Archiv: Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA)


11.02.2024 - 17:03 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Meinungsfreiheit – ein Auslaufmodell: Der Digital Services Act (DSA)

(16.01.2024)

Am 16.11.2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über den Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act – im Folgenden DSA genannt) in Kraft getreten.

Sie gilt spätestens ab dem 17.02.2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat in erster Linie für „sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen“ (Art. 33 Abs. 4, Art. 92, 93 Abs. 2 DSA).

Diese werden unter Androhung empfindlicher finanzieller Sanktionen verpflichtet, alle ihre Inhalte zu kontrollieren und gegebenenfalls zu löschen. Und sie werden dabei kontrolliert von der EU-Kommission, von staatlichen Koordinatoren und von zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern.

Trotz seiner unmittelbaren Geltung im deutschen Recht bedarf der DSA eines konkretisierenden nationalen Ausführungsgesetzes. Ein Entwurf dieses Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG-Entwurf) wurde von der Bundesregierung am 20.12.2023 verabschiedet.

Beraten und beschlossen werden soll er im Bundestag vor dem 17.02.2024.

(…)
In Erwägungsgrund Nr. 5 wird schon zwischen der „Vermittlung und Verbreitung rechtswidriger oder anderweitig schädlicher Informationen und Tätigkeiten“ unterschieden (Hervorhebung d. Verf.). Auch Art. 34 Abs. 1 DSA spricht in Abs. 1 a von der „Verbreitung rechtswidriger Inhalte über ihre Dienste“, in Abs. 1 b-d allerdings nur noch von Informationen mit „nachteiligen Auswirkungen“, die nicht rechtswidrig sein müssen.

(…)

Im Zentrum, jedenfalls des nationalstaatlichen Geschehens, steht der von jedem Mitgliedstaat bis zum 17.02.2024 zu ernennende „Koordinator für digitale Dienste“ (KdD).

19.09.2022 - 16:10 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

(26.05.2022)

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

10.08.2022 - 00:05 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Einladung zum Symposium von KRiStA am 17.09.2022 in Halle (Saale)

Gleichzeitig gibt es Befürchtungen, dass die von der Exekutive dominierte, die Grundrechte massiv einschränkende und letztlich autoritäre Corona-Politik die Blaupause für das politische Handeln in den anderen Krisen liefern könnte. Könnte Corona womöglich nur der Auftakt für das Ende des liberalen und demokratischen Rechtsstaats, wie wir ihn kannten, gewesen sein?

06.04.2022 - 05:06 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Offener Brief an die Mitglieder des Bundestages anlässlich der geplanten Abstimmung zur Impfpflicht am 7. April 2022

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein. Ihnen werden sich viele Fragen stellen. Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem
Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch
auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

28.12.2021 - 15:56 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte ]

Dr. Frank Ulrich Montgomery – ein Verfassungsfeind?

„Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten. Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen.“

Diese Worte wurden in den letzten Tagen oft zitiert und oft bewertet. Ausgesprochen hat sie Dr. Frank Ulrich Montgomery in einem Interview der „Welt“ vom 26.12.2021.

20.12.2021 - 20:10 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA), ]

Darf der Staat mit der Impfpflicht einige Menschenleben opfern, um viele zu retten? – Das Netzwerk KRiStA im NachDenkSeiten-Interview mit Marcus Kloeckner

Wie Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts verdeutlichen, muss die „Corona-Impfung“ auch im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen und Todesfällen betrachtet werden. Was bedeutet eine Impfpflicht, wenn bekannt ist, dass Menschen durch die Impfung ums Leben kommen? Der Staat verursache dann in einer Abwägung vorsätzlich den Tod einer gewissen Anzahl von Menschen, um eine deutlich größere Anzahl von Menschenleben zu retten, sagt das Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte, Pieter Schleiter, im folgenden verlinkten NachDenkSeiten-Interview.

18.12.2021 - 15:55 [ Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte ]

Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt

Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf), der den Zeitraum vom 27.12.2020 bis 30.09.2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe

18.12.2021 - 14:52 [ Nachdenkseiten ]

Darf der Staat mit der Impfpflicht einige Menschenleben opfern, um viele zu retten?

Pieter Schleiter ordnet im Gespräch die aktuelle Diskussion um die Impfpflicht aus rechtlicher Sicht ein und kritisiert mit deutlichen Worten die vor kurzem ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse: „Ich halte diese Entscheidung für ungewöhnlich kurzsichtig und sehr gefährlich für unseren Rechtsstaat“, so Schleiter. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat gerade eine Stellungnahme zur Impfpflicht veröffentlicht.

13.12.2021 - 10:24 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

10 Gründe gegen die Impfpflicht

Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen.

10.12.2021 - 04:29 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Die Hüter der Verfassung auf dem Rückzug

Stellungnahme zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (Bundesnotbremse I und Bundesnotbremse II)

13.04.2021 - 16:25 [ Annette Böcker / Twitter ]

„Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet“.

#NetzwerkKRiSta #Infektionsschutzgesetz #Ausgangssperren

13.04.2021 - 16:22 [ Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte ]

Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet.