(15.05.2022)
Es ist sinnlos und Jede/r, die sich daran beteiligt wird mit hochgehen! Egal was Ihr mir zufügt, Ihr werdet nur mehr Staub aufwirbeln!
(15.05.2022)
Es ist sinnlos und Jede/r, die sich daran beteiligt wird mit hochgehen! Egal was Ihr mir zufügt, Ihr werdet nur mehr Staub aufwirbeln!
(08.05.2022)
Jan Marsalek, Ex-Vorstand von Wirecard und schillernder Hauptverdächtiger mit besten Kontakten in Politik und Sicherheitsbehörden, soll nach Moskau geflohen sein. Der BND weiß offenbar schon seit Monaten davon. Im Interview erklärt der Linken-Politiker Fabio De Masi die geheimdienstlichen Verstrickungen und nennt Details, die zeigen, dass der Skandal weitreichender ist, als bisher bekannt war – und dass ein Netzwerk aus bekannten Politikern in ihn verwickelt ist.
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.
Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.
Verfassungsgericht hält auch einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungskonform
#Bundesverfassungsgericht
„Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck.“
Damit lässt Karlsruhe letztlich auch die Politik im Stich.
4. Zweitens: Erneut werden die Entscheidung und die Begründung von allen 8 Richterinnen und Richtern einstimmig mitgetragen.
5. Da nicht vorstellbar ist, dass 8 gestandene Richterinnen und Richter in Sachen #Corona stets einer Meinung ist, fragt man sich, weshalb es keine Sondervoten gibt.
Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden.