Archiv: Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI)


28.11.2022 - 05:45 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt

(15. April 2020)

Am 4. April gab das C.D.C. einen „Leitfaden für die Zertifizierung von Todesfällen aufgrund der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)“ („Guidance for Certifying Deaths Due to Coronavirus Disease 2019 (COVID–19)“) heraus. In diesem heißt es wörtlich:

„In Fällen, in denen eine definitive Diagnose von COVID-19 nicht gestellt werden kann, dies jedoch verdächtigt wird oder wahrscheinlich ist (z.B. wenn die Umstände innerhalb eines vernünftigen Maßes an Sicherheit überzeugend sind), ist es akzeptabel, COVID-19 auf einem Totenschein als „vermutet“ oder „mutmaßlich“ zu melden.“

Original:

„In cases where a definite diagnosis of COVID–19 cannot be made, but it is suspected or likely (e.g., the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty), it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate as “probable” or “presumed.”

Und im letzten Teil, sowohl als kongeniale Selbstbegründung als auch äußerst pragmatische Handlungsanweisung:

„Wenn ein Todesfall auf COVID-19 zurückzuführen ist, ist er wahrscheinlich die zugrunde liegende Todesursache („UCOD“) und sollte daher in der untersten Zeile in Teil I des Totenscheins angegeben werden. Im Idealfall sollte auf COVID-19 getestet werden, aber es ist akzeptabel, COVID-19 ohne diese Bestätigung auf einer Sterbeurkunde zu melden, wenn die Umstände mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit überzeugend sind.“

Original:

„When a death is due to COVID–19, it is likely the UCOD and thus, it should be reported on the lowest line used in Part I of the death certificate. Ideally, testing for COVID–19 should be conducted, but it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate without this confirmation if the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty.“

(…)

Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?

Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:

Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)

Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.

Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.

Das kann man schon als genial bezeichnen.

Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden.

10.02.2022 - 17:42 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt

(15. April 2020)

Am 4. April gab das C.D.C. einen „Leitfaden für die Zertifizierung von Todesfällen aufgrund der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)“ („Guidance for Certifying Deaths Due to Coronavirus Disease 2019 (COVID–19)“) heraus. In diesem heißt es wörtlich:

„In Fällen, in denen eine definitive Diagnose von COVID-19 nicht gestellt werden kann, dies jedoch verdächtigt wird oder wahrscheinlich ist (z.B. wenn die Umstände innerhalb eines vernünftigen Maßes an Sicherheit überzeugend sind), ist es akzeptabel, COVID-19 auf einem Totenschein als „vermutet“ oder „mutmaßlich“ zu melden.“

Original:

„In cases where a definite diagnosis of COVID–19 cannot be made, but it is suspected or likely (e.g., the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty), it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate as “probable” or “presumed.”

Und im letzten Teil, sowohl als kongeniale Selbstbegründung als auch äußerst pragmatische Handlungsanweisung:

„Wenn ein Todesfall auf COVID-19 zurückzuführen ist, ist er wahrscheinlich die zugrunde liegende Todesursache („UCOD“) und sollte daher in der untersten Zeile in Teil I des Totenscheins angegeben werden. Im Idealfall sollte auf COVID-19 getestet werden, aber es ist akzeptabel, COVID-19 ohne diese Bestätigung auf einer Sterbeurkunde zu melden, wenn die Umstände mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit überzeugend sind.“

Original:

„When a death is due to COVID–19, it is likely the UCOD and thus, it should be reported on the lowest line used in Part I of the death certificate. Ideally, testing for COVID–19 should be conducted, but it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate without this confirmation if the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty.“

(…)

Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?

Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:

Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)

Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.

Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.

Das kann man schon als genial bezeichnen.

Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden.

31.12.2021 - 09:47 [ Boris Reitschuster ]

95 Prozent der Omikron-Fälle laut RKI vollständig geimpft

Beachtlich ist, dass die großen Medien diese Aspekte bislang offenbar eher schamhaft verschweigen – zumindest ergibt die Google-News-Suche keine einschlägigen Treffer (Stand: 31.12.21, 0.02 Uhr; sollte ich nur zu dumm zum Suchen sein, bitte ich um Aufklärung in den Kommentaren und werde hier Funde gerne ergänzen).

31.12.2021 - 09:39 [ Google ]

„Artemed-Geschäftsführer Rainer Salfeld erklärte dem BR, dass die Maßnahme bereits seit Sommer 2021 vorbereitet werde.“

(Suchergebnisse)

31.12.2021 - 09:31 [ Google ]

„Die zuständigen Ärzte und die betroffenen Kliniken haben die hospitalisierten Patienten als COVID-19-Patienten zu melden, wenn es sich nach ihrem Ermessen und ärztlicher Einschätzung um einen COVID-19-Patienten handelt.“

(Suchergebnisse)

31.12.2021 - 09:30 [ Tim Röhn / Twitter ]

Recherche von @ANTENNEBAYERN bringt mehr Licht ins Dunkle: Auch in #Bayern werden sämtliche Krankenhaus-Patienten mit positivem #Covid-PCR-Test als Corona-Fälle gewertet. Die bayerische Krankenhausgesellschaft fordert nun eindeutige Vorgaben von der Politik für die Kliniken.

