Das Gericht begründete laut dem Gebührensender NDR seine Entscheidung gegen den Zahnarzt damit, „dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patientinnen und Patienten stehe. Dadurch sei das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, so die Richter.“ Wie bitte?
Archiv: Artikel 12 Grundgesetz (Grundrecht auf freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit)
Kollege @kaibiermann hat da einen wichtigen Punkt: Wenn die Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) der #Bundeswehr ein Mehrfaches der freiwillig Dienst Leistenden im sozialen Bereich kassieren, ist das Gerede von einer #Dienstpflicht schlicht eine Frechheit.
(Achtung, Kommentar) Der Staat bekommt dank #FSJ derzeit jedes Jahr 50.000 soziale Hilfskräfte – umsonst. Bundespräsident #Steinmeier will aber noch viel mehr rekrutieren, mit einem #Pflichtdienst. Statt diesen Dinest zu vergüten. Eine zynische Freiheit:
Die Landesreg. in Niedersachsen will rechtlich fragwürdig die Möglichkeit zur Zwangsverpflichtung von Ärzt*innen, Heil- u. Pflegeberuflern i. R. von Pandemien einführen. Nach den letzten Wochen an der Front ein echter Affront!
Zwangsverpflichtung gekippt
In mehreren Bundesländern wehren sich die Menschen immer stärker gegen Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten im Kampf gegen die Coronapandemie. Und dies zum Teil mit Erfolg.
Ärzte und Pfleger warnen vor Zwangsarbeit
Nordrhein-Westfalen will per Gesetz Ärzte und Pflegekräfte zum Dienst verpflichten. Das könnte verfassungswidrig sein. Der Widerstand der Gesundheitsberufe ist groß.
„Massiver Eingriff in Grundrechte“ NRW-SPD lehnt Epidemie-Gesetz ab
„Das ist eines der drastischsten Gesetze, die ich je zu Gesicht bekommen habe“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty am Montag. Das Gesetz würde massive Eingriffe in die Grundrechte ermöglichen und die Gewaltenteilung aushebeln. „Wir sind in einer Gesundheitskrise und nicht in einer Demokratiekrise. Diesem Entwurf können wir so nicht zustimmen“, sagte Kutschaty.
Düker: Gesetzentwurf zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist verfassungsrechtlich bedenklich
Teile des Gesetzentwurfs der Regierung Laschet zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenklich. Mit der Regelung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, greift die Landesregierung, anders als der Bund, tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein. Grundrechtseingriffe müssen immer – auch in Krisenzeiten – erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein. Eine solche Abwägung können wir beim vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erkennen.
Warum es klug ist, das Notstandsgesetz in NRW zu überdenken
Es fehlen teils Befristungen für ermöglichte Notfall-Maßnahmen. Das Bestimmtheitsgebot ist verletzt, wenn eben diese Maßnahmen ungenau beschrieben und so nicht wirklich fassbar sind. Und: Der gesamte Gesetzestext enthält keine Revisionsklausel, um die Neuregelungen zu einem fixen Zeitpunkt wieder auf den Prüfstand zu stellen.
Bei allem Verständnis, dieser Passus (Gesetzentwurf aus NRW) liegt irgendwo zwischen Verzweiflungstat, Strafbatallion und Leibeigenschaft.
Laschet will Epidemie-Gesetz im Eilverfahren
Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht weitreichende Durchgriffs- und Sonderrechte für die Landesregierung vor. Demnach will Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch (01.04.2020) den Landtag über die geplanten Maßnahmen unterrichten.