Archiv: Artikel 8 Grundgesetz (Grundrecht auf Versammlungen / Beschränkungen nur durch Gesetz)


16.04.2024 - 19:55 [ Middle East Eye ]

Ghassan Abu Sittah accuses Germany of ‚genocide complicity‘ after being refused entry

(13.04.2024)

„This morning, at 10 o‘clock, I landed in Berlin to attend a conference on Palestine, where I had been asked, along with many others … to give my evidence of the 43 days that I had seen in the hospitals in Gaza, working in both al-Shifa and al-Ahli hospitals,“ he said.

Abu Sittah said he was escorted from the passport office to the basement of the airport, where he was questioned for three-and-a-half hours.

„At the end of three-and-a-half hours, I was told that I woud not be allowed to enter German soil and that this ban will last the whole of April,“ he said.

16.04.2024 - 19:44 [ Krone.at ]

Berlin: „Palästina-Kongress“ von Polizei aufgelöst

812.04.2024)

Die Organisatoren hatten den Tagungsort erst am Vormittag bei einer Pressekonferenz im Stadtteil Wedding und auf der Webseite des Kongresses bekannt gegeben. In der Ankündigung für den Kongress und in der Pressekonferenz warfen sie Israel unter anderem „Apartheid“, „Kolonialismus“ und „Völkermord“ (Genozid) im Gazastreifen vor. Deutschland trage eine „Mitschuld“, weil es Waffen an Israel liefere.

16.04.2024 - 19:36 [ Nachdenkseiten ]

Beweise begraben, Zeugen zum Schweigen bringen

Es ist Freitag gegen Abend, der 12. April 2024. In der Hand hält der Arzt ein Mikrophon von Middle East Eye (MEE), einem in England ansässigen Internetportal, das in englischer und französischer Sprache Nachrichten über den Nahen und Mittleren Osten veröffentlicht. Ruhig und überlegt berichtet der Arzt, was ihm am Berliner Flughafen widerfahren ist, eindringlich blicken seine Augen durch die großen, dunkel gerahmten Brillengläser.

22.08.2023 - 17:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Staatsstreich, Vierte Welle

(5.Dezember 2021)

Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.

(…)

Wenn Ihr, liebe Leserinnen und Leser, nicht lest, oder wenn Ihr zwar lest, aber Euch nicht in der Lage seht es ausreichend weiter zu erzählen bzw. einen einzigen Abgeordneten / eine einzige Abgeordnete in Bundestag und sechzehn Landtagen zu finden, der / die lesen und die Zahlen der Regierung überprüfen will, kann ich Euch nicht helfen. Meine Arbeit ist getan.

Was Ihr natürlich auch noch machen könnt: die wenigen mehr oder weniger unabhängigen Journalistinnen und Journalisten ansprechen, die sich eventuell in der Lage sehen könnten, sich diesem alles entscheidenden Detail zu widmen, so dass sich wiederum ein einziger Parlamentarier irgendwann zur Gewaltenteilung genötigt sehen könnte (von irgendwelchen Parteien oder Gerichten will ich gar nicht mehr reden):

22.08.2023 - 17:14 [ Niko Härting / Twitter ]

3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …

(30.November 2021)

4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.

5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.

6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.

22.08.2023 - 17:03 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

18.08.2023 - 17:25 [ DasFestival.eu ]

Das Festival: Frei heraus

Wie unter einem Vergrößerungsglas

… haben die letzten Jahre die Belanglosigkeit der Kultur zum Vorschein gebracht: Bis auf wenige Ausnahmen reihten sich die Kulturschaffenden in die Phalanx der keimfreien Solidarität ein, ertrugen klaglos die Absage von Veranstaltungen oder machten sich zu Werbefiguren des staatstragenden Ideologiemarketings. Was aber weitgehend unterblieb, war eine künstlerische Reflexion der Zeitumstände. Dies ist ein Armutszeugnis und verweist über die Tagespolitik hinaus auf eine Tiefenkrise der Kultur, scheinen doch viele Künstler ihr Zutrauen in die sinnstiftende Kraft der Kunst anlässlich der Verführung durch die Macht und den Markt verloren zu haben.

DAS FESTIVAL in Weimar tritt den lebendigen Gegenbeweis an: Es feiert die widerständige Sinnquelle der Kunst und die Freiheit der Rede und bringt uns dadurch wieder in Kontakt mit den Wurzeln der Menschlichkeit, diesseits des Konformitätsdrucks, der nicht zuletzt durch staatliche Kulturförderung erzeugt wird.

04.06.2023 - 22:08 [ Jürgen Kasek, Stadtrat Leipzig / Nitter ]

Offiziell gelte ich jetzt als naiv, weil ich wirklich darauf vertraut habe, dass man seine Grundrechte in Anspruch nehmen kann… Klar, in einem autoritären Staat, der aus Angst vor Protest Grundrechte einfach mal temporär verbietet ist das natürlich absurd. #le0306 #le0406

03.06.2023 - 18:07 [ Hasso Suliak, Editor/Redakteur i. Hauptstadtbüro v. @LTO_de / Nitter ]

+UPDATE+ @BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen VG u. OVG-Beschlüsse zum #TagX-Demo-Verbot nicht zur Entscheidung an.

Damit wird auch Eilantrag der Veranstalter gegenstandslos.
Heißt: Die Solidar-Versammlung für #LinaE heute in #Leipzig bleibt endgültig untersagt

(at)D_Herrmann
Replying to @HassoSuliak
Gibt es eine Begründung zum Nichtannahme-Beschluss des (at)BVerfG zu #TagX?

(Muss es ja nicht zwingend!)

@HassoSuliak
Nein, von einer Begründung wurde abgesehen, s. Antwort an (at)lto_de

03.06.2023 - 17:46 [ Leipzig.de ]

Bekanntmachung der Kreisfreien Stadt Leipzig vom 30.05.2023 Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X

Das konkret zu erwartende Versamm-lungsgeschehen ergibt sich aus den konkreten – unter I. dargestellten – Erkenntnissen, insbesondere aus den Aufrufen in den sozialen Medien, zu geplanten, jedoch nicht angezeigten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Ausgang des Antifa-Ost-Verfahrens. (…)

Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung liegt nur dann vor, wenn auf-grund tatsächlicher Umstände der Eintritt der Gefahr sofort und nahezu mit Gewissheit zu erwarten ist (SächsOVG, Beschl. v. 28.4.1997 – 3 S 254/97, juris Ls 2). Es müssen mithin zum Zeitpunkt des Er-lasses der Verfügung erkennbare Umstände dafür vorliegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahren-prognose voraus. Bloße Vermutungen reichen indes nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 – 1 BvR 2311/94, juris Rn. 25).

2.1 Diese Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 SächsVersG sind vorlie-gend erfüllt.

05.01.2023 - 19:04 [ Netzpolitik.org ]

Versammlungsgesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Das umstrittene Gesetz war trotz schwerwiegender Bedenken von Sachverständigen und monatelanger Proteste auf der Straße fast unverändert von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2021 verabschiedet worden. Die schwarz-grüne Nachfolgeregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderungen am Versammlungsgesetz festgelegt.

23.11.2022 - 14:04 [ Netzpolitik.org ]

Augsburg gegen Demonstrationsfreiheit: „Mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“

Als die Augsburgerin Michaela Strattner im März 2022 eine Frauenrechtsdemonstration anmeldete, verfügte die städtische Versammlungsbehörde strenge Auflagen. Sogar das Spielen von Musik und die Lautstärke von gerufenen Parolen beschränkte die Stadt. Nach Ansicht der Polizei hielt sich die Demo zum Frauentag nicht an alle Auflagen, die Polizei zeigte Strattner an.

Das Amtsgericht Augsburg verhängte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro gegen die Anmelderin. Dagegen wehrt sich Michaela Strattner, am Donnerstag findet die Verhandlung statt.

03.02.2022 - 06:42 [ Nachdenkseiten ]

Demo-Verbote: Legal, illegal, total egal

Demonstrationen gegen die Corona-Politik dürfen „vorsorglich“ verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Eilentscheid einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz gebilligt. Medien und Politik freuen sich derweil über diese „wichtige Orientierung“ für Behörden „zum aktuellen Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen“ von Kritikern der Corona-Politik. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Verfassung.

10.01.2022 - 08:58 [ Achse des Guten ]

Broders Spiegel: Spazieren unter Verdacht

Bis vor Kurzem gab es kaum etwas Harmloseres als einen Spaziergang. Inzwischen sind Spaziergänge hochgefährlich und alarmieren die Staatsmacht, wenn sich Spaziergänger erdreisten, gegen die Corona-Politik zu protestieren.

