Archiv: Gesetz zur Beschränkung des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10)


04.02.2023 - 10:26 [ Netzpolitik.org ]

ZITiS baut Supercomputer zur Entschlüsselung

(16.10.2018)

Dieser Supercomputer hat „höchste Priorität“ für die ZITiS-Abnehmer Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei.

Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass ZITiS auch einen Quantencomputer einsetzen will. Ob Supercomputer und Quantencomputer verschiedene Projekte sind, will ZITiS auf Anfrage nicht verraten:

29.01.2023 - 20:20 [ Buzer.de ]

Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10): § 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

§ 7a hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit

1. die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,

2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und

3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.

Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

28.12.2022 - 07:13 [ Spiegel.de ]

Telegram hält sich neuerdings an Gesetze, zumindest ein bisschen

(03.06.2022)

Die Betreiber der Messenger-App Telegram haben – anders als bislang öffentlich dargestellt – in mehreren Fällen Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) herausgegeben. Dabei handelte es sich nach SPIEGEL-Informationen um Daten Verdächtiger aus den Bereichen Kindesmissbrauch und Terrorismus.

21.12.2022 - 06:04 [ Buzer.de ]

§ 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

§ 7a hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit

1. die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,

2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und

3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.

Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

05.06.2022 - 10:51 [ Neues Deutschland ]

Umkämpfte Verfassung: Die Einführung des Sondervermögens für die Bundeswehr ins Grundgesetz hat unrühmliche Vorgänger

Trotz allen Wider­stan­des trat die Bun­des­re­pu­blik 1955 der Nato bei und die Bun­des­wehr wur­de gegrün­det, was 1956 meh­re­re Grund­ge­setz­än­de­run­gen zur Fol­ge hat­te. Die KPD hat­te nicht mehr viel Zeit, sich dazu zu äußern; sie wur­de – als ein­zi­ge kom­mu­nis­ti­sche Par­tei in West­eu­ro­pa – noch im glei­chen Jahr verboten.

Die hier­nach ein­set­zen­de Ruhe hielt bis zur Mit­te der 60er-Jah­re. Die 1966 ins Amt gekom­me­ne Gro­ße Koali­ti­on aus SPD und CDU/CSU mach­te Ernst mit den Not­stands­ge­set­zen. Sie fin­den 1968 Ein­gang in die Ver­fas­sung. Ein­ge­führt wur­den damit diver­se Mög­lich­kei­ten zur Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten und demo­kra­ti­schen Ver­fah­ren bei Krie­gen, Auf­stän­den oder Kata­stro­phen.

30.03.2022 - 20:41 [ Rado Utopie ]

„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung

(16.3.2015)

In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:

Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)

Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)

Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“

Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:

„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“

11.09.2021 - 12:40 [ Golem.de ]

Bundestag: Geheimdienstbefugnisse gelten unbefristet

(06.11.2020)

Nun stimmte der Bundestag für die Entfristung der Geheimdienstbefugnisse. Die Regelungen wären sonst zum 10. Januar 2021 ausgelaufen. (…)

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005 müssten die verschiedenen Grundrechtseingriffe in ihrer gemeinsamen Wirkung analysiert werden.

11.09.2021 - 12:30 [ Radio Utopie ]

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

(16.November 2015)

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Nötig für diese multiple Regeneration des geheimdienstlichen Komplexes, in seiner ganzen interaktiven Rückwirkung, Interaktion und wechselwirkenden Gesetzgebung, explizit mit der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV) (wir berichteten), war die Verlängerung eines einzigen Gesetzes: des Ende 2006 beschlossenen „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“, Nachfolger des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“, welches das Parlament als Pendant zum „Patriot Act“ nach den gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 in New York und Washington auf Vorschlag von S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen durchgewunkenen hatte.

Effektiv war dieser deutsche „Patriot Act“ aus 2001 bereits zweimal verlängert worden: Ende 2006 für fünf Jahre Jahre und Ende 2011 für 4 Jahre. Auch dieses Prinzip von Installation und Verlängerungen über mehrere Jahre folgte systemisch den Vorgaben aus dem geheimdienstlichen Komplex der Vereinigten Staaten von Amerika und seinem „Patriot Act“.

26.05.2021 - 05:06 [ Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(15.06.2017)

Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).

