Archiv: Artikel 8 Grundgesetz (Grundrecht auf Versammlungen / Beschränkungen nur durch Gesetz)


16.04.2024 - 19:55 [ Middle East Eye ]

Ghassan Abu Sittah accuses Germany of ‚genocide complicity‘ after being refused entry

(13.04.2024)

„This morning, at 10 o‘clock, I landed in Berlin to attend a conference on Palestine, where I had been asked, along with many others … to give my evidence of the 43 days that I had seen in the hospitals in Gaza, working in both al-Shifa and al-Ahli hospitals,“ he said.

Abu Sittah said he was escorted from the passport office to the basement of the airport, where he was questioned for three-and-a-half hours.

„At the end of three-and-a-half hours, I was told that I woud not be allowed to enter German soil and that this ban will last the whole of April,“ he said.

16.04.2024 - 19:44 [ Krone.at ]

Berlin: „Palästina-Kongress“ von Polizei aufgelöst

812.04.2024)

Die Organisatoren hatten den Tagungsort erst am Vormittag bei einer Pressekonferenz im Stadtteil Wedding und auf der Webseite des Kongresses bekannt gegeben. In der Ankündigung für den Kongress und in der Pressekonferenz warfen sie Israel unter anderem „Apartheid“, „Kolonialismus“ und „Völkermord“ (Genozid) im Gazastreifen vor. Deutschland trage eine „Mitschuld“, weil es Waffen an Israel liefere.

16.04.2024 - 19:36 [ Nachdenkseiten ]

Beweise begraben, Zeugen zum Schweigen bringen

Es ist Freitag gegen Abend, der 12. April 2024. In der Hand hält der Arzt ein Mikrophon von Middle East Eye (MEE), einem in England ansässigen Internetportal, das in englischer und französischer Sprache Nachrichten über den Nahen und Mittleren Osten veröffentlicht. Ruhig und überlegt berichtet der Arzt, was ihm am Berliner Flughafen widerfahren ist, eindringlich blicken seine Augen durch die großen, dunkel gerahmten Brillengläser.

22.08.2023 - 17:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Staatsstreich, Vierte Welle

(5.Dezember 2021)

Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.

(…)

Wenn Ihr, liebe Leserinnen und Leser, nicht lest, oder wenn Ihr zwar lest, aber Euch nicht in der Lage seht es ausreichend weiter zu erzählen bzw. einen einzigen Abgeordneten / eine einzige Abgeordnete in Bundestag und sechzehn Landtagen zu finden, der / die lesen und die Zahlen der Regierung überprüfen will, kann ich Euch nicht helfen. Meine Arbeit ist getan.

Was Ihr natürlich auch noch machen könnt: die wenigen mehr oder weniger unabhängigen Journalistinnen und Journalisten ansprechen, die sich eventuell in der Lage sehen könnten, sich diesem alles entscheidenden Detail zu widmen, so dass sich wiederum ein einziger Parlamentarier irgendwann zur Gewaltenteilung genötigt sehen könnte (von irgendwelchen Parteien oder Gerichten will ich gar nicht mehr reden):

22.08.2023 - 17:14 [ Niko Härting / Twitter ]

3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …

(30.November 2021)

4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.

5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.

6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.

22.08.2023 - 17:03 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

18.08.2023 - 17:25 [ DasFestival.eu ]

Das Festival: Frei heraus

Wie unter einem Vergrößerungsglas

… haben die letzten Jahre die Belanglosigkeit der Kultur zum Vorschein gebracht: Bis auf wenige Ausnahmen reihten sich die Kulturschaffenden in die Phalanx der keimfreien Solidarität ein, ertrugen klaglos die Absage von Veranstaltungen oder machten sich zu Werbefiguren des staatstragenden Ideologiemarketings. Was aber weitgehend unterblieb, war eine künstlerische Reflexion der Zeitumstände. Dies ist ein Armutszeugnis und verweist über die Tagespolitik hinaus auf eine Tiefenkrise der Kultur, scheinen doch viele Künstler ihr Zutrauen in die sinnstiftende Kraft der Kunst anlässlich der Verführung durch die Macht und den Markt verloren zu haben.

