationsbedingter Virenentwicklung tatsächlich die „leichteren Varianten“ durchsetzen, weil ihre Wirte sich besserer Gesundheit erfreuen und sie deshalb weitergeben können – „ausschließen“ kann man üblicherweise gar nichts, keine unangenehmen Varianten und auch keine aufschlagenden Kometen. Aber deshalb laufen wir nicht auf Jahre hinaus mit einem Helm auf dem Kopf durch die Welt und deshalb müssen wir auch nicht zu Maßnahmen greifen, die man nur noch mit Begriffen des Strafrechts oder – bei unterstellter Schuldunfähigkeit – der Psychiatrie charakterisieren kann.

15.08.2022 - 15:50 [ Friedrich Merz / Nitter ]

„So wie Herr #Lauterbach kommuniziert und handelt, erzeugt er überall Chaos und verunsichert die Bevölkerung zusätzlich. Ich kann der #Bundesregierung nur empfehlen, mit diesen unabgestimmten, unausgereiften Vorschlägen nicht ins Parlament zu kommen.“ ™

https://www.tagesspiegel.de/politik/mit-welcher-begruendung-denn-merz-spricht-sich-gegen-flaechendeckende-maskenpflicht-ab-herbst-aus/28599576.html

15.08.2022 - 15:47 [ dps / Nitter ]

„Nein. Mit welcher Begründung denn?“: CDU-Chef Merz gegen flächendeckende Maskenpflicht von Herbst an

tagesspiegel.de/politik/mit-… @Tagesspiegel

13.08.2022 - 17:27 [ Muh / Nitter ]

Boris Johnson ist wegen der Party-Affäre während des Lockdowns aus dem Amt geflogen. Karl Lauterbach verletzte möglicherweise die Corona-Quarantäne-Regelungen in Berlin. Nun könnte ihm dasselbe Schicksal drohen wie Boris Johnson.

13.08.2022 - 17:05 [ EuroWeeklyNews.com ]

Is German Health Minister mistaken about his covid vaccination status?

The Minister of Health held his digital vaccination certificate including QR code up to the cameras at a press conference on Friday, August 12, and was officially and extensively filmed and photographed. The minister’s certificate can be seen in many of the photos.

Like millions of other certificates, it can be checked legally with just a few clicks via CovPassCheck.

13.08.2022 - 07:44 [ Bundesgesundheitsministerium / Nitter ]

Hallo @haake_daniel, der Minister ist vier Mal geimpft. Die vierte Impfung ist in seiner Corona-Warn-App aber nicht registriert.

13.08.2022 - 07:32 [ Stefan Homburg / Nitter ]

Wer es nicht mitbekommen hat: Auf der BPK offenbarte Lauterbach, er habe seine 4. Dosis im März erhalten. Dann zeigte er sein digitales Impfzertifikat, um die Funktion seiner „Farbenlehre“ zu demonstrieren. Pfiffige lasen das Zertifikat aus: Dort sind nur 3 Dosen vermerkt!

13.08.2022 - 07:27 [ Martin M. Müller / Nitter ]

Laut CovPassCheck-App: Lauterbach zuletzt vor 271 Tagen geimpft

12.08.2022 - 19:17 [ Tichys Einblick ]

Verwirrung vom Gesundheitsminister: Lauterbachs bizarre Show vor der Bundespressekonferenz

Der Gesundheitsminister widerspricht sich mal wieder selbst und verwirrt. Nur ein Beispiel: Er behauptet, eine Impfung nach nur drei Monaten sei „medizinisch völlig unsinnig“, stellt aber einen Drei-Monats-Pass vor, der nur gilt, wenn man getestet, genesen oder geimpft ist.

05.08.2022 - 16:27 [ Tichys Einblick ]

Wer sollte diese Partei noch wählen? Und warum?

Alle Maßnahmen enden spätestens mit Frühlingsbeginn am 20. März 2022 – versprach FDP-Politiker Marco Buschmann Anfang des Jahres. Jetzt hat er als Bundesjustizminister einen giftigen Deal verhandelt. Im Kotau vor den Apokalyptikern um Lauterbach verliert die FDP den letzten Funken Glaubwürdigkeit.

05.08.2022 - 15:59 [ Reitschuster.de ]

FDP und Lindner brechen bei Umfrage ein

Die Art und Weise, wie die FDP ihre Wähler verrät, ist selbst für Verhältnisse der Liberalen spektakulär.

