(13. September 2010)
Bei der Wahl des ersten Bundesparlamentes Westdeutschlands im Jahre 1949 gab es keine Erst- oder Zweitstimme. Es gab nur die Stimme eines Wählers. Auch gab es nur eine jeweils bundeslandbezogene Fünf-Prozent-Hürde, also zog eine Partei bereits dann entsprechend ihrer errungenen Stimmenzahl auf Bundesebene in den Bundestag ein, wenn sie in einem einzigen Bundesland mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten hatte. Auch wurde selbst diese bundesländliche Fünf-Prozent-Hürde ausser Kraft gesetzt, wenn man stärkste Partei in einem einzigen Wahlkreis geworden war und diesen gewonnen hatte. Dementsprechend demokratisch und repräsentativ setzte sich das westdeutsche Bundesparlament damals auch zusammen.
Doch die Regierung Konrad Adenauer, aus CDU, CSU, FDP und DP räumte nach 1949 schnell auf mit der Demokratie. Ohne Verfassungsänderung, durch einfache Gesetzgebung, verstümmelten die bürgerlichen Rechtskonservativen bis heute die Legislative der westdeutschen Republik, welche die Berliner Republik bis heute übernommen hat.
Durch einfache Änderung des Bundeswahlgesetzes am 25.Juni 1953 wurden Erst- und Zweitstimme eingeführt. Dadurch galt die 5-Prozent-Hürde nun bundesweit, rechtzeitig zur zweiten Bundeswahl am 6. September 1953.
Durch diese einfache Gesetzgebung, gekoppelt an weitere Maßnahmen, wurden mit einem Schlag drei Parteien Westdeutschlands ausgeschaltet.