Laut Berichten haben Medienanstalten 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien verschickt, die nicht Mitglied des Presserates seien. Im Fall des Kanals „KenFM“ verfolge man in Berlin-Brandenburg den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten worden seien. Es drohen laut Medien Sanktionen.
Im Gegensatz zum Presserat könnten die Landes-Medienanstalten von sich aus tätig werden und müssen nicht erst auf Beschwerden reagieren, so der DLF. Die Medienaufseher können demnach als schärfste Sanktion sogar anordnen, die monierten Inhalte aus dem Netz zu nehmen.