Die Regierung habe dies aber schlecht kommuniziert, so der Ex-General. Er verstehe die Einwände der Opposition, dass die Regierung das Gesetz in verfassungswidriger Weise durchgesetzt habe. „Und zwar aus zwei Gründen: wegen seiner möglichen Rückwirkung und wegen des fragwürdigen legislativen Notstandsverfahrens“, so Pavel.
Archiv: Verfassungen
Verfassung der Französischen Republik vom 4. Oktober 1958 / Constitution du 4 octobre 1958
Artikel 49
(..)
(3) Der Premierminister kann auf Beschluss des Ministerrates die Nationalversammlung ersuchen, der Regierung das Vertrauen in Verbindung mit einer Abstimmung über einen Haushaltsgesetzentwurf oder einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung auszusprechen. In diesem Fall gilt der Entwurf als angenommen, wenn nicht innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden ein Misstrauensantrag eingebracht und nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes angenommen wird. Einmal pro Sitzungsperiode kann der Premierminister auf dieses Verfahren auch bei einem anderen Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag zurückgreifen.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Herbe Schlappe für Joe Biden: Impfpflicht scheitert vorm Supreme Court
(14.01.2022)
Die Regelung für Unternehmen wurde als wichtiges Druckmittel der Regierung gesehen, Angestellte angesichts der aufwendigen und regelmäßigen Tests zu einer Immunisierung zu bewegen, um die Impfquote in den USA zu steigern. Dort sind bislang lediglich 62,7 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Von den knapp 208 Millionen Geimpften haben nur rund 77 Millionen, oder 37 Prozent, zusätzlich eine Auffrischungsimpfung bekommen.
Warum Israels “Grundgesetze” nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung
(11. August 2018)
Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.
Im Gegensatz dazu werden Israels “Grundgesetze” lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der “Grundgesetze”, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.
Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.
Moshe Arens hat das in der Haaretz einmal “eine “legislative Anarchie” genannt, die Israel von allen anderen Demokratien der Welt unterscheide. Letzteres ist überkritisch, weil z.B. die Monarchien Niederlande und Vereinigtes Königreich (Großbritannien) ebenfalls keine Verfassung haben (was ebenfalls gerne unter den Tisch gekehrt wird). Nichtsdestotrotz dürfte auch dem berühmten “Pro-Israeli”, der in der Regel keine Ahnung hat worüber er redet, der Unterschied nun verdeutlicht worden sein.
Oberstes griechisches Gericht kippt Impfpflicht für medizinisches Personal
Die Entscheidung sollte das Ende einer 15-monatigen Geschichte für nicht geimpfte griechische Beschäftigte des Gesundheitswesens bedeuten. Sie sind seit dem 1. September 2021 ohne Bezahlung suspendiert, weil sie sich gegen eine Corona-Impfung entschieden hatten.
Konkret widerspricht die Entscheidung des Gerichts der Verlängerung der Impfpflicht durch die griechische Regierung, die am 1. April 2022 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2022 gelten sollte.
Präsident Biden: Corona-Pandemie ist vorbei
„Wie Sie sehen, trägt hier niemand eine Maske. Alle scheinen in ziemlich guter Verfassung zu sein. Ich glaube also, dass sich die Situation ändert, und ich denke, dies ist ein perfektes Beispiel dafür“, sagte der US-Präsident weiter.
Bidens Äußerungen könnten innerhalb seiner eigenen Regierung für einigen Wirbel sorgen.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Verfassungsentwurf für Chile: „Sprung nach vorn für digitale Grundrechte“
Am 4. September wird die chilenische Bevölkerung über den Entwurf abstimmen – bislang ist alles andere als klar, ob der Entwurf eine Mehrheit bekommt. Ist das Referendum erfolgreich, müssen Gesetze angepasst, Institutionen reformiert oder neu geschaffen werden.
USA scheitern in Genf mit ihrem Plan für eine WHO-Gesundheitsdiktatur – vorerst
Der Verdacht, dass der US-Vorschlag damit erst einmal gescheitert war, ohne dass die WHO das zugeben und die Medien das berichten wollten, sollte sich erhärten. Zum Abschluss der Versammlung am 28. Mai war auf Health Policy Watch ein erster substantieller, wenn auch massiv schöngefärbter Bericht zu lesen, zwischen dessen Zeilen man das Vorgefallene herauslesen konnte. Health Policy Watch will Entscheidungsträger der Gesundheitspolitik vor allem in Entwicklungsländern informieren. Das Online-Magazin wird finanziert vom in der Gesundheitspolitik extrem einflussreichen Wellcome Trust und anderen Stiftungen.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Sieben Volksbegehren liegen nächste Woche auf
nsgesamt sieben Volksbegehren liegen nächste Woche zur Unterschrift auf. Konkret können die Volksbegehren „Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren!“, „Nein zur Impfpflicht“, „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“, „Stoppt Lebendtier-Transportqual“, „Arbeitslosengeld rauf!“, „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“ und „Mental Health Jugendvolksbegehren“ online oder in Eintragungslokalen unterstützt werden.
NEIN zur Impfpflicht (2. Mai bis 9. Mai 2022)
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
„NEIN zur Impfpflicht“
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: 2. Mai 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 9. Mai 2022
Stichtag: 28. März 2022
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
“Verfassungsgericht betreibt Rechtsverweigerung”: Verfassungsrechtler erwägt Klage gegen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung
Zwar ist das Gericht befugt, Klagen ohne Begründung nach Gerichtsordnung abweisen (§ 93d BVerfGG: “Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung”), jedoch gibt es im vorliegenden Fall eine Begründung, die offensichtlich unwahr ist. Denn das Gericht behauptet, die Beschwerde werde in der Sache nicht begründet, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden. Dagegen verwehrt sich Vosgerau und bezeichnet diese Aussage als objektiv und frappierend unwahr, was er auch beweisen könne, da seine Begründung der Beschwerde außergewöhnlich umfangreich sei und die verletzten Grundrechte deutlich herausgearbeitet wurden.
„Das Wichtigste sind die rechtlichen Schritte“
Wir haben immer gesagt, dass wir dank unsres juristischen Kampfes nicht wie Deutschland, Frankreich, die Schweiz oder Österreich dastehen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern Europas waren wir im Bereich der Justiz schon immer sehr weit vorn.
Multipolar: Sie waren eine der Juristinnen und Juristen, die die Organisation Liberum gegründet haben. Können Sie beschreiben, wie sie entstanden ist?
Armas: Liberum ist als Antwort auf die Gesundheitsdiktatur entstanden, wie wir die aktuelle Situation interpretieren. In Asturien, dem Land der „Reconquista“, bildete sich eine Vereinigung von Menschen der Zivilgesellschaft, der einfachen Leute, die mit der aktuellen Situation nicht einverstanden sind. Und diese Bewegung wurde in demselben Teil Spaniens erneut geboren, in dem damals die Befreiung der Spanier von der arabischen Herrschaft begann. Liberum ist ein sehr junges Kollektiv, das erst im März 2021 gegründet wurde und jetzt ein Jahr alt ist. Der Sinn und Zweck der Initiative ist die Verteidigung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Covid-19-Gesundheitskrise. Wir sind rund 9.000 Mitglieder, mit einem Team von etwa 60 Juristen.
Mit dem WHO-Pandemievertrag in den autoritären Transhumanismus
Man kann es auch prägnanter in einem Bild ausdrücken: Der Transhumanist sieht die Menschheit aus der gleichen Perspektive, aus der ein um Gesundheit und Gedeihen seiner Rinder oder Schafe besorgter Farmer seine Herde betrachtet. So wie der Farmer seiner Herde nicht dient, dient der Transhumanist keinem Volk, das er als Souverän betrachtet, zusammengesetzt aus freien, selbstverantwortlichen Menschen. Vielmehr managt und optimiert er sie, wie der Farmer eine Viehherde managt. Wenn es nach den Vorstellungen von Klaus Schwab und des Weltwirtschaftsforums geht, sind dabei alle Menschen an das von diesen heftig beworbene Internet der Körper angeschlossen.
Machen wir uns also mit diesem Verständnis von Transhumanismus auf die Quellensuche.
2G und „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtskonform – Verfassungsgericht hat entschieden
Der VfGH erklärt: „Das COVID-19-Maßnahmengesetz sieht vor, dass eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen über wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Weiterverbreitung von COVID-19 beruhen muss. Dies war im Fall der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nachvollziehbar gegeben.
WHO will sich jetzt über die Verfassung ihrer Mitgliedsländer stellen
Wien, 7. 3. 2022
Sehr geehrte Damen und Herren in den Regierungsämtern, am Verfassungsgerichtshof, im Bundespräsidentenamt, in den Ministerien und in den Redaktionen,
wir möchten dringend vor einer sehr bedenklichen Entwicklung warnen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) plant ein Abkommen über die „weltweite Pandemievorsorge“ zu etablieren. Der Vertrag wurde im Dezember 2021 präsentiert und am 1. März 2022 tagte ein Verhandlungsgremium zum ersten Mal. Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums haben österreichische VertreterInnen der Schaffung eines „Pandemievertrags“ bereits zugestimmt.
Wird der globale Pandemie-Vertrag der WHO uns den Dauer-Ausnahmezustand bringen?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)arbeitet mit der EU und nationalen Regierungen weltweit an einem globalen Pandemievertrag. Bei den wenigen, die von dem Projekt wissen, herrscht zum Teil Alarmstimmung. Es wird befürchtet, dass Regierungen und Parlamente sich damit unter die Herrschaft der WHO begeben würden und dass die transhumanstische Agenda des Weltwirtschaftsforums damit befördert werden könnte. Eine Recherche in offiziellen Quellen ergab, dass an mindestens einer dieser Befürchtungen einiges dran ist.
Brisant: Fällt die Impfpflicht schon kommende Woche?
Die Impfpflicht-Kommission wird ihren diesbezüglichen Bericht am Dienstag, den 8. März veröffentlichen. Rät das Gremium, die Impfplicht, bzw. die Strafen gegen einen Verstoß derselben auszusetzen, so könnte das tatsächlich einer der ersten Amtshandlungen Rauchs sein. Denn eine solche Aussetzung der Impfpflicht hat durch den Gesundheitsminister mittels Verordnung zu geschehen.
Verfassungsgericht verhandelt öffentlich über „Lockdown für Ungeimpfte“
Der österreichische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Dienstag übernächste Woche (15. März) vier Anträge, die den „Lockdown für Ungeimpfte“ als rechtswidrig ansehen. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Das gab der VfGH am Freitag bekannt. Interessierte haben nun wenige Tage Zeit, sich für die mündliche Verhandlung anzumelden.
Impfpflicht vor dem Verfassungsgerichtshof: Der Weg zur Entscheidung
Bevor der VfGH ein Gesetz prüfen kann, muss es vom Bundespräsidenten beurkundet und kundgemacht werden – das Gesetz zur Impfpflicht nahm am Donnerstag die Hürde im Bundesrat, nun ist Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Zug.
Postenschacher und ORF-Umbau: Das Geheimpapier von Türkis-Blau
Seit wenigen Tagen ist es Teil eines Ermittlungsakts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Nach Recherchen von profil und ORF (auf Grundlage einer legalen Akteneinsicht durch verfahrensbeteiligte Personen außerhalb der Justiz und der Exekutive) war der amtierende Klubdirektor der FPÖ Norbert Nemeth vergangenen Montag bei der WKStA geladen. Er sagte als Zeuge im WKStA-Verfahren gegen Sebastian Kurz wegen vermuteter Falschaussagen vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss 2020 aus.
