Daily Archives: 4. Mai 2026


04.05.2026 - 23:54 [ CBS News ]

Oman‘s state news agency says 2 workers wounded in attack on building near Strait of Hormuz coast

The report did not specify what type of weapon had struck the building, but it came as the neighboring UAE reported air defenses were working to intercept Iranian missile and drone attacks.

(…)

The incident occurred in the Tebat area of Bukha Governorate, which is in an Omani enclave hemmed in by the Strait of Hormuz to the north and UAE territory to the south.

04.05.2026 - 23:50 [ Middle East Eye ]

Oil surges past $115 after reported drone strike on UAE port

Oil prices continue their upward incline, with Brent crude climbing to fresh intraday highs after reports of a drone strike targeting a key oil facility in the United Arab Emirates.

Brent rose above $115 a barrel shortly after 17:00 BST, gaining more than five percent on the day, following reports that the port of Fujairah had come under attack.

04.05.2026 - 18:51 [ Korean Broadcasting System ]

An Explosion on S. Korean Cargo Ship Stranded in Strait of Hormuz

(Updated: 2026-05-05 00:19:32)

The cargo ship, operated by South Korea‘s Hyundai Merchant Marine(HMM), was anchored outside port limits of the United Arab Emirates‘ Umm al Quwain in the strait, carrying six South Korean and 18 foreign nationals at the time of the incident.

The Ministry of Oceans and Fisheries said earlier that the vessel is presumed to have been attacked.

A Foreign Ministry official said the ministry’s consular bureau was checking whether the vessel had been attacked.

04.05.2026 - 18:46 [ Korean Broadcasting System ]

Außenminister SĂŒdkoreas und des Iran telefonieren miteinander

(Update: 2026-05-04 13:13:59)

Beide Seiten vereinbarten, sich ĂŒber die besprochenen Themen, darunter die Passage der Straße von Hormus, weiterhin auszutauschen.

Wie verlautete, habe Iran um das Telefonat gebeten. Es war das dritte TelefongesprĂ€ch zwischen den Außenministern beider LĂ€nder seit dem Ausbruch des Kriegs im Nahen Osten.

04.05.2026 - 18:25 [ theCradle.co ]

‚Killing like we haven‘t since 1967‘: Top Israeli general brags about shooting Palestinians in occupied West Bank

“A plasterer in [the West Bank city of] Ramallah earns 1,500 shekels ($510) a month and a plasterer in [the Israeli town of] Ramle earns 7,000 shekels a month, so of course he‘s willing to risk being shot in the knee or a week of detention, if he succeeded in crossing over and can work in a bakery,” Bluth explained.

“There are a lot of ‘limping monuments’ in Palestinian villages, of those who tried to [cross the barrier], so there is a price being paid,” he boasted.

The Israeli general also said Palestinians throwing rocks were engaged in “terrorism,” while bragging about how many his troops had killed last year.

04.05.2026 - 18:20 [ Middle East Eye ]

Israel killing Palestinians ‘like we haven‘t since 1967’, top commander says

Israel’s top commander in the occupied West Bank has said the army is killing Palestinians at levels “not seen since 1967”, according to Haaretz.

Avi Bluth, head of the Israeli army’s Central Command, made the remarks in a closed forum, where he also defended looser rules of engagement allowing troops to fire at unarmed Palestinians.

He acknowledged a discriminatory approach whereby Jewish Israeli stone-throwers are not targeted while Palestinians carrying out similar acts are fired at.

„In three years, we have killed 1,500 terrorists,“ he said, referring to Palestinians.

„So how is there no intifada? Why aren’t they taking to the streets? Why is the Palestinian public indifferent? Why are there no disturbances?“ Bluth, a settler who has been the Israeli army commander in the West Bank since 2024, added.