Diese beiden Beschlüsse, ergangen nur Monate vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, gaben die Republik einem – vom Bundesverfassungsgerichts selbst dokumentierten – Jahrzehnte lang unkontrollierten und in Willkür handelnden internationalen geheimdienstlichen Komplex zum Abschuss frei und sicherten diesem, zumindest auf Bundesebene und bis zur nächsten Parlamentswahl im September 2017, gegen jeden Untersuchungsausschuss und damit parlamentarische Kontrolle durch die noch verbliebene Opposition ab.

Des Weiteren wirkten diese Beschlüsse effektiv als Öffnen der Schleusen eines elektronischen Polizeistaates, welcher, bei gleicher Mentalität und in Kontinuität zu vorhergehenden historischen Modellen, in seinen Ausformungen nur noch gebremst wird durch digitale Selbstverteidigung der Bürgerinnen und Bürger (etwa durch Verschlüsselung ihrer Telekommunikation) und das Weiterbestehen der durch den Staat bereits weitgehend ignorierten oder uminterpretierten Verfassung.

14.12.2020 - 06:33 [ Radio Utopie ]

„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung

(16.03.2015)

Seit Mitte der 90er hat sich innerhalb der beginnenden Berliner Republik der Staat von allen großen Telekommunikations-Firmen Spionage-Einrichtungen vor Ort installieren lassen. Keine Partei, keine Parlamentarier, keine Staatsanwaltschaft, keine Bürgerrechtsorganisationen und fast keine Programmierer oder Journalisten haben dies jemals zum Thema gemacht, sondern laufen davor weg.

Wie Radio bereits berichtete, verfügte die Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung (FÜV) der Regierung vom 18. Mai 1995, dass „jeder, der eine Fernmeldeanlage, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, betreibt..die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ durch den Staat zu ermöglichen hat – durch in den eigenen Anlagen eingebaute „technische Schnittstellen“.

Das betraf in 1995 primär die gerade entstaatlichte bzw kommerzialisierte Deutsche Bundespost (heute: Deutsche Telekom AG) als damals einzigen Versorger („Provider“) von Telefon und Frühform des Internets.

Wie Radio Utopie ebenfalls bereits berichtete, verpflichtet heute – zwanzig Jahre später – die der FÜV nachfolgende Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV, „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation”) die Internet- und Telefon-Versorger nicht nur zur Installation von Spionage-Einrichtungen für Polizei, Militär, Behörden, Geheimdienste in Bund und Ländern (§§ 100a, 100b Strafprozessordnung, § 3 Artikel 10-Gesetz, §§ 23a bis 23c Zollfahndungsdienstgesetz und Landesrecht), sondern beinhaltet auch

„Verpflichtungen zur Duldung der Aufstellung von technischen Einrichtungen für Maßnahmen der strategischen Kontrolle nach § 5 oder § 8 des Artikel 10-Gesetzes sowie des Zugangs zu diesen Einrichtungen“ .

14.12.2020 - 06:30 [ Bundesgesetzblatt - bgbl.de ]

Verordnung über die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen des Fernmeldeverkehrs in Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung (FÜV) vom 18. Mai 1995

Auf Grund des § 10b Satz 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung von 3. Juli 1989 (BGBl. l S. 1455), der durch Artikel 5 Nr 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation vom 19. September 1994 (BGBl. l S. 2325) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung ……………

13.08.2020 - 14:49 [ Radio Utopie ]

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

(16.November 2015)

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Nötig für diese multiple Regeneration des geheimdienstlichen Komplexes, in seiner ganzen interaktiven Rückwirkung, Interaktion und wechselwirkenden Gesetzgebung, explizit mit der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV) (wir berichteten), war die Verlängerung eines einzigen Gesetzes: des Ende 2006 beschlossenen „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“, Nachfolger des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“, welches das Parlament als Pendant zum „Patriot Act“ nach den gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 in New York und Washington auf Vorschlag von S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen durchgewunkenen hatte.

Effektiv war dieser deutsche „Patriot Act“ aus 2001 bereits zweimal verlängert worden: Ende 2006 für fünf Jahre Jahre und Ende 2011 für 4 Jahre. Auch dieses Prinzip von Installation und Verlängerungen über mehrere Jahre folgte systemisch den Vorgaben aus dem geheimdienstlichen Komplex der Vereinigten Staaten von Amerika und seinem „Patriot Act“.

