(archive entries)
Daily Archives: 18. Oktober 2026
No, the Democratic Party is not shifting on Israel
(August 25, 2026)
It is a strategy that the party is likely to repeat in the next Congress to secure Israeli interests while appearing to acknowledge votersâ demands.
Furthermore, the Democratic establishment has shown little interest in breaking its dependence on AIPAC. In April, the Democratic National Committee rejected even a symbolic resolution condemning the lobbyâs interference in Democratic primaries.
Trump gives âwarriorâ Netanyahu âcomplete and total endorsementâ for reelection
âBibi Netanyahu has been Strong, Brave, and Brilliant in the face of tremendous opposition,â writes Trump, âincluding that coming from even Israel, itself.â
Trump says Netanyahu has âendured and, in fact, he has thrived!â
âI have watched Bibi under the most trying of times,â writes Trump. âNormal men or women in such situations would have wilted under the pressure â But Bibi did not wilt, he actually got stronger, and maintains that same Strength today. This is the kind of Partner that the United States of America is demanding of Israel, a Country for which it has done so much.â
Poll: Support for Hamas continues to decline among Palestinians; over 50% support two-state solution
Overall, 19% of respondents said they support Hamas, compared to 24% in a poll conducted this August, and 35% in August 2025.
Among Gaza residents, 27% said they support Hamas, down from 33% in August and 41% in October last year. Support was lowest in the West Bank, where just 13% of respondents said they support Hamas, compared to 32% in October last year.
Israel‘s election is near, and I dare to hope for a future without Netanyahu
For a glimpse of the political culture I hope we can leave behind, consider the case of Ofer Winter, a former senior Israeli military commander who has found himself at odds with Netanyahu and his political allies. Winter is now complaining that they are treating him in ways he recognizes from stories about the mafia.
To that, I have only one response: Welcome to the club.
Bild published pro-Netanyahu disinformation. Where is the outcry?
The so-called âBibileaksâ scandal has caused a firestorm in Israel in recent months. After it emerged that classified material was leaked from the Israeli military to a spokesperson for Prime Minister Benjamin Netanyahu and then manipulated and passed to foreign media outlets â in an apparent attempt to influence the Israeli publicâs perception of the ceasefire negotiations, while bypassing the military censor â the spokesperson and a military reservist were arrested in November and face charges that could carry significant prison sentences.
In the UK, meanwhile, there has been a major public outcry against the Jewish Chronicle after it was revealed â in part through reporting by +972 Magazine â that the newspaper had published entirely false material via this pipeline, causing several of its leading writers to quit in protest. Yet in Germany, where the countryâs biggest newspaper, Bild, similarly published misinformation fed to it by the Netanyahu aide, there has been very little inquest at all.
LIVE: Rot-GrĂŒn-Rot in Berlin einig! â Koalitionsverhandlungen in Sicht
Vor 23 Stunden live gestreamt #politik #spd #gruene
Abu Dhabi launches new surveillance system
(July 13, 2016)
Abu Dhabi‘s Monitoring and Control Centre has launched the Falcon Eye surveillance system across the city, including the airport, main islands, Bani Yas and Musaffah. The system links thousands of cameras into a central platform that provides live feeds, smart alerts and incident access to help authorities monitor traffic violations, accidents, public hygiene and gatherings. Officials said the project supports Abu Dhabi‘s push to use technology to improve security, safety and city management.
DROHNEN ĂBER ALLES: ErmĂ€chtigungsgrundlage fĂŒr das Verkehrsministerium in 60 Sekunden
(January 28, 2012)
Aus sĂ€mtlichen nie gehaltenen Reden, die unsere Allerwertesten im Bundestag auch zu diesem Thema âzu Protokollâ gaben, sei hier nur ein einziges Zitat erwĂ€hnt. Herbert Behrens (âDie Linkeâ):
âDie notwendige öffentliche Debatte zu Drohnen hat bisher nicht stattgefunden.â
Ein weiterer Beweis, daĂ sich Teile der Ăffentlichkeit an unserem Parlament immer noch ein Beispiel nehmen.