Die Geheimpapiere der Koalitionen
Erster und wohl wichtigster Punkt des Sideletters sind genaue Regelungen zu Postenvergaben in der Republik. Bereits Ende 2017 war klar, dass die neue Bundesregierung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nachbesetzen kann. Und so wurde ein genaues Procedere festgelegt, parteipolitische Punzierungen der Höchstrichter inklusive.
Teilnehmen
Auch wenn es die Impfpflicht derzeit noch nicht gibt, müssen wir bereits jetzt an der Verhinderung und Bekämpfung des geplanten Gesetzes arbeiten. (Siehe Methodik)
Wir beschäftigen bereits jetzt qualifizierte Mitarbeiter, die für uns das Datenmaterial aufarbeiten, damit wir auch die aktuellen Forschungsergebnisse in die Argumentation einfließen lassen können.
Volksbegehren gegen Impfpflicht eingereicht
Die Eintragungswoche ist noch nicht fix, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie Anfang Mai stattfinden wird. Denn in diesem Zeitraum liegt bereits das Antikorruptionsvolksbegehren auf, und das Innenministerium hat angekündigt, dass Initiativen, für die bis 7. März Einleitungsanträge abgegeben werden, auch in der Woche zwischen 2. und 9. Mai zur Unterschrift bereit liegen werden.
Volksbegehren
In den nächsten Tagen werden wir ein Volksbegehren initiieren, bei dem die Gesellschaft die Möglichkeit hat, sich aktiv gegen die angedrohte Impfpflicht auszusprechen. Hier geht es nicht nur um die Rechte jener, die noch nicht geimpft sind, sondern auch um die Rechte der Genesenen, die dieser Impfpflicht ebenso unterworfen werden, wie auch die Geimpften deren Impfschutz in absehbarer Zeit wieder abnehmen wird.
Es ist ein Volksbegehren mit dem Zweck der Vereinigung der durch die Politik bewusst gespaltenen Gesellschaft und ist ein starkes Zeichen für die Selbstbestimmung des Einzelnen.
Volksbegehren unterstützen
Frankreichs Parlament billigt Einschränkungen für Ungeimpfte
Wann genau die Neuerung in Kraft tritt, ist noch unklar. Einzelne Abgeordnete hatten angekündigt, den Verfassungsrat wegen des Textes anrufen zu wollen
US-Gericht stoppt Bidens Impfpflicht für Firmen – Auch Maskenpflichten fallen durch das Urteil.
Damit müssten Firmen mit mehr als 100 Angestellten zunächst nun doch nicht dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter entweder vollständig geimpft seien oder regelmäßig getestet würden. Auch eine Pflicht zum Tragen von Masken sei damit fürs Erste gestoppt.
Der nächste Rückschlag für Biden: Oberster Gerichtshof stoppt Impfpflicht
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die von der Regierung Präsident Bidens angeordnete Impfpflicht in größeren Unternehmen gestoppt.
Herbe Schlappe für Joe Biden: Impfpflicht scheitert vorm Supreme Court
Die Regelung für Unternehmen wurde als wichtiges Druckmittel der Regierung gesehen, Angestellte angesichts der aufwendigen und regelmäßigen Tests zu einer Immunisierung zu bewegen, um die Impfquote in den USA zu steigern. Dort sind bislang lediglich 62,7 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Von den knapp 208 Millionen Geimpften haben nur rund 77 Millionen, oder 37 Prozent, zusätzlich eine Auffrischungsimpfung bekommen.
Schwere Schlappe für US Präsident Biden: Oberster Gerichtshof stoppt #COVID19-#Impfpflicht für US-Unternehmen.
Kaczyński: Berlin will EU in „Viertes Deutsches Reich“ umwandeln
Beim Antrittsbesuch des neuen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in Warschau hatte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki vergangene Woche Kritik an dem im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbarten Ziel geübt, die EU zu einem „föderalen Bundesstaat“ weiterzuentwickeln: In polnischen Ohren klinge diese Vision nach „bürokratischem Zentralismus – das ist eine Utopie und gefährlich“.
Morawiecki: Wir schlagen neues Kapitel in deutsch-polnischen Beziehungen auf
„Heute schlagen wir ein neues Kapitel in den deutsch-polnischen Beziehungen auf, denn wir haben einen Regierungswechsel in Berlin“, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki nach einem Gespräch mit dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholtz.
Die Angst vor dem „polnischen Virus“ (1)
Gabor Steingart traf mit seinem Morgenkommentar den Ton, den viele deutsche Medien und auch etliche Leserkommentare anschlugen: „Polen: Mehr Härte wagen“. Er spielte auf die geostrategische schwierige Lage und die wirtschaftliche Abhängigkeit Polens von der EU und Deutschland an, benannte in fünf Punkten, warum die „neue Bundesregierung nahezu risikofrei eine entschlossenere Haltung gegenüber Polen einnehmen kann“. Polen, so sein Fazit, solle „nicht unterdrückt, nur demokratisch erzogen werden.“ US-Pädagogen rieten, so Steingart weiter in väterlichem Ton, „im Umgang mit Problemkindern übrigens nicht zur Moderation, sondern zur Strenge.“
Händler ziehen wegen Lockdown vor Verfassungsgericht
Der Individualantrag wurde Freitagabend erstellt und ist laut Auskunft der Gerichts bereits dort eingelangt.
Unternehmen quer durch alle Branchen, vom Mode- über den Sport- bis hin zum Elektrofachhandel, schlossen sich ihm an. Die Händler sehen in der Schließung ihrer Geschäfte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit. Der Gleichheitssatz werde ebenso verletzt wie das Legalitätsgebot.
Zusperren wegen Lockdown: 62 Betriebe ziehen vor VfGH
„Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen“, so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will im Namen der 62 Handelsbetriebe, die den VfGH-Antrag eingebracht haben. Der Verband begrüßt die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
«Aufrecht Schweiz» – Massnahmen-Gegner gründen neue politische Bewegung
Hinter «Aufrecht Schweiz» stehen neun Bürgerbewegungen, die alle an den Demonstrationen gegen Massnahmen auftraten. Die grösste von ihnen: die Freunde der Verfassung. Diese sei laut Boxler mit der Bewegung verbunden, aber «nicht die Lokomotive».
Moralischer Sieg für Bürgerrechtler -wir verstärken unser Engagement und Verlangen die sofortige Abschaffung der Zertifikate im Inland
Wir betrachten vor dem Hintergrund der massiven und in dieser Form in der jüngeren Geschichte der Schweiz beispiellosen Unregelmässigkeiten,das Ergebnis des Urnengangs als nicht legitim und für uns nicht bindend. Zudem steht das gesamte Gesetz im Widerspruch zur Bundesverfassung. Diese Situation spornt uns weiter an und beweist, wie dringend nötig unser Engagement ist. Wir bedanken uns hiermit herzlich bei unseren ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern in der ganzen Schweiz, sowie bei allen Menschen, welche heute mit ihrer Stimme für die Freiheit und die Grundrechte eingestanden sind und sich gegen den durch die Befürworter verbreiteten Hass und die Hetze gestellt haben.
Nepp: Lockdown für Ungeimpfte ist verfassungswidrig und freiheitseinschränkend
Besonders skandalös sei jedoch, dass dieser bereits ab dem Alter von zwölf Jahren gelte. „Hier werden nicht nur Kinder indirekt zur Impfung gezwungen, sondern ganze Freundschaftsgruppen auseinanderdividiert. Es ist schändlich, wie die Bundesregierung, aber auch SPÖ-Bürgermeister Ludwig die Kinder in dieser Stadt drangsalieren. Ich fordere die Verantwortlichen auf, zur Vernunft zu kommen und die Kinder in Ruhe zu lassen“, so Nepp.
„Corona-Topfen“: Jeder gegen jeden, alle gegen FPÖ
Die anderen Fraktionen schmetterten den Antrag ab, auch der freiheitliche Misstrauensantrag gegen die gesamte Regierung blieb ohne Unterstützung. Jener der NEOS gegen den Gesundheitsminister fand ansonsten nur bei den Freiheitlichen Gefallen.
Mit totalitärem „Lockdown für Ungeimpfte“ wälzt Regierung eigenes Versagen auf Bürger ab!
FPÖ-Parlamentarier Hafenecker: „Einsperren unbescholtener Bürger und deren Abstempelung zu Sündenböcken erinnert an dunkle Zeiten der Vergangenheit.“
Dringlicher Antrag zu Lockdown-Ende: Heftige Debatte in NR
Die FPÖ hatte den Dringlichen Antrag trotz der aktuellen Covid-19-Erkrankung ihres Parteichefs Herbert Kickl eingebracht, der derzeit in Quarantäne ist. Für ihn trat die Abgeordnete Dagmar Belakowitsch ans Rednerpult, um der Forderung nach einem sofortigen Ende des Lockdowns und einem Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte Gewicht zu verleihen.
Nationalrat: FPÖ beantragt „dringlich“ Lockdown-Ende
Im Nationalrat wird am heutigen Dienstag ein Dringlichen Antrag eingebracht, der ein sofortiges Ende des Lockdowns für Ungeimpfte und ein Diskriminierungsverbot für jene, die auf eine Immunisierung verzichten, fordert. Der Regierung wirft die FPÖ vor, „mit dem Impfbrett vor dem Kopf gegen die Wand zu laufen“.
Behandelt wird der Dringliche Antrag ab 15 Uhr.
Das Versagen der Linken
Linke Kritik bezieht sich häufig auf die schlechte Bezahlung des Pflegepersonals, einen zu geringen Schutz der vulnerablen Menschen oder einen Mangel an Impfstoff. Wer jedoch grundsätzliche Annahmen infrage stellt, beispielsweise zur Gefährlichkeit des Virus oder der Wirksamkeit von Impfstoffen, wird meist als „Rechter“ oder „Verschwörungstheoretiker“ betitelt und von der öffentlichen Debatte ausgeschlossen. Über blinde Flecken der Linken in der Corona-Debatte und die Interessen pharmazeutischer Unternehmen sprach Rubikon mit dem österreichischen Verleger und Journalisten Hannes Hofbauer.
Julian Assange – Mordpläne, Schulterzucken und die Berufungsverhandlung
Hierzu der Whistleblower John Kiriakou:
„Wie sieht der Tag von Daniel Hale aus? Er ist allein in einer zwei mal drei Meter großen Zelle aus Beton und Stahl. Sie hat eine Stahlkoje, eine hauchdünne Matratze, ein kleines Stahlwaschbecken und eine Stahltoilette. An den Tagen, an denen er Hofgang hat, was zwei- oder dreimal pro Woche der Fall ist, wird er in einen sechs mal zehn Fuß großen Außenkäfig geführt, wo er eine Stunde lang im Kreis laufen kann.“
„Er darf zweimal pro Woche duschen und einmal pro Monat telefonieren, allerdings nur mit seinem Anwalt. Besucher werden sorgfältig überprüft (der NSA-Whistleblower Tom Drake und ich zum Beispiel dürfen ihn nicht besuchen, weil wir strafrechtlich verurteilt sind, weil wir das Abhören ohne richterliche Anordnung bzw. die CIA-Folter aufgedeckt haben).“
Video des schwerkranken Staatspräsidenten Zeman: nächster Fehltritt der Präsidialkanzlei
Falls sich Zemans Zustand nicht bessert, werden beide Kammern des tschechischen Parlaments die Kompetenzen des Präsidenten gemäß Verfassungsartikel 66 vorübergehend auf andere Amtsträger übertragen. Das schließt die Ernennung des neuen Premiers und der Regierung ein.
DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe
(3. März 2010)
Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“.
In den Tagen vor der Urteilsverkündung hatten sich recht merkwürdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927)
EU-Gipfel bringt keine Lösung im Streit mit Polen
Hintergrund des Streits mit Polen ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind.