31.12.2021 - 07:07 [ tagesschau.de ]

Corona-Pandemie: Weiter unklare Datenlage in Deutschland

Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen und Woche mit 207,4 an. Am Vortag hatte der bundesweite Wert bei 205,5 gelegen, vor einer Woche bei 280,3 (Vormonat: 439,2).
Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI binnen eines Tages insgesamt 42.770 Corona-Neuinfektionen. Davon gingen 16.748 auf die Omikron-Variante zurück – 28 Prozent mehr als gestern.

Erfasst wurden aber auch Nachmeldungen aus den vergangenen Wochen.

30.12.2021 - 13:47 [ Radio Utopie ]

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt “vermutete” Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

(21. April 2020)

Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.

Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19″ heraus und wies diesbezüglich an:

„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.

Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:

„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]

Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“

Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:

„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.

U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

30.12.2021 - 13:39 [ Radio Utopie ]

Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt

(15. April 2020)

Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:

Verdachtsfälle („suspect case„)
vermutete Fälle („probable case„)
bestätigte Fälle („confirmed case„)

Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.

Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.

Das kann man schon als genial bezeichnen.

Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:

„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“

Original:

„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.

Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.

Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O. vom 20. März folgte.

Jetzt zu den Todesfällen.

Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.

Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?

„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“

Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.

30.12.2021 - 08:35 [ Münchner Gedanken / Twitter ]

Dann sollte die Abstimmung im Bundestag unbedingt verschoben werden! Eine so massive Maßnahme wie die Impfplicht, muss auf korrekten Daten basieren.

30.12.2021 - 08:27 [ Freiherr von Geisteslicht / Twitter ]

Die Bundesregierung hält den Impfstatus der Intensivpatienten bis Mitte Januar geheim. Diese Täuschung der Bürger kann nur einen Grund haben: Die Daten widersprechen einer allgemeinen Impfpflicht.

29.12.2021 - 05:53 [ Tagesschau.de ]

Inzidenz sinkt – Datenlage unklar

Zuletzt war die Zahl der innerhalb eines Tages an das RKI übermittelten sicher nachgewiesenen und wahrscheinlichen Omikron-Fälle in Deutschland stark gestiegen – am Dienstag laut RKI um 45 Prozent im Vergleich zum Vortag.

28.12.2021 - 16:18 [ Radio Utopie ]

Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

(24. August 2020)

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.

Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.

Das „Robert Koch Institut“ ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.

Hat der Bundestag oder dessen „Ausschuss für Gesundheit“, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde „Robert Koch Institut“ kontrolliert?

Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?

Nein.

Man darf sogar mutmaßen, dass die meisten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss nicht einmal wissen, dass das RKI und das unauffällig in dessem Windschatten segelnde „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI) auch „Infizierte“ in seine Statistiken übernimmt, bei denen der Coronavirus (SARS-CoV-) „nicht durch Labortest nachgewiesen“ ist, sowie „COVID-Tote“, bei denen das „Virus nicht nachgewiesen“ wurde.

20.11.2021 - 10:27 [ Radio Utopie ]

Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

(24. August 2020)

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.

Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.

Das „Robert Koch Institut“ ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.

Hat der Bundestag oder dessen „Ausschuss für Gesundheit“, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde „Robert Koch Institut“ kontrolliert?

Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?

Nein.

Man darf sogar mutmaßen, dass die meisten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss nicht einmal wissen, dass das RKI und das unauffällig in dessem Windschatten segelnde „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI) auch „Infizierte“ in seine Statistiken übernimmt, bei denen der Coronavirus (SARS-CoV-) „nicht durch Labortest nachgewiesen“ ist, sowie „COVID-Tote“, bei denen das „Virus nicht nachgewiesen“ wurde.

03.11.2021 - 17:15 [ Radio Utopie ]

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt “vermutete” Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

(21. April 2020)

Professionellen Lügnerinnen und Lügnern kann man nicht vorwerfen, dass sie nur ihren Job machen.

Man muss vielmehr der Bevölkerung vorwerfen, dass sie zu dumm zum Bedienen einer Suchmaschine und unfähig zur Demokratie ist.

Wir raten diesbezüglich erneut, sich über die Zombie-Linke keine Illusionen zu machen, sich von dieser fernzuhalten und gute Ideen wie Demokratie, Sozialdemokratie und Sozialismus nicht mit deren Verrat zu verwechseln.

13.12.2020 - 13:20 [ Radio Utopie ]

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

(21.04.2020)

Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.

Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:

„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.

Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:

„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]

Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“

Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:

„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.

– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

29.11.2020 - 16:49 [ Radio Utopie ]

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

(21.04.2020)

Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.

Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:

„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.

Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:

„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]

Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“

Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:

„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.

– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

25.05.2020 - 13:43 [ Radio Utopie ]

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

(21.04.2020)

Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.

Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:

„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.

Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:

„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]

Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“

Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:

„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.

– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

11.05.2020 - 19:12 [ Radio Utopie ]

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

(21.04.2020)

Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.

Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:

„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.

Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:

„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]

Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“

Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:

„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.

– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Fazit:

Die Regierung befolgt die Vorgaben der „Weltgesundheitsorganisation“ und lässt das Robert-Koch-Institut auch „vermutete“ Fälle und Todesfälle als solche verkünden.