(July 7, 2025)
So-called Chat Control aims to halt the spread of CSAM content online by scanning all communications, especially encrypted ones.
(July 7, 2025)
So-called Chat Control aims to halt the spread of CSAM content online by scanning all communications, especially encrypted ones.
Deutschland lehnt die schlimmsten Inhalte des Gesetzes seit zwei Jahren ab, darunter Scannen verschlüsselter Kommunikation, Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Client-Side-Scanning. Bisher ist noch nicht klar, ob die neue Bundesregierung dabei bleibt. Die deutsche Delegation verweist „auf die noch ausstehende Positionierung“.
In den vergangenen Jahren hat die Endlosdebatte um Verschlüsselung merklich Fahrt aufgenommen. So diskutiert die EU derzeit etwa, ob im Rahmen der sogenannten Chatkontrolle Inhalte vor der Verschlüsselung durchleuchtet werden sollen, während eine eigens eingerichtete EU-Arbeitsgruppe im Herbst konkrete Vorschläge zum „Going-Dark“-Phänomen unterbreitet hat.
Anfang April will die EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen eine neue europäische Strategie der inneren Sicherheit vorstellen. Details sind noch unklar, den Digitalbereich wird die Strategie jedoch anfassen – und sich dabei wohl von den laufenden Debatten beeinflussen lassen. In einer derzeit laufenden Konsultation dazu weist die Kommission etwa darauf hin, dass „die bestehenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU“ nicht ausreichen würden, um mit den neuen Bedrohungen von Außen wie von Innen zurechtzukommen.
(January 10, 2025)
“Let’s stay calm and enforce the laws in Europe, when they risk being circumvented and if not enforced, could lead to interference. They did it in Romania and, obviously, it will have to be done, if necessary, in Germany as well,” he concluded, referring to the cancellation of the first round of the presidential elections in December.
‚We’ll also have to do it in Germany, if necessary,‘ Thierry Breton confessed—as up to 100,000 people took to the streets of Romania.
Mit einem neuen EU-Gesetz entsteht ein Gremium für Mediendienste, das der EU-Kommission unterstellt ist, aber unabhängig agieren soll. Erstmals reguliert die Europäische Union damit auch die gedruckte Presse. „Desinformation“ steht besonders im Fokus. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit bedroht und fürchten die Legalisierung einer Überwachung von Journalisten.
23. 04. 2024 | Aus Anlass der Zustimmung des EU-Parlaments zum orwellianisch benannten „Medienfreiheitsgesetz“ hat Multipolar eine ausführliche und sehr kritische Analyse von Helge Buttkereit veröffentlicht, die ich zur Lektüre empfehle.
„Aufgabe des Gremiums ist es auch, Maßnahmen gegen ausländische Medien zu koordinieren, die die öffentliche Sicherheit schwer gefährden. Das läuft letztlich auf Zensur hinaus, weil man es als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ansieht, wenn aus dem Ausland heraus Propaganda betrieben wird. Stichwort Staatssender, Stichwort RT Deutsch. Natürlich verbreitet jedes Land im Sinne seiner eigenen Interessen Informationen im In- und Ausland. Wenn wir aber anfangen, den Zugang unserer eigenen Bürger zu ausländischen Informationsquellen abzuschneiden, ist das nicht vereinbar mit den Grundsätzen eines freien Landes und eines mündigen Bürgers. Ich halte es für den völlig falschen Weg, unter dem vermeintlichem Deckmantel des Schutzes der öffentlichen Sicherheit Auslandsmedien zensieren zu wollen. „
Gegenüber netzpolitik.org sagt ein Sprecher des BKA, dass die Behörde „im Prüfungs- und Weiterleitungsprozess Zugriff auf die durch den Hostingdiensteanbieter übermittelten Daten“ habe, also auch auf identifizierende Daten. Derartige Daten seien laut dem BKA erforderlich, um die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde ermitteln zu können oder um Gefahren abwehren zu können.
(16.01.2024)
Am 16.11.2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über den Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act – im Folgenden DSA genannt) in Kraft getreten.
Sie gilt spätestens ab dem 17.02.2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat in erster Linie für „sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen“ (Art. 33 Abs. 4, Art. 92, 93 Abs. 2 DSA).
Diese werden unter Androhung empfindlicher finanzieller Sanktionen verpflichtet, alle ihre Inhalte zu kontrollieren und gegebenenfalls zu löschen. Und sie werden dabei kontrolliert von der EU-Kommission, von staatlichen Koordinatoren und von zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern.
