Daily Archives: 10. Dezember 2020
Statement des Innenministeriums zur angeblich „verschwundenen Kalaschnikow“
Es gab keine Kontakte des ehemaligen V-Mann-Führers S. und der Quelle zu dem 51-jährigen Montenegriner, bei dem im Landkreis Rosenheim am 5. November 2015 Kalaschnikows und Sprengstoff gefunden wurde, die nach Paris transportiert werden sollten. Dort fanden am 13. November 2015 islamistische Terroranschläge statt.
Anschlag Breitscheidplatz: U-Ausschuss befragt weitere Zeugen aus MV
Antworten darauf wird es aber voraussichtlich erst in einer Sitzung am 14. Januar kommenden Jahres geben. Auch mehrere Bundestagsabgeordnete bestätigten dem NDR, dass sie die Geschichte vom Hörensagen her kannten. Doch so recht glauben wollte sie in Berlin bisher niemand.
Frankreichs Flics die Erste, 13.11.2015: „Francois, lass mal stiften gehn, die schießen ja auf uns!“ #Bataclan
(28.3.2017)
Flics die 2te:“Du, Mon Cher, lass mal das Schlitzauge killen. Dessen Kindchen hat grad gerufen wir wärn gefährlich!“
„“She looked at the hole in the door and saw two armed men“
Ich dachte, ich lese nicht richtig: Im Bundestag steht die Frage im Raum, ob vor den Anschlägen in Paris 2015 ein Sturmgewehr (AK-47) aus dem Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutz MV verschwand – und für die Tat genutzt wurde. #UA1bT
Sitze in nichtöffentlicher Zeugenvernehmung des V-Mann-Führers LfV Mecklenburg-vorpommern zu nicht weitergegebenen Hinweisen über mögliche Unterstützer des Attentäters vom Breitscheidplatz.
Bisher dachte ich #Sachsen wäre Anwärter für Titel „Failed State“. Aber jetzt: MV go go go
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Corona-Maßnahmen: „Die Exekutive scheint keine Selbstbeschränkungen und keine Grenzen mehr zu kennen“
„Ich bin schockiert, welche Beschränkungen der offenen Gesellschaft nach dem Infektionsschutzgesetz möglich sind.“ Das sagt der Historiker René Schlott im NachDenkSeiten-Interview. Schlott betont im Interview, dass er es als seine staatsbürgerliche Pflicht erachtet, kritisch auf die Einschränkungen der Grundrechte hinzuweisen. Die jetzige Situation, sagt Schlott, übertreffe bereits die Dystopie des französischen Philosophen Phillipe Muray, in der die Gesellschaft alles der Gesundheit unterordne und Denunzierung und Kritiklosigkeit als Teil des „guten Reichs“ an der Tagesordnung seien. Der in Berlin lebende Publizist beobachtet zudem eine politische Instrumentalisierung der Corona-Maßnahmen, „etwa im Rennen um den CDU-Vorsitz und die Unions-Kanzlerkandidatur.“
Brexit: EU schlägt Notmaßnahmen für „No Deal“ vor
„Die Verhandlungen laufen noch, aber das Ende der Übergangsfrist ist nahe“, schrieb Kommissionschefin Ursula von der Leyen auf Twitter. Es gebe keine Garantie für einen Vertrag. „Wir müssen vorbereitet sein – auch darauf, dass am 1. Jänner kein Vertrag in Kraft ist.“
PM Orbán Sticks to Veto of EU Budget if Rule of Law Conditionality Stays
Commenting on a proposal by European People’s Party group leader Manfred Weber that decisions on issues concerning the rule of law should be left up to the European Commission while disputes should be settled by the Court of Justice of the European Union, Orbán said: “Everyone’s talking all kinds of nonsense and this is also true for Mr. Weber.”
“We’re not stupid, we weren’t born yesterday . we can put two and two together,” the prime minister said, insisting that Weber’s proposal meant that the EU wanted to “force anything onto member states that can be painted as a rule of law issue with a simple majority vote”.
Compromise on offer for Poland as EU leaders seek deal on budget
Speaking during a working visit to Prague, where he met Czech President Milos Zeman, Duda said: “There is a preliminary agreement drawn up. Work on it is still underway.”
He added: “The agreement is the result of very strenuous efforts by Poland, Hungary but also the German presidency” of the EU.
Brexit: EU offers no-deal contingency measures for planes, lorries and fishing boats
It follows her dinner with Prime Minister Boris Johnson on Wednesday night, after which the pair agreed trade talks should continue despite „major differences“ remaining between the two sides.
Ms von der Leyen on Thursday outlined four areas – air connectivity, aviation safety, basic road connectivity and fisheries – where short-term agreements could be made in the absence of a trade deal on New Year‘s Day.
„Polnische Verhandlungstaktik erfolgreich“
Kurz vor dem Gipfel ist der Vorschlag einer Kompromisslösung ausgearbeitet worden, laut der die Anwendung des Mechanismus auf Situationen beschränkt werden soll, in denen die finanziellen Interessen der EU gefährdet sind. Zudem soll der Mechanismus noch vor seiner Anwendung durch den Europäischen Gerichtshof auf den Prüfstand gestellt werden. Die EU-Politiker sollen heute entscheiden, ob sie einen solchen Kompromiss akzeptieren.
Orbán: „Wir haben die Gewinnkarten“
– Das Inkrafttreten des gesamten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus wird ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof über seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht entscheidet.
Streit um Haushalt – Kompromiss mit Polen und Ungarn ausgehandelt
In dem Entwurf wird auch klargestellt, dass Ungarn und Polen den neuen Rechtsstaatsmechanismus vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen können. Im Fall einer Klage soll er bis zu einem Urteil nicht angewendet werden dürfen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht bekommen, wenn die EU-Kommission demnächst die Richtlinien zur Umsetzung ausarbeitet.