(09.03.2020)
GrĂŒnde gegen Harbarth:
– Als CDU-Abgeordneter im Bundestag hat er nach aller Kenntnis gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoĂen. Es legt fest: Das Mandat ist die HaupttĂ€tigkeit. Doch Harbarth war hauptamtlich als Anwalt tĂ€tig mit jĂ€hrlichen Millioneneinkommen.
– In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunĂ€chst Anwalt und dann MiteigentĂŒmer war, wurde der gröĂte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
– Shearman & Stirling ist fĂŒhrende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten â keine GewĂ€hr fĂŒr den Schutz des deutschen Grundgesetzes.
– Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei SZA groĂe Unternehmen vertreten, die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-BetrĂŒger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth eine Befassung mit VW.
– Harbarths Kanzlei war und ist zugleich als Steuer-Berater fĂŒr Unternehmen und fĂŒr vermögende Privatpersonen tĂ€tig. Auch Harbarth war hier tĂ€tig.
– Als Abgeordneter trat er fĂŒr harte Sanktionen bei Arbeitslosen ein. Er verzögerte möglichst lange den gesetzlichen Mindestlohn â dessen millionenfache, straflose Nichtzahlung durch Unternehmer hat der Rechtskundige nie kritisiert.