Trotz seiner unmittelbaren Geltung im deutschen Recht bedarf der DSA eines konkretisierenden nationalen Ausführungsgesetzes. Ein Entwurf dieses Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG-Entwurf) wurde von der Bundesregierung am 20.12.2023 verabschiedet.
Beraten und beschlossen werden soll er im Bundestag vor dem 17.02.2024.
(…)
In Erwägungsgrund Nr. 5 wird schon zwischen der „Vermittlung und Verbreitung rechtswidriger oder anderweitig schädlicher Informationen und Tätigkeiten“ unterschieden (Hervorhebung d. Verf.). Auch Art. 34 Abs. 1 DSA spricht in Abs. 1 a von der „Verbreitung rechtswidriger Inhalte über ihre Dienste“, in Abs. 1 b-d allerdings nur noch von Informationen mit „nachteiligen Auswirkungen“, die nicht rechtswidrig sein müssen.
(…)
Im Zentrum, jedenfalls des nationalstaatlichen Geschehens, steht der von jedem Mitgliedstaat bis zum 17.02.2024 zu ernennende „Koordinator für digitale Dienste“ (KdD).
Die umstrittenen Chatkontrolle-Pläne der EU-Kommission sind nun auch im Parlament angekommen. EU-Kommissarin Johansson bemühte sich vor den Abgeordneten, das Vorhaben als harmlos darzustellen. Bürgerrechtler:innen sind alarmiert.
Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat heute den umstrittenen Gesetzentwurf zur Chatkontrolle offiziell dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europa-Parlaments vorgestellt.
Immer wenn es im Internet brennt und Protest notwendig ist, dann kommt Alexander Lehmann ins Spiel und bringt ein Erklärbar-Video, das die oft schwierigen Zusammenhänge einfach, anschaulich und kompakt erklärt. Auch die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle hat jetzt so ein Video, das heute veröffentlicht wurde.
Seit mindestens sieben Jahren suchen die EU-Mitgliedstaaten nach Wegen, um ihren Strafverfolgungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Inhalten zu ermöglichen.
Alle nur denkbaren Plattformen für Möglichkeiten zur interpersonellen Kommunikation sollen verpflichtet werden, nicht nur weite Teile ihres Datenverkehrs auf Vorrat zu speichern, sondern auch Daten zu erheben – etwa von persönlichen Chats – die bisher nicht gespeichert wurden. Diese auf Vorrat gespeicherten, zu riesigen Volumina aggregierten Daten sollen dann in einem neu zu errichtenden „EU Centre“ mit Data-Mining und KI-Anwendungen – beides gehört organisch zusammen – auf sogenannte „Kinderpornographie“ durchsucht werden. Tatsächlich wird diese Centre, das obendrein auf dem Gelände von Europol in Den Haag angesiedelt werden soll, ein europäisches Kompetenzzentrum für Überwachung mit Methoden aus dem Komplex Big-Data, Data-Mining und sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Diese Verordnung sollt noch im Herbst im EU-Parlament auftauchen.
(29.06.2022)
Nationale Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) oder die französische Nationalpolizei beliefern Europol schon seit Jahren mit großen Datenmengen. Die Den Haag sitzende Behörde half europäischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden etwa den verschlüsselten Kommunikationsdienst des kanadischen Anbieters Sky ECC zu unterwandern. Allein dieser Coup soll Einblicke in hunderte Millionen Nachrichten ermöglicht haben. Zuvor war der ähnlich ausgerichtete Provider Encrochat geknackt worden. Der Europol-Datenspeicher umfasst Schätzungen zufolge so mittlerweile insgesamt mindestens vier Petabyte.
„Es ist hochproblematisch, dass eine Behörde, die Regierungsweisungen unterliegt, Inhalte europaweit löschen lassen kann“, sagt der EU-Parlamentarier Patrick Breyer zu den neuen Befugnissen der ungarischen Medienaufsicht. „Das droht für politische Zwecke missbraucht zu werden“, warnt der Piratenabgeordnete.
Dass womöglich politisch abhängige Behörden mit grenzüberschreitenden Entfernungsanordnungen unliebsame Inhalte aus dem Netz fegen könnten, stand schon vor der Verabschiedung der Verordnung gegen Terrorinhalte in der Kritik. Schließlich einigte sich die EU darauf, dass eine Kopie der Anordnung an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats gehen muss, in dem der Hostingdiensteanbieter angesiedelt ist. Diese Behörde kann die Anordnung zwar kontrollieren und ihr innerhalb von 72 Stunden widersprechen, muss sie allerdings nicht ausdrücklich bestätigen, damit sie wirksam wird.