DAS FESTIVAL in Weimar tritt den lebendigen Gegenbeweis an: Es feiert die widerständige Sinnquelle der Kunst und die Freiheit der Rede und bringt uns dadurch wieder in Kontakt mit den Wurzeln der Menschlichkeit, diesseits des Konformitätsdrucks, der nicht zuletzt durch staatliche Kulturförderung erzeugt wird.

04.06.2023 - 22:08 [ Jürgen Kasek, Stadtrat Leipzig / Nitter ]

Offiziell gelte ich jetzt als naiv, weil ich wirklich darauf vertraut habe, dass man seine Grundrechte in Anspruch nehmen kann… Klar, in einem autoritären Staat, der aus Angst vor Protest Grundrechte einfach mal temporär verbietet ist das natürlich absurd. #le0306 #le0406

03.06.2023 - 18:07 [ Hasso Suliak, Editor/Redakteur i. Hauptstadtbüro v. @LTO_de / Nitter ]

+UPDATE+ @BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen VG u. OVG-Beschlüsse zum #TagX-Demo-Verbot nicht zur Entscheidung an.

Damit wird auch Eilantrag der Veranstalter gegenstandslos.
Heißt: Die Solidar-Versammlung für #LinaE heute in #Leipzig bleibt endgültig untersagt

(at)D_Herrmann
Replying to @HassoSuliak
Gibt es eine Begründung zum Nichtannahme-Beschluss des (at)BVerfG zu #TagX?

(Muss es ja nicht zwingend!)

@HassoSuliak
Nein, von einer Begründung wurde abgesehen, s. Antwort an (at)lto_de

03.06.2023 - 17:46 [ Leipzig.de ]

Bekanntmachung der Kreisfreien Stadt Leipzig vom 30.05.2023 Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X

Das konkret zu erwartende Versamm-lungsgeschehen ergibt sich aus den konkreten – unter I. dargestellten – Erkenntnissen, insbesondere aus den Aufrufen in den sozialen Medien, zu geplanten, jedoch nicht angezeigten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Ausgang des Antifa-Ost-Verfahrens. (…)

Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung liegt nur dann vor, wenn auf-grund tatsächlicher Umstände der Eintritt der Gefahr sofort und nahezu mit Gewissheit zu erwarten ist (SächsOVG, Beschl. v. 28.4.1997 – 3 S 254/97, juris Ls 2). Es müssen mithin zum Zeitpunkt des Er-lasses der Verfügung erkennbare Umstände dafür vorliegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahren-prognose voraus. Bloße Vermutungen reichen indes nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 – 1 BvR 2311/94, juris Rn. 25).

2.1 Diese Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 SächsVersG sind vorlie-gend erfüllt.

05.01.2023 - 19:04 [ Netzpolitik.org ]

Versammlungsgesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Das umstrittene Gesetz war trotz schwerwiegender Bedenken von Sachverständigen und monatelanger Proteste auf der Straße fast unverändert von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2021 verabschiedet worden. Die schwarz-grüne Nachfolgeregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderungen am Versammlungsgesetz festgelegt.

23.11.2022 - 14:04 [ Netzpolitik.org ]

Augsburg gegen Demonstrationsfreiheit: „Mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“

Als die Augsburgerin Michaela Strattner im März 2022 eine Frauenrechtsdemonstration anmeldete, verfügte die städtische Versammlungsbehörde strenge Auflagen. Sogar das Spielen von Musik und die Lautstärke von gerufenen Parolen beschränkte die Stadt. Nach Ansicht der Polizei hielt sich die Demo zum Frauentag nicht an alle Auflagen, die Polizei zeigte Strattner an.

Das Amtsgericht Augsburg verhängte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro gegen die Anmelderin. Dagegen wehrt sich Michaela Strattner, am Donnerstag findet die Verhandlung statt.

03.02.2022 - 06:42 [ Nachdenkseiten ]

Demo-Verbote: Legal, illegal, total egal

Demonstrationen gegen die Corona-Politik dürfen „vorsorglich“ verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Eilentscheid einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz gebilligt. Medien und Politik freuen sich derweil über diese „wichtige Orientierung“ für Behörden „zum aktuellen Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen“ von Kritikern der Corona-Politik. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Verfassung.

10.01.2022 - 08:58 [ Achse des Guten ]

Broders Spiegel: Spazieren unter Verdacht

Bis vor Kurzem gab es kaum etwas Harmloseres als einen Spaziergang. Inzwischen sind Spaziergänge hochgefährlich und alarmieren die Staatsmacht, wenn sich Spaziergänger erdreisten, gegen die Corona-Politik zu protestieren.

28.08.2021 - 17:25 [ WELT Nachrichtensender / Twitter ]

CHRISTOPHER STREET DAY: Über 35.000 Menschen feiern den CSD in Berlin I WELT News

(25.07.2021)

28.08.2021 - 16:57 [ Demoticker / Twitter ]

Durchbruch Lessingbrücke.#b2808

28.08.2021 - 16:49 [ Sonnenschein / Youtube ]

MARKUS HAINTZ AGRESSIVE Polizei reißt Passanten GRUNDGESETZ aus der Hand DEMO BERLIN #B2808

QUELLE: original Video
https://www.youtube.com/watch?v=BCwop2T-gOQ&t=0s

30.07.2021 - 16:12 [ Nachdenkseiten ]

Schon wieder: Gute Demos, schlechte Demos

Demos von Kritikern der Corona-Politik werden in Berlin und anderen Städten schon wieder verboten, während andere Massenveranstaltungen stattfinden dürfen. Das ist kein „Infektionsschutz“, das ist Zensur politischer Standpunkte. Die Demo-Verbote offenbaren aber auch die inhaltliche Panik der Lockdown-Verteidiger: Wer Argumente hat, muss keine Demos verbieten.

27.03.2021 - 17:10 [ Zeit.de ]

Corona-Demonstrationen in Chemnitz bleibt verboten

Nach Angaben des OVG hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte bei seiner Entscheidung auch geltend gemacht, dass im Bündnis Gruppierungen eingebunden sind, die Infektionsschutzmaßnahmen nicht beachten. Das OVG habe die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Gefährdungsprognose nicht mehr überprüfen können, da die Beschwerde erst am Vormittag einging und die Vorbereitungsmaßnahmen für die Versammlung um 11.00 Uhr beginnen sollten, hieß es. Der Beschluss sei unanfechtbar.

27.03.2021 - 17:03 [ #Mietenwahnsinn-Bündnis / Twitter ]

Mit unzähligen Initiativen und Aktiven sind wir in Berlin gegen unsere #Verdrängung auf der Straße.#HousingActionDay2021 #HAD21 #Mietenwahnsinn

29.08.2020 - 14:13 [ Holger Kopp / Twitter ]

Weitergeleitet aus Samuel Eckert EILANTRAG BEIM VERWALTUNGSGERICHT LÄUFT!!

29.08.2020 - 13:21 [ Tagesschau.de ]

Berliner Polizei löst Demo gegen Corona-Maßnahmen auf

Die Berliner Polizei löst die Anti-Corona-Demo in Berlin auf. Das teilte sie auf Twitter mit. Grund sei, dass Auflagen nicht eingehalten worden seien.

29.08.2020 - 13:19 [ Polizei Berlin Einsatz / Twitter ]

Es bleibt uns leider keine andere Möglichkeit: Wir sind an den Versammlungsleiter der Demo herangetreten und haben ihm mitgeteilt, dass seine Versammlung polizeilich aufgelöst wird. Alle bisherigen Maßnahmen haben nicht zu einem Einhalten der Auflagen geführt.

29.08.2020 - 05:26 [ SWR Aktuell / Twitter ]

Die Berliner Behörden sind mit ihrem Demonstrationsverbot endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies den Einspruch gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurück. Diese ist nun rechtskräftig.

29.08.2020 - 03:35 [ Tagesschau ]

OVG: Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht „im Wesentlichen“ zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer Mitteilung hieß.

