Archiv: Gesellschaft für Freiheitsrechte


21.02.2024 - 18:40 [ Gesellschaft für Freiheitsrechte ]

FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott nach Berichterstattung über Gerichtsverfahren angeklagt: Verfassungswidrige Strafnorm gefährdet die Pressefreiheit

Berlin, 20. Februar 2024 – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, wegen der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen Anklage zum Landgericht Berlin erhoben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem gegen ihn geführten Strafverfahren. Kernpunkt der Verteidigung ist, dass die Strafnorm verfassungswidrig ist und gegen die Pressefreiheit verstößt.

Arne Semsrott hatte im August 2023 über die Ermittlungsmaßnahmen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland berichtet und im Zuge dessen mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht. Er riskierte damit bewusst Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein und erhob nun in dem Komplex zur Letzten Generation Anklage, wegen der besonderen Bedeutung des Falls sogar zum Landgericht. Die einschlägige Strafnorm (§ 353d Nr. 3 StGB) verbietet ohne Ausnahme jede Veröffentlichung des Wortlauts von Dokumenten eines laufenden Strafverfahrens vor der Hauptverhandlung. Das erschwert die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.

23.08.2023 - 19:16 [ Netzpolitik.org ]

BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist

ROG und GFF hatten schon im Jahr 2017 eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die sich gegen die nach den Snowden-Enthüllungen eingeführten Rechtsgrundlagen für die strategische Auslandsüberwachung des Geheimdienstes richtete. Im Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz für verfassungswidrig, weil es gegen die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1) verstieß. Daraufhin reformierte die Große Koalition das BND-Gesetz.

Trotz unzähliger Hinweise von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren kam nach Ansicht der Nichtregierungsorganisationen ein Gesetz heraus, das etliche Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts verletze und jenseits dieser Maßgaben weitere verfassungswidrige Befugnisse eingeführt habe. Ende 2022 erhoben ROG und GFF daher erneut Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle BND-Gesetz.

10.07.2023 - 12:16 [ Netzpolitik.org ]

Journalisten wehren sich gegen Abhören des Pressetelefons

Im konkreten Fall wehren sich nun die drei Journalisten Ronen Steinke (SZ), Henrik Rampe (frei) und Jörg Poppendieck (rbb) gegen die Abhörmaßnahme. Sie alle hatten sich laut der Pressemitteilung über das Telefon mit der Klimagruppe ausgetauscht. Ronen Steinke, rechtspolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung, sagt: „Journalistengespräche abhören, ununterbrochen, monatelang, und die Abgehörten auch hinterher darüber im Dunkeln lassen – ein solcher Übergriff des Staates höhlt die Pressefreiheit aus. Vertrauliche Gespräche sind für unabhängigen Journalismus essenziell.“

05.01.2023 - 19:04 [ Netzpolitik.org ]

Versammlungsgesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Das umstrittene Gesetz war trotz schwerwiegender Bedenken von Sachverständigen und monatelanger Proteste auf der Straße fast unverändert von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2021 verabschiedet worden. Die schwarz-grüne Nachfolgeregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderungen am Versammlungsgesetz festgelegt.

26.04.2022 - 20:08 [ Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) ]

Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfolg für die demokratische Zivilgesellschaft

Konkret betrifft das neben Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Ortung von Mobilfunkendgeräten, Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung auch den Einsatz verdeckter Mitarbeiter:innen und Observation außerhalb der Wohnung.

Kläger waren – mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte – drei potentiell von diesen Maßnahmen betroffene Mitglieder unserer Vereinigung, die, solange es den Inlandsgeheimdienst gibt, von ihm beobachtet und als „linksextremistisch“ stigmatisiert wird.

26.04.2022 - 20:02 [ Gesellschaft für Freiheitsrechte ]

Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht weist Bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen des Grundgesetzes

„Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das Risiko deutlich reduziert, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger überwacht und abgehört werden. Unsere strategische Prozessführung wirkt,“ sagt Moini. „Dieses Urteil strahlt in die ganze Republik aus. Denn viele andere Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und im Bund haben ähnliche Befugnisse. Sie müssen nun ihre Gesetze kritisch prüfen und überarbeiten.“

Die bereits 2017 von der GFF angestoßene Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl von Regelungen des BayVSG wurde am 14. Dezember 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt.