Archiv: Recht / Lage


19.02.2024 - 09:53 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

23.11.2023 - 07:20 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

01.11.2023 - 16:04 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt. (…)

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.07.2023 - 10:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.07.2023 - 09:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum Israels “Grundgesetze” nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

(11. August 2018)

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.

Im Gegensatz dazu werden Israels “Grundgesetze” lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der “Grundgesetze”, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.

26.05.2023 - 12:10 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

25.05.2023 - 19:24 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

01.04.2023 - 21:34 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

20.03.2023 - 13:21 [ Netzpolitik.org ]

Strafen für rechtsextreme Polizei-Chats: Eine Frage der Öffentlichkeit

Inzwischen vergeht kaum ein Monat, indem nicht rechtsextreme Umtriebe von Polizist:innen Schlagzeilen machen. Das hat oft auch eine digitale Komponente: Beamte geben Daten an Nazis heraus, schreiben selbst Drohbriefe an Linke oder schicken sich in Chatgruppen Hakenkreuze und rassistische oder antisemitische Sprüche.

Währen Innenminister:innen versprechen, mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde in den Reihen der Polizei vorgehen zu wollen, bleibt die juristische Aufarbeitung bislang oft hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit zurück.

17.03.2023 - 09:04 [ bijus.eu ]

Verfassung der Französischen Republik vom 4. Oktober 1958 / Constitution du 4 octobre 1958

Artikel 49

(..)

(3) Der Premierminister kann auf Beschluss des Ministerrates die Nationalversammlung ersuchen, der Regierung das Vertrauen in Verbindung mit einer Abstimmung über einen Haushaltsgesetzentwurf oder einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung auszusprechen. In diesem Fall gilt der Entwurf als angenommen, wenn nicht innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden ein Misstrauensantrag eingebracht und nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes angenommen wird. Einmal pro Sitzungsperiode kann der Premierminister auf dieses Verfahren auch bei einem anderen Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag zurückgreifen.

09.03.2023 - 19:21 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

04.03.2023 - 15:40 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

21.02.2023 - 08:09 [ Tagesschau.de ]

Biometrische Datenerfassung: Überwachung – ja, nein, vielleicht?

Albrecht hält es für wichtig, eine Begrenzung von biometrischer Identifizierung bereits in der KI-Verordnung auf europäischer Ebene zu verankern. Denn solche Verordnungen gelten unmittelbar, und können durch nationales Recht nur begrenzt eingeschränkt werden.

Haben SPD, Grüne und FDP also in ihrem Koalitionsvertrag etwas angekündigt, woran sich die Bundesregierung nicht hält? Der digitalpolitische Sprecher der FDP, Maximilian Funke-Kaiser weist diesen Vorwurf zurück: „Das Ding ist noch nicht ausverhandelt.“

27.01.2023 - 05:35 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

22.01.2023 - 14:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum Israels “Grundgesetze” nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

(11. August 2018)

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.

Im Gegensatz dazu werden Israels “Grundgesetze” lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der “Grundgesetze”, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.

Moshe Arens hat das in der Haaretz einmal “eine “legislative Anarchie” genannt, die Israel von allen anderen Demokratien der Welt unterscheide. Letzteres ist überkritisch, weil z.B. die Monarchien Niederlande und Vereinigtes Königreich (Großbritannien) ebenfalls keine Verfassung haben (was ebenfalls gerne unter den Tisch gekehrt wird). Nichtsdestotrotz dürfte auch dem berühmten “Pro-Israeli”, der in der Regel keine Ahnung hat worüber er redet, der Unterschied nun verdeutlicht worden sein.

16.01.2023 - 11:05 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

10.01.2023 - 08:51 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

06.01.2023 - 17:40 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

30.12.2022 - 17:37 [ Tagesschau.de ]

Trumps Steuerunterlagen veröffentlicht

Der demokratisch geführte Finanzausschuss des Repräsentantenhauses stellte Tausende Seiten an Steuerdokumenten Trumps aus den Jahren 2015 bis 2020 ins Netz. Daraus geht nach Angaben des Gremiums hervor, dass Trump mehrere Jahre kaum oder gar keine Einkommenssteuer auf Bundesebene zahlte, obwohl er sich stets mit seinem Reichtum rühmte.

