Trotz allen Widerstandes trat die Bundesrepublik 1955 der Nato bei und die Bundeswehr wurde gegründet, was 1956 mehrere Grundgesetzänderungen zur Folge hatte. Die KPD hatte nicht mehr viel Zeit, sich dazu zu äußern; sie wurde – als einzige kommunistische Partei in Westeuropa – noch im gleichen Jahr verboten.
Die hiernach einsetzende Ruhe hielt bis zur Mitte der 60er-Jahre. Die 1966 ins Amt gekommene Große Koalition aus SPD und CDU/CSU machte Ernst mit den Notstandsgesetzen. Sie finden 1968 Eingang in die Verfassung. Eingeführt wurden damit diverse Möglichkeiten zur Einschränkung von Grundrechten und demokratischen Verfahren bei Kriegen, Aufständen oder Katastrophen.