. „Problematisch ist, dass bis heute aus der genauen Zusammensetzung der Ermittlungsgruppe ein Geheimnis gemacht wird. Es muss jetzt offen gelegt werden, wer ihr angehört hat und alle beamteten Mitarbeiter des BAMF und polizeilichen Mitglieder und die Sachbearbeiter der Bremer Staatsanwaltschaft müssen zu dem Schreiben und den darin beschriebenen Missständen befragt und zur Abgabe dienstlicher Erklärungen veranlasst werden“, so Voigt.
Archiv: BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Deutschland: Tausende Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Asylwerbern ignoriert
Die deutschen Behörden nahmen nur in weniger als einem Prozent der Fälle Ermittlungen auf. Das Problem sei die „große Zahl der Hinweise“
BND und Verfassungsschutz: Mit Asylversprechen Flüchtlinge abgeschöpft
(14. Januar 2016) Die „Partnerbefrager“, wie sie im internen Jargon genannt werden, saßen nicht nur in der Zentrale der Hauptstelle in Berlin, sondern auch in den Außenstellen Zirndorf, Nürnberg, Wiesbaden und Friedland. So konnten amerikanische und britische Dienste ungehindert auch ohne die Aufsicht des BND Flüchtlinge befragen.
Tausende unbearbeitete Hinweise: Kriegsverbrecher unter Asylsuchenden?
Danach gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von 2014 bis Anfang 2019 rund 4500 Hinweise auf „Straftaten nach dem Völkerrecht“ an das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiter. Weitere 500 Hinweise leiteten andere Stellen an die Ermittlungsbehörden weiter. Doch nur in insgesamt 129 Fällen seien Ermittlungen aufgenommen worden.
Präsidentin des OVG NRW zum Fall Sami A.: „Die Grenzen des Rechtsstaats ausgetestet“
(16.8.2018) dpa: Was genau werfen Sie den Behörden vor?
Da wurde eine kurze Zeitlücke genutzt, um abschieben zu können. Nachdem das BAMF nach Rückfrage bei der Ausländerbehörde dem Gericht noch am Morgen des 12. Juli mitgeteilt hatte, ein Abschiebeflug für diesen Tag sei storniert worden und eine Stillhaltezusage werde nicht für erforderlich gehalten, konnte das Gericht nicht ahnen, dass zu dieser Zeit bereits ein neuer Flug für die frühen Morgenstunden des folgenden Tages organisiert worden war. In seiner Entscheidung hat der zuständige Senat des OVG am Mittwoch klargestellt, dieses Informationsverhalten sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Gewaltenteilungsprinzips nicht vereinbar.
Sami A.: Oberverwaltungsgericht bestätigt Rückholverpflichtung
(15.8.2018) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Bochum zu Recht verpflichtet, den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und die Beschwerde der Stadt Bochum zurückgewiesen.
Diese hatte geltend gemacht, eine Rückholverpflichtung sei nicht gegeben, da die Abschiebung rechtmäßig gewesen sei, eine aktuelle Foltergefahr nicht bestehe und einer Rückholung Hinderungsgründe entgegenstünden. Der Senat ist dem nicht gefolgt und hat ausgeführt:
Die Abschiebung sei offensichtlich rechtswidrig gewesen. Sie hätte nach Ergehen des asylrechtlichen Aussetzungsbeschlusses im Verfahren 7a L 1200/18.A nicht fortgesetzt werden dürfen. Dieser habe bewirkt, dass das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) widerrufene Abschiebungsverbot wegen drohender Folter vorläufig wieder zu beachten gewesen sei. Die Entscheidung sei dem Bundesamt um 8.14 Uhr und damit eine Stunde vor Abschluss der Abschiebung durch Übergabe des A. an die tunesischen Behörden bekannt gegeben worden. Die Stadt Bochum habe spätestens um 8.44 Uhr von ihr Kenntnis genommen. Es sei nicht dargetan, dass die Abschiebung nicht mehr hätte abgebrochen werden können; im Übrigen hätte dies nicht die Rechtswidrigkeit ihres weiteren Vollzugs berührt.
BAMF-Affäre: De Maizière übernimmt „volle Verantwortung“
(15.6.2018) Im Jahr 2015 seien schnelle Entscheidungen gewollt gewesen, sagt der frühere Innenminister de Maizière angesichts der BAMF-Affäre. Für die Vorgänge aus seiner Amtszeit übernehme er die Verantwortung, sagt er vor dem Innenausschuss.
Keine Disziplinarmaßnahmen für Bamf-Mitarbeiter im Fall Franco A.
