Der ehemalige Brandenburger Polizeipräsident hat Strafanzeige wegen unserer Berichterstattung gestellt, der damalige SPD-Innenminister gab grünes Licht. Wir hatten Dokumente über die Kennzeichen-Scanner veröffentlicht. Die Ermittler wollten sogar den staatlichen IT-Dienstleister durchsuchen.
Archiv: automatische Kennzeichenerfassung
Bundesrat fordert Auto-Vorratsdatenspeicherung
Die Polizei soll in ganz Deutschland Auto-Kennzeichen fotografieren und in Datenbanken speichern. Das fordert der Bundesrat in einem Antrag zur Strafprozessordnung. Die Bundesregierung will Kennzeichenscanner erlauben, aber nur zur Fahndung. Damit entscheidet der Bundestag.
Big Brother Awards 2020: Bundesländer und Tesla erhalten Negativpreis
Der Bielefelder Datenschutzverein Digitalcourage hat am Freitag den Negativpreis «Big Brother Award» verliehen. Er geht in diesem Jahr unter anderem an den US-Autobauer Tesla und zwei Bundesländer.
Lacher des Tages: Brandenburgs Regierung sagt ausreichenden Datenschutz bei Kennzeichenfahndung zu
… Die Kennzeichenerfassung ist der Datenschutzverstoß, ihr Pfeifen!
Mit anderen Worten: Sie lügen wie gedruckt. Wie immer.
Das Überwachungspaket vor dem Verfassungsgericht
Am Dienstag, 25. Juni 2019, hat sich der Verfassungsgerichtshof mit zwei von uns in der Vergangenheit heftig kritisierten Bausteinen des Überwachungspakets befasst: Es soll geklärt werden, inwieweit die KFZ-Überwachung als auch der Bundestrojaner zum Einsatz kommen dürfen – und ob überhaupt. Nach einer Drittelbeschwerde von SPÖ und NEOS ist das Thema jetzt dort angekommen, wo wir es gerne geklärt hätten, nämlich vor dem Höchstgericht. Auch wenn entschieden werden sollte, dass der Bundestrojaner „gerade noch geht“, so ist sein Einsatz eine rein politische Entscheidung und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Überwachungspaket: VfGH wies SPÖ-Antrag zurück
Die SPÖ-Bundesräte versuchten, den „Bundestrojaner“ zu Fall zu bringen, indem sie die Novellierungsanordnung – also das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 – anfochten.
Kennzeichenerfassung: Brandenburg speichert Autofahrten auf Vorrat
Schon 2012 haben wir enthüllt, dass in Brandenburg Kennzeichen-Scanner nicht nur nach vorher definierten Kennzeichen fahnden, sondern mit einen „Aufzeichnungsmodus“ auch sämtliche Kennzeichen speichern können.
Ein Jahr später haben wir die Standorte der vier stationären Geräte veröffentlicht, darunter auch das aktuell diskutierte auf der Autobahn 12. Dabei dürfte es sich um das Produkt PoliScan Surveillance der Wiesbadener Firma Vitronic handeln.
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
Die Vorschriften zum Abgleich der erfassten Kennzeichen müssen verfassungskonform einschränkend so ausgelegt werden, dass jeweils nur die Fahndungsbestände zum Abgleich herangezogen werden dürfen, die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind, die Anlass der jeweiligen Kennzeichenkontrolle ist.
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Dezember 2018 – 1 BvR 142/15 – Rn. (1-176),
am 18. Dezember 2018 beschlossen:
1.a) Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz) in der Fassung der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 286) sowie dessen Neufassung Artikel 39 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) vom 18. Mai 2018 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 301) sind mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 5 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit sie die Kraftfahrzeugkennzeichenerfassung zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze vorsehen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Polizei darf nicht in jedem Fall die Kennzeichen von Autos scannen und abgleichen. Klingt nach einem folgenreichen Beschluss – ändert aber erst mal wenig. Das steckt dahinter:
Millionen Autokennzeichen von Polizei falsch erfasst
Die Polizei in Deutschland hat hunderte Millionen Kennzeichen von Autofahrern erfasst – doch offenbar völlig umsonst. Laut Medienberichten ist die „automatische Kennzeichenerfassung“ extrem fehlerhaft. Ursprünglich sollte damit organisierte Kriminalität bekämpft werden, nun wird es zur Blamage. Brisant: Das Ganze ist schon länger bekannt.
Die Kennzeichenerfassung der Polizei funktioniert nicht. Laut Recherchen von „BuzzFeed News“ hat die Überwachungs-Technologie der Polizei eine Fehlerquote von 90 bis 99 Prozent.
Test der Polizei in Baden-Württemberg: Kritik an automatischer Kennzeichenerfassung
Baden-Württemberg will das System trotzdem einführen, so der Sprecher des Innenministeriums. Voraussichtlich im kommenden Jahr. Denn bis dahin läuft noch ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht. Das soll klären, wie viel Überwachung auf den Straßen aus Datenschutzsicht überhaupt erlaubt ist.