Für Annahme der Motion … 144 Stimmen
Dagegen … 24 Stimmen
(21 Enthaltungen)
Archiv: Nationalrat (Parlamentskammer Schweiz)
Schweiz stimmt gegen Chatkontrolle: „Niemand wird sich der Kontrolle entziehen können“
Den Antrag hat der Nationalrat am Montag mit einer Dreiviertel-Mehrheit angenommen (144 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen). Damit stimmte die Mehrheit der Nationalrät*innen gegen die Position der Schweizer Regierung, dem Bundesrat. Dieser hatte auf die laufenden Verhandlungen in der EU zur Chatkontrolle verwiesen. Außerdem behauptet der Bundesrat: „Eine kontinuierliche, anlasslose staatliche Überwachung digitaler Kommunikation ist im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen.“ Tatsächlich sieht der Kommissionsentwurf vor, dass nach einer behördlichen Anordnung alle Nachrichten bestimmter Anbieter automatisch gescannt werden, um zu entdecken, ob sie Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten oder ein Versuch von Grooming sind.
Nach CS-Übernahme durch UBS – Schädigt das Notrecht die Demokratie?
(24.03.2023)
Bei der Rettung der Credit Suisse kam es einmal mehr zum Zug: das Notrecht. Damit kann der Bundesrat, ohne Parlament und Volk zu berücksichtigen, Verordnungen erlassen. Das Werkzeug gilt eigentlich als Ultima Ratio, dennoch hat es der Bundesrat in den vergangenen Jahren immer häufiger angewendet – alleine in der Pandemie 18 Mal. Was macht diese Enteignung von Parlament und Volk mit unserer Demokratie?
Statt Notrecht: Bundesrat will Bankenrettung gesetzlich absichern
(25.05.2023)
Der PLB soll das Instrumentarium der bestehenden «Too big to fail»-Regulierung ergänzen. Die CS mitgezählt, hat die Schweiz fünf systemrelevante Banken: UBS, CS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.
Der PLB gehört laut Finanzdepartement international zum Standard-Kriseninstrumentarium. Zum Tragen kommt er, wenn eine systemrelevante Bank nicht mehr genügend flüssige Mittel hat, um ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
«Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!» kurz: GIACOMETTI-Initiative
Seit Sommer 2020 erklärt die Bundesversammlung wieder vermehrt Bundesgesetze als «dringlich», um diese sofort in Kraft zu setzen. Gegen einige dieser Gesetze wurde ein fakultatives Referendum ergriffen, doch war vielen Stimmberechtigten nicht immer klar, worüber abgestimmt wurde.
Die «GIACOMETTI-Initiative» verlangt die Bestätigung von dringlich erlassenen Bundesgesetzen durch Volk und Stände innert 100 Tagen ab Inkraftsetzung, vereinfacht die Bundesverfassung und stärkt das Referendumsrecht.
«Lex Ukraine» abgelehnt – Nationalrat will keine Kriegsmaterial-Sonderregel für die Ukraine
Für die SVP, die Mehrheit von FDP und Grünen sowie Mitgliedern der SP-Fraktion war das allerdings keine Option. «Wenn man nur für dieses eine Land eine Ausnahme macht, dann geht das nicht mit der Neutralität zusammen», erklärte stellvertretend Grünen-Nationalrat Fabien Fivaz. Dass das Gesetz dann auch noch dringlich eingeführt, also sofort gelten sollte, sei die «nukleare Option».
«Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!» kurz: GIACOMETTI-Initiative
Seit Sommer 2020 erklärt die Bundesversammlung wieder vermehrt Bundesgesetze als «dringlich», um diese sofort in Kraft zu setzen. Gegen einige dieser Gesetze wurde ein fakultatives Referendum ergriffen, doch war vielen Stimmberechtigten nicht immer klar, worüber abgestimmt wurde.
Die «GIACOMETTI-Initiative» verlangt die Bestätigung von dringlich erlassenen Bundesgesetzen durch Volk und Stände innert 100 Tagen ab Inkraftsetzung, vereinfacht die Bundesverfassung und stärkt das Referendumsrecht.
Die Giacometti Initiative
Die beiden Referenden über das für dringlich erklärte Covid-Gesetz haben in den letzten beiden Jahren die Schweizer Grundrechtsbewegung viel Zeit und Energie gekostet.
Wenn die Giaccometti Initiative angenommen wird, kann das Volk über dringliche Bundesgesetze entscheiden. Dies ist eine wichtige Stärkung unserer direkten Demokratie. Der Weg dahin ist jedoch noch weit – 100.000 Unterschriften müssen gesammelt werden. Somit rufen wir alle dazu auf, diese Initiative zu unterstützen!
Das Covid-Gesetz braucht es nicht mehr
(8.März 2023)
Im zweiten Weltkrieg setzte der Bundesrat ständige Kommissionen ein, um bei dringlichen Entscheiden die demokratische Legitimation abzuholen und beschlussfähig zu sein. Nicht so in der Covid-Krise: Alle beschlossenen Massnahmen wurden vom Bundesrat allein gefällt, entweder gestützt auf das Epidemiengesetz oder das Covid-Gesetz. Bei den Massnahmen gestützt auf das Epidemiengesetz wurden die Kantone konsultiert. Das Parlament wurde nur bei Massnahmen gestützt auf das Covid-Gesetz konsultiert.
(…)
In der Covid-Krise wurden zwar Grundrechte massiv eingeschränkt; eine Vorschrift zu erlassen, den Kantonen vorzuschreiben, welche Daten in welcher Form geliefert werden sollen, damit man eine fundierte Entscheidungsgrundlage hat, schaffte man aber nicht: Hierfür fehlte dem Bundesrat eine gesetzliche Grundlage. Zettel wurden von Hand ausgefüllt, gefaxt und dann im System eingegeben. Ein an Covid verstorbenes Kind schaffte es schweizweit auf die Titelseite; tatsächlich handelte es sich um eine Seniorin, die in unleserlicher Schrift erfasst wurde. Auch heute, mehr als zwei Jahre nach Beginn der Covid-Krise haben wir keine sinnvollen Daten aus den Intensivstationen. Man glaubt es kaum!
Drei Jahre Notrecht reichen – NEIN zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes
(11. April 2023)
Trauriger Höhepunkt der unsäglichen Corona-Politik war die Einführung der Zertifikatspflicht. Diese trug zwar nicht zur Eindämmung des Virus bei, aber man konnte die Bevölkerung faktisch zur Impfung zwingen. Mittlerweile hat sogar Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, öffentlich zugegeben, dass sich die Übertragung des Virus mit der Impfung nicht beeinflussen lasse. Auch lässt sich nicht nachweisen, dass die wochenlange Ladenschliessungen irgendeinen Effekt auf die Hospitalisierungen gehabt hätte.
Die Verlängerung des Gesetzes ist auch deshalb unnötig, weil die Kernargumente der ersten beiden Abstimmungen entfallen: Bei der ersten Abstimmung waren dies die Finanzhilfen, die nun ausgelaufen sind. Bei der zweiten standen die Unwahrheiten zum nutzlosen Zertifikat und zur Wirksamkeit der Impfung im Vordergrund. Zudem ist das Zertifikat für Auslandreisen nicht mehr nötig.
Der Bund hat die «Pandemie» selbst für beendet erklärt und alle Massnahmen aufgehoben. Da kein vernünftiges Argument einen derart massiven Eingriff in die demokratischen und die freiheitlichen Grundrechte der Bevölkerung rechtfertigt, hat der Vorstand der SVP Schweiz die NEIN-Parole beschlossen.
Parlamentswörterbuch: Notrecht
In der Schweiz wurde extrakonstitutionelles Notstandsrecht unter anderem während den Weltkriegen angewandt.
1914 und 1939 erteilte die Bundesversammlung dem Bundesrat den Auftrag, die «zur Behauptung der Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz, zur Wahrung des Kredites und der wirtschaftlichen Interessen des Landes und zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlichen Massnahmen» zu treffen. Das Parlament ermächtigte damit den Bundesrat, für den Schutz des Landes ohne Verfassungs- oder Gesetzesgrundlage Notrecht (Notverordnungen) zu erlassen und Ausgaben zu tätigen.
Unter dem Vollmachtenregime von 1939 musste der Bundesrat der Bundesversammlung jeweils auf die Juni- und die Dezembersession über die von ihm getroffenen Massnahmen Bericht erstatten. Die Bundesversammlung konnte entscheiden, ob die entsprechenden Massnahmen weiterhin in Kraft bleiben sollen. Wichtige Massnahmen mussten zudem vom Bundesrat vor ihrem Erlass den Vollmachtskommissionen beider Räte vorgelegt werden.
Die Bundesversammlung hob das erste Vollmachtenregime 1921 und das zweite – unter Druck der Öffentlichkeit – 1950 auf. Die letzten extrakonstitutionellen Notverordnungen traten 1952 ausser Kraft.
Volksabstimmung vom 18. Juni: Was Sie über das Covid-Gesetz wissen müssen
(02.05.2023)
Als die Covid-Pandemie Anfang 2020 die Schweiz erreichte, beschloss der Bundesrat per Notrecht Massnahmen wie Versammlungsverbote. Das Notrecht wurde dann im September per Parlamentsbeschluss durch das dringliche, aber befristete Covid-Gesetz ersetzt.
Das Gesetz regelt, mit welchen Massnahmen der Bundesrat und die Kantone die Pandemie bekämpfen dürfen. Das Volk hat seither zweimal über das Gesetz abgestimmt und beide Male Ja gestimmt, beide Male deutlich.
Im letzten Dezember verabschiedete das Parlament schliesslich eine stark abgespeckte Version des Gesetzes, die bis Mitte 2024 gültig bleiben soll.