Dabei müsse es etwa darum gehen, praktische Fragen des rechtmäßigen Zugangs zu digitalen Informationen etwa auch über Europol und Whois-Register zu Inhabern von Domains sowie IP-Adressen zu klären.
Schweden verweist dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2008, wonach das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation nicht absolut sei und mit vergleichbaren Ansprüchen wie dem auf das Verhindern von Verbrechen austariert werden müsse.