Israeli rights group B‘Tselem has accused Israel of creating „a Kafkaesque reality that leaves Palestinians almost no way to build legally“.
Daily Archives: 19. Februar 2021
Chileans Request the Dissolution of the Military Police
Politicians, lawmakers, social movements, and labor organizations on Thursday handed over a letter to Chile‘s President Sebastian Piñera requesting the dissolution of the Military Police (Carabineros).
Amnesty International beklagt repressive Taktiken der Regierung in Nicaragua
Damit möchte AI auf die Nachwirkungen des je nach Sichtweise als Aufstand oder als Putschversuch bezeichneten Konfliktes aufmerksam machen, der im April 2018 mit Protesten von Studenten begann.
Kolumbien: Hilfeschrei wegen Gewaltwelle in Buenaventura
Auch gibt es keine kontinuierliche Wasserversorgung. Einige Stadteile bekommen lediglich jeden zweiten Tag Wasser und nur für ein paar Stunden.
Gleichzeitig machen die Unternehmen, die den Hafen besitzen, jährlich über zwei Milliarden US-Dollar Gewinn, wie der Senator Alexander López am Montag berichtete.
Mutter von Terroropfer klagt die Republik
(14.02.2021)
Die Mutter einer jungen Frau, die beim Terroranschlag in der Innenstadt im November getötet worden war, klagt die Republik auf mehr Schmerzensgeld. Die Kunststudentin aus Deutschland hatte an dem Abend in einem Lokal kellneriert, als sie vom Attentäter ershossen wurde.
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
(28.02.2020)
Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:
eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.
Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Lambrecht pocht weiter auf Passwortherausgabe
(16.02.2021)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat darauf gedrungen, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz endlich zu verabschieden. Das sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag.
Bundesrat lehnt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ab
(12.02.2021)
Allen Beteiligten dürfte eine Einigung sehr wichtig sein, denn an der Bestandsdatenauskunft hängt ein weiteres Gesetzesvorhaben. Das sogenannte Hatespeech-Gesetz soll zu einer besseren Verfolgung von Hasskriminalität im Netz führen, das Bundeskriminalamt soll dafür Bestandsdaten für gemeldete IP-Adressen erhalten. Beschlossen ist das Gesetz längst, doch der Bundespräsident unterschrieb es nicht. Denn ohne Bestandsdaten läuft das ins Leere und die Zeit, bis die Legislaturperiode zu Ende ist, wird langsam knapp.
Showdown: Das „Reparaturgesetz“ für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität steht auf der Tagesordnung der 1000. Sitzung des Bundesrats. Steinmeier ist vor Ort! #NetzDG #Bestandsdatenauskunft
(08.02.2021)
Nach 7 Jahren Klagevorbereitung und Klageweg…. Ich weiß schon, was 2027 passiert: Das BVerfG beurteilt die Neuregelung der Bestandsdatenregelung aus dem Jahr 2021 als verfassungswidrig.
(17.07.2020)
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 – 1 BvR 1873/13 – Rn. 1-275
1. a) § 113 des Telekommunikationsgesetzes,
b) § 22a Absatz 1 Satz 1, soweit er nicht auf § 21 Absatz 2 Nummer 2 verweist, und Absatz 2 des Gesetzes über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz),
c) § 7 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 und § 15 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz),
d) § 8d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz),
e) § 2b Satz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) und § 4b Satz 1 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz), soweit sie auf § 8d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz verweisen,
alle in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vom 20. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 1602) sowie
f) § 4 Satz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz), soweit er auf § 8d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz verweist, in der Fassung des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016 (Bundesgesetzblatt I Seite 3346) und
g) § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und § 40 Absatz 1 Satz 1, soweit er nicht auf § 39 Absatz 2 Nummer 2 verweist, und Absatz 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz) in der Fassung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 1354)
sind nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
2. Bis zur Neuregelung, längstens jedoch bis 31. Dezember 2021, bleiben die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Vorschriften nach Maßgabe der Gründe weiter anwendbar.
Wegweisender Beschluss des @BVerfG zur Bestandsdatenauskunft! Auskunftsregelung im #TKG und Ermächtigungsgrundlagen in #BKAG, #BPolG #BVerfSchG #BNDG #MADG sind verfassungswidrig und müssen bis 31.12.2021 neu geregelt werden. Bleiben bis dahin anwendbar.
(17.07.2020)
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Passwort-Zugriff muss neu geregelt werden
(24.02.2012)
Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff unabhängig davon erlaube, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei.
Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2013 die Regelungen ändern. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.
Hetze im Netz: Ringen um ein Anti-Hass-Gesetz
Grüne und FDP weisen den Vorwurf der Blockade zurück. Sie argumentieren: Die Koalition sei bei den Regeln zur Datenabfrage übers Ziel hinausgeschossen. Sie halten das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Unter anderem, weil Ermittler auf zu viele sensible Daten wie Passwörter zugreifen dürften.