(3. Mai 2013)
Vor dem Beschluss des Bundesrats hatte eine „Zivilgesellschaft“ aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband (D.J.V.), der Neuen Richtervereinigung (N.R.V.), den Reporter ohne Grenzen (R.O.G.), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (d.j.u.), des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür, der Humanistischen Union und des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen das übliche devote Klagelied angestimmt. Das Wort „Bürgerrechte“ tauchte in der gesamten Erklärung nicht ein einziges Mal auf. Geschweige denn das Wort „Bürgerrechtsbewegung“. Hintergrund: angesichts der seit dem Lissabon-Vertrag aufgebauten Querfront von Kapitalismus-Kartell, „Antinationalisten“ und Nationalisten gegen die europäischen Demokratien, auch die deutsche, verteidigt keine einzige dieser noblen Organisationen der „Zivilgesellschaft“ noch die Verfassung der Republik Deutschland, das Grundgesetz. Die gesamte Bürgerrechtsbewegung, die sich gegen den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble aufgestellt hat, hat sich mittlerweile vom Acker gemacht. Es ist an der Zeit diese ganze Farce endlich auffliegen zu lassen.