(14.Januar 2015)
Stets wurden die Palästinenser von den Großmächten für geopolitische Zwecken missbraucht. Ihre eigene Oberschicht hat diesen oft zugearbeitet. Dieser Artikel soll nun keinen Versuch einer Intervention darstellen oder einer solchen direkt oder indirekt zuarbeiten, sondern in ehrlichem Interesse an der prosperierenden Koexistenz zweier Staaten im für drei Weltreligionen heiligen Land ein paar Ideen vorbringen.
Die Republik
Die Staatsform Palästinas wird letztlich auch dessen Gesellschaftsordnung prägen, vielleicht sogar entscheiden. Die Republik ist die höchste Form der Demokratie, da sie diese schriftlich durch eine Verfassung sichert und bei entsprechender Umsetzung und Teilung der Gewalten garantiert, statt sie der Willkür und dem Missbrauch ehrenwerter Monarchen, Medienmogulen, imperialer Präsidentschaften und manipulativer Mechanismen ausliefert.
Anzunehmen ist, dass es auf eine Republik Palästina hinauslaufen wird.
Sicherlich ist ebenfalls anzunehmen, dass es gesellschaftliche Gruppen in Palästina gibt, die eine Islamische Republik nach dem Vorbild des Iran bevorzugen würden. Die P.L.O. sollte diesen Standpunkt akzeptieren und gegen diesen einen eigenen Verfassungsentwurf vorlegen, ohne zu versuchen andere Entwürfe zu unterdrücken oder den sinnlosen Weg eines Konsens zu versuchen. Gruppen, letztlich lediglich Milizen, wie der “Islamische Dschihad in Palästina” oder die “Volksfront zur Befreiung Palästinas”, sind bei jedem auf Wahlen basierenden politischen Prozess irrelevant. Bei der Hamas sieht das schon anders aus. Gegen sie verlor die P.L.O. die Wahlen von 2006. Das sollte der P.L.O. zu denken geben.
Entscheidend wird sein, wie die Palästinenser, die als Staatsvolk genauso divergent und vielfältig sind wie jedes andere, einerseits ihre Differenzen austragen und andererseits ihre verschiedenen Strömungen insoweit interagieren, dass sie sich auf einen tragfähigen Gesellschaftsvertrag einigen, eine Verfassung.
Jedweder Verfassungsentwurf, der von provisorischen, indirekt gewählten, oder sogar gar nicht gewählten Gremien entwickelt werden sollte, etwa durch die Autonomiebehörde oder den Legislativrat, ist zum Scheitern verurteilt. Selbst wenn dieser Entwurf, in westlicher Manier von “magischen” Rechtszerbrechern zu London entworfen und auf die Etablierung einer weiteren Finanzkolonie in Vorderasien zugunsten des weltweiten Bankenkartells ausgerichtet, alternativlos dem Palästinensischen Volk vorgelegt werden sollte, würde dieser bereits den Keim des Verfalls und der Destruktion in sich tragen. Von Neid zerfressene Imperialisten und Usurpatoren, allen voran die Menschenschinder der saudischen Monarchie und ihre Brüder und Schwestern in der Nomenklatura Israels, würden alle Hebel in Bewegung setzen um die Republik Palästina und deren Aufblühen über ihren leider immer noch vorhandenen Einfluss auf die winzige palästinensische Funktionärs-Kaste bereits im Keim zu ersticken.
Nur ein Gremium, dessen Mitglieder ausschließlich die Aufgabe der Entwicklung eines tragfähigen Verfassungsentwurfs haben, die mit dieser Aufgabe keine weiteren Profit- und Karriereinteressen verbinden können und die direkt aus dem Volke Palästinas gewählt sind, wird dieser Aufgabe gerecht werden.
Womit wir zur Verfassungsgebenden Versammlung kommen.
Die Verfassungsgebende Versammlung
Was die Meisten nicht wissen: nach der Revolution in den nordamerikanischen Kolonien des Britischen Imperiums im Jahre 1776 dauerte es zwölf Jahre und einen Krieg, bis vom ersten Kontinentalkongress (1774-1775), vom zweiten Kontinentalkongress (1775 – 1781) und dem Kongress der Konföderation (1781-1789), bis sich die dreizehn, bis dahin lose über die “Konföderationsartikel” verbundenen ehemaligen Kolonien schließlich 1787 in einer über vier Monate andauernden Versammlung in Philadelphia auf eine Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika und ein Regelwerk zu deren Inkraftsetzung einigten.
Mal abgesehen vom Schicksal der dortigen Ureinwohner: das kann kein Maßstab für das 21. Jahrhundert sein. Aber einerseits ein Hinweis darauf, wie schwierig die Entwicklung einer Verfassung tatsächlich ist, sowie andererseits für die Größe der Chance die mit einem Gelingen verbunden sind.