02.11.2022 - 10:44 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

30.10.2022 - 16:33 [ eur-lex.europa.eu ]

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Artikel 52

Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze

(…)

5) Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind,können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Siekönnen> vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.

30.10.2022 - 16:26 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31.10.2017)

Die “Grundrechte” der “Europäischen Union” und ihre “Charta” sind wertlose Irreführung und zynische Rechtsfolklore. Entsprechende Urteile vom “Gerichtshof der Europäischen Union” geben lediglich den taktischen Status wieder, in welchem Umfang die E.U.-Regierungsräte und ihre Kommissare die Menschen in den souveränen Mitgliedsstaaten entrechten, unterwerfen und ihrer tatsächlichen Grundrechte, ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte berauben können, weil sich diese vom paneuropäischen Putschismus blenden lassen und Nein zu Europa sagen wie es ist.

30.10.2022 - 16:22 [ Andre Meister, Investigativer Journalist @netzpolitik_org. Mitgründer @freiheitsrechte und @digiges / Twitter ]

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof hält eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und eine Bestandsdatenabfrage ohne Richterbeschluss bei Urheberrechtsverletzzungen für legal.

Von wegen Terror oder sexueller Missbrauch.

20.09.2022 - 12:53 [ eur-lex.europa.eu ]

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Artikel 52

Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze

(…)

5) Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind,können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Siekönnen> vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.

20.09.2022 - 12:41 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

(27.03.2014)

1. Das heisst nicht „Europäischer Gerichtshof“. Das heißt „Gerichtshof der Europäischen Union“.

2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „Europäischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafür bezahlt. Mehr nicht.

4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurück.

5. Lernt Lesen.

6. Stört meine Kreise nicht.

20.09.2022 - 12:35 [ Gerichtshof der Europäischen Union ]

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-339/20 | VD und C-397/20 | SR

Es geht im Wesentlichen um das Zusammenspiel der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im Lichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) und der einschlägigen Vorschriften der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung.

(…)

Der Gerichtshof gelangt deshalb zu dem Schluss, dass es nach der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und im
Lichte der Charta
nicht zulässig ist, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, u.a. von Insidergeschäften, ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern.

20.09.2022 - 12:29 [ Spiegel.de ]

EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Wer hat geklagt?

Ausgangspunkt sind die Klagen der Provider SpaceNet und Deutsche Telekom von 2016. Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass die beiden Unternehmen nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seien. Die Bundesnetzagentur setzte die Durchsetzung der Regelung sogar insgesamt aus, kein Provider muss daher Verkehrsdaten speichern. Doch 2019 legte das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Revision die Frage nach der Vereinbarkeit mit EU-Recht dem EuGH vor.

19.08.2022 - 08:50 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

21.05.2022 - 06:16 [ Achse des Guten ]

Die diskrete Ermächtigung der WHO

Was hier in deutsches Recht implementiert worden ist, ist eine umfassende Überarbeitung der ursprünglichen Sanitäts- und Quarantänevorschriften. Infolge der Anthrax-Anschläge 2001 sowie von SARS 2002 bis 2004 fand eine umfassende Überarbeitung der IHR und damit ein Systemwechsel statt.

19.05.2022 - 21:23 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

29.04.2022 - 09:33 [ Tichys Einblick ]

„Grundrechtsblindheit“ in Karlsruhe: Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren

(27.04.2022)

Nicht erst im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht genutzt wird, um politisch unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen. Von Ulrich Vosgerau

29.04.2022 - 09:17 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

19.02.2022 - 06:49 [ Buzer.de ]

§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Verordnungsermächtigung

(7) Diese Vorschrift gilt bis zum Ablauf des 19. März 2022. Eine auf Grund des Absatzes 6 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Der Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekanntzumachenden Beschluss einmalig die Fristen nach den Sätzen 1 und 2 um bis zu drei Monate verlängern.

19.01.2022 - 19:41 [ Norbert Häring ]

Wie das Corona-Regime die Bürger vom Rechtsweg abschneidet – und wie das letztlich scheitern dürfte

Was kann man tun, wenn man der Auffassung ist, dass PEI und RKI falsch liegen, und das nicht vom Stand der Wissenschaft in Sachen Epidemiebekämpfung gedeckt ist? Die traurige Antwort: Erst einmal – nichts. Wenn das PEI eine Zahl raushaut (zwei Auffrischimpfungen), geschieht das nicht in der Gestalt eines Verwaltungsaktes, gegen den ich vorgehen könnte. Ich muss es also zunächst laufen lassen, bis gegen mich ein Beschäftigungsverbot ergeht.