28.08.2021 - 17:25 [ WELT Nachrichtensender / Twitter ]

CHRISTOPHER STREET DAY: Über 35.000 Menschen feiern den CSD in Berlin I WELT News

(25.07.2021)

28.08.2021 - 16:57 [ Demoticker / Twitter ]

Durchbruch Lessingbrücke.#b2808

28.08.2021 - 16:49 [ Sonnenschein / Youtube ]

MARKUS HAINTZ AGRESSIVE Polizei reißt Passanten GRUNDGESETZ aus der Hand DEMO BERLIN #B2808

QUELLE: original Video
https://www.youtube.com/watch?v=BCwop2T-gOQ&t=0s

30.07.2021 - 16:12 [ Nachdenkseiten ]

Schon wieder: Gute Demos, schlechte Demos

Demos von Kritikern der Corona-Politik werden in Berlin und anderen Städten schon wieder verboten, während andere Massenveranstaltungen stattfinden dürfen. Das ist kein „Infektionsschutz“, das ist Zensur politischer Standpunkte. Die Demo-Verbote offenbaren aber auch die inhaltliche Panik der Lockdown-Verteidiger: Wer Argumente hat, muss keine Demos verbieten.

27.03.2021 - 17:10 [ Zeit.de ]

Corona-Demonstrationen in Chemnitz bleibt verboten

Nach Angaben des OVG hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte bei seiner Entscheidung auch geltend gemacht, dass im Bündnis Gruppierungen eingebunden sind, die Infektionsschutzmaßnahmen nicht beachten. Das OVG habe die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Gefährdungsprognose nicht mehr überprüfen können, da die Beschwerde erst am Vormittag einging und die Vorbereitungsmaßnahmen für die Versammlung um 11.00 Uhr beginnen sollten, hieß es. Der Beschluss sei unanfechtbar.

27.03.2021 - 17:03 [ #Mietenwahnsinn-Bündnis / Twitter ]

Mit unzähligen Initiativen und Aktiven sind wir in Berlin gegen unsere #Verdrängung auf der Straße.#HousingActionDay2021 #HAD21 #Mietenwahnsinn

29.08.2020 - 14:13 [ Holger Kopp / Twitter ]

Weitergeleitet aus Samuel Eckert EILANTRAG BEIM VERWALTUNGSGERICHT LÄUFT!!

29.08.2020 - 13:21 [ Tagesschau.de ]

Berliner Polizei löst Demo gegen Corona-Maßnahmen auf

Die Berliner Polizei löst die Anti-Corona-Demo in Berlin auf. Das teilte sie auf Twitter mit. Grund sei, dass Auflagen nicht eingehalten worden seien.

29.08.2020 - 13:19 [ Polizei Berlin Einsatz / Twitter ]

Es bleibt uns leider keine andere Möglichkeit: Wir sind an den Versammlungsleiter der Demo herangetreten und haben ihm mitgeteilt, dass seine Versammlung polizeilich aufgelöst wird. Alle bisherigen Maßnahmen haben nicht zu einem Einhalten der Auflagen geführt.

29.08.2020 - 05:26 [ SWR Aktuell / Twitter ]

Die Berliner Behörden sind mit ihrem Demonstrationsverbot endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies den Einspruch gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurück. Diese ist nun rechtskräftig.

29.08.2020 - 03:35 [ Tagesschau ]

OVG: Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht „im Wesentlichen“ zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer Mitteilung hieß.

27.08.2020 - 05:58 [ Stefan Müller, Mitglied des Bundestages / Twitter ]

Ich halte das Demo-Verbot in Berlin für falsch. Die Verwaltung argumentiert, man dürfe gewissen Gruppen keine Bühne bieten. Ein verqueres Demokratieverständnis. Das Demonstrationsrecht ist eins der wichtigsten Bürgerrechte – egal wofür man demonstriert. #b2908

27.08.2020 - 05:46 [ Bild / Twitter ]

Das meint BILD zum Demo-Verbot in Berlin – Angriff auf eines unserer höchsten Grundrechte

27.08.2020 - 05:28 [ Welt / Youtube ]

WELT INTERVIEW: Rainer Wendt zum Corona-Demo-Verbot – „Ein schwerer Fehler von Andreas Geisel“

Berlin hat erneute Großdemos gegen Corona-Beschränkungen verboten. Grund sind zu erwartende Verstöße gegen Hygieneregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisiert im Interview mit WELT eine zweite Begründung des Berliner Innensenators.