27.08.2020 - 05:58 [ Stefan Müller, Mitglied des Bundestages / Twitter ]

Ich halte das Demo-Verbot in Berlin für falsch. Die Verwaltung argumentiert, man dürfe gewissen Gruppen keine Bühne bieten. Ein verqueres Demokratieverständnis. Das Demonstrationsrecht ist eins der wichtigsten Bürgerrechte – egal wofür man demonstriert. #b2908

27.08.2020 - 05:46 [ Bild / Twitter ]

Das meint BILD zum Demo-Verbot in Berlin – Angriff auf eines unserer höchsten Grundrechte

27.08.2020 - 05:28 [ Welt / Youtube ]

WELT INTERVIEW: Rainer Wendt zum Corona-Demo-Verbot – „Ein schwerer Fehler von Andreas Geisel“

Berlin hat erneute Großdemos gegen Corona-Beschränkungen verboten. Grund sind zu erwartende Verstöße gegen Hygieneregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisiert im Interview mit WELT eine zweite Begründung des Berliner Innensenators.

15.08.2020 - 14:19 [ Ärztezeitung.de ]

Kammer warnt Ärzte vor Teilnahme an Anti-Corona-Demo

In der Hansestadt ist für Samstag eine Großdemonstration auch gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln geplant. Sollten Ärzte unter den Teilnehmern sein, will der Kammervorstand prüfen, ob gegen die Berufsordnung verstoßen wird.

03.08.2020 - 17:38 [ BILD Politik / Twitter ]

Kubicki versteht Corona-Demo – „Dann sagen sie: Ich wehre mich dagegen“ #Weltpolitik #Innenpolitik

01.08.2020 - 14:44 [ MMnewsTV / Youtube ]

Demo Berlin – Livestream: Tag der Freiheit 1.8.2020

Bericht von der Demo in Berlin. Michael Mross auf der Straße. Zum Tag der Freiheit trafen sich circa 100.000 Menschen.

04.07.2020 - 07:19 [ Lotte Laloire / Verdi ]

Meter weit über Steinboden geschleift

(19.06.2020)

Viele Kollegen beschweren sich, die Polizei habe die Corona-Krise ausgenutzt, um die Pressefreiheit einzuschränken.

Nur eines, das will bis auf Rumpenhorst niemand von ihnen: mir ihre Erlebnisse „unter 1“, also unter echtem Namen, schildern. Ich verstehe das. Vielen fehlt die Hoffnung, dass es etwas nützt. Andere haben keine Zeit oder keine Kraft für solche Auseinandersetzungen. Dennoch enttäuscht es mich. Ihr Schweigen ist zugleich die Ursache und die Folge, dass unrechtmäßige Polizeigewalt so selten vor Gericht landet. Wieder andere Medienleute sind schlicht opportunistisch: Sie wollen ihr gutes Verhältnis zur Polizei nicht aufs Spiel setzen, um weiter an wichtige Informationen zu kommen.

25.06.2020 - 19:55 [ ZDF ]

Gefangen im Hotspot: Grundrechte außer Kraft?

Laut Infektionsschutzgesetz (§32) dürfen Landesregierungen Grundrechte einschränken, um die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen: Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses.

22.06.2020 - 14:41 [ Marvin Oppong / Twitter ]

Wenn heute die #Partyszene Schuld an den Ausschreitungen in #Stuttgart Schuld ist, hat man morgen einen Grund, bei „partymäßigen“ Ansammlungen einzuschreiten. #Framing

18.06.2020 - 06:05 [ Tagesschau ]

++Schausteller klagen gegen „Todesstoß“++

Nach der Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis mindestens Oktober wollen die deutschen Schausteller klagen.

09.06.2020 - 07:44 [ Zeit.de ]

Bundesregierung besorgt über Verstöße gegen Corona-Auflagen bei Demos

Am Wochenende hatten Zehntausende Menschen in mehreren deutschen Städten gegen Rassismus demonstriert. Die Menschen solidarisierten sich mit der Protestbewegung in den USA, ausgelöst durch den Tod des Schwarzen George Floyd. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich besorgt darüber gezeigt, dass bei den Demos vielfach die Corona-Regeln missachtet werden.