Bürgerrechtler kritisieren, dass damit auch illegale Datenverarbeitungen „rückwirkend legalisiert“ würden. Schon 2020 hatte der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski gerügt, dass Europol-Ermittler mit dem Sammeln und Analysieren nicht mehr überschaubarer Datenmengen ihre Befugnisse überschritten und rechtswidrig gehandelt hätten.
Das BSI und der Verfassungsschutz warnen vor Hackern, die durch einen einfachen Trick den Zugang zu Chats von hochrangigen Politikern erlangen könnten.
Die Angreifer nutzen das Vertrauen der Opfer aus und offenbar auch mangelndes Sicherheitsbewusstsein.
Einige der Vorschläge der Kommission beunruhigen mich, weil sie einen Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen könnten: Ich verweise auf den besonderen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, die in Deutschland als Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht ist. Ich denke dabei auch an das Berufsgeheimnis, insbesondere für Anwälte, Ärzte und Opferberatungsstellen.
Es gibt darüber hinaus viele offene Fragen:
Wie sollen die betroffenen Anbieter die zunächst erforderliche Risikoeinschätzung vornehmen, ohne sich von den Inhalten der Kommunikation Kenntnis zu verschaffen?
Und wie ist damit umzugehen, wenn aufgrund von technischen Verfahren eine Vielzahl von Verdachtsmeldungen eingeht, die sich im Nachhinein als offensichtlich falsch herausstellen. Es darf nicht passieren, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unbegründet des Kindesmissbrauchs verdächtigt werden.
Messenger wie WhatsApp und Signal sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Da kann doch niemand mitlesen?
Die Antwortet laut: Ja, aber. Es stimmt, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll verhindern, dass jemand außer Sender:in und Empfänger:in eine Nachricht mitlesen kann. Alle anderen Stationen im Internet dazwischen sehen nur Zeichensalat, aber nicht die Inhalte. Diese Verschlüsselung ist wichtig, damit weder kriminelle Hacker:innen noch Staaten unsere private Kommunikation lesen können. Auf den ersten Blick lässt sich eine Chatkontrolle also nicht mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vereinbaren. Aber die Regulierung würde Unternehmen verpflichten, Inhalte trotzdem irgendwie zu scannen. Die EU-Kommission lässt offen, wie das technisch gehen soll.
These steps come as part of a broader crackdown on the “spread of disinformation” called for by the Act, requiring platforms to “flag hate speech, eliminate any kind of terrorist propaganda” and implement “frameworks to quickly take down illicit content.”
Regarding alleged “disinformation,” these platforms will be mandated to create a “crisis response mechanism” to combat the spread of such content, with the Act specifically citing the conflict between Russia and Ukraine and the “manipulation” of online content that has ensued.
(16.3.2015)
In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:
Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)
Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)
Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“
Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“
Jetzt ist es raus: Die EU-Kommission will die Chatkontrolle einführen – und damit das größte Projekt zur anlasslosen Massenüberwachung seit Langem. Es braucht schnell Protest, damit das Vorhaben noch verhindert wird.
(11.05.2022)
@matthew_d_green will dive into the details on tomorrow‘s live show, 4pmEDT
On 22 April 2022, European policymakers reached an agreement on the Digital Services Act.[7] The final stage before the two bills come into law, is the vote by representatives of the individual parliaments and policymakers from the 27 member nations, which is considered to be a formality.
The DSA, and its partner regulation, the Digital Markets Act, were introduced to the European Parliament in 2020. The European Commission said the regulations were intended to accomplish two goals: “create a safer digital space in which the fundamental rights of all users of digital services are protected” and “establish a level playing field to foster innovation, growth, and competitiveness, both in the European Single Market and globally.”
„Mit dem Vorschlag einer lückenlosen Kontrolle aller Internet-Chats überschreitet die EU-Kommission nun endgültig eine rote Linie“, erklärte heute Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament. „Was hier vorliegt, ist der Brüsseler Traum einer Massenüberwachung aller europäischen Bürger. Kommissionschefin von der Leyen segelt damit in der Missachtung von Grundrechten klar auf illiberalem Kurs nach dem Vorbild von China“, so Vilimsky.