Die Unterschiede der Menschen wertschätzen, sich lautstark einsetzen für Vielfalt und gegen Diskriminierung hat bei der Telekom eine lange Tradition. Bereits vor rund 30 Jahren hat der Telekom-Vorstand das Frauenförderkonzept verabschiedet.
Archiv: Deutsche Telekom AG (corporation)
RKI soll App herausgeben: Bund holt SAP und Telekom bei Corona-App ins Boot, BDI mahnt zur Eile…
RKI prüft mit Handydaten Mobilität
Angesichts sich rasant beschleunigender Infektionszahlen greift das RKI zur Überprüfung der Mobilität der Bürger nun auf Handydaten zurück. Der Marktführer Deutsche Telekom stellte den Wissenschaftlern erstmals anonymisierte Kundeninformationen zur Verfügung.
Deutschland im Wirtschaftskrieg (II)
Sämtliche Bauteile, die Infineon in seinen US-Werken herstellt, werden ab sofort nicht mehr an Huawei geliefert. Allerdings legt der Konzern größten Wert auf die Feststellung, der Boykott, den er in den Vereinigten Staaten einhalten müsse, gelte nicht für seine Fabriken außerhalb der USA. Hintergrund ist, dass die Volksrepublik längst der größte Absatzmarkt des Unternehmens ist: Infineon setzt dort 25 Prozent seiner Produkte ab, mehr als in jedem anderen Land einschließlich Deutschlands (15 Prozent). Der Anteil der Vereinigten Staaten am Infineon-Umsatz beläuft sich lediglich auf neun Prozent.
Grenzkontrolle im Internet
(21. August 2015) Käme es nun zu einem Schengen-Routing, müssten noch mehr Anbieter als bisher Verträge mit der Telekom abschließen – und würden die Kassen des ehemaligen Staatskonzerns klingeln lassen. Doch die Strategie ging nicht auf. Denn für ein Schengen-Routing wären viele einzelne Verträge erforderlich gewesen.
„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung
(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:
Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)
Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)
Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“
Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“
„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung
(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:
Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)
Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)
Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“
Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“