Frage Warweg
Sie haben jetzt noch einmal mit dem Selbstverteidigungsrecht Israels argumentiert. Israel bricht eigentlich tagtäglich in das Hoheitsgebiet des Libanons ein, gerade mit seinen Luftstreitkräften. Das wissen Sie sicherlich auch durch Ihre Vertretung in Beirut. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Abschuss israelischer Flieger durch die reguläre libanesische Armee vom Völkerrecht gedeckt?
Wagner (AA)
Herr Warweg, es steht, denke ich, außer Frage, dass Hisbollah seit dem 8. Oktober zahllose Angriffe auf den Norden Israels fährt und dass es dort fast täglich zu Beschuss kommt. Hisbollah hat in den letzten Wochen auch immer wieder öffentlich angekündigt, dass sie weitere Angriffe vornehmen werde. Ich kann hier nicht über die konkrete militärische Situation und Ihre Bewertung spekulieren. Aber weil Sie es in Ihrer Frage noch einmal aufgeworfen haben: Es ist es vollkommen anerkannt, dass es ein völkerrechtliches Selbstverteidigungsrecht gibt. Dieses gilt auch für einen unmittelbar bevorstehenden Angriff, wenn er nicht anders als durch sofortige Verteidigungsmaßnahmen abgewendet werden kann.