Merkel und die Geheimdienste – welches Verhältnis pflegte die Kanzlerin in ihrer Amtszeit zu den Spionen? Ein Nicht-Verhältnis, könnte man vermuten, so wie viele Kanzler zuvor auch. Die meisten von Merkels Vorgängern sollen keine besonders enge Beziehung zum BND oder dem Verfassungsschutz gehabt haben. Sie sollen eher auf Sicherheitsabstand gegangen sein. Nur allzu verständlich, denn die Dienste haben nun einmal ein gewisses Skandalpotenzial.
Archiv: Attentate in Hanau / assassinations in Hanau 19-02-2020
Hanau, Zivilklage, Angehörige
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Pressemitteilung: 13 der 19 rechtsextremen SEK-Beamten waren in Hanau im Einsatz
16.06.2021)
Denn am gestrigen Abend ist in der Innenausschuss-Sitzung im hessischen Landtag nicht nur bekannt geworden, dass insgesamt sogar 49 Polizisten aus verschiedenen Bereichen in rechten Chats beteiligt waren. Innenminister Beuth bestätigte zudem, dass 13 der 19 rechtsextremen Polizeibeamten aus der aufgelöstem SEK-Einheit in der Tatnacht am 19. Februar 2020 in Hanau im Einsatz waren.
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
(28. Februar 2020)
Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.
Zwölf Minuten.
Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.
Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.
Fünf Stunden.
Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.
Ach ja. Die Mutter.
Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).
Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.
Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.
…..
„Hanau-Untersuchungsausschuss“ zu rassistischen Morden nimmt Arbeit auf
Das Gremium im Hessischen Landtag soll klären, was die Behörden über den Attentäter wussten, wieso er legal an Waffen kam und warum die Notrufnummer nicht erreichbar war
Fast anderthalb Jahre ist es her, dass Tobias Rathjen in Hanau neun Menschen mit Migrationsgeschichte erschoss, nachdem er zur Begründung ein „Manifest“ verfasst und ins Internet gestellt hatte.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Hanau, Zivilklage, Angehörige
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Schwere Vorwürfe gegen Hanauer Polizei: Polizei soll Hilfesuchende beschimpft und Bewaffneten ignoriert haben
(28.05.2021)
Von diesem Gespräch existiert eine Tonaufzeichnung, aus der der hr zitieren kann. Darin wird deutlich, dass der Beamte dem jungen Hanauer immer wieder droht: „Verpiss dich jetzt, sonst komm ich raus und hau dir auf die Fresse!“ Während Saglam betont, er könne nicht schlafen und wolle über den Vorfall reden, bezeichnet der Polizist ihn als „Vollidioten“ und droht, ihn „in die Zelle“ zu stecken. Insgesamt dauert das Gespräch knapp zweieinhalb Minuten.
Experten bewerten das Auftreten des Hanauer Polizisten als krasses Fehlverhalten.
Der Naziskandal im Frankfurter SEK und die Terrornacht von Hanau
Im Juni 2021 kam dann der nächste Skandal ans Licht: 20 Polizist:innen des Sondereinsatzkommandos (SEK) Frankfurt – am 16.06.2021 musste Innenminister Beuth die Zahl auf 49 Polizist:innen aktualisieren – waren ebenfalls in einer rechtsradikalen Chatgruppe organisiert. Darauf aufmerksam gemacht wurde das Hessische Innenministerium von den Amtskolleg:innen aus Rheinland-Pfalz, die diese Gruppe bei Ermittlungen gegen einen SEK-Beamten wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Materialien entdeckten.
Pressemitteilung: 13 der 19 rechtsextremen SEK-Beamten waren in Hanau im Einsatz
(16.06.2021)
Denn am gestrigen Abend ist in der Innenausschuss-Sitzung im hessischen Landtag nicht nur bekannt geworden, dass insgesamt sogar 49 Polizisten aus verschiedenen Bereichen in rechten Chats beteiligt waren. Innenminister Beuth bestätigte zudem, dass 13 der 19 rechtsextremen Polizeibeamten aus der aufgelöstem SEK-Einheit in der Tatnacht am 19. Februar 2020 in Hanau im Einsatz waren.
Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
(15.06.2017)
Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).
Diese beiden Beschlüsse, ergangen nur Monate vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, gaben die Republik einem – vom Bundesverfassungsgerichts selbst dokumentierten – Jahrzehnte lang unkontrollierten und in Willkür handelnden internationalen geheimdienstlichen Komplex zum Abschuss frei und sicherten diesem, zumindest auf Bundesebene und bis zur nächsten Parlamentswahl im September 2017, gegen jeden Untersuchungsausschuss und damit parlamentarische Kontrolle durch die noch verbliebene Opposition ab.