(4.6.2018) In der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hieß es, die Bamf-interne Aufarbeitung des Falls habe zwar ergeben, dass fehlerhaft gehandelt und die vorgegebenen Schritte nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Aber „ein schuldhaftes Verhalten der beteiligten Mitarbeitenden bzw. des Dolmetschers konnte das Bamf im Ergebnis angesichts der Umstände nicht feststellen“. Für disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen habe man daher keine Handhabe gesehen.
Flüchtlinge: Wann die Bundeswehr helfen darf – und wann nicht
(2.11.2015) Doch über die Asylanträge entscheiden dürfen die Bundeswehrkräfte nicht. Dabei handelt es sich eben um eine hoheitliche Aufgabe, von der alle Soldaten nach Artikel 87a ausgeschlossen sind. Stattdessen wird das Bundeswehrpersonal im Sekretariat oder vor Ort bei der Registrierung der ankommenden Flüchtlinge eingesetzt, wie das Bamf mitteilt.
Zu ihren Aufgaben gehört demnach, die Personalien der Migranten aufzunehmen, deren Identität festzustellen, Dokumente zu scannen und Vor-Akten anzulegen, wie die Behörde weiter ausführt.
Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Wie aus Franco A. ein syrischer Flüchtling wurde
(28.4.2017) Geradezu obskur wirkt im Nachhinein, dass der Offizier A., der sich als der Syrer David Benjamin ausgab, ausgerechnet einem Kameraden gegenüber saß. So war als Befrager ein von der Bundeswehr ans Bamf ausgeliehene Soldat eingesetzt, so steht es jedenfalls in den Akten. Auch ihm fiel jedoch nicht auf, dass auf der anderen Seite kein Syrer, sondern ein Oberleutnant aus seiner Truppe Platz genommen hatte.
Soldat als Flüchtling registriert: Wie konnte der falscheste der falschen Syrer durchkommen?
(28.4.2017) Es ist noch unklar, wie der in Offenbach am Main geborene Bundeswehrsoldat sowohl den standardmäßig anwesenden Übersetzer als auch den Entscheider im BAMF bei der Anhörung davon überzeugen konnte, aus Syrien zu stammen und damit zumindest eingeschränkt schutzbedürftig zu sein.
Gülaferit Ünsal: Chronik der transnationalen Repression gegen eine türkische linke Gewerkschafterin
Gülaferit Ünsal ist 48 Jahre alt, studierte Architektin und Geflüchtete. In den 1990er Jahren hat sie in der türkischen Hauptstadt Ankara als Stadtplanerin gearbeitet. Nach dem Militärputsch 1980 waren die 1990er Jahre in der Türkei durch einen autoritären Staat sowie wirtschaftliche und politische Instabilität gekennzeichnet. Linke Gruppen und revolutionäre Organisationen bildeten sich aus Bauern-, Gewerkschafts-, Arbeiter- und Frauenbewegungen heraus. In dieser Zeit gründete Ünsal zusammen mit anderen Staatsbediensteten die Beamtengewerkschaft BEM-SEN. Von 1992 bis 1994 fungierte sie als Erste Vorsitzende und war bis zu ihrer Verhaftung 1995 Mitglied im Vorstand.
BAMF-Skandal: Schwere Vorwürfe des Anwalts von Ulrike B.
Den von der Innenrevision des BAMF erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester „ein Stück aus dem Tollhaus“. Das Vier-Augen-Prinzip wurde von der BAMF-Zentrale erst am 1. September 2017 in Kraft gesetzt. Die von der Innenrevision des BAMF überprüften Fälle beziehen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017. „Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?“, so Joester.
Asyl-Affäre: FDP will Antrag für Untersuchungsausschuss am Montag vorstellen
FDP-Chef Lindner hatte jüngst auf ein Umdenken auf Seiten der Grünen gesetzt, um den Arbeitsauftrag des Gremiums zu erarbeiten. „Ich schlage ihnen Gespräche über den Untersuchungsauftrag vor. Es kann nicht sein, dass die Grünen zu den Chefverteidigern von Angela Merkel und den Herren Altmaier, Seehofer und de Maizière werden“, sagte Lindner gegenüber dem SPIEGEL.
Bamf-Skandal: „Die Krise war vermeidbar“
„Die Krise war vermeidbar“, heißt es demnach in dem Papier. Ein funktionierendes Controlling hätte bereits im Jahr 2014 eine Frühwarnung geben können. Dann hätte die Behörde rechtzeitig reagieren können. So aber habe es ein „Organisationsversagen in der Krise“ und einen „faktischen Konkurs des Bamf“ gegeben. „Eine wirksame Fachaufsicht durch das zuständige Ministerium war nicht gegeben,“ heißt es laut Spiegel in dem Papier weiter.