Bei dieser Frage muss ich mit einer Erinnerung beginnen, die zur Vorsicht mahnt: Für den späten Wahlabend des 27.9.1998 hatten wir Freundinnen und Freunde zum Feiern eines ersehnten Regierungswechsels von Kohl zu Schröder/Lafontaine eingeladen. Alle waren irgendwie glücklich, als sich bei den Hochrechnungen herausstellte, dass der Regierungswechsel wirklich gelingen kann. Wir hatten gehofft, es gäbe einen Neuanfang, einen politischen Wechsel unter rot-grünem Vorzeichen. Und dann sind die meisten von uns bitter enttäuscht worden:
Archiv: rot-grün
Die Gefährder des Polizeistaates
(28.12.2017)
Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des „Gefährders“. Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und – auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex – selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose „Kontaktpersonen“ jedwede „sonst nicht beschaffbare Information“ (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen.
Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren. (…)
Es ist der Traum jedes Funktionärs, jedes Spitzels, jedes Spanners, jedes Voyeurs und Soziopathen: in einem Sessel zu sitzen, sich jede Email, jedes Bild, jede Ton- oder Bildaufnahme die er kriegen kann auf seinen Schirm schicken zu lassen und sich dann mit den lieben KollegInnen darüber das Schandmaul zu zerreißen.
(…)
Wer jetzt an den Turban tragenden Bombenleger denkt und über diese linken liberalen Hippies schimpft, die ihnen ihren Polizeistaat wegnehmen wollen, sollte sich die alte konservative Formel „Recht und Gesetz“ noch einmal selbst laut vorlesen.
Ordnung gab es auch in der D.D.R. Und noch einmal: „Recht und Gesetz“ das heisst nicht „Law and Order“. Dies heisst nämlich „Gesetz und Befehl“. Auch dieser Unterschied sollte begriffen werden.
Für Alles und Jeden gefährlich ist, wenn weder Recht, noch Gesetz, ja nicht einmal ein Befehl notwendig ist, um willkürlich Personen in der Republik ausspionieren und „überwachen“ zu können, sondern nur noch das beleidigte Ego eines Faschisten und / oder Staatsautoritären aus der sogenannten „Linken“, der es einem überlegenen Überlebenden des Intellekts und der sozialen Demokratie heimzahlen will von ihm auf´s Kreuz gelegt worden zu sein.
Alle, die demnächst wieder eifrig Nicken, wenn Funktionäre nach Attentaten, deren Verhinderung ihre Aufgabe und Verantwortung gewesen wäre, die Rund-Um-Die-Uhr-„Überwachung“ von „Gefährdern“ fordern und noch mehr Geld, Ressourcen und Macht verlangen, sollten dabei zu allererst nach dem Recht, dann nach dem Gesetz und dann fragen, wer hier unter wessen Befehl steht in Deutschland.
Neues Polizeigesetz: Streit um Kontrollen bei der Bremer Polizei
Am vergangenen Donnerstag hat die Bremer Regierungskoalition aus SPD, Grüne und Linke ihren Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Bremen vorgestellt. Die Vorschläge enthalten mehr Befugnisse für die Polizei, etwa einen Ausbau der Videoüberwachung sowie Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr.
Berlin: 12 Funkzellenabfragen pro Woche
Zum zweiten Mal in Folge ist die Zahl der Funkzellenabfragen in Berlin höher als vor dem Antritt der rot-rot-grünen Landesregierung. Dabei hatten sich an der Koalition beteiligte Parteien in ihren Wahlprogrammen äußerst kritisch zu den Grundrechtseingriffen positioniert. Die Polizei hat im vergangenen Jahr zudem deutlich häufiger auch Namen und Adressen hinter den Telefonnummern abgefragt.
Regierungsbildung in Thüringen: Vertrag für rot-rot-grüne Minderheitsregierung steht
Das Dreierbündnis will auf Gesetzesvorhaben verzichten, bei denen die Minderheitsregierung auf Stimmen der AfD angewiesen ist.
Fraktion meldet Bedenken an: Bremer Grüne bremsen neues Polizeigesetz aus
„Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass hierzu noch eine breitere gesellschaftliche Diskussion geführt werden muss, um am Ende in einem Abwägungsprozess zu einer vernünftigen Entscheidung zu kommen.“
Das bremische Polizeigesetz soll verschärft werden: Wir stellen uns dem entgegen. Kein weiterer Abbau von Grundrechten!
(4.4.2018) Es ist unverständlich, wie eine rot-grüne Regierungskoalition solche tiefgreifenden Eingriffe in Grundrechte plant, ohne zuvor eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft geführt zu haben.
Wir fordern die regierenden Parteien dazu auf, den laufenden Gesetzgebungsprozess für das BremPolG abzubrechen. Im Falle einer neuen Gesetzesinitiative muss eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft im Vorfeld stattfinden.
Mehr Befugnisse für die Polizei: „Erhebliche Bedenken“
(9.1.2018) „Rot-Grün und besonders Herr Mäurer wollen das Gesetz schlicht durchpauken. Diskussion unerwünscht“, sagt dazu Susanne Wendland.
Die von der Landesdatenschutzbeauftragten geäußerten massiven Bedenken haben keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden: Sie wurden in wesentlichen Punkten vom Innenressort nicht berücksichtigt.
Die Gefährder des Polizeistaates
(28.12.2017) Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des „Gefährders“. Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und – auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex – selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose „Kontaktpersonen“ jedwede „sonst nicht beschaffbare Information“ (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen.
Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren.