(30.09.2021)
Was die Entscheidung mit dem Klimaschutz-Beschluss gemeinsam hat, ist die im deutschen Verfassungsrecht bislang nicht anerkannte Prämisse: Wenn niemand genau weiß, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie groß sie sein mag, es aber staatlich geförderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Veränderungen enorm große Gefahren an die Wand malen, dann können Grundrechte großflächig ausgesetzt werden. Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der Bürger, der seine Grundrechte ausüben will, seine Ungefährlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.