Archiv: Recht / Lage


27.09.2024 - 15:32 [ MDR.de ]

Eklat im Thüringer Landtag – Verfassungsrechtler Brenner: Treutler hat Kompetenz eines Alterspräsidenten überschritten

Nun, es stehen sich eigentlich zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüber. Die AfD ist der Auffassung, dass die Geschäftsordnung des alten Landtages weiter gilt. Und sie vertritt die Auffassung, dass, bevor ein Landtagspräsident gewählt werden kann, zunächst einmal darüber befunden werden muss. Sie sagt also: Der Landtagspräsident kann erst gewählt werden, wenn der Landtag sich konstituiert hat.

Die Auffassung der anderen Fraktionen geht dahin, dass es das Selbstverwaltungsrecht des Parlamentes ist, sich jederzeit selbst verwalten zu können, selbst organisieren zu können. Und das schließt auch das Recht ein, Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung einzubringen, über die heute nicht abgestimmt werden durfte.

27.09.2024 - 15:24 [ MDR.de ]

Eklat im neuen Thüringer Landtag

In der ersten Sitzung des Thüringer Landtags sollte eigentlich ein Landtagspräsident gewählt werden. Stattdessen stand der Alterspräsidenten von der AfD und seine Sitzungsleitung im Mittelpunkt.

19.02.2024 - 09:53 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

23.11.2023 - 07:20 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

01.11.2023 - 16:04 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt. (…)

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.07.2023 - 10:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.07.2023 - 09:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum Israels “Grundgesetze” nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

(11. August 2018)

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.

Im Gegensatz dazu werden Israels “Grundgesetze” lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der “Grundgesetze”, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.

26.05.2023 - 12:10 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

25.05.2023 - 19:24 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

01.04.2023 - 21:34 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

20.03.2023 - 13:21 [ Netzpolitik.org ]

Strafen für rechtsextreme Polizei-Chats: Eine Frage der Öffentlichkeit

Inzwischen vergeht kaum ein Monat, indem nicht rechtsextreme Umtriebe von Polizist:innen Schlagzeilen machen. Das hat oft auch eine digitale Komponente: Beamte geben Daten an Nazis heraus, schreiben selbst Drohbriefe an Linke oder schicken sich in Chatgruppen Hakenkreuze und rassistische oder antisemitische Sprüche.

Währen Innenminister:innen versprechen, mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde in den Reihen der Polizei vorgehen zu wollen, bleibt die juristische Aufarbeitung bislang oft hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit zurück.

17.03.2023 - 09:04 [ bijus.eu ]

Verfassung der Französischen Republik vom 4. Oktober 1958 / Constitution du 4 octobre 1958

Artikel 49

(..)

(3) Der Premierminister kann auf Beschluss des Ministerrates die Nationalversammlung ersuchen, der Regierung das Vertrauen in Verbindung mit einer Abstimmung über einen Haushaltsgesetzentwurf oder einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung auszusprechen. In diesem Fall gilt der Entwurf als angenommen, wenn nicht innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden ein Misstrauensantrag eingebracht und nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes angenommen wird. Einmal pro Sitzungsperiode kann der Premierminister auf dieses Verfahren auch bei einem anderen Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag zurückgreifen.

09.03.2023 - 19:21 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

04.03.2023 - 15:40 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

21.02.2023 - 08:09 [ Tagesschau.de ]

Biometrische Datenerfassung: Überwachung – ja, nein, vielleicht?

Albrecht hält es für wichtig, eine Begrenzung von biometrischer Identifizierung bereits in der KI-Verordnung auf europäischer Ebene zu verankern. Denn solche Verordnungen gelten unmittelbar, und können durch nationales Recht nur begrenzt eingeschränkt werden.

Haben SPD, Grüne und FDP also in ihrem Koalitionsvertrag etwas angekündigt, woran sich die Bundesregierung nicht hält? Der digitalpolitische Sprecher der FDP, Maximilian Funke-Kaiser weist diesen Vorwurf zurück: „Das Ding ist noch nicht ausverhandelt.“

27.01.2023 - 05:35 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

22.01.2023 - 14:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum Israels “Grundgesetze” nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

(11. August 2018)

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.

Im Gegensatz dazu werden Israels “Grundgesetze” lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der “Grundgesetze”, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.

Moshe Arens hat das in der Haaretz einmal “eine “legislative Anarchie” genannt, die Israel von allen anderen Demokratien der Welt unterscheide. Letzteres ist überkritisch, weil z.B. die Monarchien Niederlande und Vereinigtes Königreich (Großbritannien) ebenfalls keine Verfassung haben (was ebenfalls gerne unter den Tisch gekehrt wird). Nichtsdestotrotz dürfte auch dem berühmten “Pro-Israeli”, der in der Regel keine Ahnung hat worüber er redet, der Unterschied nun verdeutlicht worden sein.