04.05.2026 - 12:00 [ Informationsstelle Militarisierung ]

Aus VölkerrechtsbrĂŒchen lernen? Deutsch-Israelische MilitĂ€rkooperation im Zeichen der Zeitenwende

(April 23, 2026)

Die Studie untersucht die deutsch-israelische MilitĂ€rkooperation seit dem VerkĂŒnden der „Zeitenwende“ durch
Bundeskanzler Olaf Scholz, die fĂŒr eine massive Aufstockung der deutschen MilitĂ€rausgaben steht. Angesichts
der israelischen Aggressionen und dem Genozid in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 stellt der Beitrag fest, dass die MilitĂ€rkooperation mit Israel einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Sie zeigt weiter auf, wie deutsche Gesetzgeber und MilitĂ€rvertreter Verbindungen zur IDF und zur israelischen RĂŒstungsindustrie suchen, sei es beim Erwerb von MilitĂ€rtechnologie, beim Informationsaustausch ĂŒber Wirtschaftswachstum durch die Waffenproduktion oder um Erkenntnisse ĂŒber die effiziente Integration von Frauen
und der Reserve in die Armee zu gewinnen. Die Studie untersucht zudem die Interessen der Akteure, die die MilitĂ€rkooperation vorantreiben, und skizziert die Folgen des Militarismus fĂŒr die deutsche Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.

04.05.2026 - 11:43 [ Informationsstelle Militarisierung ]

IMI-Studie zu deutsch-israelischer MilitÀrkooperation veröffentlicht

(Artikel 23, 2026)

In einer neuen Studie der Informationsstelle Militarisierung e.V. untersucht Melchior Grabowski die militĂ€rische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland seit dem VerkĂŒnden der Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass trotz massiver VölkerrechtsbrĂŒche Israels umfangreiche MilitĂ€rkooperationen zwischen den beiden LĂ€ndern stattfinden, die tief in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen. Damit deckt die Studie auf, welche deutschen Interessen abseits der „StaatsrĂ€son“ in der militĂ€rischen Kooperation mit Israel bestehen.

04.05.2026 - 11:09 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

(June 15, 2017)

Mit seinen BeschlĂŒssen 2 BvE 5/15 (verkĂŒndet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkĂŒndet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffĂ€llige Startsignal fĂŒr den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal…

04.05.2026 - 10:29 [ Bundestag ]

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara BĂŒnger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4092 – Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens

(February 23, 2026)

4. Macht das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?

5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere auslÀndische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?

6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?

7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere auslÀndische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?

8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene DatensÀtze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?

9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die GrĂŒnde dafĂŒr?

Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit auslĂ€ndischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsĂ€tzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, InformationsansprĂŒche des Deutschen Bundestages zu erfĂŒllen, aus GrĂŒnden des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes fĂŒr Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren kĂŒnftige AufgabenerfĂŒllung besonders schutzbedĂŒrftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und auslĂ€ndischen Nachrichtendiensten könnten RĂŒckschlĂŒsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in EinzelfĂ€llen sogar unmöglich machen. Dies wĂŒrde die FunktionsfĂ€higkeit des BfV nachhaltig beeintrĂ€chtigen und damit einen erheblichen Nachteil fĂŒr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Ferner können die erbetenen AuskĂŒnfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ fĂŒr die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewĂŒrdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedĂŒrftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von auslĂ€ndischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die auslĂ€ndischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte Ă€ußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurĂŒckliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter BerĂŒcksichtigung von ZweckmĂ€ĂŸigkeitsgesichtspunkten, wenn die DatenĂŒbermittlung bereits mit einer ausdrĂŒcklichen und umfassenden VerwendungsbeschrĂ€nkung durch die ĂŒbermittelnde auslĂ€ndische Behörde versehen wurde. Bei der EinschĂ€tzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der ZweckmĂ€ĂŸigkeit möglichen Verhaltens gewĂ€hrt das Grundgesetz den Organen der auswĂ€rtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich ZulĂ€ssigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat fĂŒr die Bundesregierung einen Ă€ußerst hohen Stellenwert. Daraus lĂ€sst sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an auslĂ€ndische Partnerbehörden ableiten, da fĂŒr sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenĂŒber auslĂ€ndischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlĂ€sslich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei auslĂ€ndischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenĂŒber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer InteressensabwĂ€gung von vornherein und in allen FĂ€llen ĂŒberwiegt. Es bestĂŒnde hierdurch die Möglichkeit einer ErschĂŒtterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden EinschrĂ€nkungen bei der Informationsweitergabe. WĂŒrden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von auslĂ€ndischen Stellen entfallen oder wesentlich zurĂŒckgehen, hĂ€tte dies wiederum eine erhebliche SchwĂ€chung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur VerfĂŒgung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile fĂŒr die AuftragserfĂŒllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil fĂŒr das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die kĂŒnftige ErfĂŒllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert wĂŒrden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche ĂŒberhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen UmstĂ€nden hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, wĂŒrde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hĂ€tte eine schwere BeeintrĂ€chtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige AbwĂ€gung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsĂ€tzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenĂŒber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurĂŒckstehen.

