Archiv: Kunduz (city)


23.03.2021 - 07:18 [ Informationsstelle Militarisierung (IMI) ]

Legal, Illegal, Scheißegal: Die Arbeitsweise des BND und ihre Opfer

Die Liste an Vorfällen, bei denen der BND sich über alle Gesetze gestellt hat, ist lang und hat System (es lohnt sich, hier einen Blick auf den Wikipedia-Eintrag der Geheimdienst-Affären in Deutschland zu werfen, der zeigt, dass bei „Skandalen“ die Einzelfalllogik schon längst nicht mehr greift).[7]

Eine vom ZDF Anfang 2020 veröffentliche Dokumentation, die in gemeinsamer Recherche mit der New York Times und dem Schweizer Rundfunk entstand, beschäftigt sich beispielsweise mit der Operation Rubikon. Dabei handelt es sich um eine Operation, die in Kooperation mit der CIA stattfand. Kern der Operation war es, Verschlüsselungssysteme der Schweizer Firma Crypto AG so zu verändern, dass Informationen von BND und CIA entschlüsselt und mitgelesen werden konnten. Kunden der Crypto AG waren in Afrika, Asien, Südamerika, aber auch Europa ansässig (Italien, Irland, Türkei). Dadurch waren CIA und BND in der Lage, zahlreiche politische Umstürze und Machenschaften zu überwachen und für sich zu nutzen.

17.02.2021 - 09:00 [ GlobalSecurity.org ]

European Rights Court Backs Germany Over Afghan Air Strike Case

The Strasbourg-based ECHR rejected a complaint by Abdul Hanan, an Afghan man who lost two sons in the air strike, that Germany failed to conduct an effective investigation into the tragedy.

The plaintiff also alleged that no „effective domestic remedy“ to that had been available in Germany.

17.02.2021 - 08:48 [ Washington Post ]

Decision on Airstrike in Afghanistan Was Based Largely on Sole Informant‘s Assessment

(September 6, 2009)

McChrystal‘s advisers allowed a Washington Post reporter to travel with a NATO fact-finding team and attend its otherwise closed-door meetings with German troops and Afghan officials. Portions of this account are based on those discussions.

17.02.2021 - 08:45 [ Alles Schall und Rauch ]

Ich nahm etwas Fleisch nach Hause und nannte es meinen Sohn

(13. September 2009)

Als die Sonne am Freitag den 4. September im Chardarah Bezirk der Provinz Kunduz im Norden Afghanistans aufging, versammelten sich Dorfbewohner um die verbrannten Trümmer von zwei Tanklaster, welche durch Bomben oder Raketen des NATO-Luftangriff getroffen wurden. Sie wühlten sich ihren Weg durch einen Haufen von fast hundert verkohlten Leichen und verstümmelten Gliedmassen, die mit Asche, Schlamm und den geschmolzenen Kunststoff von Benzinkanistern vermischt war, auf der Suche nach ihren Brüdern, Söhne und Cousins. Sie riefen ihre Namen, erhielten aber keine Antwort. Zu diesem Zeitpunkt waren alle tot.

Was folgte war eine der makabersten Szenen dieses Krieges, oder eines jeden Krieges. Die trauernden Angehörigen begannen um die Reste der Männer und Jugendlichen zu streiten um sie beerdigen zu könnnen …

17.02.2021 - 08:41 [ theGuardian.com ]

Victims‘ families tell their stories following Nato airstrike in Afghanistan

(12.09.2009)

‚I took some flesh home and called it my son.‘ The Guardian interviews 11 villagers

17.02.2021 - 08:39 [ Tagesschau.de ]

Menschenrechtsgerichtshof: Deutschland im Kundus-Verfahren entlastet

2009 befahl ein deutscher Oberst den Luftangriff auf einen Tanklastzug nahe Kundus in Afghanistan. Mehr als 100 Menschen starben. Die Ermittlungen wurden eingestellt – seien aber ausreichend gewesen, urteilt nun der Europäische Menschengerichtshof.