EU-Debatte: Keine Einigung in Sicht
„Die Europäische Kommission schaut sich das Urteil derzeit genau an“, sagte von der Leyen am Dienstag vor dem Europäischen Parlament in Straßburg mit Blick auf eine Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts. „Und ich kann Ihnen sagen, ich bin sehr besorgt.“ Das Urteil untergrabe das Fundament der Europäischen Union. „Es ist ein direkter Angriff auf die Einheit des europäischen Rechts.“ Die EU-Kommission werde daher handeln, sagte sie in einer teils hitzig geführten mehr als vierstündigen Debatte, an der auch Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki teilnahm.
Syrien-Krise: Leise Hoffnung in Genf
Nach mehreren vergeblichen Anläufen soll die Arbeit an einer neuen Verfassung für Syrien nun tatsächlich beginnen. Darauf einigten sich Vertreter von Regierung und Opposition.
PiS-Parteichef: Polens Justizwesen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der EU
– Ich hoffe, dass unser Verfassungsgericht, wie auch die Gerichte von neun Ländern der Europäischen Union, klar festgestellt haben, dass in Polen die Verfassung der höchste Rechtsakt ist – sagte Kaczyński. – Etwas anderes zu sagen würde bedeuten, dass Polen erstens kein souveränes Land ist und zweitens, dass es in Polen keine Demokratie gibt (…) – fuhr er fort.
Als jemand, der die Verfassung und die Verträge gelesen habe, erklärte der PiS-Parteichef, sei es offensichtlich, dass die Verfassung Vorrang habe und dass „alle europäischen Gesetze, die in Polen verbindlich sind, mit der polnischen Verfassung übereinstimmen müssen“.
Experte zu Urteil in Polen – „Viel gefährlicher als ein Polexit“
Piotr Buras: Das Ziel der polnischen Regierung ist nicht in erster Linie der Polexit, sondern die Europäische Union von innen heraus zu verändern kraft der Tatsachen. Und dafür ist auch dieses Urteil da. Das ist viel gefährlicher als ein Polexit.
ZDFheute: Was meinen Sie damit: die EU von innen heraus zu verändern?
Buras: Das heißt: die europäische Rechtsordnung in Frage zu stellen. Eine Europäische Union ohne einen Europäischen Gerichtshof, der entscheiden kann, ob das fundamentale Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit beachtet wird oder nicht in Europa – eine solche Europäische Union kann überhaupt nicht existieren.
Morawiecki: Polexit nichts weiter als Fakenews
Berichte über ein eventuelles Polexit seien, laut dem Premierminister, nichts weiter, als Fakenews. Tatsache sei, dass Polen eine stabile Wirtschaft mit einer guten makroökonomischen Position habe. Das Land würde die meisten Greenfield-Investitionen in der Region anziehen und würde in dieser Hinsicht EU-weit auf Platz drei liegen. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres, als die Pandemie ausgebrochen sei, seien in Polen 165 neue Investitionen entstanden, um 15 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Das zeige, dass Polen weiterhin ein für Investoren glaubwürdiger Partner sei, zitiert niezalezna.pl aus dem Interview von Premierminister Morawiecki für die “Wirtschaftswoche”.
Hochrechnungen zu den Abgeordnetenhauswahlen 2021
Die Grafik zeigt die aktualisierten Hochrechnungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus, der unteren Kammer des tschechischen Parlaments. Die Abstimmung endete am Samstag um 14 Uhr. Die Auszählung der Stimmen dauert in der Regel bis in die späten Abendstunden. In Tschechien wird keine elektronische oder Briefwahl durchgeführt, der persönliche Urnengang ist die einzige zulässige Form der Stimmabgabe. Die Auszählung der Stimmen verläuft daher relativ schnell.
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 – 2 BvE 2/08 –
Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Art. 79 Abs. 3 GG). Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber aus der Hand genommen. Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch. (…)
Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. (…)
Weder die gleichberechtigte Integration in die Europäische Union noch die Einfügung in friedenserhaltende Systeme wie die Vereinten Nationen bedeuten eine Unterwerfung unter fremde Mächte. Es handelt sich vielmehr um freiwillige, gegenseitige und gleichberechtigte Bindung, die den Frieden sichert und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten durch gemeinsames koordiniertes Handeln stärkt. Das Grundgesetz schützt individuelle Freiheit – als Selbstbestimmung des Einzelnen – nicht mit dem Ziel, bindungslose Selbstherrlichkeit und rücksichtslose Interessendurchsetzung zu fördern. Gleiches gilt für das souveräne Selbstbestimmungsrecht der politischen Gemeinschaft. (…)
Art. 23 Abs. 1 GG unterstreicht ebenso wie Art. 24 Abs. 1 GG, dass die Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union mitwirkt, auf die Hoheitsrechte übertragen werden. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker – das heißt die staatsangehörigen Bürger – der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben.
Wer „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint
(21.3.2017)
Ein zwei Jahrtausende nach dem Römischen Imperium und zwei Jahrhunderte nach dem Ende vom „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ unter einer zentralen Macht (wieder-) „vereinigtes“ Europa ist ein Jahrhunderte altes imperialistisches, sogar faschistisches Konzept.
Wer heute „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint. Europa jedenfalls ist es nicht.
Danke Warschau, es reicht
Wer – wie Polens Justiz und Regierung – der Meinung ist, dass nationales Recht, das europäische schlägt, für den ist kein Platz in der EU, meint Stephan Ueberbach. Es wird Zeit, dass Ursula von der Leyen jetzt handelt.
„Der Anfang vom Ende der Europäischen Union, wie wir sie kennen“
“Polexit hat begonnen” vs. “Polen ist unabhängig und demokratisch”
Die regierungsnahe Gazeta Polska Codziennie bildet auf ihrem Titelblatt indes die Chefin des Verfassungsgerichts Julia Przyłębska in würdevoller Pose ab. Der Kommentar zum Foto. Laut dem Verfassungsgericht sei Polen ein unabhängiger und demokratischer Staat. Der Vorrang des nationalen Rechts vor EU-Recht sei direkt in der Verfassung verankert, weswegen EU-Recht nie über der Verfassung stehen könne. Die Brüsseler Beamten, so Publizist Adrian Stankowski, würden damit kein Mandat mehr haben, Regierungen souveräner Staaten anzuprangern.
Rückhalt für Kurz aus den Ländern
Die ÖVP-Landeshauptleute bzw. Parteiobleute haben auch am Freitag ihre Solidarität mit Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bekundet. Es gelte die Unschuldsvermutung heißt es. Einen Zuruf von außerhalb der ÖVP bezüglich der unmittelbaren Zukunft des Bundeskanzlers erteilen die Länderschefs eine Absage.
Verfassungsgericht erklärt einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig
Die gestrige Entscheidung bleibe der bisherigen Argumentationslinie des Verfassungsgerichts treu, betonte im Anschluss an das Urteil Regierungssprecher Piotr Müller. In Europa, so Müller, hätten schon viele Verfassungsgerichte ähnliche Entscheidungen gefällt, darunter das deutsche und spanische Verfassungsgericht. Das Urteil zeige klar, wo die Grenzen der Kompetenzen von EU-Institutionen seien.
Polen sieht in EU-Recht Verstoß gegen Verfassung
In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.
Bundestag: Geheimdienstbefugnisse gelten unbefristet
(06.11.2020)
Nun stimmte der Bundestag für die Entfristung der Geheimdienstbefugnisse. Die Regelungen wären sonst zum 10. Januar 2021 ausgelaufen. (…)
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005 müssten die verschiedenen Grundrechtseingriffe in ihrer gemeinsamen Wirkung analysiert werden.
Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert
(16.November 2015)
Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.
Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.
Nötig für diese multiple Regeneration des geheimdienstlichen Komplexes, in seiner ganzen interaktiven Rückwirkung, Interaktion und wechselwirkenden Gesetzgebung, explizit mit der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV) (wir berichteten), war die Verlängerung eines einzigen Gesetzes: des Ende 2006 beschlossenen „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“, Nachfolger des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“, welches das Parlament als Pendant zum „Patriot Act“ nach den gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 in New York und Washington auf Vorschlag von S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen durchgewunkenen hatte.
Effektiv war dieser deutsche „Patriot Act“ aus 2001 bereits zweimal verlängert worden: Ende 2006 für fünf Jahre Jahre und Ende 2011 für 4 Jahre. Auch dieses Prinzip von Installation und Verlängerungen über mehrere Jahre folgte systemisch den Vorgaben aus dem geheimdienstlichen Komplex der Vereinigten Staaten von Amerika und seinem „Patriot Act“.
Neues Datum für Wahlen und Referendum in Haiti festgelegt
Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie das Verfassungsreferendum in Haiti sollen am 7. November dieses Jahres stattfinden. Vor der Ermordung von Präsident Jovenel Moïse am 7. Juli waren sie für den 26. September geplant, wurden wegen des anhaltenden politischen Chaos jedoch verschoben.
Französischer Verfassungsrat prüft CoV-Regeln
Wegen heftiger Kritik an dem Vorhaben rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz. Landesweit waren zuletzt mehr als 200.000 Menschen gegen die vorgesehenen schärferen Regeln auf die Straße gegangen.
Chile: Erste Schritte und politischer Gegenwind für den Verfassungskonvent
Ein weiteres Problem zeigte sich bei der Bearbeitung der Anfragen von Bürger:innen an die Versammlung. Diese wurden in bereits einigen Fällen von der zuständigen Stelle der Regierung nicht weitergeleitet. Bassa erklärte nun, man werde die Anfragen als Verfassungskonvent selber beantworten, und er plädierte dafür, die Autonomie und Entscheidungsgewalt der 155 gewählten Delegierten auszubauen.
VfGH in Polen beurteilt EuGH-Anordnung als nicht bindend
Das Verfassungsgericht in Warschau urteilte heute, die Anwendung einstweiliger Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, sei nicht mit Polens Verfassung vereinbar.
Verfassungskonvent in Chile tritt zum ersten Mal zusammen
Linke und Indigene nahmen in Begleitung von Demonstrationszügen ihren Platz in Anspruch. Am Schluss des Tages wurde die Mapuche und Linguistikprofessorin Elisa Loncón zur Präsidentin und der linke Rechtsprofessor Jaime Bassa zum Vizepräsidenten des Konvents gewählt.
Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
(20. November 2016)
Aus Beschluss 2 BvE 5/15, mit Datum vom 20. September und veröffentlicht am 14. Oktober 2016:
„Der Bundesnachrichtendienst (BND) betrieb gemeinsam mit der National Security Agency (NSA) auf der Grundlage eines Memorandum of Agreement aus dem Jahr 2002 (MoA) unter dem Projektnamen Joint SIGINT Activity in Bad Aibling eine Kooperation zur Fernmeldeaufklärung von internationalen Fernmeldeverkehren zu Krisenregionen. Das MoA legte die Modalitäten für die gemeinsame Arbeit fest. Hiernach war eine Aufklärung europäischer Ziele nur beschränkt auf bestimmte Phänomenbereiche zulässig. Auch sollten ausschließlich solche Kommunikationen aufgeklärt werden, an denen kein G 10-geschützter Teilnehmer beteiligt war.
Im Rahmen dieser Kooperation durchsuchten BND-Mitarbeiter die aus einem Internetknotenpunkt in Frankfurt am Main ausgeleiteten Daten nach von der NSA definierten Merkmalen, den sogenannten Selektoren.“
Damit bestätigten die Verfassungsrichter bereits vor über einem Monat das Kopieren des BND an Internetknoten DE-CIX in Frankfurt seit 2002, indem es Bezug auf das entsprechende MoA (Memorandum of Agreement) aus diesem Jahr nimmt. Das ist übereinstimmend mit dem Zeitpunkt der ersten Erweiterung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zwecks „strategischer Überwachung der Telekommunikation“ im Jahre 2002 und dem Aufbau der entsprechenden Infrastruktur bei den Providern.
