(11. August 2018)
Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.
Im Gegensatz dazu werden Israels “Grundgesetze” lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der “Grundgesetze”, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.
Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.