16.01.2023 - 11:05 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

10.01.2023 - 08:51 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

06.01.2023 - 17:40 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

30.12.2022 - 17:37 [ Tagesschau.de ]

Trumps Steuerunterlagen veröffentlicht

Der demokratisch geführte Finanzausschuss des Repräsentantenhauses stellte Tausende Seiten an Steuerdokumenten Trumps aus den Jahren 2015 bis 2020 ins Netz. Daraus geht nach Angaben des Gremiums hervor, dass Trump mehrere Jahre kaum oder gar keine Einkommenssteuer auf Bundesebene zahlte, obwohl er sich stets mit seinem Reichtum rühmte.

02.11.2022 - 10:44 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

30.10.2022 - 16:33 [ eur-lex.europa.eu ]

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Artikel 52

Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze

(…)

5) Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind,können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Siekönnen> vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.

30.10.2022 - 16:26 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31.10.2017)

Die “Grundrechte” der “Europäischen Union” und ihre “Charta” sind wertlose Irreführung und zynische Rechtsfolklore. Entsprechende Urteile vom “Gerichtshof der Europäischen Union” geben lediglich den taktischen Status wieder, in welchem Umfang die E.U.-Regierungsräte und ihre Kommissare die Menschen in den souveränen Mitgliedsstaaten entrechten, unterwerfen und ihrer tatsächlichen Grundrechte, ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte berauben können, weil sich diese vom paneuropäischen Putschismus blenden lassen und Nein zu Europa sagen wie es ist.

30.10.2022 - 16:22 [ Andre Meister, Investigativer Journalist @netzpolitik_org. Mitgründer @freiheitsrechte und @digiges / Twitter ]

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof hält eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und eine Bestandsdatenabfrage ohne Richterbeschluss bei Urheberrechtsverletzzungen für legal.

Von wegen Terror oder sexueller Missbrauch.

20.09.2022 - 12:53 [ eur-lex.europa.eu ]

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Artikel 52

Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze

(…)

5) Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind,können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Siekönnen> vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.

20.09.2022 - 12:41 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

(27.03.2014)

1. Das heisst nicht „Europäischer Gerichtshof“. Das heißt „Gerichtshof der Europäischen Union“.

2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „Europäischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafür bezahlt. Mehr nicht.

4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurück.

5. Lernt Lesen.

6. Stört meine Kreise nicht.

20.09.2022 - 12:35 [ Gerichtshof der Europäischen Union ]

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-339/20 | VD und C-397/20 | SR

Es geht im Wesentlichen um das Zusammenspiel der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im Lichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) und der einschlägigen Vorschriften der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung.

(…)

Der Gerichtshof gelangt deshalb zu dem Schluss, dass es nach der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und im
Lichte der Charta
nicht zulässig ist, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, u.a. von Insidergeschäften, ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern.

20.09.2022 - 12:29 [ Spiegel.de ]

EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Wer hat geklagt?

Ausgangspunkt sind die Klagen der Provider SpaceNet und Deutsche Telekom von 2016. Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass die beiden Unternehmen nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seien. Die Bundesnetzagentur setzte die Durchsetzung der Regelung sogar insgesamt aus, kein Provider muss daher Verkehrsdaten speichern. Doch 2019 legte das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Revision die Frage nach der Vereinbarkeit mit EU-Recht dem EuGH vor.

19.08.2022 - 08:50 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

21.05.2022 - 06:16 [ Achse des Guten ]

Die diskrete Ermächtigung der WHO

Was hier in deutsches Recht implementiert worden ist, ist eine umfassende Überarbeitung der ursprünglichen Sanitäts- und Quarantänevorschriften. Infolge der Anthrax-Anschläge 2001 sowie von SARS 2002 bis 2004 fand eine umfassende Überarbeitung der IHR und damit ein Systemwechsel statt.

19.05.2022 - 21:23 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

29.04.2022 - 09:33 [ Tichys Einblick ]

„Grundrechtsblindheit“ in Karlsruhe: Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren

(27.04.2022)

Nicht erst im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht genutzt wird, um politisch unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen. Von Ulrich Vosgerau

29.04.2022 - 09:17 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

19.02.2022 - 06:49 [ Buzer.de ]

§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Verordnungsermächtigung

(7) Diese Vorschrift gilt bis zum Ablauf des 19. März 2022. Eine auf Grund des Absatzes 6 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Der Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekanntzumachenden Beschluss einmalig die Fristen nach den Sätzen 1 und 2 um bis zu drei Monate verlängern.

19.01.2022 - 19:41 [ Norbert Häring ]

Wie das Corona-Regime die Bürger vom Rechtsweg abschneidet – und wie das letztlich scheitern dürfte

Was kann man tun, wenn man der Auffassung ist, dass PEI und RKI falsch liegen, und das nicht vom Stand der Wissenschaft in Sachen Epidemiebekämpfung gedeckt ist? Die traurige Antwort: Erst einmal – nichts. Wenn das PEI eine Zahl raushaut (zwei Auffrischimpfungen), geschieht das nicht in der Gestalt eines Verwaltungsaktes, gegen den ich vorgehen könnte. Ich muss es also zunächst laufen lassen, bis gegen mich ein Beschäftigungsverbot ergeht.

20.12.2021 - 06:29 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

11.12.2021 - 05:28 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

30.11.2021 - 11:44 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.