Darf der Präsident töten?
Moralisch dürfen die USA nur defensiv oder zur Abwehr eines drohenden Angriffs Gewalt anwenden. Auf die Frage nach der rechtlichen Befugnis für einen offensiven Angriff erklärte ein Pentagon-Sprecher, dass sie in Artikel 2 der US-Verfassung zu finden sei. Doch dort steht sie nicht.
Chile: Diskussion um „politische Gefangene“ neu entfacht
Auftrieb bekam die Diskussion, nachdem nach der Wahl der verfassungsgebenden Versammlung am 16. Mai die „Lista del Pueblo“ (LP/Liste des Volkes) verkündete, sie würden ohne die Freilassung der politischen Gefangenen nicht beginnen, die neue Verfassung zu schreiben.
„Stimme der Völker“: Neuer linker Akteur beim Verfassungsprozess in Chile
Die Vereinigung der Vertreter:innen, die sich nun unter dem Namen „Stimmer der Völker“ wiederfinden, sei, so Alondra Carillo, gewähltes Mitglied im Verfassungskonvent, keine Überraschung, sondern Ausdruck einer Arbeit, die die Basisbewegungen und indigenen Völker lange vor den Wahlen zum Konvent begonnen hätten.
Präsident Áder unterzeichnet „Anti-Pädophilen-Gesetz“
In einer Erklärung sagte Áder, dass das Parlament am 15. Juni mit 157 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einem Gesetzentwurf zur strengeren Bestrafung pädophiler Täter und zum Schutz von Kindern zugestimmt hatte.
Áder sagte in der Erklärung, dass das Gesetz im Gegensatz zu jüngsten Presseberichten keine restriktiven Maßnahmen für Personen über 18 vorsehe. Es verstoße nicht gegen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sagte er.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Zwei Kandidaten für Präsidentenwahl im Iran geben auf
Die Macht des Präsidenten im Iran ist begrenzt, über ihm steht der auf Lebenszeit ernannte geistliche Führer. Der Wächterrat hatte ursprünglich sieben Kandidaten von mehr als 300 Bewerbern zugelassen – fünf Ultrakonservative und zwei Reformorientierte.
Nach Pilnacek-Chats: Brandstetter gibt Rückzug als Höchstrichter bekannt
Nachdem VfGH-Präsident Grabenwarter Verfassungsrichter Brandstetter um ein Gespräch über die Chats gebeten hatte, kündigte dieser laut einem Bericht der „Krone“ seinen Rückzug als Höchstrichter an.
Nach Pilnacek-Chats: VfGH-Präsident bittet Wolfgang Brandstetter zu Gespräch
Brandstetter steht als Verfassungsrichter schon länger in der Kritik, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt wird. Zuletzt ließ er sich krankheitsbedingt am Höchstgericht vertreten, einen Rückzug lehnt er ab. Allerdings könnte er auch vom VfGH selbst aus dem Amt entfernt werden, nämlich mittels Zwei-Drittel-Mehrheit.
Verräterische Chats: Wichtige Herren unter Druck
Vinceremus. Ein Lieblingswort von Ex-Justizminister und Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter. Für alle Nichtlateiner: Das heißt wir siegten. Chatnachrichten aus dem Handy des suspendierten Sektionschefs Pilnacek offenbaren einen bedenklichen Umgang mit dem Rechtsstaat – heftige Attacken gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Gegen beide Herren wird ermittelt.
Slowenien: Restriktionen für verfassungswidrig erklärt
In einem bahnbrechenden Urteil stellte das Höchstgericht fest, dass Teile des Infektionsschutzgesetzes in Widerspruch mit der Verfassung seien. Es hob die darauf basierenden Verordnungen auf. Die Regierung muss das Gesetz binnen zwei Monaten nachbessern, bis dahin bleibt es in Kraft, berichteten slowenische Medien heute.
Vor Präsidentschaftswahl: Moderate Kandidaten im Iran ausgeschlossen
Chamenei hat laut Verfassung das letzte Wort in allen politischen Belangen und könnte daher auch eine Revision anordnen. Als Favorit gilt nun der erzkonservative Justizchef Ebrahim Raeissi, Kandidat der Hardliner. Er gilt zudem als Wunschkandidat des Establishments.
Opposition pocht auf Entwurf zu Urheberrechtsrichtlinie
„Die Richtlinie zum Urheber*innenrecht muss in wenigen Wochen umgesetzt werden und bis heute haben wir im Parlament noch nichts gesehen und nichts gehört dazu von der Bundesregierung“, kritisiert die netzpolitische Sprecherin der SPÖ, Katharina Kucharowits, in einer gemeinsamen Aussendung.
Gegen das Erbe Pinochets: Venceremos – wir werden siegen
Das Ergebnis stellt eine herbe Niederlage für die chilenische Rechte dar. »Wir sind nicht ausreichend auf die Forderungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger eingestellt«, erklärte Präsident Piñera, der für die Abstimmung ein Bündnis mit der Ultrarechten eingegangen war, am Sonntag. Nun gehe es darum, »demütig und aufmerksam auf die Botschaft des Volkes zu hören«. Seit Monaten hält sich die Regierung von Piñera im Amt, obwohl sie über fast keinen Rückhalt mehr verfügt.
Wahlen in Chile: Erdrutschsieg für die linken Kräfte
Linke und radikal-linke Kräfte erringen Überraschungssieg. Ausarbeitung der neuen Verfassung wird von ihnen geprägt werden. Rechte Parteien verpassen Sperrminorität
Wahlen in Chile: Das Ende der neoliberalen Verfassung
Chilen:innen bestimmen Mitglieder einer verfassunggebenden Versammlung. Gleichzeitig finden Kommunal- und Regionalwahlen statt.
DER MOBILE TELEVISOR (III): „Boden durchdringender Radar“ aus Luftraum und Orbit
(17.03.2013)
Für die Durchleuchtung von Materialien aus größerer Entfernung, etwa aus dem Weltraum, wird niedrig frequente elektromagnetische Strahlung im Spektrum der Kurzwelle angewendet. Bereits seit 2004 wird zumindest durch eine Agency mittels von Satelliten ausgesendeter Strahlung mit einer Wellenlänge von 50 Metern (6 MHz) bis 100 Metern (3 MHz) offiziell nicht nur durch sämtliche Materialien auf der Oberfläche, sondern kilometertief ins Innere des Planeten vorgedrungen. Bei der Agency handelte es sich um die „European Space Agency“ E.S.A. und beim Planeten um den Mars.
Verwendet wurde das vor dem Start der Mars Express Sonde in 2003 entwickelte M.A.R.S.I.S.-System („Mars Advanced Radar for Subsurface and Ionosphere Sounding“), welches für seinen Boden durchdringenden Radar („ground-penetrating radar“, G.P.R.) Techniken des „synthetic aperture radar“ („künstliche Schlitze Radar“, S.A.R.) verwendet. Das offiziell unter Kontrolle der Bundeswehr mit ihrem „Kommando Strategische Aufklärung“ stehende, aber ebenfalls vom Bundesnachrichtendienst B.N.D. genutzte Satellitensystem „SAR-Lupe“, welches diese Technik verwendet und offiziell seine volle Leistungsfähigkeit 2008 erreichte, sollte allen ein Begriff sein, was es nicht ist. Diesbezüglich gilt es darauf hinzuweisen, dass verfassungsrechtlich der Militäreinsatz im Inneren entsprechend neu definiert und effektiv überprüft werden müsste, was er nicht wird.
VfGH: Kanzleramt muss Akten an U-Ausschuss liefern
Das Bundeskanzleramt muss die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. SPÖ, FPÖ und NEOS hatten drei entsprechende Anträge an das Höchstgericht gestellt.
Biden will „Unabhängigkeit vom Virus“ im Juli
Biden hatte den Amerikanern zu Beginn seiner Amtszeit versprochen, dass die große Impfkampagne bis 4. Juli, dem Unabhängigkeitstag, eine gewisse Rückkehr zur Normalität ermöglichen werde. Sollte die Impfung von rund 70 Prozent der Erwachsenen bis dahin gelingen, werde man der Normalität deutlich näher kommen, sagte Biden.
Tschads Langzeit-Herrscher stirbt, Sohn übernimmt, Frankreich billigt
Frankreichs enger Verbündeter Idriss Déby Itno regierte das ölreiche, zentralafrikanische Land Tschad seit 30 Jahren. Nach seinem ominösen Tod an der Front setzt das Militär unter der Führung seines Sohnes die Verfassung aus und das Parlament ab.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Chile: Wahl wegen Corona endgültig verschoben, Lockdown wird verschärft
Freischaffende Journalist:innen und Mitglieder alternativer und selbstverwalteter Medienhäuser können sich seit Beginn der neuen Bestimmungen nicht mehr frei bewegen.
Putin ermöglicht sich Machterhalt bis 2036
Nach der alten Verfassung von 1993 hätte Putin den Kreml 2024 verlassen müssen. Durch die Annullierung seiner bisherigen Amtszeiten seit 2000 darf er nun aber auch bei den nächsten beiden Präsidentenwahlen antreten – und so theoretisch bis 2036 weiterregieren.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23. Juli 2014)
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Gericht hebt Pflicht eines negativen Corona-Tests für Rückkehr in die Heimat auf
Der tschechische Staat darf ab nächster Woche von seinen Bürgern nicht verlangen, noch vor ihrer Rückkehr in die Heimat einen negativen Corona-Test vorzulegen. Darüber hat das Stadtgericht in Prag am Mittwoch entschieden und den entsprechenden Teil der vom Gesundheitsministerium erlassenen Regelung aufgehoben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
FPÖ – Fürst: „Grüner Pass“ mit Impfzwang ist Tabubruch unserer Verfassung
(24.03.2021)
„Machen Sie hier kehrt mit dieser falschen Politik“, so Fürst, die dabei auch den geplanten ‚grünen Pass‘ ansprach. „Hier soll eine Impfung erzwungen werden bei sonstigem dauerhaften Entzug der Grundrechte. Das ist abzulehnen und ein Tabubruch unserer Verfassung – und dies auch noch im Namen des Gesundheitsschutzes.“
Die Bürger sind keine dummen, fügsamen Schafe: Klartext von Hans-Jörg Karrenbrock zum Lockdown 2021
(14.03.2021)
Der Sprecher Hans-Jörg Karrenbrock betreut seit Jahren die Homepage der Pfarrgemeinde St. Nikolai im Sausal und verfasste dort etliche Leitartikel. Obwohl er für sich harte Konsequenzen befürchtete, veröffentlichte er jüngst einen langen, kritischen Kommentar zur Corona-Politik der österreichischen Regierung, der zahllosen Menschen – über alle Konfessionen hinweg – aus tiefster Seele spricht!
Streit über das Wahlsystem in den USA
Für liberale und linke Wahlaktivisten ist das der größte Wurf seit dem Voting Rights Act von 1965. Aus dem anderen politischen Lager heißt es: Mit dieser Reform wollen die Demokraten einen Wahlsieg der republikanischen Partei für immer verhindern.
Tschechische Regierung erklärt erneut Notstand
Für den neuen Notstand ist keine Zustimmung des Abgeordnetenhauses nötig, weil es sich im juristischen Sinne nicht um Fortsetzung bzw. Verlängerung des bisherigen, bis zum morgigen Samstag geltenden Notstands handelt. Dieser wurde vor zwei Wochen aufgrund eines Gesuches der Regionen bzw. ihrer Kreishauptleute beschlossen, nachdem zuvor das Parlament eine Verlängerung des Notstands abgelehnt hatte. Daher handelt es sich nun um einen neuen Notstand, den die Regierung für 30 Tage verhängen kann.
