(15.6.2017) Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).
Archiv: Andreas Voßkuhle
Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe droht der Verlust des Gleichgewichts
(12.2.2018) Letztlich ist die Diskussion um den grünen Kandidaten also eine allergische Reaktion auf eine Zeitenwende – auf das Ende der schwarz-roten Polarität. Kaum auszudenken, was geschieht, wenn irgendwann Linke und AfD solche Ansprüche anmelden.
#StoppESM Karlsruhe 08.09.12, Rede Daniel Neun, Radio Utopie
Rede Daniel Neun, Radio Utopie
Voßkuhle im FOCUS-Interview: „ … dann brauchen wir eine neue Verfassung“
(5.11.2011) Wenn Deutschland den möglichen Vereinten Staaten von Europa betrete, könnte das zu einer Neuauflage eines Verfassungskonvents wie in der Frankfurter Paulskirche von 1848 führen. Das kündigte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in einem FOCUS-Interview.
„Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden.“
Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
(15. Juni 2017) Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.
Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.
Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.