Am 21. Dezember schrieb niemand, das bin ich, ausfĂŒhrlich ĂŒber die im ersten Gesetzentwurf enthaltenen ĂŒblichen miesen Tricks. Eingebaut in der ErmĂ€chtigungsgrundlage war eine SelbstermĂ€chtigung fĂŒr das Verkehrsministerium durch die Ănderung von Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) jederzeit âzur Abwehr von Gefahren fĂŒr die öffentliche Sicherheit oder Ordnungâ in selbst definierten Luftraumgebieten, etwa ĂŒber Demonstrationen, Flugroboter der Polizei und Spione aufsteigen zu lassen â gesteuert von Bodenstationen, die sich nicht einmal in Deutschland befinden mĂŒssen. (DROHNEN ĂBER ALLES: Angriff des Bundestages auf die Republik)
Wir vernetzen Berlins Energien sicher, kommunal und nachhaltig.
Die BEN ist Muttergesellschaft der hundertprozentigen Tochter Stromnetz Berlin GmbH (SNB) sowie der Berlin Energie Netz und Service GmbH (NuS) und zu 16,32 Prozent an der infreSt beteiligt. Durch strategische Steuerung und enge Zusammenarbeit schaffen wir Synergien, fördern Innovationen und gestalten ein nachhaltiges Energiesystem fĂŒr die Zukunft.
Urteil vom 27. Februar 2008
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems ĂŒberwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulĂ€ssig, wenn tatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr fĂŒr ein ĂŒberragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Ăberragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche GĂŒter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berĂŒhrt. Die MaĂnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr fĂŒr das ĂŒberragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsÀtzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
(…)
Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die rĂ€umliche SphĂ€re, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und GeschĂ€ftsrĂ€ume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch MaĂnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natĂŒrlichen Wahrnehmung von auĂerhalb des geschĂŒtzten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische WohnraumĂŒberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung ĂŒberwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.
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DarĂŒber hinaus kann eine staatliche MaĂnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschĂŒtzte RĂ€umlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung zu ĂŒberwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen PeripheriegerĂ€te wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.
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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den ZugriffsmodalitĂ€ten unabhĂ€ngigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhĂ€ngig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische GefĂ€hrdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lĂ€sst sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte rĂ€umliche PrivatsphĂ€re unberĂŒhrt. Der Standort des Systems wird in vielen FĂ€llen fĂŒr die ErmittlungsmaĂnahme ohne Belang und oftmals fĂŒr die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere fĂŒr mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.
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Art. 13 Abs. 1 GG schĂŒtzt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichlĂ€ufigen VerhĂ€ltnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).
Karlsruhe erlaubt PrĂ€ventiv-Spionage und TotalĂŒberwachung Einzelner
(Februar 27, 2008)
Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf âGewĂ€hrleistung der Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systemeâ geschaffen. Das zĂ€hlt aber nicht, wenn Exekutivbehörden âtatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahrâ haben.
Und:âDie MaĂnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintrittâ.
Lauschangriffe: Abhörverfahren ĂŒber elektromagnetische Abstrahlung
(September 2, 2020)
Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthÀlt. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.
Dies gelingt auch aus anderen GebÀuden heraus oder innerhalb eines WerksgelÀndes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von SignalverstÀrkern abgefangen werden.
Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein fĂŒr die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.
Cyberangriff ĂŒber Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz flieĂen
(August 22, 2020)
Datendiebe zapfen das Stromnetz des GebĂ€udes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschlieĂend von den Datendieben mit AnalysegerĂ€ten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurĂŒckgewandelt.
So können am PC eingegebene oder an IT-PeripheriegerĂ€ten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknĂŒpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abflieĂenden Daten.
Sondierungspapier: Das planen Linke, GrĂŒne und SPD fĂŒr Berlin
– Die Parteien planen Vergesellschaftung groĂer privater Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin, – betroffen wĂ€ren rund 160.000 Wohnungen
Mietendeckel fĂŒr die 440.000 kommunalen Wohnungen erlaubt maximal zwei Prozent Mieterhöhung pro Jahr
– Neubauprogramm fĂŒr 100.000 bezahlbare Wohnungen mit 100.000 Baugenehmigungen bis 2031
– Aufbau einer „Mietenaufsicht“ und einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft gegen ĂŒberhöhte und „Wuchermieten“
(…)
– Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form erhalten bleiben bei StĂ€rkung der Transparenz und parlamentarischen Kontrolle