Verfassungsgericht kippt Beschränkungen für tschechischen Einzelhandel
Das Urteil geht auf eine Klage von 63 Senatoren zurück. Diese hatten sich dagegen gewendet, dass die Regierung im Herbst kleine Geschäfte mit bestimmten Waren schließen ließ, während die Supermärkte ihr komplettes Sortiment weiter verkaufen konnten.
Mutter von Terroropfer klagt die Republik
(14.02.2021)
Die Mutter einer jungen Frau, die beim Terroranschlag in der Innenstadt im November getötet worden war, klagt die Republik auf mehr Schmerzensgeld. Die Kunststudentin aus Deutschland hatte an dem Abend in einem Lokal kellneriert, als sie vom Attentäter ershossen wurde.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Regierung verlängert auf Antrag der Kreishauptmänner Notstand um 14 Tage
Wie Premier Andrej Babiš (Partei Ano) am Samstag erklärte, stehe diese Entscheidung einer Analyse im Kabinett zufolge im Einklang mit der Verfassung. Nach Meinung mehrerer Rechtsanwälte und von Senatschef Miloš Vystrčil (ODS) würden damit jedoch die Verfassung wie auch das Abgeordnetenhaus umgangen.
Tschechien verhängt erneut für 14 Tage Notstand
Mit ihrer Entscheidung stellt sich die Regierung gegen den Willen des Parlaments, das eine Verlängerung des seit Oktober geltenden Notstands am Donnerstag abgelehnt hatte. Die Entscheidung könnte vor dem Verfassungsgericht landen. Der Präsident des Senats, Milos Vystrcil, hatte ausdrücklich davor gewarnt, „die Kontrolltätigkeit des Parlaments auszuhöhlen“.
Mutter von Terroropfer klagt die Republik
Die Mutter einer jungen Frau, die beim Terroranschlag in der Innenstadt im November getötet worden war, klagt die Republik auf mehr Schmerzensgeld. Die Kunststudentin aus Deutschland hatte an dem Abend in einem Lokal kellneriert, als sie vom Attentäter ershossen wurde.
Tschechien wird Notstand nicht verlängern
Das von Kommunisten (KSCM) geduldete Minderheitskabinett von der Babis-Protestbewegung ANO und der Sozialdemokraten (CSSD) hat für den entsprechenden Verlängerungsantrag nur 48 Stimmen von 106 anwesenden Parlamentariern erhalten. Damit wurde der Antrag abgelehnt.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Tschechien: Debatte über Notstandsverlängerung eskaliert
Am Ende stimmte das Parlament einer Verlängerung des CoV-Notstands bis zum 14. Februar zu. Dafür votierten 53 Abgeordnete, dagegen waren 19. Der Ausnahmezustand ermöglicht es der Regierung, Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit auszusetzen und Soldaten in Krankenhäusern einzusetzen.
NETZWERK KRITISCHE RICHTER UND STAATSANWÄLTE
Wir sind ein schnell wachsendes Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten*, die das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Wir setzen uns ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dabei vertreten wir unsere private Meinung.
Die Justiz und Corona: Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet
Als gesetzgeberische Instrumente der Einschränkungen fungieren im Wesentlichen die sogenannten Coronaverordnungen der Bundesländer, die von einem Großteil der deutschen Verfassungsrechtler bereits aus formellen Gründen, insbesondere wegen des Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt und Art. 80 Grundgesetz, für verfassungswidrig gehalten werden. Diese Verordnungen wiederum beruhen – seit den letzten Monaten verstärkt – in erheblichem Umfang auf den Beschlüssen eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums, nämlich der sogenannten Bund-Länder-Konferenz.
Abgesehen von vereinzelt gebliebenen Entscheidungen scheint die Reaktion der deutschen Gerichte bislang erstaunlich. Weniger vorsichtig formuliert: irritierend oder beängstigend zurückhaltend. Bei vielen Betroffenen kommen inzwischen Zweifel an der Wahrnehmung der Funktion als dritte und kontrollierende Gewalt auf.
Merkel sieht Twitter-Sperre kritisch
Die Betreiber sozialer Netzwerke trügen zwar Verantwortung dafür, dass die politische Kommunikation nicht mit Hass und Anstiftung zu Gewalt vergiftet werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Meinungsfreiheit als Grundrecht von elementarer Bedeutung könne aber nur durch den Gesetzgeber, nicht nach der Maßgabe von Unternehmen eingeschränkt werden.
Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung
(11.08.2018)
Moshe Arens hat das in der Haaretz einmal „eine „legislative Anarchie“ genannt, die Israel von allen anderen Demokratien der Welt unterscheide. Letzteres ist überkritisch, weil z.B. die Monarchien Niederlande und Vereinigtes Königreich (Großbritannien) ebenfalls keine Verfassung haben (was ebenfalls gerne unter den Tisch gekehrt wird). Nichtsdestotrotz dürfte auch dem berühmten „Pro-Israeli“, der in der Regel keine Ahnung hat worüber er redet, der Unterschied nun verdeutlicht worden sein.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Politische Krise in Peru: Rufe nach neuer Verfassung reißen nicht ab
Im Fadenkreuz all dieser Vorwürfe steht die berüchtigte Gruppe „Terna“ – eine Spezialeinheit, die ohne Amtskennzeichen und als Zivilist:innen getarnt aktiv ist.
C.I.A.-Affäre: Der Offenbarungseid von Dianne Feinstein – Video, Zusammenfassung, Einschätzung
(12. März 2014)
Die Rede von Senatorin Dianne Feinstein vor dem Senat der Vereinigten Staaten von Amerika über die Sabotage der verfassungsmäßigen Kontrolle des Parlaments über die Central Intelligence Agency durch die Central Intelligence Agency ist vielleicht das Erbärmlichste, was ich in meinem Leben je gesehen und gehört habe. Es ist nicht nur der Offenbarungseid eines Ausnahmezustands, eines über sich selbst und die Welt verhängten Kriegsrechts des mächtigsten Imperiums auf dem Planeten, in seinem Krieg „on terror“, weltweit geführt mit seinen „Einflussgebieten“, „Alliierten“, Ablegern, schlechten Kopien und Kolonien. Es ist der Offenbarungseid seiner bis auf die Knochen korrupten, feigen, abgetakelten, unfähigen Zuträger, Mitwisser, Kollaborateure und Funktionäre.
Was Senatorin Feinstein hier zeigt, was sie da zeigt, ist so unbeschreiblich, das sogar mir die Worte fehlen um es zu beschreiben. Ich will hier den Inhalt ihres Statements nur deshalb zusammenfassen, weil ich davon ausgehe dass die ganzen Feinsteins der deutschsprachigen Presse dies alles weder hören, lesen, geschweige denn darüber berichten wollen, genauso wie deren KundInnen.
Von Weimar nach Berlin und nicht nach Brüssel
(04.09.2011)
Noch nie haben die Deutschen die Diktatur gewählt. Immer wurde sie ihnen aufgezwungen. Die Deutschen sind ein freiheitsliebendes Volk, davon bin ich zutiefst überzeugt. Und auch ein paar Prozent für rückständige Nationalisten, die – Arm in Arm mit den Geheimdiensten, EU und transatlantischen Strategen – dieser Republik und ihrer Verfassung Grundgesetz permanent, aufdringlich und perfide in den Rücken fallen („BRD Gmbh“, usw) werden daran nichts ändern. Das halten wir aus. Die Reiche über Deutschland, sie liegen längst auf dem Müllhaufen der Geschichte. Das wird sich zeigen.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen könne
(23.07.2014)
Da ausführende Kräfte im Allgemeinen nicht kontrolliert werden, da alle anderen Kräfte ja keine ausführenden sind und Kontrolle ausgeführt werden muss, können sie zunächst einmal ihre praktische Vorgehensweise ändern; sei es um bürokratischen Widerstand zu leisten, bestimmte Dinge schneller, langsamer oder in bestimmter Reihenfolge zu erledigen, diese oder jene Information weiterzugeben oder auch nicht, etc, etc, pp. Jede Amtsträgerschaft oder institutionelle Verantwortung (von Arbeit wollen wir hier nicht sprechen) bietet mehr oder weniger die Option der Kreativität: die kreative Interpretation von dem was man so zu machen hat und auch dem was man zu lassen hat, von Begriffen, Rechtsbegriffen oder Rechtsvorschriften. Hier bietet es sich natürlich an, diese Rechtsbegriffe, Gesetze, Vorschriften oder solche Nebensächlichkeiten wie Verfassungsrecht dem eigenen Charakter und Verhalten anzupassen, indem man diese entsprechend interpretiert.
Das kann bewusst geschehen, oder schleichend, durch eigenes gefühltes Rechtsverständnis und „Gewohnheitsrecht“. Jeder kennt das, ob im Büro oder an der Abschussrampe von Atomwaffen (1, 2, 3, 4).
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Zwei Opfer überlegen Amtshaftungsklage
Wenn Staatsorgane durch rechtswidriges Verhalten oder schuldhaftes Unterlassen einen Schaden anrichten, kann gegen die Republik eine Amtshaftungsklage eingebracht werden.
Für Rechtsanwalt Karl Newole, Gründer der Bürgerinitiative „Wir um Ersten“ stellt sich die Rechtslage nach dem Attentat so dar, dass eine solche Klage gute Chancen auf Erfolg habe: „Anhaltspunkte für eine Haftung des Staates im Rahmen der sogenannten Amtshaftung gibt es genug.
Wahlen auf Parteitagen: Irgendwie online zum CDU-Chef?
Es hat schon mehrere Online-Parteitage gegeben – im Mai bei den Grünen und Ende September bei der CSU. Allerdings wurden dabei keine Parteivorstände gewählt. Denn bislang war die herrschende Meinung, dass das deutsche Parteiengesetz das nicht zulässt. Einige Experten sind sogar der Ansicht, dass eine Grundgesetzänderung nötig wäre.
Referendum in Algerien: Neue Verfassung, alte Verhältnisse?
Superpräsidialsystem mit erstarktem Militär
Und jetzt nochmal, Schwachsinnige: Wann kommt die neue USPD?
(25.April 2014)
Brinkhaus: Ende von Lockdown nicht garantiert
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus warnt, ein Ende des Teil-Lockdowns im Dezember sei nicht sicher. Er hält auch Verschärfungen der Corona-Maßnahmen für möglich.
Umsetzung von Corona-Maßnahmen: „Wir gehen nicht in Privatwohnungen“
Weiter sagte er, im öffentlichen Raum werde die Polizei natürlich kontrollieren, ob etwa die Maskenpflicht eingehalten werde. „Natürlich in der Wohnung nicht.“ Da sei auch keine Änderung geplant. „Ich darf ausdrücklich sagen, es gibt auch keinen Aufruf, da Hinweise zu geben“, sagte der CSU-Chef in seiner Regierungserklärung zur Corona-Krise im bayerischen Landtag.
Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
(23.07.2014)
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
November-Lockdown: Ist das verhältnismäßig?
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Aber auch hier gilt wieder: Das Grundgesetz selbst gestattet Einschränkungen. So erlaubt Artikel 13 Absatz 7 Eingriffe und Beschränkungen „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“.
Nach Einschätzung des Juraprofessors Alexander Thiele von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität sind Kontrollen in Privatwohnungen daher denkbar.
Ein Jahr nach Protestbeginn: Heute Verfassungsreferendum in Chile
Am 15. November 2019 verkündeten Parlamentsangehörige fast aller Parteien das „Abkommen für den Frieden“, dessen Hauptinhalt die Ausarbeitung einer neuen Verfassung sein soll. Soziale Organisationen kritisierten dieses Abkommen als „Rettungsring“ für die Regierung Piñera: Menschenrechtsverletzungen würden unbestraft bleiben und der Präsident könnte einfach weiter regieren.
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
Artikel 52
Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
(…)
(5) Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.
2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „KÖNNEN“, Art.52 Abs.5
(27.03.2014)
Pauschale Vorratsdatenspeicherung laut EuGH nicht zulässig
Konkret ging es um Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien. Gerichte aus diesen Ländern verhandeln Klagen gegen nationale Regelungen und baten den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts.
Es wird viel davon geredet, dass unsere Grundrechte grundgesetzwidrig eingeschränkt werden. Dass Merkel gegen das GG handelt. Warum klagt denn kein Rechtswissenschaftler dagegen.
(…)
Bei Wahlniederlage: Wird das US-Militär eingreifen?
Der New York Times zufolge sagen Beamte des Pentagon, ein solches Szenario sei absurd. Unter keinen Umständen würde ein Vorsitzender der Joint Chiefs of Staff Navy SEALs oder Marines entsenden, um Trump aus dem Weißen Haus zu holen. Wenn nötig, würde eine solche Aufgabe den U.S. Marshals oder dem Secret Service obliegen.
Oberstes US-Gericht: Trump will offenbar Barrett nominieren
Trump und die Republikaner wollen den freien Platz im Supreme Court noch vor der Wahl am 3. November besetzen. Die nötige Mehrheit im Senat haben sie offenbar. Möglich wäre eine Abstimmung Ende Oktober.
Richterwechsel in den USA: Was in Deutschland anders läuft
Extrem polarisierende Kandidaten haben in Deutschland also keine Chance.
CDU/CSU und SPD wechseln sich seit Jahrzehnten mit dem Vorschlagsrecht ab. Inzwischen haben auch die Grünen und die FDP Richterinnen und Richter vorgeschlagen. Trotz des Vorschlagsrechts einer Partei muss für die Wahl die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden werden.
Trump zu Ginsburg-Nachfolge: „Es wird eine Frau“
„Es wird eine Frau sein“, so Trump bei einem Wahlkampfauftritt im Bundesstaat North Carolina. Als mögliche Kandidatinnen nannte er die beiden Bundesrichterinnen Amy Coney Barrett und Barbara Lagoa. Sie würden beide „sehr respektiert“. Er werde seine Wahl vermutlich in der kommenden Woche bekanntgeben.
Tod von US-Richterin Bader Ginsburg: Kampf um die Nachfolge der „Titanin“
Gemäß der US-Verfassung bestimmt der Präsident die Richter des Obersten Gerichtshofs und der Senat muss dem Vorschlag zustimmen.
Richterin Bader Ginsburg gestorben: Trauer um Ikone des liberalen Amerikas
Sie habe sich ein bisschen als Kindergartenlehrer verstanden, sagte sie, „weil die Richter nicht glaubten, dass es Geschlechterdiskriminierung gibt.“
Sie sei eine Magnolie aus Stahl, sagt die Richterin Sonja Sotomayor einmal über ihre Kollegin in einer Talkshow: Sie sei außen zart, aber sie habe eine eiserne Rute hinter sich.
Trump präsentierte neue Kandidaten für US Supreme Court
Trump warnte im Fall seiner Wahlniederlage im November vor einer Übernahme des Obersten Gerichts durch „radikale Linke“. „Unglücklicherweise gibt es eine wachsende linksradikale Bewegung, die das Prinzip der Gleichbehandlung vor dem Gesetz ablehnt“, sagte Trump im Weißen Haus.
Nach Reichsbürgern jetzt Angriff der Zombie-Linken: Artikel 20 Grundgesetz soll „ergänzt“ werden
Erst vor zwei Tagen beschrieben wir die derzeitige perfide hegelianische Dialektik von Sabotage an Verfassung und Demokratie im Zuge der kafkaesk umgedrehten Demokratiebewegung gegen den aktuellen verfassungswidrigen Ausnahmezustand und die Aussetzung des Grundgesetzes.
Nun versucht ein Ableger der Zombie-Linken, die vor wenigen Wochen noch den Schutz vor Rassismus aus Artikel 3 Grundgesetz streichen lassen wollte, für / wegen / gegen Rassismus Artikel 20 „ergänzen“ zu lassen. Heute tagt diesbezüglich dazu der zentrale Kader der Einheitsregierung („große Koalition“), der „Kabinettsausschuss“. Ihm liegen genaue Vorgaben der „Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen“ / „DeutschPlus e.V.“ vor.
Berlin am 29. August: Analyse einer Dialektik von Sabotage an Verfassung und Demokratie
Während Staat und ein Großteil der Bevölkerung es für völlig normal halten, das Grundgesetz auf unbestimmte Zeit auszusetzen, marschiert in der Hauptstadt der Republik eine vermeintliche Demokratiebewegung auf, die anfangs forderte das Grundgesetz einzuhalten und es nun für völlig normal hält es zu ersetzen.
Ein Bericht über und aus Berlin im unbefristeten Ausnahmezustand. Und eine Erinnerung an die Vorgeschichte: eine über Jahrzehnte hinweg schleichend, verdeckt und von oben organisierte Herzschwäche der Demokratie.
US-Generalstabschef: Militär wird sich nicht in Wahl einmischen
Die für eine westliche Demokratie bemerkenswerte Stellungnahme kam nach einer Anfrage aus dem US-Kongress zustande.
Damit wird das laut BGH-Urteil von 2012 verfassungswidrige Wahlrecht also frühestens 2025 abgeschafft. 13 Jahre! Drei Bundestagswahlen mit verfassungswidriger Sitzverteilung!
Die Judikative braucht direkten Zugriff auf die Exekutive, um der Legislative in den Ar… zu treten.
Koalition findet Kompromiss beim Wahlrecht
Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden, teilten die Vorsitzenden von CDU und SPD, Annegret Kramp-Karrenbauer und Norbert Walter-Borjans am späten Dienstagabend mit.
Rechtsanwälte: Änderung in CoV-Gesetzesnovelle nötig
Die Differenzierung zwischen „bestimmten“ und „öffentlichen“ Orten dürfte nicht plausibel und nicht bestimmt genug sein, sagte Kammerpräsident Rupert Wolff zur APA. Er fordert eine Amnestie für alle aufgrund der vom VfGH aufgehobenen Verordnung verhängten Strafen.
Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf zur Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes darauf, dass der Verfassungsgerichtshof die Verordnung von Minister Rudolf Anschober (Grüne) zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat.
Bulgariens Regierungschef legt Verfassungsentwurf vor
Nach rund 40 Tagen regierungskritischer Proteste in Bulgarien hat Regierungschef Boiko Borissow überraschend einen Verfassungsentwurf vorgelegt. Darin sind auch Änderungen bei der als ineffektiv geltenden Justiz vorgesehen. Die von Demonstranten kritisierte Kontrolle des Chefanklägers über die Staatsanwälte soll aber erhalten bleiben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 28(1)
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischenund sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
(…)
Art 38(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. S
Offene Grenzen, Grenzen dicht: Die zwei Seiten der gleichen Medaille
(21. Oktober 2018)
Kommen wir gleich mal zu den konkreten Folgen von „Grenzen dicht!“.
– praktisch der gesamte Eisenbahn-, Auto- und Flugverkehr ins Ausland und vom Ausland brechen zusammen, größtenteils auch innerhalb von Deutschland (z.B. fahren hier auch Züge durch und nehmen Reisende innerhalb von Deutschland mit, es gibt dann auch sowas wie Infrastruktur, Ersatzteile die geliefert werden müssen, und so weiter)
– Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport, etc, kollabieren praktisch über Nacht (bei „CNN“ melden sie, dass neben Madonna auch Hunderte andere Künstler, deren Techniker, Crew, Transporteure, etc, an der Grenze zurückgewiesen wurden unter dem Vorwurf in Deutschland ein Konzert veranstalten zu wollen, Hunderte von Fussballspielern versuchen fluchtartig das Land zu verlassen im Wissen nach einem Urlaub nicht mehr wieder reinzukommen, im Genlabor von Bayer basteln sie hektisch an der deutschen Banane, etc, etc, pp, Tausende weiterer Anekdoten dürfen sich gedacht werden).
UNSERE REPUBLIK als Schutzhülle gegen GLOBALKONZERNE
Verstehen Sie nun, warum gerade die Marktradikalen nationale Eigenheiten gerne in Bausch und Bogen verurteilen? Uns wird von außen eine vollkommen fremde Philosophie der unsolidarischen Profitmaximierung aufgenötigt, über deren Einführung wir weder informiert noch jemals um unsere Zustimmung gefragt wurden. Scheibchenweise wird uns hier eine Enteignung und Entmündigung oktroyiert, der wir massiv widersprechen müssen. Es geht um unser aller Wohl. Die uns zugefügten Leiden durch diesen stillen Putsch der Marktradikalen müssen ein Ende haben. Wir bestehen auf unserer Solidarphilosophie und es ist uns auch egal, ob irgendwelche bezahlten Claqueure uns deswegen als »nationalistisch« brandmarken. Wir werden unseren Way of Life rehabilitieren. Und wenn die undemokratische EU-Krake uns weiterhin Vorschriften zur Zerstörung unserer Solidarstrukturen machen will, müssen wir ernstlich über einen EU-Austritt Deutschlands, einen Dexit, nachdenken. Es gibt ein Leben vor dem Tod, auch für uns.
Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert
(16.November 2015)
Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.
Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.
Nötig für diese multiple Regeneration des geheimdienstlichen Komplexes, in seiner ganzen interaktiven Rückwirkung, Interaktion und wechselwirkenden Gesetzgebung, explizit mit der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV) (wir berichteten), war die Verlängerung eines einzigen Gesetzes: des Ende 2006 beschlossenen „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“, Nachfolger des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“, welches das Parlament als Pendant zum „Patriot Act“ nach den gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 in New York und Washington auf Vorschlag von S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen durchgewunkenen hatte.
Effektiv war dieser deutsche „Patriot Act“ aus 2001 bereits zweimal verlängert worden: Ende 2006 für fünf Jahre Jahre und Ende 2011 für 4 Jahre. Auch dieses Prinzip von Installation und Verlängerungen über mehrere Jahre folgte systemisch den Vorgaben aus dem geheimdienstlichen Komplex der Vereinigten Staaten von Amerika und seinem „Patriot Act“.
Handbuch Überwachung: Österreichische Überwachungsgesetze am Prüfstand
(heute)
Wir wollen mit einer Vorlage für eine Überwachungsgesamtrechnung die Regierung dazu auffordern, Überwachungsgesetze regelmäßig zu evaluieren und gegebenenfalls abzuschaffen
Am Donnerstag haben wir das Ergebnis unserer Überwachungsgesamtrechnung präsentiert. Das „Handbuch Überwachung“ stellt den Bezug einzelner Überwachungsmaßnahmen zueinander her und zeigt auf, dass der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung nur in seiner Gesamtheit betrachtet werden kann.
Kubicki versteht Corona-Demo – „Dann sagen sie: Ich wehre mich dagegen“ #Weltpolitik #Innenpolitik
Kritik: „Grundrechte von Senioren verletzt“
In drei Fällen im Bundesland ist es sogar zu Klagen gekommen.
In diesen Fällen haben die Bewohnervertreter in erster Instanz drei Mal gewonnen. Denn trotz Coronavirus-Schutz drüfe man die Bewohner nicht einfach in den Heimen einsperren, so die Kritik.
Autoritäre Entwicklung in Corona-Deutschland – Oder: Die Scheuklappen des Antifaschismus
Wenn am Samstag in Berlin ein Bündnis von Kritikern der „Corona-Maßnahmen“ auf die Straße geht, wird ein anderes, sich selbst als „antifaschistisch“ verstehendes, Bündnis zu einer Gegendemonstration aufrufen. Antifaschisten demonstrieren gegen Demonstranten, die gegen autoritäre Maßnahmen des Staates demonstrieren. Der klassische Antifaschismus verliert damit aus dem Blick, dass mit den staatlichen Corona-Maßnahmen die Gefahr autoritärer Verhältnisse in Politik und Gesellschaft einhergeht. Dem Soziologen Rudolph Bauer ist dieser Widerspruch aufgefallen, den er für die NachDenkSeiten in einem ausführlichen Aufsatz analysiert.