13.02.2021 - 16:32 [ Tagesschau.de ]

Internationaler Strafgerichtshof: Khan wird neuer UN-Chefankläger

Der Wechsel als Chefankläger erfolgt in einer kritischen Zeit für das Gericht. Es steht unter großem politischen Druck wegen geplanter Ermittlungsverfahren zu Kriegsverbrechen in Palästina und in Afghanistan. Dadurch wären auch Prozesse gegen Militärs aus Israel oder den USA möglich.

10.02.2021 - 23:27 [ Informationsstelle Militarisierung (IMI) ]

Gesetzeslose Soldaten

Mit dem Overseas Operations Bill, das gerade in der zweiten Kammer des britischen Parlaments, dem House of Lords, diskutiert wird, sollen Verbrechen, die im Einsatz für Staat und Streitkräfte außerhalb der britischen Inseln geschehen sind, nach fünf Jahren nicht mehr strafbar sein.

16.12.2020 - 19:33 [ Bundesverfassungsgericht ]

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen wegen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr

(heute)

Ob in einem bewaffneten Konflikt eine Amtspflichtverletzung deutscher Soldaten vorliegt, bemisst sich nach der Verfassung, dem Soldatengesetz und vor allem den gewaltbegrenzenden Regeln des humanitären Völkerrechts. Nicht jede Tötung einer Zivilperson im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen stellt auch einen Verstoß hiergegen dar. Ein solcher ist nach dem Urteil nicht deshalb gegeben, weil vor dem Befehl zum Bombenabwurf nicht habe ausgeschlossen werden können, dass sich im Zielgebiet auch Zivilisten aufhielten. Der Oberst i. G. der Bundeswehr habe bei Erteilung des Angriffsbefehls die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft, bei der notwendigen ex ante-Betrachtung eine gültige Prognoseentscheidung getroffen und somit keine Amtspflichtverletzung begangen. Diese Würdigung ist nachvollziehbar und verstößt jedenfalls nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG.

16.12.2020 - 19:25 [ Bundestag ]

Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes

(25.10.2011)

Grundlage des Luftangriffs von Kunduz waren fast ausschließlich Informationen, die durch Angehörige des MilNWBw von einem durch diese geführten HUMINT-Kontakt gewonnen worden sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass dieser Kontakt bereits über einen längeren Zeitraum durch Angehörige des so genannten „Field HUMINT Teams“ der TF 47„geführt“ worden ist: Es haben Treffen mit diesem Kontakt stattgefunden, es wurde häufig kommuniziert, die Kontaktperson erhielt auch Geldzahlungen, wobei sich die Höhe der Zahlungen an solche „Kontaktpersonen“ nach Auskunft der Zeugen im Ausschuss auch nach der Qualität der Informationen richtete, die der jeweilige Kontakt lieferte.

(…)

Ausführlich wurden die verschiedenen Verschleierungsbemühungen des Pressestabes im Bundesverteidigungsministerium bereits dargestellt:
– Leugnung ziviler Opfer, auch mit dem Ziel, Entschädigungsansprüche möglichst zu vermeiden.
– Vortäuschen von Zeitdruck bei der Entscheidung zum Luftschlag durch falsche chronologische Darstellungen.
– Falschmeldung zum bevorstehenden Angriff der Lastwagen auf das PRT Kunduz trotz Widerspruch zur eigenen Online-Meldung, die davon sprach, dass der Treibstoff für eigene Zwecke in den Distrikt Chahar Darrah verbracht werden sollte und Hinweisen, dass die festgefahrenen Tanklaster in Brand gesetzt werden sollten.
– Erfinden einer so genannten „dritten Quelle“, angebliche SIGINT des afghanischen Geheimdienstes, auf die die Entscheidung zum Luftschlag gestützt worden sei, für die Bundespressekonferenz vom 7. September 2009.
– Diffamieren des IAT-Berichts der NATO als „Reisebericht“ in den Bundespressekonferenzen vom 9. und 11. September 2009 und Verschleierung seiner Inhalte, insbesondere zu den offenkundigen Verstößen von Oberst Klein gegen NATO-Einsatzregeln.
– Angebliche Ermordung eines der Fahrer wird als Beleg für unmittelbare Bedrohung präsentiert, nicht als möglicher Hinweis auf die Anwesenheit eines Zivilisten am Tatort.
– Versuch der Leugnung, dass Tanklastwagen festgefahren waren (SMS von Malte Krause).