09.06.2020 - 07:34 [ ZDF ]

Massen-Demo und Corona-Gefahr – „Unmöglich, Regeln durchzusetzen“

ZDFheute: Sie haben über die Anti-Rassismus-Demo getwittert, es sei ein unkontrollierter, verantwortungsloser Massenprotest gewesen, der sie beängstigt habe. Warum?

Olaf Sundermeyer: Das war ein persönliches Gefühl. In dieser Masse auf dem Alexanderplatz als Berichterstatter zu stehen, in einem Land, das seit Monaten gegen diese Pandemie kämpft, inmitten von zehntausenden Menschen ohne jeglichen Schutz und Abstand in dieser unkontrollierten Massenveranstaltung, das hat mich beängstigt.

16.05.2020 - 17:33 [ RobertPorten / Twitter ]

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart weist Beschwerde gegen Demo-Auflagen zurück Die Teilnehmerzahl bei einer Demonstration gegen die Corona-Regeln am Samstagnachmittag in Stuttgart bleibt weiterhin auf 5000 begrenzt.

12.05.2020 - 19:39 [ Leto_Krause / Twitter ]

Warum sind eigentlich sämtliche Festivals und Konzerte weiterhin abgesagt? #Thüringen #Versammlungen

(…)

12.05.2020 - 19:29 [ ORF.at ]

Thüringen hebt Beschränkungen für Demos auf

Im deutschen Bundesland Thüringen sollen ab morgen Demonstrationen wieder ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich sein. Das sieht eine Verordnung vor, auf die sich das Kabinett geeinigt hat, wie das Landesgesundheitsministerium in Erfurt erklärte.

09.05.2020 - 17:40 [ Polizei Berlin Einsatz / Twitter ]

Im Bereich #Alexanderplatz haben sich mehrere hundert Menschen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung versammelt. Dies ist gem. #covid19-EindämmungsVO so nicht erlaubt. Wir sprechen die Personen gezielt an & fordern auf den Platz zu verlassen.

07.05.2020 - 15:59 [ Bittube.video ]

Anselm-Lenz_17-April-2020

(20.04.2020)

07.05.2020 - 15:58 [ Anselm Lenz / Rubikon ]

Staatliche Einschüchterung: Beim Initiator der bundesweiten Hygiene-Demos, Anselm Lenz, hämmern anonyme Beamte an die Tür — wir suchen Menschen, die Ähnliches erlebt haben!

(23.04.2020)

Am Freitag bekamen nun nicht nur ich, wie eingangs beschriben, sondern mehrere Vereinsmitglieder der Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand e.V.i.Gr Besuch von eindeutig stark unter Druck gesetzten Beamten in Zivil, deren Strategie und Auftrag offenbar darin bestand, uns im eigenen nachbarschaftlichen und familiären Umfeld zu verunsichern und unmöglich zu machen:

Hierzu dieses Video, das am Freitagabend, den 17. April 2020, zwischen acht und neun Uhr in Berlin entstand.

Zu diesem Artikel finden Sie ein Foto der Beamten (?) auf der Straße vor dem Haus des Journalisten Anselm Lenz. Dies sind dieselben Männer, die im Video gegen die Tür schlagen und ihre Drangsalierungen absondern.

02.05.2020 - 18:47 [ MoronArhoff / Twitter ]

Androhung der Festnahme weil Frau Grundgesetz in der Hand hält.

(02.05.2020)

02.05.2020 - 18:44 [ @cyb3rg33k / Twitter ]

Best of @polizeiberlin bei #nichtohneuns: Polizist: »Ick möchte bitte, dass Sie das Schild (Grundgesetz) umdrehen«

(01.05.2020)

02.05.2020 - 09:24 [ Tagesschau ]

Veranstaltungen am 1. Mai: Tausende Demonstranten in Berlin-Kreuzberg

In Berlin-Kreuzberg haben sich am Abend mehrere tausend Menschen versammelt. Im Internet hatten linke Gruppen zu der Veranstaltung aufgerufen. Wegen der Corona-Krise sind Zusammenkünfte dieser Art aber nicht erlaubt. Berlins Innensenator Andreas Geisel sagte im RBB: „Dass sich Menschen in solchen Größenordnungen mit so geringem Abstand versammeln, ist schlichte Unvernunft“.