20.12.2021 - 06:29 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

11.12.2021 - 05:28 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

30.11.2021 - 11:44 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

16.10.2021 - 04:11 [ Legal Tribune Online ]

Beistands-Beschluss der Nato von 2001: Bünd­nis­fall ohne Ende

(07.09.2021)

Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. „Die Ausrufung des Bündnisfalls ist ein Ausdruck der Solidarität“, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage. „Eine formale Beendigung erfolgt entsprechend nicht.“

24.06.2021 - 03:14 [ Reitschuster.de ]

Long Covid bei Justitia? Wie das Aussitzen der Justiz zu Langzeitschäden im Rechtssystem führt

Und zuletzt haben sich als weitere beliebte Variante die fortlaufend neuen Corona-Maßnahmen-Verordnungen im Zwei-Wochen-Takt entwickelt. Denn dann sind die Antragsteller gezwungen, ihre Anträge jedes Mal im Verfahren umzustellen – und das Spiel vor Gericht beginnt wieder von vorne. Schließlich muss auch der Verordnungsgeber wieder erneut angehört werden. So bekommt der Verordnungsgeber jede Menge Zeit eingeräumt, um die (rechtswidrigen) Verordnungen anzupassen, um damit gesichtswahrend die Maßnahmen nicht verwerfen zu müs

04.06.2021 - 01:41 [ KleineZeitung.at ]

Nach Pilnacek-Chats: Brandstetter gibt Rückzug als Höchstrichter bekannt

Nachdem VfGH-Präsident Grabenwarter Verfassungsrichter Brandstetter um ein Gespräch über die Chats gebeten hatte, kündigte dieser laut einem Bericht der „Krone“ seinen Rückzug als Höchstrichter an.

04.06.2021 - 01:38 [ derStandard.at ]

Nach Pilnacek-Chats: VfGH-Präsident bittet Wolfgang Brandstetter zu Gespräch

Brandstetter steht als Verfassungsrichter schon länger in der Kritik, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt wird. Zuletzt ließ er sich krankheitsbedingt am Höchstgericht vertreten, einen Rückzug lehnt er ab. Allerdings könnte er auch vom VfGH selbst aus dem Amt entfernt werden, nämlich mittels Zwei-Drittel-Mehrheit.

04.06.2021 - 01:36 [ Krone.at ]

Verräterische Chats: Wichtige Herren unter Druck

Vinceremus. Ein Lieblingswort von Ex-Justizminister und Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter. Für alle Nichtlateiner: Das heißt wir siegten. Chatnachrichten aus dem Handy des suspendierten Sektionschefs Pilnacek offenbaren einen bedenklichen Umgang mit dem Rechtsstaat – heftige Attacken gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Gegen beide Herren wird ermittelt.

26.05.2021 - 06:57 [ openjur.de ]

BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1970 · Az. 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68, 2 BvR 308/69

Diese Entscheidung ist mit 5 gegen 3 Stimmen ergangen.

Seuffert, Dr. Leibholz, Geller, Dr. v.Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Dr. Kutscher, Dr. Rinck

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970
— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —

(…)

c) Nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Zweck gestattet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG mithin, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu Zwecken des Verfassungs- und Staatsschutzes in einer Weise zu beschränken, die das heimliche, dem Betroffenen auch im nachhinein geheim bleibende und von einem Gericht nicht nachzuprüfende Abhören und Kontrollieren von Telefongesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und Briefen ermöglicht. Der Kreis der Betroffenen ist unbegrenzt und nicht auf „Verdächtige“ beschränkt. Der Charakter der der „parlamentarischen Kontrolle“ dienenden Organe und Hilfsorgane bleibt völlig unbestimmt; sie können vom Gesetzgeber als politische Gremien oder auch als abhängige Verwaltungskörper ausgestaltet werden. Die Auslegung, die Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG im Urteil findet, gibt daher dem Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG einen anderen Sinn. Sie engt ihn ein und verändert seinen normativen Inhalt. Dies zu tun, ist aber ausschließlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]).