04.05.2026 - 09:56 [ TechHQ.com ]

Breaking down Germany’s Cyber Dome: What this Israel partnership involves

(July 2, 2025)

The first pillar involves establishing a joint German-Israeli cyber research centre, which would serve as the intellectual foundation for developing advanced defensive technologies. This collaboration leverages Israel’s established expertise in cybersecurity innovation with Germany’s robust technological infrastructure and research capabilities.

Strengthening cooperation between intelligence services forms the second component, specifically enhancing collaboration between Germany’s BND (Bundesnachrichtendienst) and Israel’s Mossad. This intelligence-sharing framework aims to provide early warning systems for emerging cyber threats and coordinate responses to state-sponsored attacks.

The third element focuses on expanding Germany’s anti-drone defence capabilities, addressing a growing concern as unmanned aerial vehicles become increasingly weaponised and accessible to hostile actors.

04.05.2026 - 09:15 [ Daily Pakistan ]

US Transfers Iranian vessel ‘M/V Touska’ Crew to Pakistan as ‘Project Freedom’ sparks New Tensions

The ship, M/V Touska, connected to the sanctioned Iran Shipping Lines, was intercepted by US forces on April 19 near Iran’s Chabahar port in the Gulf of Oman. According to US Central Command, the flagged vessel ignored repeated warnings for nearly six hours before American forces boarded and took control, accusing it of violating a US-imposed naval blockade on Iranian ports.

US officials confirmed that 22 crew members have now been handed over to Pakistan for repatriation, while six others—identified by Iranian state media as family members, were quietly transferred to another country days earlier. The vessel itself is in the process of being returned to its original owners.

04.05.2026 - 08:51 [ Tagesschau.de ]

Möglicher Hormus-Einsatz: Deutsches Minenjagdboot lÀuft aus

Das Minenjagdboot „Fulda“ der deutschen Marine soll am Mittag den MarinestĂŒtzpunkt Kiel in Richtung Mittelmeer verlassen – fĂŒr einen möglichen Einsatz in der Straße von Hormus. DafĂŒr brĂ€uchte es aber ein Bundestagsmandat.

04.05.2026 - 08:42 [ CNN ]

Iran warns US forces of attacks if they attempt to enter Strait of Hormuz

“We will maintain and manage the security of the Strait of Hormuz with all our might and we announce to all commercial ships and tankers to refrain from any action to transit without the coordination of the armed forces stationed in the Strait of Hormuz so that their security is not jeopardised,” the military said.

“We warn that any foreign armed force, especially the aggressive US army, will be attacked if they attempt to approach and enter the Strait of Hormuz.”

04.05.2026 - 08:38 [ CNN ]

Here‘s how US military may use its assets to guide ships through Strait of Hormuz

Analysts do not expect the destroyers to be escorting merchant ship convoys through the strait.

04.05.2026 - 08:31 [ CNN ]

US military to begin effort to „restore freedom of navigation“ in Strait of Hormuz

The mission, beginning Monday, “will support merchant vessels seeking to freely transit through the essential international trade corridor,” CENTCOM said in a statement Sunday evening.

“Our support for this defensive mission is essential to regional security and the global economy as we also maintain the naval blockade,” said Adm. Brad Cooper, CENTCOM commander.

US military support for the effort will include guided-missile destroyers, more than 100 land- and sea-based aircraft, and 15,000 service members, the statement said.

A US official told CNN that “Project Freedom” is not an escort mission.