Archiv: Deutsche raus! (aus Eurer Internetverbindung) / Germans out! (of your internet connection)


24.11.2025 - 20:22 [ Netzpolitik.org ]

Novelle des Polizeigesetzes: Sachsen will anlasslos mit Drohnen in fahrende Autos filmen

Die sächsische Polizei soll Menschen, die beim Autofahren ihr Handy bedienen, mit Drohnen jagen. Doch das ist nur ein Hammer im Polizeigesetz-Entwurf: Die Polizei soll in Zukunft auch Verhaltensscanner, Palantir-Datenanalyse, Live-Gesichtserkennung, Gesichter-Suchmaschinen und Staatstrojaner nutzen dürfen

18.11.2025 - 19:48 [ General Secretariat of the Council of the European Union / Netzpolitik.org ]

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse

I. BACKGROUND/INTRODUCTION

1. On 11 May 2022, the Commission submitted to the Council and the European Parliament a proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse 1 , which aims to oblige online service providers, such as providers of hosting services and interpersonal communications services, to prevent the dissemination of, to detect, report and remove child sexual abuse material (‘CSAM’), to prevent, detect and report the solicitation of children (‘grooming’), and to set up a new decentralised EU agency (the ‘EU Centre’) to support the implementation of the proposed Regulation, together with a network of national Coordinating Authorities and other competent authorities.

(…)

II. MAIN ELEMENTS OF THE PRESIDENCY COMPROMISE TEXT
(…)
f) EU Centre to prevent and combat child sexual abuse (Articles 40-82, Recitals 58-74a):

The EU Centre keeps its core functions by assessing, processing and forwarding reports from the providers, advising and otherwise supporting national authorities, facilitating the cooperation with stakeholders and establishing the databases of indicators to support the voluntary activities of providers using the derogation under Regulation (EU) 2021/1232 and the issuance of blocking and delisting orders.

The tasks of the EU Centre are expanded to assist more strongly in the risk assessment and mitigation process, and to develop or facilitate the development of technologies;

– The strengthening of aspects of prevention is introduced, including the preparation of dedicated national strategies by the Member States and a comprehensive communication and outreach strategy by the EU Centre;

– Clarifications about the cooperation between the EU Centre and Europol are
included;

– The possibility for the cooperation of the EU Centre with other EU agencies and bodies, third countries and international organisations is introduced;

– The Executive Board should not be established. Its tasks are conferred on the Management Board of the EU Centre;

(i) ) Entry into force and application (Article 89, Recital 78a)

– The Presidency text foresees that this Regulation will apply 24 months after its entry into force, some provisions related to reporting, the EU Centre, data collection and transparency reporting after 48 months and the amendment to Regulation (EU) 2021/1232 immediately.

18.11.2025 - 18:29 [ Netzpolitik.org ]

EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle

Die Mehrheit der Staaten „unterstützten den Kompromissvorschlag“. Mindestens 15 sprachen sich dafür aus, darunter Deutschland und Frankreich.

Deutschland „begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen“.

15.11.2025 - 06:52 [ Daniell Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(Juni 15, 2017)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Die durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und das nachfolgende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968 geschaffene G 10-Kommission, als einziges parlamentarisches Gremium bevollmächtigt Inlandsspionage der Behörden zu verbieten, hatte dies siebenundvierzig Jahre effektiv nicht getan und lediglich als Feigenblatt der Regierungsmacht gedient.

Als die G 10-Kommission schließlich Mitte 2015 zum ersten Mal in ihrer Geschichte gegen die Regierung revoltierte und Einblick in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ verlangte – eine Liste mit Spionagezielen, die der Bundesnachrichtendienst abgelehnt hatte, nicht etwa einer Liste mit tatsächlich anvisierten Zielen – verweigerte die Regierung selbst diesem Gremium die Einsichtnahme. Als die G 10-Kommission dann im Dezember 2015 endlich Verfassungsklage einreichte, stellte sie keinen Eilantrag.

Am 14. Oktober 2016 weigerte sich dann das Bundesverfassungsgericht im (wie erwähnt bereits am 20. September 2016 getroffenen) Beschluss 2 BvE 5/15, die Verfassungsklage der G 10-Kommission auch nur anzunehmen.

Begründung der Karlsruher Richter: Ihrer Interpretation des Grundgesetzes nach, sei die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählte G 10-Kommission kein „Hilfsorgan“ (Wortlaut Artikel 10 Grundgesetz) des Bundestages, weil sie in dessen Geschäftsordnung (!) nicht „mit eigenen Rechten ausgestattet“ sei.

Abseits dieser bizarr anmutenden Begründung hatte das Urteil einen verheerenden, tatsächlichen Kern: eben den Bezug auf die Legitimierung der „Notstandsgesetze“ Westdeutschlands durch das „Abhörurteil“ BVerfGE 30, 1, von 1970. In einem in der Tat historischen Schritt bestätigten die Verfassungsrichter nicht nur die seitdem als verfassungsgemäß geltende selektive Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, sondern vollzogen in deren letzter Konsequenz selbst die Erniedrigung der parlamentarischen G 10-Kommission und entblößten diese als Placebo, als jahrzehntelanges, lediglich im Falle von Folgsamkeit geduldetes Feigenblatt exekutiver Willkürmacht.

15.11.2025 - 05:55 [ Florian Fade / Tagesschau.de ]

Bundesnachrichtendienst: Bald ein echter Geheimdienst?

(November 13, 2025)

Nun scheint klar: Das neue BND-Gesetz wird einen gewaltigen Umfang haben. Seit dieser Woche gibt es nach WDR-Informationen einen Referentenentwurf, der 139 Paragraphen enthalten soll.
(…)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen Jahre, die bei der Überarbeitung des neuen Gesetzes berücksichtigt werden, haben die Arbeit des BND nicht einfacher gemacht. Die Vorschriften zur Datenübermittlung etwa sind bereits jetzt sehr streng.
(…)
Der BND hackte sich vor einigen Jahren in die Chatkommunikation der russischen Wagner-Söldner und las dort mit. Aber das Programm aktiv stören oder abschalten, das ist bislang ebenso wenig erlaubt wie IT-Strukturen anzugreifen und unschädlich zu machen, von denen gegnerische Hackerangriffe ausgehen.