Chiles Kampf um bezahlbares Wasser
Die Bevölkerung der Anden-Nation sollte entscheiden, ob das noch aus der Zeit von Diktator Augusto Pinochet stammende Verfassungswerk ersetzt werden und wie dann gegebenenfalls eine Neufassung aussehen sollte.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
CoV-Politik: Kritik vom Chef des Verfassungsgerichts
Kritik an CoV-Vorschriften der Bundesregierung und an Verwaltungsbehörden hat Freitag der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bei einer Podiumsdiskussion in Salzburg geübt. So „ziemlich alle Grundrechte“ seien „massiv beeinträchtigt“ gewesen, sagte Christoph Grabenwarter. Das habe es „seit 1945 in diesem Land nicht gegeben“.
Derzeit keine Anträge zu Abstandsregelung bei VfGH
Verfassungsexperten gehen – nach der Aufhebung der generellen Ausgangsbeschränkung – davon aus, dass auch das Abstandsgebot gesetzwidrig sein dürfte.
Der VfGH kann aber Gesetze oder Verordnungen nicht von sich aus prüfen, sondern nur, wenn Rechtsfragen über einen Antrag oder eine Beschwerde an ihn herangetragen werden.
Berlin lockert Abstandsregeln in Gaststätten
Zudem ist es wieder erlaubt, an Theken und Tresen zu sitzen. Im Außenbereich der Gastronomie kann der Mindestabstand unterschritten werden, „sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist“, heißt es in einer Mitteilung des Senats.
Einsatz der Bundespolizei in Portland: „Wir wollen, dass sie gehen“
Die Kritik seitens der Demokraten ließ nicht lange auf sich warten. Die Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, sagte in einem Statement, man lebe in einer Demokratie, nicht in einer Bananenrepublik. Sie halte die Entsendung der Truppen für einen „eklatanten Machtmissbrauch“.
„Ein gemeinsames demokratisches Herz“: Zentralkomitee der deutschen Katholiken gratuliert dem Zentralrat der Juden in Deutschland
Zum Jubiläum des am kommenden Sonntag (19. Juli 2020) vor 70 Jahren gegründeten Zentralrats der Juden in Deutschland sendet der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, herzlichste Glückwünsche.
Die Stimme des Zentralrats der Juden sei in Deutschland unerlässlich, so der ZdK-Präsident in seinem Schreiben an Dr. Josef Schuster, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden. „Die aktuellen Projekte des Zentralrats der Juden, wie Meet a Jew oder Schalom Aleikum zeigen in der Öffentlichkeit Wirkung und machen Hoffnung auf ein von gegenseitigem Respekt geprägten Zusammenleben der Religionen und Kulturen in Deutschland.“
Generalstaatsanwalt: Der Staatspräsident verletzt die Gewaltenteilung
„Der „Vereiniger der Nation“ erlaubte sich erneut, die Unabhängigkeit der Justiz zu verletzen und harten Druck auf die Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien auszuüben. Mit dieser Aktion hat Radew gegen die bulgarische Verfassung verstoßen, die die Gewaltenteilung regelt!“ Dies wurde von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew auf Twitter als Antwort auf die Ansprache an die Nation des Staatspräsidenten Rumen Radew geschrieben, in der er seinen Rücktritt forderte.
Proteste in Athen gegen neues Demonstrationsgesetz
Mit dem neuen Gesetz müssen alle Demonstrationen angemeldet werden. Die Staatsanwaltschaft kann sie verbieten, falls Gefahr für Ausschreitungen besteht.
Urteil zu Steuerunterlagen: Keine „absolute Immunität“ für Trump
Der Fall wurde aber an ein Gericht unterer Instanz zurückverwiesen.
Auch verschiedene Ausschüsse des US-Repräsentantenhauses hatten die Herausgabe von Finanzunterlagen verlangt. Dem müsse zunächst aber nicht Folge geleistet werden, geht aus der zweiten Entscheidung des Gerichts hervor. Auch dieser Fall wurde an ein anderes Gericht verwiesen.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Ausschuss billigt Mitwirken der Polizei bei Symptomerfassung
Trotz heftiger Kritik der Opposition hat die türkis-grüne Mehrheit in der Nacht auf heute im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates für die Polizei die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Erhebung von Krankheitssymptomen bei CoV-Verdachtsfällen beschlossen.
Vorratsdatenspeicherung: Regierung schreibt anlasslose Massenüberwachung in neue Gesetze
Das Bundesinnenministerium wiegelt ab: „Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nach wie vor geltendes Recht“, sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org. Offenbar hofft das Ministerium, aus dem Rechtsstreit als Gewinner hervorzugehen. In dem Falle wäre die Vorratsdatenspeicherung bereits im Gesetz verankert, man könnte dann sofort loslegen. „Die Entscheidungen des EuGH und des BVerwG bleiben abzuwarten“, sagt der Sprecher.
Virologin zu Corona-Maßnahmen: „Jetzt nicht locker lassen“
In manchen Ländern sehen wir jetzt schon eine zweite Welle auch im Hochsommer, zum Beispiel in Israel. Die Immunität der deutschen Bevölkerung ist schlichtweg in einem ganz niedrigen Bereich und wird uns nicht schützen können.
tagesschau.de: Was ist also zu tun?
Brinkmann: Zum Herbst hin wird entscheidend sein, dass wir unsere Kontakte weiterhin reduzieren, nachvollziehen können und zum Beispiel auch Abstand halten und Masken tragen. Und politisch wird wichtig sein, nicht an allen Enden zu lockern.
Geldwäsche: Staatsanwälte schlagen Beweislastumkehr vor
„Das würde zwar die Beweislast auf den Kopf stellen, und es wäre vielleicht auch notwendig, verfassungsrechtliche Grundsätze hier zu ändern, aber …“
Verfassungsgericht erklärt weite Teile eines Gesetzes gegen Hassrede für nichtig
Das Gesetz sah in seiner bisherigen Form als Hauptmassnahme vor, dass Internetplattformen binnen 24 Stunden illegale Inhalte zurücknehmen sollen, die von den Nutzern veröffentlicht wurden. Für diese Massnahme galt das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Vorbild. Diese Hauptmassnahme sei mit der freien Meinungsäusserung nicht vereinbar, so das französische Verfassungsgericht.
Diskriminierung am Arbeitsplatz: Supreme Court stärkt LGBTQ-Rechte
Hintergrund ist der „Civil Rights Act“ aus dem Jahr 1964, der Diskriminierungen unter anderem aufgrund des „Geschlechts“ („sex“) verbietet. Einige Gerichte und auch die Regierung von US-Präsident Donald Trump legen dies so aus, dass es dabei nur um den Unterschied zwischen Mann und Frau geht, nicht um sexuelle Minderheiten. LGBTQ-Aktivisten verlangten vom Obersten Gerichtshof deswegen eine Klarstellung, dass auch eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verboten ist.
Französischer Staatsrat ordnet Aufhebung des Verbots religiöser Versammlungen an
Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht hat die Aufhebung des wegen der Corona-Pandemie verhängten Verbots religiöser Zusammenkünfte angeordnet. Das Verbot sei „ein schwerer und offensichtlich rechtswidriger“ Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
F: Staatsrat kippt Versammlungsverbot in Gotteshäusern
Frankreichs Staatsrat hat die Regierung angewiesen, das absolute Versammlungsverbot in Gotteshäusern aufzuheben. Stattdessen müsse die Regierung Maßnahmen erlassen, die dem Kampf gegen das Coronavirus angemessen seien und Gottesdienste ermöglichten, teilte der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht gestern mit.
DEMOKRATISCHER WIDERSTAND No.5 im Druck
Unsere Wochenzeitung wird über 500.000 mal in 3 Druckereien gedruckt, in Berlin, bei Hamburg und bei Frankfurt am Main. 16 Seiten, zwei Bücher, im Berliner Format. Dank allen vielen SpenderInnen und VerteilerInnen in unserer Bundesrepublik.
Am Scheideweg der Geschichte
Die Demokratie ist die einzige Herrschaftsform, die uns die Menschenrechte garantiert. Denn in ihr ist das Volk der Souverän, niemand sonst. Sie gehört immer gegen alles verteidigt.
Damit wir nicht irgendwann, im Laufe der Geschichte, auf dieses Jahr zurückblicken und uns fragen, ob wir hätten etwas tun sollen.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ergotherapeutengesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
Artikel 9 Änderung des Pflegeberufegesetzes
Artikel 10 Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anäsethesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 15 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Artikel 16 Änderung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
Artikel 17 Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745
Artikel 18 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Psychotherapeutengesetzes
(…)
4. § 6a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe t angefügt:
„t) Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),“.
b) In Nummer 5 werden die Wörter „das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren“ durch die Wörter
„der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare“ ersetzt.
5. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 44 wird folgende Nummer 44a eingefügt:
„44a. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)“.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden:
1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und 2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2).
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Absatz 4, § 10 Absatz 3 zu erfolgen.“
6. §9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
„h) Betreuung oder Unterbringung in 1 oder oder durch Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder§ 36 Absatz 1 oder Absatz 2 mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtungen oder Unternehmen sowie der Art der Einrichtung oder des Unternehmens,“.
bb) Buchstabe k wird wie folg gefasst:
„k) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,“.
cc) Nach Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt:
„n) bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Angaben zum Behandlungsergebnis und zum Serostatus in Bezug auf diese Krankheit,“.
dd) Die bisherigen Buchstaben n bis p werden die Buchstaben o bis q.
ee) Der bisherige Buchstabe q wird Buchstabe r und die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ werden durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
b) In Absatz 6 werden die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
7. § 10 wird wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich tattgefunden hat mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko.“
(…)
15. § 23a wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.“
Bundestag zu Corona-Krise: „Pandemie-Gesetz“ – was sich ändert
Die FDP-Fraktion hat bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf wegen verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zuzustimmen. „Die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments bleiben auf der Strecke“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus im Gespräch mit tagesschau.de.
Denn der Inhalt der Verordnungen, zu denen dieses Gesetz den Gesundheitsminister ermächtige, stünden im Detail noch gar nicht fest.
Eine Frage des Vertrauens
Außerdem: „Wir konnten unsere Alternativvorschläge nur über die Medien diskutieren“, beklagt ein Oppositions-Abgeordneter aus dem Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber tagesschau.de. Das Berliner Landesparlament ist keine Ausnahme. In Rheinland-Pfalz befürchtet der CDU-Abgeordnete Christian Baldauf gar eine „Entmachtung der Landesparlamente“.
Das wäre der erste Schritt ins Social Scoring nach #China-Vorbild: „Nach Ansicht des #CDU-Europaabgeordneten Axel Voss sollten künftig nur Nutzer der Corona-Warn-App von Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens profitieren.“
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ergotherapeutengesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
Artikel 9 Änderung des Pflegeberufegesetzes
Artikel 10 Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anäsethesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 15 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Artikel 16 Änderung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
Artikel 17 Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745
Artikel 18 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Psychotherapeutengesetzes
(…)
4. § 6a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe t angefügt:
„t) Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),“.
b) In Nummer 5 werden die Wörter „das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren“ durch die Wörter
„der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare“ ersetzt.
5. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 44 wird folgende Nummer 44a eingefügt:
„44a. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)“.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden:
1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und 2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2).
