Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und wird vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Bis zur formalen Auflösung des völkischen „Flügels“ galt Maier als eine ihrer führenden Figuren. Öffentlich fiel er beispielsweise dadurch auf, dass er die gleichgeschlechtliche Ehe im Herbst 2017 als „dekadentes Konstrukt“ bezeichnete. Im Bundestag erklärte er 2020, der Islam und das Grundgesetz würden sich ausschließen.
Archiv: Artikel 97 Grundgesetz (Unabhängigkeit der Richter / nur Gesetzen unterworfen / Entlassung nur durch Entscheidung anderer Richter und nach Gesetzeslage)
Jagd auf „Sensationsrichter“ von Weimar: Erst Razzien, jetzt Anklage: Einschüchterung von „Corona-Dissidenten“ erreicht neue Stufe
Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurden Wohnungen und Büroräume von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.
Jetzt hat die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen Dettmar Anklage erhoben.
Weimarer Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt Ein Familienrichter hob in einer umstrittenen Entscheidung die Coronaregeln an Schulen auf. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Landgericht: Ich muss aus Bundespressekonferenz draußen bleiben
Ich werde mich hier und in meinem Video zu der Entscheidung aus juristischen Gründen auf Anraten meines Anwalts, des brillanten Norman Gelbert, den mir glücklicherweise Henryk Broder empfohlen hat, sehr nüchtern äußern – und meine Emotionen zurückhalten, so gut es geht. Die Begründung finde ich – diplomatisch ausgedrückt – überaus bemerkenswert. Unter anderem sieht das Gericht keine Eilbedürftigkeit bei meinem Antrag – was die Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung wäre. Mit anderen Worten: Die Richter halten es für zumutbar, dass ich auf den normalen Gerichtsweg verwiesen werde, der jahrelang dauern kann.
Dr. Frank Ulrich Montgomery – ein Verfassungsfeind?
„Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten. Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen.“
Diese Worte wurden in den letzten Tagen oft zitiert und oft bewertet. Ausgesprochen hat sie Dr. Frank Ulrich Montgomery in einem Interview der „Welt“ vom 26.12.2021.
Frank Ulrich Montgomery oder der Geist des Totalitarismus
Weltärztepräsident beleidigt Oberverwaltungsrichter als „kleine Richterlein“
Corona und Justiz
Gegen einen Richter des Familiengerichts Weimar wird wegen Verdachts auf Rechtsbeugung ermittelt, seine Wohn- und Diensträume wurden durchsucht. Derweil hat die „Bundesnotbremse“ den Rechtsweg der Bürger laut Kritikern erheblich eingeengt. Und das Bundesverfassungsgericht hat fast alle Eilanträge zur Corona-Politik abgewiesen.
Beschwerde der AfD wegen Verfassungsschutzbericht 2019 erfolgreich
(03.03.2021)
Die Angabe des Personenpotenzials einer potenziell extremistischen Gruppierung sei ein maßgeblicher Teil der Berichterstattung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HVSG. Werden in dem Verfassungsschutzbericht Zahlenwerte genannt, bedürfe es dafür gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte. Für das dem „Flügel“ in dem Verfassungsschutzbericht für 2019 zugeordnete Personenpotenzial von „600“ oder „bis zu 600“ hätten solche Anhaltspunkte nicht vorgelegen. Der angegebene Wert, der auch für die Einordnung der Gruppierung und die Außenwirkung maßgeblich sei, halte einer Plausibilitätskontrolle nicht stand.
Die vom Verfassungsschutz für seine Schätzung zuvorderst herangezogenen öffentlichen Aussagen der (vormaligen) Bundesparteispitze der AfD zu dem bundesweiten Personenpotenzial des „Flügels“ würden keine ausreichenden Rückschlüsse für die Bewertung des hessischen Landesverbands der Antragstellerin zulassen. Hierfür hätte es zusätzlicher landesspezifischer Anhaltspunkte bedurft, die jedoch nicht ersichtlich seien.
Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“
Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen. Die Stillhaltezusage habe das OVG NRW ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei. Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört. Für den Hängebeschluss bestehe auch ein Bedürfnis, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.
Corona: Weimarer Urteil geht zum OLG
Außer auf das Weimar Urteil werden sich Kläger und ihre Anwälte nun womöglich auch auf die Weltgesundheitsorganisation WHO berufen: Sie hat letzte Woche explizit bestätigt, dass es sich bei der Zahl der fehleranfälligen positiven PCR-Tests nicht um die Zahl der Infektionen handelt. Das hat möglicherweise Folgen für die sogenannten „Inzidenzwerte“, für deren Ermittlung die deutsche Staatsführung auf die PCR-Testergebnisse zurückgreift.
Weimarer Corona-Urteil – Stufe 2 der Rakete gezündet
Merke: Die Konstruktion des Grundgesetzes, jedem Richter die Befugnis eingeräumt zu haben, nichtförmliche Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig zu halten, hat eine rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur geschaffen, um Bürgerrechte zu wahren und zu schützen. Damit Richter Bürger schützen können, muß man sie aber auch anrufen. Wo kein Kläger, da kein Richter.