19.05.2020 - 20:10 [ F. Oliver Bockelmann (fob) / Twitter ]

Dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach hat sich die #Controlling-Frage erschreckenderweise wohl noch nie jemand gestellt. Das soll nun bis Ende Dezember 2021 umfassend nachgeholt werden. #BND #Überwachung #BVerfG

19.05.2020 - 17:29 [ Tagesschau ]

Abhören erlaubt – in engeren Grenzen

Laut Harbarth bedarf es bei der Übermittlung an ausländische Stellen der Vergewisserung über die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auf Empfängerseite.

Das heißt: Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Mensch dadurch konkret gefährdet wird, muss die Behörde nochmal genau hinsehen und die Weitergabe gut begründen können.

19.05.2020 - 11:14 [ Bundesverfassungsgericht ]

Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes

Pressemitteilung Nr. 37/2020 vom 19. Mai 2020

19.05.2020 - 11:10 [ Netzpolitik.org ]

Bundesverfassungsgericht Das neue BND-Gesetz ist verfassungswidrig

Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.

19.05.2020 - 10:19 [ Daniel Neun / Twitter ]

@BVerfG zu BND-Kopieren bei Providern / Internetknoten (Verordnung TKÜV seit 2002): weitermachen. („Teile“ von BND-Gesetz verfassungswidrig, die gelten aber weiter bis Ende 2021, blabla, jaja..)

19.05.2020 - 09:44 [ ZDF Morgenmagazin / Twitter ]

Darf der Bundesnachrichtendienst BND überall auf der Welt ausländische Telefonate und Emails ohne konkreten Verdacht mithören und mitlesen? Dazu fällt das Bundesverfassungsgericht heute ein Urteil.

18.05.2020 - 19:49 [ Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(15.07.2017)

Damit ist ebenfalls klar, was bei allen weiteren Verfassungsklagen zum Thema, etwa zum B.N.D.-Gesetz, die Vorratsdatenspeicherung, oder zum „Sonderermittler“ Kurt Graulich (der anstelle von G 10-Kommission, Opposition und Parlament Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“ bekam) von diesen Verfassungsrichtern zu erwarten ist.

Von diesen (seitens aller beteiligten Parteien, Gremien, Juristen und „Experten“ verschämt verschwiegenen) Beschlüssen des Verfassungsgerichts, wie von allem Anderen einmal abgesehen, ist den Allermeisten auch der historisch wie weltpolitische Kontext offensichtlich immer noch nicht geläufig.

Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).

Diese beiden Beschlüsse, ergangen nur Monate vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, gaben die Republik einem – vom Bundesverfassungsgerichts selbst dokumentierten – Jahrzehnte lang unkontrollierten und in Willkür handelnden internationalen geheimdienstlichen Komplex zum Abschuss frei und sicherten diesem, zumindest auf Bundesebene und bis zur nächsten Parlamentswahl im September 2017, gegen jeden Untersuchungsausschuss und damit parlamentarische Kontrolle durch die noch verbliebene Opposition ab.

18.05.2020 - 19:43 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Urteilsverkündung in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“

Dienstag, 19. Mai 2020, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

16.12.2019 - 21:24 [ Heise.de ]

Missing Link: Grundrechtsabbau fürs „Staatswohl“ – 50 Jahre Notstandsgesetze

(27.05.2018)

Brandt verschwieg in seiner Rede allerdings, dass die deutschen Behörden durch Verwaltungsvereinbarungen und alliierte „Vorbehaltsrechte“ verpflichtet wurden, die geheimdienstlichen Interessen der Alliierten wahrzunehmen. Genauso hatten zuvor alliierte Geheimdienste bundesdeutsche Überwachungsaufträge „auf Mitteilung“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Verfassungsschutzes durchgeführt.

Verfassungsschutz und BND verpflichteten sich, westlichen Geheimdiensten bei „Anwendung einer Beschränkungsmaßnahme“ den Zutritt zu den Gebäuden zu gestatten, in denen die Überwachungsmaßnahme der Postverkehrs beziehungsweise das Abhören des Telefons durchgeführt wurde.

05.07.2019 - 12:16 [ WSWS.org ]

Nach dem Lübcke-Mord: Der Ruf nach dem starken Staat

Nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) durch einen notorischen Neonazi rufen Vertreter aller Bundestagsparteien nach dem starken Staat. Obwohl immer deutlicher wird, dass der Tatverdächtige Stephan Ernst nicht als Einzeltäter gehandelt hat, sondern als Teil eines umfassenden Neonazi-Netzwerks, das tief in den Staatsapparat hinein reicht, fordern sie eine massive innere Aufrüstung derselben Sicherheitsbehörden, die eng mit dem Terrornetzwerk verbunden sind.

In einem Interview mit der Passauer Neuen Presse fordert Innenminister Horst Seehofer (CSU), „unsere Sicherheitsbehörden weiter personell und in der Ausrüstung [zu] stärken. Der Verfassungsschutz muss ausgebaut werden.“ Es gehe „darum, in den extremistischen und terroristischen Bereichen nicht nur einzelne Personen im Blick zu haben, sondern die Verbindungen zu Netzwerken offen zu legen.“ Dafür brauche man „deutlich mehr Personal“ und müsse „die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden noch erhöhen“.

03.07.2019 - 10:52 [ Junge Welt ]

Freibrief nach dem Schuss – Fall Lübcke: Innenminister Seehofer drängt erneut auf Ausbau von Befugnissen der Geheimdienste

Seinen Vorstoß untermauerte Seehofer am Dienstag mit dem erstmaligen Besuch des »Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums« (GETZ) im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz. Das GETZ ging aus dem »Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus« (GAR) hervor, dass nach dem Auffliegen des »NSU« gegründet wurde. Sein Tätigkeitsfeld wurde 2012 unter anderem auf »Linksextremismus« erweitert.

01.07.2019 - 07:35 [ Junge Welt ]

Werbeoffensive für Trojaner: Seehofer nutzt Lübcke-Mord, um mehr Macht für den Inlandsgeheimdienst zu fordern

Seehofer hatte einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der es Geheimdiensten erlaubt, Spionageprogramme wie Trojaner in Server, Computer und Smartphones ihrer Zielpersonen einzuschleusen. Bisher dürfen das Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt nur, wenn ein Richter es genehmigt. Der Verfassungsschutz darf bereits Telefone anzapfen, wenn die »G10«-Kommission zustimmt, die Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes regelt. So wäre es in Zukunft auch bei Onlinedurchsuchungen, sollte Seehofer sich durchsetzen.

08.02.2019 - 11:06 [ Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(15.6.2017) Die durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und das nachfolgende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968 geschaffene G 10-Kommission, als einziges parlamentarisches Gremium bevollmächtigt Inlandsspionage der Behörden zu verbieten, hatte dies siebenundvierzig Jahre effektiv nicht getan und lediglich als Feigenblatt der Regierungsmacht gedient.

Als die G 10-Kommission schließlich Mitte 2015 zum ersten Mal in ihrer Geschichte gegen die Regierung revoltierte und Einblick in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ verlangte – eine Liste mit Spionagezielen, die der Bundesnachrichtendienst abgelehnt hatte, nicht etwa einer Liste mit tatsächlich anvisierten Zielen – verweigerte die Regierung selbst diesem Gremium die Einsichtnahme. Als die G 10-Kommission dann im Dezember 2015 endlich Verfassungsklage einreichte, stellte sie keinen Eilantrag.

Am 14. Oktober 2016 weigerte sich dann das Bundesverfassungsgericht im (wie erwähnt bereits am 20. September 2016 getroffenen) Beschluss 2 BvE 5/15, die Verfassungsklage der G 10-Kommission auch nur anzunehmen.

Begründung der Karlsruher Richter: Ihrer Interpretation des Grundgesetzes nach, sei die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählte G 10-Kommission kein „Hilfsorgan“ (Wortlaut Artikel 10 Grundgesetz) des Bundestages, weil sie in dessen Geschäftsordnung (!) nicht „mit eigenen Rechten ausgestattet“ sei.

Abseits dieser bizarr anmutenden Begründung hatte das Urteil einen verheerenden, tatsächlichen Kern: eben den Bezug auf die Legitimierung der „Notstandsgesetze“ Westdeutschlands durch das „Abhörurteil“ BVerfGE 30, 1, von 1970. In einem in der Tat historischen Schritt bestätigten die Verfassungsrichter nicht nur die seitdem als verfassungsgemäß geltende selektive Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, sondern vollzogen in deren letzter Konsequenz selbst die Erniedrigung der parlamentarischen G 10-Kommission und entblößten diese als Placebo, als jahrzehntelanges, lediglich im Falle von Folgsamkeit geduldetes Feigenblatt exekutiver Willkürmacht.

08.02.2019 - 11:03 [ Radio Utopie ]

13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)

(10.6.2015) Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.