4.Aufgaben
Die Aufgaben für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden ergänzt um:
• Einsatzunterstützung durch Luftbetankung über den 31. März 2020 hinaus;
• Lufttransport für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner;
• bodengebundene Luftraumüberwachung. Zu den übrigen, unverändert fortgeltenden Aufgaben wird auf den Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 verwiesen.
5. Einzusetzende Fähigkeiten
Die militärischen Fähigkeiten schließen die Fähigkeit zum strategischen und taktischen Lufttransport ein.
6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes
Der deutsche Beitrag zur Luftbetankung wird über den 31. März 2020 fortgesetzt. Im Übrigen bleibt die Befristung des gesamten Einsatzes bis zum 31. Oktober 2020 unberührt.
7. Einsatzgebiet
Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung können im irakischen Hoheitsgebiet, im Luftraum über dem Operationsgebiet von IS in Syrien und im Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, erfolgen. Lufttransport als Unterstützungsleistung für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner können in Irak, Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht werden.