(15. April 2020)
Am 4. April gab das C.D.C. einen „Leitfaden für die Zertifizierung von Todesfällen aufgrund der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)“ („Guidance for Certifying Deaths Due to Coronavirus Disease 2019 (COVID–19)“) heraus. In diesem heißt es wörtlich:
„In Fällen, in denen eine definitive Diagnose von COVID-19 nicht gestellt werden kann, dies jedoch verdächtigt wird oder wahrscheinlich ist (z.B. wenn die Umstände innerhalb eines vernünftigen Maßes an Sicherheit überzeugend sind), ist es akzeptabel, COVID-19 auf einem Totenschein als „vermutet“ oder „mutmaßlich“ zu melden.“
Original:
„In cases where a definite diagnosis of COVID–19 cannot be made, but it is suspected or likely (e.g., the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty), it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate as “probable” or “presumed.”
Und im letzten Teil, sowohl als kongeniale Selbstbegründung als auch äußerst pragmatische Handlungsanweisung:
„Wenn ein Todesfall auf COVID-19 zurückzuführen ist, ist er wahrscheinlich die zugrunde liegende Todesursache („UCOD“) und sollte daher in der untersten Zeile in Teil I des Totenscheins angegeben werden. Im Idealfall sollte auf COVID-19 getestet werden, aber es ist akzeptabel, COVID-19 ohne diese Bestätigung auf einer Sterbeurkunde zu melden, wenn die Umstände mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit überzeugend sind.“
Original:
„When a death is due to COVID–19, it is likely the UCOD and thus, it should be reported on the lowest line used in Part I of the death certificate. Ideally, testing for COVID–19 should be conducted, but it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate without this confirmation if the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty.“
(…)
Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden.