Nach Schravens Drohung stellt sich erstens die Frage: Wenn Correctiv über gerichtsfeste Belege verfügt, wer auf dem Treffen mit welcher wörtlichen Formulierung aufgetreten war – warum finden sich diese wörtlichen Zitate dann nicht in dem Correctiv-Artikel? Bis jetzt wurden sie auch nicht nachgereicht.
Und zweitens: Warum rückt Correctiv nicht spätestens jetzt damit heraus? Da die eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer schon Teil des Verfahrens sind, müsste Correctiv nicht erst bis zur Gerichtsverhandlung damit warten, gleich sieben Teilnehmer des Treffens einer Straftat zu überführen.