Des Weiteren wirkten diese Beschlüsse effektiv als Öffnen der Schleusen eines elektronischen Polizeistaates, welcher, bei gleicher Mentalität und in Kontinuität zu vorhergehenden historischen Modellen, in seinen Ausformungen nur noch gebremst wird durch digitale Selbstverteidigung der Bürgerinnen und Bürger (etwa durch Verschlüsselung ihrer Telekommunikation) und das Weiterbestehen der durch den Staat bereits weitgehend ignorierten oder uminterpretierten Verfassung.
Hanau: Der Staat bin ich
(21.02.2020)
Gestern gab Ali Toprak, Vorsitzender der kurdischen Gemeinde in Deutschland, im ZDF eine historische Weltneuheit bekannt: den zufälligen Massenmord an Kurden. Und das gleich zweimal, bei zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha-Bars).
Ali Toprak befand sich in guter, oder sagen wir, in echt deutscher Gesellschaft. Alle Anderen sahen das nämlich auch so. Keiner stellte diesbezüglich irgendeine Frage. Hätte ja auch eine dumme sein können. Aber nein, nein. Alles parierte.
Und die „Alternative für Deutschland“… was ärgerte sich dieses Symptom! Wo sie doch nur dazu gehören wollen! Und daher irgendetwas in Frage stellen, was die Behörden in einem nur allzu bekannten Deja Vu aus ihrer populären Tasche zogen? Das fiel den Kameraden doch im Traum nicht ein. Von den real populär-existenzberechtigten Linken ganz zu schweigen. Die waren, ähm, natürlich schwer erschüttert. Es waren tatsächlich viele, die allermeisten Menschen in Deutschland, wirklich tief getroffen und empfanden tatsächliche Anteilnahme.
Aber auch bei ihnen reichte es nicht, wieder einmal, für eine einzige gottverdammte Frage.
Mutter von Terroropfer klagt die Republik
(14.02.2021)
Die Mutter einer jungen Frau, die beim Terroranschlag in der Innenstadt im November getötet worden war, klagt die Republik auf mehr Schmerzensgeld. Die Kunststudentin aus Deutschland hatte an dem Abend in einem Lokal kellneriert, als sie vom Attentäter ershossen wurde.
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
(28.02.2020)
Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:
eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.
Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Hanau im Innenausschuss – Fünf Stunden vom ersten Schuss bis zum Zugriff
(27.02.2020)
Tobias R. litt offensichtlich unter Wahnvorstellungen. Er hatte im November 2019 ein Schreiben an den Generalbundesanwalt geschickt, in dem er erklärte, er werde illegal überwacht.
Terroranschlag von Hanau: Tödliche Versäumnisse beim Notruf?
Eine Rufumleitung zu einer Leitstelle war nicht eingerichtet. Zudem wurden zahlreiche erfolglose Anrufversuche in der Tatnacht nicht einmal registriert oder aufgezeichnet. So wurde im unmittelbaren Anschluss an den Terroranschlag im Zeitraum von über einer Stunde nicht ein einziger Anruf mit Tatbezug registriert.
Hanau und Halle: Entschädigung für Terror-Hinterbliebene
(heute)
Vier Monate nach dem Anschlag von Hanau haben die Hinterbliebenen der von einem rassistischen Täter erschossenen Menschen insgesamt 1,09 Millionen Euro an staatlicher Hilfe erhalten.
An die Angehörigen der Opfer des Anschlags in Halle im Oktober 2019 zahlte die Bundesregierung insgesamt 105.000 Euro an Härteleistungen aus, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf das Bundesjustizministerium berichten.
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
(28.02.2020)
Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:
eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.
Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.
Aus dem Innenausschuss zu #Hanau: – R. wurde eine Stunde vor der Tat wegen Falschparkens kontrolliert – Todesfahrt dauerte 12 Minuten – 3 Waffen gefunden, R. besaß europ. Waffenschein – Ermittlungsverfahren des FBI zur USA-Reise von R. in 2018 | @welt
(27.02.2020)
Hier der Vollständigkeit halber der Redeausschnitt zur politischen Rolle der #GEZ-Medien, für den der AfD-Abgeordnete @MdLFernandes heute von der Plenarsitzung ausgeschlossen wurde. Machen Sie sich einfach Ihr eigenes Bild.
Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern – „Menschenverachtende Unterstellung“: AfD-Politiker wegen Hanau-Äußerung aus Sitzung ausgeschlossen
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:
Aus dem Innenausschuss zu #Hanau: – R. wurde eine Stunde vor der Tat wegen Falschparkens kontrolliert – Todesfahrt dauerte 12 Minuten – 3 Waffen gefunden, R. besaß europ. Waffenschein – Ermittlungsverfahren des FBI zur USA-Reise von R. in 2018 | @welt
Hanau im Innenausschuss – Fünf Stunden vom ersten Schuss bis zum Zugriff
Tobias R. litt offensichtlich unter Wahnvorstellungen. Er hatte im November 2019 ein Schreiben an den Generalbundesanwalt geschickt, in dem er erklärte, er werde illegal überwacht.
Erkenntnisse zu #Hanau bislang: – Mutter wurde im Wohnzimmer erschossen – Kfz von Rathjen kam 1 Stunde vor der Tat in eine Polizeikontrolle, Falschparken – Rathjen lag tot an der Kellertreppe – Vater bislang nicht vernehmbar – Rathjen hatte seit August 19 internat. Waffenschein
Bevor Tobias R. in Hanau ein Blutbad anrichtete, wirkte er ganz ruhig. Dass die Polizei erst rund fünf Stunden, nachdem der erste Schuss fiel, in die Wohnung des mutmaßlichen Attentäters eindrang, wirft Fragen auf.
Ich habe heute im Zusammenhang mit #Hanau erfahren, dass der Täter kurz vor den Taten von der Polizei kontrolliert wurde und die Beamten keinen Zugriff auf den Umstand, dass er Waffen hat, hatten. Können die Polizeiprofis das bestätigen? Ich bin völlig fassungslos.
Der perfekte Verschwörungstheoretiker
Die Psychologin Pia Lamberty plädiert dafür, das Phänomen ernst zu nehmen. Man dürfe es nicht kleinreden, indem man den mutmaßlichen Täter einfach für krank erkläre. „Wenn man einer solchen Weltsicht anhängt, hilft es nicht mehr, zu wählen oder zu einer Demo zu gehen. In dieser Logik ist die letzte Konsequenz Gewalt.“
Für Lamberty sind die Mythen ein Radikalisierungsbeschleuniger. Auch die Sicherheitsbehörden haben wohl erkannt, dass von einigen Verschwörungsgläubigen eine Gefahr ausgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor ihnen in seinem jüngsten Bericht, in Form der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter.
„Mein Sohn sollte nicht umsonst gestorben sein“ sagt die Mutter des in Hanau getöteten Ferhat Ünvar, Serpil Ünvar. Sie will, dass man Rassismus bekämpft.
(24.02.2020)
Germany prepares for reprisal attacks after Muslim massacre in Hanau. Security being stepped up, authorities monitoring far-left and Islamic groups
German officials confirmed they had received a letter from the far-right terrorist who killed nine people in Hanau, last November in which he sought help from authorities in stopping the surveillance he believed he was under; they dismissed it at the time.
Angesichts der schrecklichen Ereignisse in #Hanau dürfen wir den Wahlkampf nicht einfach weiterführen. Wir haben das für heute geplante Wahlkampffinale abgesagt und rufen dazu auf, um 16:30 Uhr vor dem Rathaus der Opfer des Anschlags zu gedenken und gegen Rechts zu demonstrieren.
(20.02.2020)
German Voters Get First Chance to Weigh In on Political Chaos
Germany’s political establishment was rocked earlier this month after the CDU’s chapter in Thuringia cast its lot in with the anti-immigrant Alternative for Germany, or AfD, to install the eastern state’s premier. The fallout sent shockwaves across the nation and was the main catalyst for Kramp-Karrenbauer’s resignation.
To add to the sense of chaos, tensions around extremist activity in Germany intensified late Wednesday, when an assailant killed 11 people, including himself, in the city of Hanau near Frankfurt.
Bürgerschaftswahl – Hamburg: Warum FDP und AfD zittern müssen
Nach den rassistischen Morden von Hanau hält Politikwissenschaftler Korte ein Scheitern der AfD in Hamburg für möglich. Die Partei habe die Spaltung der Gesellschaft mitbetrieben.
Hanau: Der Staat bin ich
Eine ganz andere Version des Attentats.
Gestern gab Ali Toprak, Vorsitzender der kurdischen Gemeinde in Deutschland, im ZDF eine historische Weltneuheit bekannt: den zufälligen Massenmord an Kurden. Und das gleich zweimal, bei zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha-Bars).
Ali Toprak befand sich in guter, oder sagen wir, in echt deutscher Gesellschaft. Alle Anderen sahen das nämlich auch so. Keiner stellte diesbezüglich irgendeine Frage. Hätte ja auch eine dumme sein können. Aber nein, nein. Alles parierte.