(15.05.2022)
Es ist sinnlos und Jede/r, die sich daran beteiligt wird mit hochgehen! Egal was Ihr mir zufĂŒgt, Ihr werdet nur mehr Staub aufwirbeln!
(15.05.2022)
Es ist sinnlos und Jede/r, die sich daran beteiligt wird mit hochgehen! Egal was Ihr mir zufĂŒgt, Ihr werdet nur mehr Staub aufwirbeln!
(08.05.2022)
Jan Marsalek, Ex-Vorstand von Wirecard und schillernder HauptverdĂ€chtiger mit besten Kontakten in Politik und Sicherheitsbehörden, soll nach Moskau geflohen sein. Der BND weiĂ offenbar schon seit Monaten davon. Im Interview erklĂ€rt der Linken-Politiker Fabio De Masi die geheimdienstlichen Verstrickungen und nennt Details, die zeigen, dass der Skandal weitreichender ist, als bisher bekannt war â und dass ein Netzwerk aus bekannten Politikern in ihn verwickelt ist.
(23.Juni 2014)
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belÀstigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je lĂ€nger die Praxis der ausfĂŒhrenden FunktionĂ€re / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhĂ€lt und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verĂ€ndert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der AusfĂŒhrenden bzw AmtstrĂ€ger und FunktionĂ€re an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausfĂŒhren mĂŒssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Ăffentlichkeit zu verĂ€ndern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch verÀnderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffĂ€llig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.
Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der verĂ€nderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, mĂŒsste nun enorme AktivkrĂ€fte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurĂŒckzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verĂ€ndern.
Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausfĂŒhrenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und ĂŒberwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der FunktionĂ€re, die dann abermals in eine verĂ€nderte Norm und schlieĂlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mĂŒndet.
Geht der ganze Prozess unauffĂ€llig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach ĂŒber die BĂŒhne, lĂ€sst sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verĂ€ndern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in SchlĂŒsselpositionen, lĂ€sst sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verĂ€ndern.
Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer auslÀndischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.
Verfassungsgericht hĂ€lt auch einrichtungsbezogene Impfpflicht fĂŒr verfassungskonform
#Bundesverfassungsgericht
„Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mĂŒndliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem GroĂteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische âSachverstandâ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht ĂŒber das bloĂe Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhĂ€ngigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare âWahrheitâ seit gut 2 Jahren verkĂŒnden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein â so zumindest mein erster Eindruck.“
Damit lÀsst Karlsruhe letztlich auch die Politik im Stich.
4. Zweitens: Erneut werden die Entscheidung und die BegrĂŒndung von allen 8 Richterinnen und Richtern einstimmig mitgetragen.
5. Da nicht vorstellbar ist, dass 8 gestandene Richterinnen und Richter in Sachen #Corona stets einer Meinung ist, fragt man sich, weshalb es keine Sondervoten gibt.
Die angegriffenen Vorschriften verletzen die BeschwerdefĂŒhrenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden EinschĂ€tzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den GrundrechtsbeeintrĂ€chtigungen gefunden.