16.12.2020 - 19:20 [ Radio Utopie ]

Samstag Morgen: Entführung eines NYT-Reporters, 5 Kilometer vom deutschen ISAF-Stützpunkt entfernt

(10. September 2009)

Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) gestern wörtlich im Bundestag (2) Richtung Bundesverteidigungsminister Franz Jung (CDU) :

„Wie sind Sie vorgegangen? Sie haben als Erstes die Unwahrheit gesagt. Sie haben behauptet, das Ganze habe sich in 40 Minuten abgespielt. Die Wahrheit ist: Es hat sechs Stunden gedauert. Es hat übrigens zwölf weitere Stunden gedauert, bis nach dem Bombardement Aufklärer vor Ort gewesen sind. Das ist das Ergebnis der Unterrichtung, die Sie uns heute in den Ausschüssen gegeben haben.“

12 Stunden also. Wenn der Befehl zum Bombardieren der Tanklaster im deutschen Militärstützpunkt vom deutschen Oberst Georg Klein wie berichtet am Freitag Morgen um 2.30 Uhr gegeben wurde, waren demnach spätestens ab Freitag Mittag deutsche Aufklärer am Ort des Geschehens.

Wie kann es dann sein, dass ein Trupp „Taliban“, also ein Trupp Bewaffneter, noch am Samstag morgen am selben Ort über dreissig Stunden später einen amerikanischen Reporter entführen?

Wie die „New York Times“ (1) berichtet, fuhren am Samstag dem 5.September morgens um 8.30 Uhr Ortszeit ihr Reporter Stephen Farrell, sein Dolmetscher Sultan Munadi, sowie ein afghanischer Fahrer von Kunduz aus zum Ort des Luftangriffs, nur 5 Kilometer Luftlinie vom Isaf-Militärflughafen entfernt, nahe dem Dorf Omar Kheil (Omar Khel).

Später wird der Fahrer, dessen Identität die NYT nicht veröffentlicht, gegenüber der Zeitung einen Bericht über die Geschehnisse abgeben. Diesem Bericht zufolge warnte Dolmetscher Sultan Munadi bereits auf der Hinfahrt, dass es am Ort des Luftangriffes gefährlich sein könnte. Er, Munadi, habe Freitag Nacht „einen Freund im Dorf“ angerufen. Dieser habe ihm berichtet, die Dorfbewohner seien sehr wütend über die Angriffe.
Im Auto wurde darüber diskutiert, was man im Falle eines Stopps durch Bewaffnete tun würde.

Bei den Wracks der Tanklaster eingetroffen, interviewen Reporter Stephen Farrell und sein Dolmetscher Munadi eine Gruppe von drei bis vier umherstehende Anwohner. Schnell bildet sich eine Menschenmenge um sie, Anwohner treffen per Auto oder Motorrad ein, oder durchwaten den seichten Fluss um die ungewöhnlichen Gäste zu begutachten. Die Anwohner zeigen sich aber keineswegs feindselig, sondern lediglich neugierig und geben Farrell Interviews.

Ein Zeuge berichtet dem „New York Times“-Reporter, dass vor der Bombardierung der beiden Tanklaster (bei der laut Angaben eines Untersuchungsteams schätzungsweise 125 Menschen getötet worden waren) über drei Stunden lang Flugzeuglärm zu hören war. Während dieser Zeuge sein Interview gibt, nähert sich ein alter Mann und rät Farrell sowie seinen Dolmetscher Munadi sich zu entfernen. In der Nähe sind auf einmal Schüsse einer Kalaschnikow zu hören. Abermals rät der alte Mann zur Flucht.

In diesem Augenblick rufen zwei afghanische Jugendliche „Der Taliban kommt!“. Über den Fluss nähern sich im Laufschritt 10 Bewaffnete mit Kalaschnikows und Maschinengewehren der Menschenmenge um den NYT-Reporter.

Die Menschenmenge flieht in wilder Flucht. Der Fahrer berichtet später, er sei über 20 Minuten durch hohes Gras und Reisfelder geflüchtet, bei ihm die beiden afghanischen Jugendlichen welche die Warnrufe vor „den Taliban“ abgaben. Der Fahrer bekommt einen Anruf auf seinem Handy. Es ist der Dolmetscher Sultan Munadi. Er sagt dem afghanischen Fahrer, dass er und Farrell von den Bewaffneten festgehalten werden und verspricht dem Fahrer, dass – wenn er sich diesen ebenfalls ausliefern würde – sie alle zusammen freikämen.

Doch der Fahrer weigert sich. Er flüchtet weiter. Einer der Jugendlichen droht ihm schliesslich, er würde ihn an „die Taliban“ ausliefern, wenn er ihm nicht sein Geld und sein Handy gäbe. Der Fahrer gibt ihm sein Geld und sein Handy.
Danach schlägt er sich zu einer Strasse durch. Ein vorbeifahrenes Taxi nimmt ihn auf und bringt ihn zum Polizeihauptquartier in Kunduz. Gegen 11 Uhr am Samstag Vormittag alarmiert er Stephen Farrells Kollegen in Kabul.

16.12.2020 - 19:15 [ Bundestag ]

Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht 233. Sitzung Berlin, Dienstag, den 8. September 2009

Gert Winkelmeier (fraktionslos): Lassen sie mich etwas zu der Entscheidung des örtlichen deutschen Kommandeurs sagen: Tankwagen sind nicht geländefähig. Sie können nur auf befestigten Straßen gefahren werden. Das Lager Kunduz hätte also auf den befestigten Zugangsstraßen mit ganz einfachen Mitteln gegen die vermeintliche Gefahr geschützt werden können. 2 000 Meter vor dem Lager postiert, hätten ein Schützenpanzer oder ein paar Maschinengewehre gereicht, um die Umwidmung dieser Lastwagen in Angriffswaffen zu unterbinden.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Was ist das denn für
Unsinn!)

Zudem standen diese Lastwagen ständig unter Luft-
beobachtung.

16.12.2020 - 18:41 [ Alles Schall und Rauch ]

Ich nahm etwas Fleisch nach Hause und nannte es meinen Sohn

(13. September 2009)

Als die Sonne am Freitag den 4. September im Chardarah Bezirk der Provinz Kunduz im Norden Afghanistans aufging, versammelten sich Dorfbewohner um die verbrannten Trümmer von zwei Tanklaster, welche durch Bomben oder Raketen des NATO-Luftangriff getroffen wurden. Sie wühlten sich ihren Weg durch einen Haufen von fast hundert verkohlten Leichen und verstümmelten Gliedmassen, die mit Asche, Schlamm und den geschmolzenen Kunststoff von Benzinkanistern vermischt war, auf der Suche nach ihren Brüdern, Söhne und Cousins. Sie riefen ihre Namen, erhielten aber keine Antwort. Zu diesem Zeitpunkt waren alle tot.

Was folgte war eine der makabersten Szenen dieses Krieges, oder eines jeden Krieges. Die trauernden Angehörigen begannen um die Reste der Männer und Jugendlichen zu streiten um sie beerdigen zu könnnen …

16.12.2020 - 18:38 [ theGuardian.com ]

Victims‘ families tell their stories following Nato airstrike in Afghanistan

(September 12, 2009)

‚I took some flesh home and called it my son.‘ The Guardian interviews 11 villagers

16.12.2020 - 18:30 [ Radio Utopie ]

Bundeswehr-Oberst befahl offenbar nach BND-Behauptungen Luftangriff auf sichtbare Menschenmenge: 125 Tote

(6. September 2009)