01.05.2020 - 17:53 [ Henrik Brockmann / Facebook ]

Anselm Lenz, der Herausgeber des Magazins „demokratischer Widerstand“ und Mitbegründer von www.nichtohneuns.de ist verhaftet worden. Bitte teilt dieses Video

01.05.2020 - 17:04 [ Erik Peter, taz-Redakteur für Krawall und Remmidemmi / Twitter ]

Festnahme von Anselm Lenz #nichtohneuns

01.05.2020 - 17:02 [ MMnewsTV / Twitter ]

Livestream Berlin Demo | Festnahmen, dramatische Szenen

01.05.2020 - 13:11 [ Martin Lejeune ]

Rechtsanwalt festgenommen

In dem Bescheid, mit dem die zuständige Senatsverwaltung die Verteilung der Zeitung verbietet, heißt es: «(…) Zudem ist die Verteilung von Zeitungen aus infektiologischer Sicht bedenklich. Hier soll ggf. virenkontaminiertes Material an eine möglichst hohe Anzahl Dritter Personen weiter gegeben werden.»

Die KDW kommentiert das Verbot der Verteilung ihrer Zeitung «Der Widerstand» mit scharfen Worten: «Mit solch einem Schwachsinn wurde wieder versucht, unsere Zeitungsverteilung mit Stasi-Methoden zu verhindern. Wir fordern alle Beamte auf, sich nicht mehr an solchen Verbrechen zu beteiligen — auch im eigenen Interesse. Eine Krankmeldung ist bei Symptomen dringend angebracht, liebe Mitmenschen in unseren Institutionen und Behörden.»

Heute am 1. Mai nahm nun die Polizei den Rechtsanwalt fest, der von der KDW mandatiert wurde, gegen das Verbot der Verteilung rechtliche Schritte einzuleiten.

01.05.2020 - 10:53 [ Rationalgalerie ]

Rettet das Grundgesetz

Mit dem Infektionsschutzgesetz begründen die Bundesregierung und die Länder die willkürliche Einschränkung von Grundrechten. Diese Einschränkung gilt vor allem dem Artikel 8 des Grundgesetzes: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit berührt ein Grundrecht. Dazu formuliert das Grundgesetz im seinem Artikel 19: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem
Wesensgehalt angetastet werden.“

Die Bundesregierung und die Länder, die zur Zeit die Versammlungsfreiheit unter dem Vorwand des Infektionsschutzgesetzes die Grundrechte einschränken, handeln verfassungswidrig.

26.04.2020 - 12:28 [ i24news.tv ]

Berlin: German police arrest dozens protesting against lockdown restrictions

Approximately 1,000 demonstrators showed up to Saturday’s rally near Berlin’s Rosa Luxemburg square

25.04.2020 - 22:01 [ Radio Utopie ]

Bilder von den Grundgesetz-Demonstrationen

Auch diesen Samstag demonstrierten in Berlin und anderen Städten für die Aufhebung des vom Staat verhängten verfassungswidrigen Ausnahmezustands und der damit einhergehenden Versammlungsverbote. Die aufrufende Initiative „Nicht ohne uns“ bzw „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ wurde vom Künstler und demokratischen Sozialisten Anselm Lenz ins Leben gerufen.

In einer respektablen logistischen Leistung fasste der „Digitale Chronist“ und sein Team diesmal Livebilder, Interviews und Eindrücke aus insgesamt 8 Städten in einer Live-Übertragung zusammen. Seht sie Euch selbst an. Verlangt dabei weder Perfektion, noch hundertprozentige Übereinstimmung mit Euren eigenen individuellen und persönlichen Erwartungen und Anschauungen. Macht es besser, wenn Ihr könnt.

