(14.Januar 2015)
Stets wurden die PalĂ€stinenser von den GroĂmĂ€chten fĂŒr geopolitische Zwecken missbraucht. Ihre eigene Oberschicht hat diesen oft zugearbeitet. Dieser Artikel soll nun keinen Versuch einer Intervention darstellen oder einer solchen direkt oder indirekt zuarbeiten, sondern in ehrlichem Interesse an der prosperierenden Koexistenz zweier Staaten im fĂŒr drei Weltreligionen heiligen Land ein paar Ideen vorbringen.
Die Republik
Die Staatsform PalĂ€stinas wird letztlich auch dessen Gesellschaftsordnung prĂ€gen, vielleicht sogar entscheiden. Die Republik ist die höchste Form der Demokratie, da sie diese schriftlich durch eine Verfassung sichert und bei entsprechender Umsetzung und Teilung der Gewalten garantiert, statt sie der WillkĂŒr und dem Missbrauch ehrenwerter Monarchen, Medienmogulen, imperialer PrĂ€sidentschaften und manipulativer Mechanismen ausliefert.
Anzunehmen ist, dass es auf eine Republik PalÀstina hinauslaufen wird.
Sicherlich ist ebenfalls anzunehmen, dass es gesellschaftliche Gruppen in PalĂ€stina gibt, die eine Islamische Republik nach dem Vorbild des Iran bevorzugen wĂŒrden. Die P.L.O. sollte diesen Standpunkt akzeptieren und gegen diesen einen eigenen Verfassungsentwurf vorlegen, ohne zu versuchen andere EntwĂŒrfe zu unterdrĂŒcken oder den sinnlosen Weg eines Konsens zu versuchen. Gruppen, letztlich lediglich Milizen, wie der âIslamische Dschihad in PalĂ€stinaâ oder die âVolksfront zur Befreiung PalĂ€stinasâ, sind bei jedem auf Wahlen basierenden politischen Prozess irrelevant. Bei der Hamas sieht das schon anders aus. Gegen sie verlor die P.L.O. die Wahlen von 2006. Das sollte der P.L.O. zu denken geben.
Entscheidend wird sein, wie die PalÀstinenser, die als Staatsvolk genauso divergent und vielfÀltig sind wie jedes andere, einerseits ihre Differenzen austragen und andererseits ihre verschiedenen Strömungen insoweit interagieren, dass sie sich auf einen tragfÀhigen Gesellschaftsvertrag einigen, eine Verfassung.
Jedweder Verfassungsentwurf, der von provisorischen, indirekt gewĂ€hlten, oder sogar gar nicht gewĂ€hlten Gremien entwickelt werden sollte, etwa durch die Autonomiebehörde oder den Legislativrat, ist zum Scheitern verurteilt. Selbst wenn dieser Entwurf, in westlicher Manier von âmagischenâ Rechtszerbrechern zu London entworfen und auf die Etablierung einer weiteren Finanzkolonie in Vorderasien zugunsten des weltweiten Bankenkartells ausgerichtet, alternativlos dem PalĂ€stinensischen Volk vorgelegt werden sollte, wĂŒrde dieser bereits den Keim des Verfalls und der Destruktion in sich tragen. Von Neid zerfressene Imperialisten und Usurpatoren, allen voran die Menschenschinder der saudischen Monarchie und ihre BrĂŒder und Schwestern in der Nomenklatura Israels, wĂŒrden alle Hebel in Bewegung setzen um die Republik PalĂ€stina und deren AufblĂŒhen ĂŒber ihren leider immer noch vorhandenen Einfluss auf die winzige palĂ€stinensische FunktionĂ€rs-Kaste bereits im Keim zu ersticken.
Nur ein Gremium, dessen Mitglieder ausschlieĂlich die Aufgabe der Entwicklung eines tragfĂ€higen Verfassungsentwurfs haben, die mit dieser Aufgabe keine weiteren Profit- und Karriereinteressen verbinden können und die direkt aus dem Volke PalĂ€stinas gewĂ€hlt sind, wird dieser Aufgabe gerecht werden.
Womit wir zur Verfassungsgebenden Versammlung kommen.
Die Verfassungsgebende Versammlung
Was die Meisten nicht wissen: nach der Revolution in den nordamerikanischen Kolonien des Britischen Imperiums im Jahre 1776 dauerte es zwölf Jahre und einen Krieg, bis vom ersten Kontinentalkongress (1774-1775), vom zweiten Kontinentalkongress (1775 â 1781) und dem Kongress der Konföderation (1781-1789), bis sich die dreizehn, bis dahin lose ĂŒber die âKonföderationsartikelâ verbundenen ehemaligen Kolonien schlieĂlich 1787 in einer ĂŒber vier Monate andauernden Versammlung in Philadelphia auf eine Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika und ein Regelwerk zu deren Inkraftsetzung einigten.
Mal abgesehen vom Schicksal der dortigen Ureinwohner: das kann kein MaĂstab fĂŒr das 21. Jahrhundert sein. Aber einerseits ein Hinweis darauf, wie schwierig die Entwicklung einer Verfassung tatsĂ€chlich ist, sowie andererseits fĂŒr die GröĂe der Chance die mit einem Gelingen verbunden sind.