„Sein Geheimdienst-Chef“ habe mit einer afghanischen Quelle gesprochen, welche darauf bestanden habe, dass jeder vor Ort ein Aufständischer sei (um welchen Geheimdienst es sich handelt wird nicht erwähnt.) Die Beschreibung der Szenerie, welche die Quelle abgeliefert habe, sei entsprechend dem gewesen, was er auf den Bildern der F-15 Jets gesehen habe, so Klein. Aber es habe keine Möglichkeit gegeben zu beurteilen, ob die Personen darstellenenden „Punkte“ auf dem Bildschirm wirklich Aufständische seien. Trotzdem gelangt Klein an jenem Abend vor dem Nato-Team zum Schluss:

„Die ganze Story passte 100-prozentig“

Isaf-Kommandeur Oberst Georg Klein befahl am frühen Freitag Morgen gegen 2.30 Uhr Ortszeit die Bombardierung der von einer Menschenmenge umgebenen Tanklaster mit jeweils zwei 500-Pfund schweren satellitengestützten GBU-38 Präzisionsbomben.

2 Minuten später waren nach Nato-Angaben 125 Menschen tot. Im deutschen Militärstutzpunkt waren die „Punkte“ auf dem Bildschirm verschwunden. Nur ein paar seien „davon gehuscht“, hiess es.

Entgegen den von Afghanistan-Kommandeur erlassenen Direktiven schickte das deutsche Militär nach eigenen Angaben keine Einheiten in den nur 4 Meilen vom Isaf-Flughafen in Kunduz entfernten Ort um eventuelle Opfer zu versorgen oder erste Hilfe zu leisten, sondern schickte am Freitag Morgen eine Drohne, um Fotoaufnahmen zu machen.

Am Samstag dann besichtigte das Nato-Team dann den Ort des Geschehens. Sämtliche Leichen waren verschwunden, „anscheinend vom Feuer verschluckt“. Wer hatte sie beseitigt? Am Freitag Abend hatte der deutsche Oberst das Nato-Team davon abgehalten, den Ort des geschehens zu besichtigen, weil „dort auf sie geschossen“ werde könnte.

Wollte Klein Zeit gewinnen, um Beweise verschwinden zu lassen?

16.12.2020 - 18:29 [ Washington Post ]

Decision on Airstrike in Afghanistan Was Based Largely on Sole Informant‘s Assessment

(September 6, 2009)

McChrystal‘s advisers allowed a Washington Post reporter to travel with a NATO fact-finding team and attend its otherwise closed-door meetings with German troops and Afghan officials. Portions of this account are based on those discussions.

16.12.2020 - 18:04 [ Tagesschau.de ]

Bundesverfassungsgericht: Keine Entschädigung für Kundus-Opfer

Mehr als elf Jahre nach dem verheerenden Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Schadenersatzklage von Hinterbliebenden abgewiesen. Das Völkerrecht sehe individuelle Schadensersatzzahlungen nicht vor, nur Staaten könnten Reparationszahlungen verlangen, begründeten die Richter das Urteil (AZ: 2 BvR 477/17). Außerdem habe der damals kommandierende Bundeswehr-Generalstaboffizier Georg Klein seine Amtspflichten nicht verletzt.

11.10.2020 - 23:54 [ Xinhuanet ]

Afghan religious scholars call for ceasefire amid escalation in fighting

Amid increase in Afghan fighting, the Ulema or religious scholars in a gathering held in Kunduz city the capital of northern Kunduz province on Sunday have condemned the ongoing conflict and hostilities in the country as illegitimate and called upon the Taliban outfit to observe ceasefire and facilitate the peace talks to succeed.

26.02.2020 - 02:29 [ ECCHR / Twitter ]

1/2 #Germany before the #ECtHR: Tomorrow, the Grand Chamber will hear the case of the #Kunduz #Afghanistan air strike, for which German Army Colonel Klein gave the order. We support Abdul Hanan, who lost two sons (8 and 12).

29.08.2019 - 11:54 [ junge Welt ]

Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit Luftangriff von Kundus

Der EGMR betonte, dass die genaue Zahl der Todesopfer durch den Luftangriff nicht bekannt sei. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Klein im Jahr 2010 eingestellt. 2015 billigte das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung. Seiner Karriere hat der verheerende Luftangriff nicht geschadet. Ende März 2013 wurde Klein zum Brigadegeneral befördert.