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Absatz 4, § 10 Absatz 3 zu erfolgen.“
6. §9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
„h) Betreuung oder Unterbringung in 1 oder oder durch Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder§ 36 Absatz 1 oder Absatz 2 mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtungen oder Unternehmen sowie der Art der Einrichtung oder des Unternehmens,“.
bb) Buchstabe k wird wie folg gefasst:
„k) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,“.
cc) Nach Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt:
„n) bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Angaben zum Behandlungsergebnis und zum Serostatus in Bezug auf diese Krankheit,“.
dd) Die bisherigen Buchstaben n bis p werden die Buchstaben o bis q.
ee) Der bisherige Buchstabe q wird Buchstabe r und die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ werden durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
b) In Absatz 6 werden die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
7. § 10 wird wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich tattgefunden hat mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko.“
(…)
15. § 23a wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.“
Vor der nächsten Grippewelle: LHStv. Prettner will elektronischen Impfpass ab Herbst
(24.04.2020)
Beschlossen wurde er bereits im Jahr 2017, umgesetzt ist er bis heute nicht – der elektronische Impfpass. Die Kärntner Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner will die Umsetzung des elektronischen Impfpasses nicht länger aufschieben. Ein ursprünglich in drei Bundesländern geplantes Pilotprojekt soll nun auf ganz Österreich ausgeweitet werden.
Corona-Immunität: Bundesdatenschutzbeauftragter lehnt Impfpass-App ab
(02.05.2020)
„Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass es längst erste Bestrebungen zu einer digitalisierten Form der Dokumentation (Impfpass-App) gibt“, schreibt Kelber in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Presseberichten sei zu entnehmen …
Corona: Warum der Immunitätsausweis vorerst gescheitert ist .. via @faznet
(06.05.2020)
Die Frage, ob im Falle von #Corona zusätzlich ein Immunitätsausweis sinnvoll ist, sollten wir als Gesellschaft in Ruhe abwägen und debattieren. Deshalb habe ich den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten.
(04.05.2020)
Dieser laufenden Debatte wollen wir nicht vorgreifen und regeln dazu vorerst gesetzlich nichts.
Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Eine Verordnungsermächtigung für eine gesetzliche Verankerung einer laborbasierten Surveillance wird aufgenommen. Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen.
(…)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht
– Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
– Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
– Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
– Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
– Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
– Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
– Artikel 7 Änderung des Ergotherapeutengesetzes
– Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
– Artikel 9 Änderung des Pflegeberufegesetzes
– Artikel 10 Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
– Artikel 11 Änderung des Apothekengesetzes
– Artikel 12 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
– Artikel 13 Änderung des Transfusionsgesetzes
– Artikel 14 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
– Artikel 15 Änderung des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen As-sistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
– Artikel 16 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
– Artikel 17 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
– Artikel 18 Änderung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
– Artikel 19 Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745
(…)
4. § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe t angefügt:
„t) Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),“.
b) In Nummer 5 werden die Wörter „das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren“ durch die Wörter „der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare“ ersetzt.
5. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 44 wird folgende Nummer 44a eingefügt:
„44a. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und Se-vere-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)“.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden:
1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und
2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2).
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Absatz 4, § 10 Absatz 4zu erfolgen.“
6. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
„h) Betreuung oder Unterbringung in oder durch Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 oder Absatz 2 mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtungen oder Unternehmen sowie der Art der Einrichtung oder des Unternehmens,“.
bb) Buchstabe k wird wie folgt gefasst:
„ wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Namen, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,“.
cc) Nach Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt:
„n) bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Angaben zum Behandlungsergebnis und zum Serostatus in Bezug auf diese Krankheit,“.
dd) Die bisherigen Buchstaben n bis p werden die Buchstaben o bis q.
ee) Der bisherige Buchstabe q wird Buchstabe r und die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ werden durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
b) In Absatz 6 werden die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
7. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Namen, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko.“
(…)
20. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „durch“ die Wörter „eine Impf- oder Immnuitätsdokumentation nach § 22 oder ein“ eingefügt
Schockierend, aber wahr: Zwangsimpfung durch die Hintertür: Denn nur mit Impfdokumentation oder Immunitäts-dokumentation wird man „Schutzmaßnahmen“ entgehen können und Grundfreiheiten ausüben dürfen.
Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Eine Verordnungsermächtigung für eine gesetzliche Verankerung einer laborbasierten Surveillance wird aufgenommen. Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen.
(…)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht
– Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
– Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
– Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
– Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
– Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
– Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
– Artikel 7 Änderung des Ergotherapeutengesetzes
– Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
– Artikel 9 Änderung des Pflegeberufegesetzes
– Artikel 10 Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
– Artikel 11 Änderung des Apothekengesetzes
– Artikel 12 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
– Artikel 13 Änderung des Transfusionsgesetzes
– Artikel 14 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
– Artikel 15 Änderung des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen As-sistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
– Artikel 16 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
– Artikel 17 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
– Artikel 18 Änderung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
– Artikel 19 Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745
(…)
4. § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe t angefügt:
„t) Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),“.
b) In Nummer 5 werden die Wörter „das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren“ durch die Wörter „der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare“ ersetzt.
5. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 44 wird folgende Nummer 44a eingefügt:
„44a. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und Se-vere-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)“.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden:
1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und
2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2).
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Absatz 4, § 10 Absatz 4zu erfolgen.“
6. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
„h) Betreuung oder Unterbringung in oder durch Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 oder Absatz 2 mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtungen oder Unternehmen sowie der Art der Einrichtung oder des Unternehmens,“.
bb) Buchstabe k wird wie folgt gefasst:
„ wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Namen, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,“.
cc) Nach Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt:
„n) bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Angaben zum Behandlungsergebnis und zum Serostatus in Bezug auf diese Krankheit,“.
dd) Die bisherigen Buchstaben n bis p werden die Buchstaben o bis q.
ee) Der bisherige Buchstabe q wird Buchstabe r und die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ werden durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
b) In Absatz 6 werden die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
7. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Namen, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko.“
(…)
20. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „durch“ die Wörter „eine Impf- oder Immnuitätsdokumentation nach § 22 oder ein“ eingefügt
Debatte über Corona-Immunitätspass: Ein Ausweis mit vielen Fragezeichen
Wäre es hilfreich, wenn schwarz auf weiß zu lesen wäre, wer immun gegen Corona ist, und wer nicht – oder noch nicht? Wer dann womöglich keine Kontaktverbote mehr beachten müsste, sich freier bewegen könnte, Besuche machen und reisen könnte? Und wer eben nicht? Würden sich Menschen absichtlich anstecken, um dann als immun zu gelten – damit aber Risiko-Gruppen gefährden? Würden gar Arbeitgeber einen Immunitätsausweis verlangen, bevor sie Jobs vergeben?
Gratulation an Niedersachsen! „Gastronomie soll ab Montag wieder geöffnet werden“
Erfreulich: Niedersachsen will Gastronomie und Hotellerie mit Stufenplan wieder öffnen! Das stärkt sicher auch die #RLP Verhandlungsposition für den Bund-Länder-Austausch am 6. Mai.
Corona-Verordnung: Was ab Montag in Sachsen-Anhalt erlaubt ist
– Friseure dürfen wieder öffnen – unter Auflagen
– Große Geschäfte dürfen wieder Kunden empfangen
– Museen und Bibliotheken wieder geöffnet
– Viertklässler zurück im Klassenzimmer
– Sport im Freien ist wieder erlaubt
– Alleinerziehende dürfen Kinder in die Notbetreuung bringen
– Gottesdienste wieder erlaubt
Kita-Öffnungen: NRW droht mit Alleingang
Mit dem Beginn dieser Woche kehrt ein Stück Normalität zurück. In vielen Bundesländern werden die Corona-Beschränkungen gelockert: Hunderttausende Schüler der Abschlussklassen können wieder zur Schule gehen. Friseurbesuche sind möglich, vielerorts dürfen auch Museen und Zoos wieder öffnen. Schon seit vergangener Woche finden unter Auflagen auch Gottesdienste wieder statt. Doch nicht allen gehen diese Lockerungen weit genug.
Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung
(11.08.2018)
Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.
Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.
Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.
Elon Musk: „Das ist faschistisch“
Die Zweite Republik wird 75
Am 27. April 1945 haben die an der Regierung beteiligten Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ die Unabhängigkeitserklärung beschlossen. Die Proklamation erklärte die Republik Österreich für „wiederhergestellt“ und „den im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungenen Anschluss“ für „null und nichtig“.
„Grundgesetz! Grundgesetz!“- Bilder der Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz
Zunächst eine notwendige Einleitung.
Die Bilder erinnern an die Zerschlagung von linkem demokratischen und sozialistischen Widerstand während der Liebknecht-Luxemburg Gedenkdemonstrationen in der „Deutschen Demokratischen Republik“ im Januar 1988. Sie sind nur zu unterscheiden durch eben das, was die tatsächlichen Genossinnen und Gennossen damals nicht hatten und was sie damals (letztlich erfolgreich) gegen die gleiche Partei erkämpfen mussten, gegen die sie es heute verteidigen: das Grundgesetz.
DÜ vom Rosa-Luxemburg-Platz
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KenFM am Set: Anselm Lenz „Nicht ohne uns“
(11.04.2020)
Anselm Lenz ist der Kopf der Bewegung „Nicht ohne uns“, die sich seit drei Wochen jeden Samstag, um 15:30 Uhr, in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz versammelt. Ziel ist es, fundamentale Grundrechte der Demokratie – besonders auch in schwierigen Zeiten – zu verteidigen.
„15.30 beim Spaziergang…“
..laufen wir uns am Marktplatz ganz hygienisch über den Weg.
Für die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, das GG, die wir nun geeint gegen Schlechteres verteidigen! (Für Kontakte nach CH & A siehe unten in der Liste.)
Wir haben im Moment zwei Möglichkeiten, um Sie bei der dezentralen Organisation zu unterstützen:
über Chatserver
Wir starten einen Testlauf mit einem eigenen Chatserver, über den Sie mit Menschen in Ihrer Umgebung in Kontakt treten können. Die Registrierung steht erstmal jedem frei, die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bitte achten Sie auf Ihre Privatsphäre und kommunizieren Sie auch auf anderen Kanälen.
per E-Mail
Klicken Sie in die unten stehende Liste für einen dezentralen Kontakt für Sie, bei Ihnen in der Nähe! —
Wenn Sie selber Spaziergänge organisieren können, schreiben Sie uns mit dem Betreff Ihrer Postleitzahl. Und dann aktualisieren wir diese Liste mit Ihrem Kontakt!
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 – 1 BvQ 37/20 –
2. Ausgehend davon ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten.
a) Es ist hier maßgeblich auf die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag erkennbaren Erfolgsaussichten einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde abzustellen. Aufgrund des der Durchführung der geplanten Versammlung am 18. April 2020 entgegenstehenden Verhaltens der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens – bestätigt durch die die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs – droht dem Antragsteller ein nicht mehr korrigierbarer gewichtiger Rechtsverlust. Der Zweck der Versammlung, die sich gerade auch gegen die Beschränkungen und Verbote der bis zum 15. Juni 2020 befristeten (vgl. § 11 CoronaVO) Verordnung richten soll, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelt.
b) Eine Verfassungsbeschwerde wäre nach gegenwärtigem Stand offensichtlich begründet. Das Vorgehen der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens verletzt den Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG.
(…)
Es wäre danach Sache der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens gewesen, gemeinsam mit dem Antragsteller, der sich dem nicht entgegenstellt, mögliche Auflagen zum Infektionsschutz, von denen § 3 Abs. 6 CoronaVO die Erteilung einer Zulassung abhängig macht, zu eruieren.
Stattdessen stellt die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens in ihrer Stellungnahme pauschal fest, auch nach Beratung mit dem städtischen Gesundheitsamt und unter Hinzuziehung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sei es ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden. Damit schließt sie jede Einzelfallbetrachtung von vornherein aus.