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Archiv: strategische Fernmeldekontrolle
Massenüberwachung: BND speichert 220 Millionen Telefondaten – jeden Tag
(6. Februar 2015)
Die Spione der Gegenwart interessieren sich für ganz andere Spuren: Metadaten. Aus ihnen können die Geheimdienste herauslesen, wer wann wo mit wem und wie lange kommunizierte. Jede E-Mail trägt solche Metadaten, jede SMS, jedes digitale Bild, jede WhatsApp-Nachricht. Wer sie interpretieren kann, weiß nicht nur, was Menschen einander erzählen. Metadaten verraten viel mehr: Wo Menschen gerade sind, woher sie kamen, was sie im Moment tun, sogar was sie planen. Sie enttarnen jedes Versteck und jeden heimlichen Kontakt. „
„Maulwurf“-Fall im BND: Beförderung vor der Festnahme
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass Carsten L. in den vergangenen Jahren in leitender Funktion in der Abteilung Technische Aufklärung (TA) gearbeitet hatte. Sie ist zuständig für die Überwachung von weltweiter Telefon-, Satelliten- und Internetkommunikation. Rund die Hälfte aller nachrichtendienstlichen Meldungen des BND stammen aus dieser Abteilung. Der Oberst soll vor mehr als zehn Jahren von der Bundeswehr zum BND gekommen sein.
„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
(12. November 2016)
Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.
„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
(12. November 2016)
Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.
„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
(12.11.2016) Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.
(…)
Aus Interviews mit AussteigerInnen der mutmaßlich eng mit den Mitgliedern und Mitgliedern der „Technischen Aufklärung“ des Bundesnachrichtendienstes eingebetteten israelischen Einheit 8200, veröffentlicht im „Guardian“ im September 2014:
„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung
(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:
Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)
Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)
Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“
Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“
„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung
(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:
Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)
Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)
Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“
Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“