25.04.2020 - 16:20 [ Digitaler Chronist Alternative / Youtube ]

Wir für das Grundgesetz – Live aus deutschen Städten

Liebe Zuschauer, wir übertragen direkt aus 6-8 Städten in Deutschland in einer Direktübertragung auf über 10 Kanälen! Eine Sendung auf allen Plattformen!

Hier könnt Ihr die Kanäle sehen, auf denen wir auf Sendung sind:
https://telefon.tube/Demo/

24.04.2020 - 16:31 [ Libertad Media ]

Bilder Fridays for Future Demonstration am 24.04.20 in Jena

Die Demonstration hatte dabei symbolischen Charakter und die wenigen erlaubten Aktivist*innen ahmten einen großen Demonstrationszug nach.

22.04.2020 - 11:34 [ Verfassungsblog.de ]

Zwei Schritte vor, einer zurück: Der lange Weg zur Versammlungs­freiheit in Corona-Zeiten

Am 16. April um 18 Uhr sollte in Hamburg eine Versammlung unter dem Titel „Abstand statt Notstand – Verwaltungsrechtler*innen gegen eine faktische Aussetzung der Versammlungsfreiheit“ stattfinden. Zu ihrer Zulässigkeit erließen Verwaltungsgericht (VG) und Oberverwaltungsgericht (OVG) jeweils Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz. Unterschiedlicher hätten sie nicht ausfallen können, beide aber sind (auf ihre Art) bemerkenswert.

19.04.2020 - 00:59 [ Radio Utopie ]

„Grundgesetz! Grundgesetz!“- Bilder der Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz

Zunächst eine notwendige Einleitung.

Die Bilder erinnern an die Zerschlagung von linkem demokratischen und sozialistischen Widerstand während der Liebknecht-Luxemburg Gedenkdemonstrationen in der „Deutschen Demokratischen Republik“ im Januar 1988. Sie sind nur zu unterscheiden durch eben das, was die tatsächlichen Genossinnen und Gennossen damals nicht hatten und was sie damals (letztlich erfolgreich) gegen die gleiche Partei erkämpfen mussten, gegen die sie es heute verteidigen: das Grundgesetz.

18.04.2020 - 15:32 [ Digitaler Chronist Alternative / Youtube ]

DÜ vom Rosa-Luxemburg-Platz

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18.04.2020 - 14:28 [ Daniel Neun / Twitter ]

Sagt das nicht schon alles über die Zombie-Linken, wenn ihr Leib- und Magenblatt @tazgezwitscher sogar von der @BILD links überholt wird? #Grundgesetz #nichtohneuns

18.04.2020 - 14:02 [ Paul Ronzheimer, Stv. Chefredakteur @ BILD-Zeitung / Twitter ]

Polizei hat gerade alle aufgefordert, den Schendelpark (rund um Rosa Luxemburg Platz) zu verlassen, selbst wenn man alleine auf einer Bank sitzt. Hintergrund laut Polizei: Es gibt eine geplante Demo gg Einschränkung Freiheitsrechte. Aber darf man dann präventiv einfach räumen?

(heute)

18.04.2020 - 13:45 [ KenFM / Youube ]

KenFM am Set: Anselm Lenz „Nicht ohne uns“

(11.04.2020)

Anselm Lenz ist der Kopf der Bewegung „Nicht ohne uns“, die sich seit drei Wochen jeden Samstag, um 15:30 Uhr, in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz versammelt. Ziel ist es, fundamentale Grundrechte der Demokratie – besonders auch in schwierigen Zeiten – zu verteidigen.

18.04.2020 - 13:19 [ NichtOhneUns.de/regional ]

„15.30 beim Spaziergang…“

..laufen wir uns am Marktplatz ganz hygienisch über den Weg.
Für die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, das GG, die wir nun geeint gegen Schlechteres verteidigen! (Für Kontakte nach CH & A siehe unten in der Liste.)

Wir haben im Moment zwei Möglichkeiten, um Sie bei der dezentralen Organisation zu unterstützen:

über Chatserver

Wir starten einen Testlauf mit einem eigenen Chatserver, über den Sie mit Menschen in Ihrer Umgebung in Kontakt treten können. Die Registrierung steht erstmal jedem frei, die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bitte achten Sie auf Ihre Privatsphäre und kommunizieren Sie auch auf anderen Kanälen.

per E-Mail

Klicken Sie in die unten stehende Liste für einen dezentralen Kontakt für Sie, bei Ihnen in der Nähe! —
Wenn Sie selber Spaziergänge organisieren können, schreiben Sie uns mit dem Betreff Ihrer Postleitzahl. Und dann aktualisieren wir diese Liste mit Ihrem Kontakt!

18.04.2020 - 12:27 [ ]

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 – 1 BvQ 37/20 –

2. Ausgehend davon ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten.

a) Es ist hier maßgeblich auf die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag erkennbaren Erfolgsaussichten einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde abzustellen. Aufgrund des der Durchführung der geplanten Versammlung am 18. April 2020 entgegenstehenden Verhaltens der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens – bestätigt durch die die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs – droht dem Antragsteller ein nicht mehr korrigierbarer gewichtiger Rechtsverlust. Der Zweck der Versammlung, die sich gerade auch gegen die Beschränkungen und Verbote der bis zum 15. Juni 2020 befristeten (vgl. § 11 CoronaVO) Verordnung richten soll, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelt.

b) Eine Verfassungsbeschwerde wäre nach gegenwärtigem Stand offensichtlich begründet. Das Vorgehen der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens verletzt den Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG.

(…)

Es wäre danach Sache der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens gewesen, gemeinsam mit dem Antragsteller, der sich dem nicht entgegenstellt, mögliche Auflagen zum Infektionsschutz, von denen § 3 Abs. 6 CoronaVO die Erteilung einer Zulassung abhängig macht, zu eruieren.

Stattdessen stellt die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens in ihrer Stellungnahme pauschal fest, auch nach Beratung mit dem städtischen Gesundheitsamt und unter Hinzuziehung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sei es ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden. Damit schließt sie jede Einzelfallbetrachtung von vornherein aus.

18.04.2020 - 12:27 [ Tagesschau ]

++ Karlsruhe kippt Demo-Verbot ++

Das Bundesverfassungsgericht kippt ein Demonstrationsverbot in Stuttgart.

17.04.2020 - 18:56 [ NichtOhneUns.de ]

NICHT OHNE UNS! Vierte Hygiene: Samstag, 18. APRIL 2020 15:30 Uhr, Rosa-Luxemburg-Platz, Berlin — UND BUNDESWEIT.

Vierte Hygiene für Verfassung, Grundrechte & transparente Gestaltung der neuen Wirtschaftsregeln durch die Menschen selbst. Mit 2-Meter-Abstand, Mundschutz* und Grundgesetz.

17.04.2020 - 18:43 [ Der Regierende Bürgermeister von Berlin ]

Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

(7) Für Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmenden kann die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen vom Verbot des Absatz 1 zulassen, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

17.04.2020 - 18:42 [ Senatsverwaltung für Inneres und Sport / Twitter ]

In #Berlin gibt es kein generelles Demonstrationsverbot. Siehe § 1 Absatz 1 i.V.m. Absatz 7 der aktuellen VO

17.04.2020 - 17:34 [ rbb24.de ]

Brandenburg entscheidet über Lockerungen in der Corona-Krise

Die Brandenburger Kenia-Koalition will am Freitag über Lockerungen des Corona-Lockdowns entscheiden. Geschäfte sollen wieder öffnen, Schulen schrittweise den Betrieb aufnehmen. Auch für Demos und Gottesdienste könnten es neue Regelungen geben.

16.04.2020 - 18:05 [ bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2020 – 1 BvR 828/20

Die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens ist nicht gehindert, erneut nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Bedeutung und Tragweite von Art. 8 GG darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der angemeldeten Versammlungen an den noch bevorstehenden Terminen gemäß § 15 Abs. 1 VersG von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder, sofern sich diese als unzureichend darstellen sollten, verboten wird.