Auf Betreiben der EU, die als „Sanktionsmaßnahmen“ gegen Russland „Russia Today“ oder „Sputnik“ in der Europäischen Union verboten hat. Österreich hat den „Feindsender-Paragraf“ nun wie von Brüssel erwünscht umgesetzt.
Zuständig für die Durchsetzung ist die KommAustria. Das Gesetz gilt nicht nur im Rundfunkbereich, sondern auch online. Wer also – auch als Privatperson – in sozialen Medien Inhalte von RT oder Sputnik teilt, dem drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.