Beim aktuellen Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Ausweitung der Wohnraumüberwachung. So sollen Wohnräume in Zukunft einfacher überwacht werden dürfen. So ist die Passage des alten Gesetzes, dass diese Form der Überwachung nur zur „Spionageabwehr und des gewaltbereiten politischen Extremismus“ erfolgen darf, gestrichen worden, genauso wie der Zusatz, dass diese Maßnahme nur „im Einzelfall“ erfolgen darf.
Zudem will Schwarz-Rot nun dem Verfassungsschutz die weitreichendste Form des Staatstrojaners, die „Online-Durchsuchung“, sogar ohne explizite Zustimmung der G10-Kommission ermöglichen.