Araújo, der als rechter Hardliner und loyaler Verbündeter des Präsidenten gilt, war selbst im eigenen Lager unter erheblichen Druck geraten. Zuletzt hatten die Präsidenten beider Parlamentskammern drauf gedrängt, ihn abzulösen.
Daily Archives: 29. März 2021
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 93
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;
Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung
(22. Februar 2015)
Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.
(…)
Die Regierung und ihr – wie man weiß: stets flexibles und handzahmes – Parlament würden es sich fortan dreimal überlegen, ob sie wie bisher das Grundgesetz ignorieren. Auch in Karlsruhe könnte dieser Antrag einer Landesregierung auf Klärung der Auslegung des Grundgesetzes durch die Weltraumtheoretiker in Bundesregierung und Bundestag für einige Unruhe, am Ende sogar noch Aktivität sorgen.
Man muss das natürlich wollen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 80
(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.
(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
(3) Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlaß von Rechtsverordnungen zuleiten, die seiner Zustimmung bedürfen.
(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 74
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
(…)
19. Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;
(…)
26. die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen;
Corona-Beschlüsse – So könnte der Bund die Länder entmachten
Tatsächlich eröffnet das Grundgesetz diese Möglichkeit: Nach Artikel 74 fallen Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet: Wenn der Bund auf diesem Gebiet ein Gesetz erlässt, hat das Vorrang vor irgendwelchen Gesetzen oder Verordnungen der Länder.
In der Konsequenz heißt das: Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes könnte der Bundestag den Ländern die Zuständigkeit für Verordnungen zum Infektionsschutz entziehen und ihre Befugnisse einschränken.
Can Eritrea’s Afwerki hold on to power after the Tigray war?
Ethiopia‘s Prime Minister Abiy Ahmed travelled to Asmara to meet Eritrea‘s President Isaias Afwerki on March 25, 2021
Reichster Mann Tschechiens tödlich verunglückt
Auch Kellners Konzern, die PPF Group, bestätigte den tödlichen Unfall.
Biden Continues to Slowly Back Away From Afghanistan Peace Deal
With the May 1 pullout date fast approaching, President Biden seems reluctant to state his actual intentions on Afghanistan.
Orion: Großübung
Der Economist berichtet über das Manöver Orion, mit dem Frankreich erstmals seit Langem wieder einen Großkrieg probt:
Chile‘s Pinera proposes delaying elections due to surge in Covid-19 cases
The election — now set to be scheduled for May 15 and 16 — will choose the 155 members of the Constituent Assembly, who will rewrite the constitution, which dates from the rule of military dictator Augusto Pinochet (1973-90).
Die Bürger sind keine dummen, fügsamen Schafe: Klartext von Hans-Jörg Karrenbrock zum Lockdown 2021
(14.03.2021)
Der Sprecher Hans-Jörg Karrenbrock betreut seit Jahren die Homepage der Pfarrgemeinde St. Nikolai im Sausal und verfasste dort etliche Leitartikel. Obwohl er für sich harte Konsequenzen befürchtete, veröffentlichte er jüngst einen langen, kritischen Kommentar zur Corona-Politik der österreichischen Regierung, der zahllosen Menschen – über alle Konfessionen hinweg – aus tiefster Seele spricht!
Merkel bei Anne Will für Ausgangsbeschränkungen | Söder reagiert bei #tagesthemen
Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht in der derzeitigen Corona-Lage die Bundesländer in der Pflicht, die gemeinsamen Beschlüsse effektiv und schnell umzusetzen. „Wir müssen die dritte Welle brechen“, sagte sie in der ARD-Sendung Anne Will. Einige Länder seien sich offenbar der großen Ernsthaftigkeit der Situation nicht bewusst. Offenbar machten sich immer noch einige Illusionen über die Pandemie und die Gefährlichkeit der Virus-Varianten.
Wie Corona die Psyche belastet: Ein Blick in unser Gehirn
Was dabei genau passiert, ist ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Bereiche. Zum Teil lassen sich die Folgen der Pandemie direkt mit den Aktivitäten einiger Hirnareale in Verbindung setzen: Zumindest temporär passen sie sich strukturell den Veränderungen an.