15.08.2020 - 14:19 [ Ärztezeitung.de ]

Kammer warnt Ärzte vor Teilnahme an Anti-Corona-Demo

In der Hansestadt ist für Samstag eine Großdemonstration auch gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln geplant. Sollten Ärzte unter den Teilnehmern sein, will der Kammervorstand prüfen, ob gegen die Berufsordnung verstoßen wird.

03.08.2020 - 17:38 [ BILD Politik / Twitter ]

Kubicki versteht Corona-Demo – „Dann sagen sie: Ich wehre mich dagegen“ #Weltpolitik #Innenpolitik

01.08.2020 - 14:44 [ MMnewsTV / Youtube ]

Demo Berlin – Livestream: Tag der Freiheit 1.8.2020

Bericht von der Demo in Berlin. Michael Mross auf der Straße. Zum Tag der Freiheit trafen sich circa 100.000 Menschen.

04.07.2020 - 07:19 [ Lotte Laloire / Verdi ]

Meter weit über Steinboden geschleift

(19.06.2020)

Viele Kollegen beschweren sich, die Polizei habe die Corona-Krise ausgenutzt, um die Pressefreiheit einzuschränken.

Nur eines, das will bis auf Rumpenhorst niemand von ihnen: mir ihre Erlebnisse „unter 1“, also unter echtem Namen, schildern. Ich verstehe das. Vielen fehlt die Hoffnung, dass es etwas nützt. Andere haben keine Zeit oder keine Kraft für solche Auseinandersetzungen. Dennoch enttäuscht es mich. Ihr Schweigen ist zugleich die Ursache und die Folge, dass unrechtmäßige Polizeigewalt so selten vor Gericht landet. Wieder andere Medienleute sind schlicht opportunistisch: Sie wollen ihr gutes Verhältnis zur Polizei nicht aufs Spiel setzen, um weiter an wichtige Informationen zu kommen.

25.06.2020 - 19:55 [ ZDF ]

Gefangen im Hotspot: Grundrechte außer Kraft?

Laut Infektionsschutzgesetz (§32) dürfen Landesregierungen Grundrechte einschränken, um die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen: Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses.

22.06.2020 - 14:41 [ Marvin Oppong / Twitter ]

Wenn heute die #Partyszene Schuld an den Ausschreitungen in #Stuttgart Schuld ist, hat man morgen einen Grund, bei „partymäßigen“ Ansammlungen einzuschreiten. #Framing

18.06.2020 - 06:05 [ Tagesschau ]

++Schausteller klagen gegen „Todesstoß“++

Nach der Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis mindestens Oktober wollen die deutschen Schausteller klagen.

09.06.2020 - 07:44 [ Zeit.de ]

Bundesregierung besorgt über Verstöße gegen Corona-Auflagen bei Demos

Am Wochenende hatten Zehntausende Menschen in mehreren deutschen Städten gegen Rassismus demonstriert. Die Menschen solidarisierten sich mit der Protestbewegung in den USA, ausgelöst durch den Tod des Schwarzen George Floyd. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich besorgt darüber gezeigt, dass bei den Demos vielfach die Corona-Regeln missachtet werden.

09.06.2020 - 07:34 [ ZDF ]

Massen-Demo und Corona-Gefahr – „Unmöglich, Regeln durchzusetzen“

ZDFheute: Sie haben über die Anti-Rassismus-Demo getwittert, es sei ein unkontrollierter, verantwortungsloser Massenprotest gewesen, der sie beängstigt habe. Warum?

Olaf Sundermeyer: Das war ein persönliches Gefühl. In dieser Masse auf dem Alexanderplatz als Berichterstatter zu stehen, in einem Land, das seit Monaten gegen diese Pandemie kämpft, inmitten von zehntausenden Menschen ohne jeglichen Schutz und Abstand in dieser unkontrollierten Massenveranstaltung, das hat mich beängstigt.

16.05.2020 - 17:33 [ RobertPorten / Twitter ]

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart weist Beschwerde gegen Demo-Auflagen zurück Die Teilnehmerzahl bei einer Demonstration gegen die Corona-Regeln am Samstagnachmittag in Stuttgart bleibt weiterhin auf 5000 begrenzt.

12.05.2020 - 19:39 [ Leto_Krause / Twitter ]

Warum sind eigentlich sämtliche Festivals und Konzerte weiterhin abgesagt? #Thüringen #Versammlungen

(…)