Bei dieser Frage muss ich mit einer Erinnerung beginnen, die zur Vorsicht mahnt: FĂŒr den spĂ€ten Wahlabend des 27.9.1998 hatten wir Freundinnen und Freunde zum Feiern eines ersehnten Regierungswechsels von Kohl zu Schröder/Lafontaine eingeladen. Alle waren irgendwie glĂŒcklich, als sich bei den Hochrechnungen herausstellte, dass der Regierungswechsel wirklich gelingen kann. Wir hatten gehofft, es gĂ€be einen Neuanfang, einen politischen Wechsel unter rot-grĂŒnem Vorzeichen. Und dann sind die meisten von uns bitter enttĂ€uscht worden:
Archiv: Lissabon-Vertrag
Vertrag von Lissabon
Artikel 50
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschlieĂen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschlieĂt, teilt dem Europtischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europtischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen ĂŒber die Einzelheiten des Austritts aus und schlieĂt das Abkommen, wobei der Rahmen fĂŒr die kĂŒnftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berĂŒcksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschlieĂt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des EuropĂ€ischen Parlaments.
(3) Die VertrĂ€ge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der EuropĂ€ische Rat beschlieĂt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlĂ€ngern.
(4) FĂŒr die Zwecke der AbsĂ€tze 2 und 3 nimmt das Mitglied des EuropĂ€ischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des EuropĂ€ischen Rates oder des Rates teil.
Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union.
(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.
(…)
Abschnitt 5 Der Gerichtshof der EuropLischen Union
Artikel 251 (ex-Artikel 221 EGV)
Der Gerichtshof tagt in Kammern oder als GroĂe Kammer entsprechend den hierfĂŒr in der Satzung des Gerichtshofs der Europtischen Union vorgesehenen Regeln.
Wenn die Satzung es vorsieht, kann der Gerichtshof auch als Plenum tagen.
Artikel 252 (ex-Artikel 222 EGV)
Der Gerichtshof wird von acht GeneralanwĂ€lten unterstĂŒtzt. Auf Antrag des Gerichtshofs kann der Rat einstimmig die Zahl der GeneralanwĂ€lte erhöhen.
Der Generalanwalt hat öffentlich in völliger Unparteilichkeit und UnabhĂ€ngigkeit begrĂŒndete SchlussantrĂ€ge zu den Rechtssachen zu stellen, in denen nach der Satzung des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union seine Mitwirkung erforderlich ist.
Artikel 253 (ex-Artikel 223 EGV)
Zu Richtern und GeneralanwĂ€lten des Gerichtshofs sind Persönlichkeiten auszuwĂ€hlen, die jede GewĂ€hr fĂŒr UnabhĂ€ngigkeit bieten und in ihrem Staat die fĂŒr die höchsten richterlichen Ămter erforderlichen Voraussetzungen erfĂŒllen oder Juristen von anerkannt hervorragender BefĂ€higung sind; sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des in Artikel 255 vorgesehenen Ausschusses auf sechs Jahre ernannt.
Wie die EU sukzessive von Neokonservativen gekapert und ruiniert wurde
(2.September 2009) Durch eine systematische Entrechtung der Bevölkerungen in den Staaten innerhalb der EU ĂŒber ihr eigenes Schicksal selbst zu befinden, entschloss man sich 2007 in den Regierungen von Berlin, BrĂŒssel und Paris mit Gewalt die Macht an sich zu reissen. Man entschloss sich, in einer bizarren, surrealen Ăberdehnung die gesamte europĂ€ische Idee in einem anvisierten Kriegsimperium nach dem Vorbild von George Orwells „Eurasien“ im wahrsten Sinne des Wortes zum Platzen zu bringen. Man entschloss sich durch LĂŒge, Betrug, maximale Heuchelei und Zynismus die Menschen zur Uterwerfung zu zwingen.
Jetzt wird man in den Regierungen der EU-Staaten den Preis dafĂŒr zahlen. Die EU hat verloren. Sie hat die Köpfe verloren, sie hat sie mittlerweile sogar gegen sich, sie hat die Herzen verloren, diese schlagen fĂŒr SouverĂ€nitĂ€t und UnabhĂ€ngigkeit, sie wollte eine Art USA-Ersatz spielen und wird wie eine USA ohne Constitution enden, nĂ€mlich im Nichts. Ob und wie man noch versucht den Menschen einen „Vertrag“ drĂŒber zu ziehen den sie nie beschlossen haben, ist ebenfalls irrelevant. Eine EU ohne Akzeptanz ist nichts als ein Schatten, der verschwindet sobald jemand das Licht anknipst.
Ein Nein der Iren wĂ€re sogar fĂŒr die EU selbst ein GlĂŒcksfall. Weg mit diesem Machwerk, weg mit der weltweiten KriegfĂŒhrung, weg mit der TotalĂŒberwachung der Menschen, weg mit dem Rumgemurkse in Kriegsgebieten, den globalistischen AusdehnungsplĂ€nen, der explodierenden Plutokratie, der toten KonzernwĂŒste mit Konsumsklaven und Ausbeutern, hin zum Gedanken „Was ist das eigentlich – `Europa`?“. Was soll die EU eigentlich, was fĂŒr einen Sinn und Zweck hat sie, was ist das „EuropĂ€ische Einigung“ und was unterscheidet sie von einer „EuropĂ€ischen Unterwerfung“ unter Grössenwahnsinnige karolingischen Ausmasses?
EWF soll durch neuen EU-Vertrag durchgezwungen werden
(9.MĂ€rz 2010) Egal, was die Regierungen, Banker und Profiteure des EU-Molochs erzĂ€hlen: sie lĂŒgen schon, bevor sie was sagen. Die Berliner Republik wird, wie jeder andere EU-Mitgliedsstaat auch, seit 20 Jahren systematisch entstaatlicht, ihre BĂŒrger entrechtet und im gleichen Atemzug durch eine raffgierige Bande skrupelloser Ausbeuter zum PlĂŒndern freigegeben. Man sammelte einfach die Reste des Imperiums der zerfallenen Sowjetunion ein und begann sich lustvoll mit dieser zu verwechseln. Den Menschen heuchelte man eins vor, von „EuropĂ€ischer Integration“, VölkerverstĂ€ndigung, ProsperitĂ€t, versuchte ihren Geiz zu ködern, durch Versprechungen von mehr „Wohlstand“ und mit dieser Zauberformel fĂŒr Hirnlose, „Wachstum und BeschĂ€ftigung“. Nichts als LĂŒgen, LĂŒgen, LĂŒgen.
Ausbeutung, Assimiliation und Kontrolle: das ist die „EU“.