(5.März 2022)
Die Maßnahmen bzw Bedingungen für und in der Ukraine.
– Neutralität, also weder Mitgliedschaft im Nordatlantikpakt N.A.T.O., noch in der Europäischen Union. Modell ähnlich wie Yugoslawien und Finnland nach dem Zweiten Weltkrieg.
– bestimmt nicht demilitarisiert, sondern bis an die Zähne bewaffnet, allerdings ohne Atomzähne jedweder Art, weder Entwicklung noch Stationierung
– nach Wahl der ukrainischen Regierungen bzw Parlamentsmehrheiten jeweils Handelspakte und Waffenlieferungen mit bzw durch E.U. und N.A.T.O., ähnlich wie mit der Schweiz oder Schweden.
langfristig:
– die Verfassungsänderung, die 2014 im letzten Moment abgewürgt wurde und den von N.A.T.O. und E.U. gestützten Putsch überhaupt erst auslöste und möglich machte: Föderalisierung der Ukraine und, als ein Angebot, maximale Autonomie für die heute abgespaltenen und faktisch vom russischen Staat besetzten Gebiete im Donbass. Ebenso ein Angebot in Form einer besonderen staatlichen Konföderation mit den separatistischen Regionen, inklusive Betretungsverbot von staatlichen ukrainischen bewaffneten Kräften (Militär, Geheimdienste, Polizei, etc) für die nächsten, sagen wir, 20 Jahre und Stationierung neutraler U.N.O.-Truppen aus hastunichgesehn (Südamerika oder so). Ebenso ein Angebot an die Russische Föderation, nach dem Modell Guantanamo in Kuba, für 99 Jahre exterritoriale Militär- und Marinestützpunkte Russlands auf der Krim zuzulassen und ein ähnliches Autonomie-Modell wie für den Donbass vorzuschlagen, bei offizieller staatlicher Hoheit der Ukraine über die Krim.