05.08.2022 - 15:55 [ Stefan Homburg / Nitter ]

In den Drukos sehe ich: Viele Geboosterte haben noch gar nicht mitbekommen, dass Ihre Privilegien am 1.10. weg sind! Dann lesen Sie mal hier:

05.08.2022 - 15:46 [ Stefan Homburg / Nitter ]

Alle sehen jetzt, dass selbst die Bundesregierung von maximal drei Monaten „Schutz“ ausgeht. Das sollte ab jetzt unstreitig sein. Ebenso die unzähligen Nebenwirkungen, die jeder, der sich unterwirft, viermal jährlich riskiert.

05.08.2022 - 15:42 [ Transparenztest.de ]

Neue Corona-Regeln ab Oktober: Impfabo durch die Hintertür

Das neue IfSG bringt das Impfabo durch die Hintertür: Ab 1. Oktober können sich nur noch frisch Geimpfte oder Genesene von Masken & Testpflicht – für z.B. Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr oder Besuch in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen – für drei Monate befreien. Auf Länderebene sind gleiche Einschränkungen für Freizeit-, Kulutr-, Sport- oder Gastroeinrichtungen möglich. Für die meisten Bürger sichert ab 1. Oktober nur die 4te, 5te oder Xte Impfung dauerhaft den freien Zugang. Der Großteil der Bürger wird davon betroffen sein, da auch bei Drittimpfungen diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen

Wenige Minuten später schnellten die Aktienkurse von den mRNA Impfstoffherstellern Biotech und Moderna abrupt in die Höhe.

03.08.2022 - 16:21 [ Reitschuster.de ]

Zeitung verkommt zum devoten Sprachrohr des Verfassungsschutzes

Nockemann fragt, wer die Demokratie vor einem solchen Geheimdienst schütze; gleichzeitig fordert der Fraktionsvorsitzende nun „die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission, die sich mit diesem fragwürdigen Verhalten des Verfassungsschutzes befasst“.

03.08.2022 - 15:27 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

(24. August 2020)

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.

Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.

Das „Robert Koch Institut“ ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.

Hat der Bundestag oder dessen „Ausschuss für Gesundheit“, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde „Robert Koch Institut“ kontrolliert?

Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?

Nein.

03.08.2022 - 15:18 [ ZDF ]

Pläne für erwartete Corona-Welle : Bund will mit Stufenplan durch Winter kommen

Weitere Maßnahmen bei Verschärfung der Pandemie-Lage:

Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Meter im öffentlichen Raum.
Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

14.07.2022 - 18:05 [ Multipolar Magazin ]

„Heute gilt nur die gesichtslose Konformität“

Christ: Vor allem stört mich, dass die Gerichte ihre ureigenste Aufgabe, einen Sachverhalt vollständig und detailgetreu zu ermitteln und darauf aufbauend die Voraussetzungen einer Sachlage zu überprüfen, nicht mehr erfüllt haben. Sie haben fast durchweg nur noch wiedergegeben, was ihnen die Politik zuvor mundgerecht vorgelegt hatte. Das RKI wurde zitiert, und gleichzeitig wurden alle hiervor abweichenden Meinungen ignoriert. Dem RKI wurde ein geradezu allmächtiger Status zugewiesen. Was von dort kam, galt – und gilt – als gesetzt, niemand darf das anzweifeln.

04.07.2022 - 14:41 [ Stefan Homburg / Nitter ]

Man beschließe eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie Quarantäne für PCR-Positive. Schon hat man den „Notstand“ für weitere „Maßnahmen“. Und so geht das in D ewig weiter.

04.07.2022 - 14:39 [ Reitschuster.de ]

Angstmache: „Corona-Notstand in deutscher Klinik“

Kein einziges Wort wird in dem Bericht darüber verloren, dass zum einen der Ausschluss von ungeimpften medizinischen Kräften maßgeblich mit zu der Personalknappheit beigetragen hat. Ebenfalls unerwähnt bleibt, dass ausgerechnet das jetzt betroffene Universitätsklinikum Schleswig-Holstein – geleitet vom Bruder von Bundeskanzler Olaf Scholz – als Vorreiter in Sachen Impfungen galt, weil die Führung besonders rigide mit umgeimpften Mitarbeitern umging und die hohe Impfquote beim Personal geradezu zelebrierte – bei 97 Prozent soll sie liegen.

04.07.2022 - 06:30 [ Heiko Kleve / Nitter ]

„Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar.“ Offizielle Dekonstruktion der politischen #Corona-Maßnahmen im #Evaluierungsbericht, S. 80.