Daß das Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz möglicherweise den weiten Spielraum der ermächtigenden Verfassungsnorm nicht ausgeschöpft hat, ist nicht von Belang. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zwingt nicht zu einer entsprechenden Regelung. Der Gesetzgeber kann es bei dem Zustand belassen, der der bisherigen Verfassungslage entspricht. Er kann von ihm auch in den verschiedensten Variationen abweichen. Für die Prüfung der Frage, ob die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässig ist, ist Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur im ganzen Ausmaß der Möglichkeiten, die er dem einfachen Gesetzgeber einräumt, maßgebend.

2. In der zu 1) dargelegten Auslegung ist die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

a) Art. 79 Abs. 3 GG erklärt bestimmte Grundsätze der Verfassung für unantastbar. Das Grundgesetz kennt also – anders als die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung des Kaiserreichs – Schranken der Verfassungsänderung. Eine solche gewichtige und in ihren Konsequenzen weittragende Ausnahmevorschrift darf sicherlich nicht extensiv ausgelegt werden. Aber es heißt ihre Bedeutung völlig verkennen, wenn man ihren Sinn vornehmlich darin sehen wollte, zu verhindern, daß der formallegalistische Weg eines verfassungsändernden Gesetzes zur nachträglichen Legalisierung eines totalitären Regimes mißbraucht wird. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das von 1933 unzulässig wäre. Art. 79 Abs. 3 GG bedeutet mehr: Gewisse Grundentscheidungen des Grundgesetzgebers werden für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes – ohne Vorwegnahme einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung – für unverbrüchlich erklärt. Diese vor einer Änderung zu schützenden Grundentscheidungen sind nach Art. 79 Abs. 3 GG einmal die Entscheidung für das föderalistische Prinzip und zum anderen die in den Artikeln 1 und 20 GG sich manifestierende Entscheidung. Wie weit oder wie eng auch immer man den Bereich der in Art. 1 GG und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ziehen mag, jedenfalls gehören diejenigen Grundsätze dazu, die dem Grundgesetz das ihm eigene Gepräge geben. Die beiden Normen sind die Eckpfeiler der grundgesetzlichen Ordnung.

(…)

Die Gewährung eines individuellen Rechtsschutzes ist im System der Gewaltenteilung eine Funktion der Rechtsprechung, da sie dem Schutz gegen Eingriffe der beiden anderen Gewalten dient.
Die Rechtsschutzorgane gehören daher in den Funktionsbereich der Rechtsprechung. Ob sie dem traditionellen Gerichtstyp entsprechen müssen, mag dahinstehen. Jedenfalls ist wesentlich, daß sie auch die Garantien der Neutralität erfüllen, was eine Trennung von Legislative und Exekutive bedingt, und daß sie in einem geordneten Verfahren entscheiden. Dies bedeutet vor allem, daß der Betroffene an dem Verfahren beteiligt wird. Es sollte nicht mehr besonders betont werden müssen, daß ein Geheimverfahren, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zugelassen ist, also ein Verfahren, in dem der Betroffene nicht gehört wird und sich nicht verteidigen kann, keinen Rechtsschutz bietet.

12.04.2021 - 17:03 [ Tagesschau.de ]

Gamestop-Spekulationen: BaFin prüft Mitarbeitergeschäfte

Die Bundesregierung verwies darauf, dass es sich bei Gamestop und AMC um US-Unternehmen handele und Aktien dieser Unternehmen nicht dem Handelsverbot der BaFin für private Finanzgeschäfte unterliegen. Diese Unternehmen unterstünden auch nicht der Unternehmensaufsicht der BaFin.

Grundsätzlich wäre ein Handel mit diesen Aktien für BaFin-Mitarbeiter also gestattet.

09.04.2021 - 20:34 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.04.2021 - 11:07 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

01.04.2021 - 15:08 [ ORF.at ]

Polizei wehrt sich gegen Demo-Urteil

Das Gericht hatte kritisiert, dass Zahlen und Begriffe einer Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht würden. Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte CoV-Fälle sei falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, hieß es in dem Erkenntnis. Das Verbot sei daher nicht zulässig gewesen. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ.

29.03.2021 - 18:07 [ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 93

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;

29.03.2021 - 17:58 [ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 80

(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

(3) Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlaß von Rechtsverordnungen zuleiten, die seiner Zustimmung bedürfen.

(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.

29.03.2021 - 17:43 [ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 74

(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:

(…)

19. Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;

(…)

26. die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen;